2015

ASBJ setzt Diskussionspapierreihe fort

12.11.2015

Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) hat die zweite Ausgabe einer neuen Reihe von kurzen Diskussionspapieren veröffentlicht, die darauf abzielt, die internationale Diskussion rund um die Finanzberichterstattung zu fördern. Die zweite Ausgabe trägt den Titel 'Ansatzkriterien im Rahmenkonzept.

Der ASBJ versteht das Papier als Beitrag zur globalen Debatte über die Ansatzkriterien im Rahmenkonzept. In dem Papier untersucht der ASBJ die Notwendigkeit eine Wahrscheinlichkeitskriteriums. Der ASBJ kommt zu dem Schluss, dass eine belastbare Beschreibung eines solchen Kriteriums notwendig ist. Gleichzeitig sei aber der Einsatz des Kriteriums nicht immer notwendig. Der ASBJ äußert die folgende Überzeugung:

  • für den Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld, der bzw. die ein Recht oder eine Verpflichtung als Ergebnis eines Geschäftsvorfalls widerspiegelt, ist es nicht notwendig, ein Wahrscheinlichkeitskriterium anzuwenden;
  • für den Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld, der bzw. die ein Recht oder eine Verpflichtung als Ergebnis eines sonstigen Ereignisses widerspiegelt, ist es notwendig, ein Wahrscheinlichkeitskriterium anzuwenden.

Zugang zum englischsprachigen Diskussionspapier haben Sie auf der Internetseite des ASBJ. Das erste Papier der Serie, das den Titel trug 'Ist das sonstige Gesamtergebnis unnötig?', erschien im Mai 2014.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung setzt Erörterungen fort

11.11.2015

Die sechste Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) fand am 9. November 2015 statt.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Kundenoptionen auf zusätzliche Güter und Dienstleistungen
  • Aktivitäten vor Produktionsbeginn
  • Lizenzen - besondere Anwendungssachverhalte in Bezug auf Einschränkungen und Verlängerungen
  • Frage, ob Wettverträge mit vorher festgelegten Gewinnquoten in den Anwendungsbereich von Topic 606 fallen

Unsere US-Amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Snapshot erstellt, in dem sie die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst haben. Den Stand der Gesamterörterungen bis vor der Sitzung können Sie der Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere auf der Internetseite des IASB entnehmen (Stand des Dokuments 2. November 2015).

Internetpräsentation des IASB zum vorgeschlagenen IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

11.11.2015

Am 19. November 2015 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zu seinem Entwurf eines vorgeschlagenen Leitliniendokuments 'Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' an.

Der IASB hat am 28. Oktober 2015 den Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse herausgegeben. Die darin enthaltenen Leitlinien zielen darauf ab, Erläuterungen und Beispiele zur Verfügung zu stellen, um Erstellern dabei zu helfen, die Definition von Wesentlichkeit anzuwenden.

Die Internetpräsentation des Stabs des IASB, die auch einen Abschnitt mit Fragen und Antworten umfassen soll, beginnt um 10:00h Londoner Zeit und wird ca. 45 Minuten dauern. Die Sendung ist kostenfrei, erfordert aber eine Registrierung. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Interview mit dem stellvertretenden FASB-Vorsitzenden

11.11.2015

Financial Executives International (FEI) stellt die Aufzeichnung eines Interviews mit dem stellvertretenden FASB-Vorsitzenden James Kroeker zur Verfügung, in dem dieser hauptsächlich auf Vereinfachungen in der Rechnungslegung und auf die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eingeht.

Einleitend spricht Kroeker vor allem über die Vereinfachungsinitiative des FASB, die darauf abzielt, bestehende Standards daraufhin zu prüfen, ob die Vorschriften möglicherweise komplexer sind als die abgebildeten Geschäftsvorfälle. Dabei geht er auch auf verschiedene Beispiele ein. Er merkt allerdings an, dass diese Untersuchung nicht erst durchgeführt werden sollte, wenn ein Standard bereits veröffentlicht wurde. Vielmehr sollten Komplexitätserwägungen schon während der Entwicklung des Standards berücksichtigt werden und mit in die Kosten-Nutzen-Analyse einfließen.

Im zweiten Teil des Interviews geht Kroeker dann vertiefend auf Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital ein. Er hält fest, dass die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital auch in den Vereinigten Staaten ebenso wie in vielen anderen Rechtskreisen ein seit Jahren nicht befriedigend gelöste Problem ist. Derzeit sind unter US-GAAP Regelungen quasi auf Einzelinstrumentbasis enthalten. Zwecks sachgerechter Bilanzierung und Vereinfachung fordert Kroeker hier sehr viel grundlegendere Erwägungen und Entscheidungen in Sinne der Entwicklung von Prinzipien.

Zur Aufzeichnung des Interviews in englischer Sprache auf der Internetseite von FEI gelangen Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Klarstellungen an IFRS 15

11.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

EFRAG hält fest, dass man zwar die Konvergenz von IFRS 15 mit dem entsprechenden Standard des FASB unterstützt und die Vorschläge im Entwurf vom 30. Juli 2015 gutheißt, gleichzeitig stimmt EFRAG aber der Schlussfolgerung des IASB zu, bestimmte Sachverhalte nicht klarzustellen, bei denen der FASB entschieden hat, weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB zum jetzigen Zeitpunkt nur diejenigen Sachverhalte klarstellen sollte, die für ein sachgerechtes Verständnis von IFRS 15 absolut unabdingbar sind.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

10.11.2015

Am 19. November 2015 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Auf der Tagesordnung stehen das Rahmenkonzept und die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14. Bei Bedarf soll auch über Wesentlichkeit gesprochen werden.

Newsletter zum vorgeschlagenen IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

10.11.2015

Der IASB hat am 28. Oktober 2015 den Entwurf eines vorgeschlagenen Leitliniendokuments ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

Mit dem Leitliniendokument soll das Konzept der Wesentlichkeit erläutert und illustriert werden, um Erstellern bei der Anwendung des Konzepts zu helfen. Der Entwurf kann bis zum 26. Februar 2016 kommentiert werden. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt, in dem die vom Interpretations Committee unterbreiteten Vorschläge näher erläutert werden.

EFRAG "nicht in der Lage", Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 auszuweiten

10.11.2015

Im September 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert und empfahl die Übernahme, stellte aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück.

In der Übernahmeempfehlung hatte EFRAG sich verpflichtet, weiterhin über die Fortschritte des IASB bei der Adressierung der Bedenken in Bezug auf die Versicherungsbranche zu informieren. Der Entwurf eines Schreiben an die EU-Kommission wurde jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt. Darin hält EFRAG fest, dass der IASB entschieden habe, einen Aufschub- und einen Überlagerungsansatz zwecks Adressierung des Problems noch im Dezember dieses Jahres herauszugeben. Dennoch heißt es in dem Schreiben:

Der IASB mach bei Optionen Fortschritt, die die Sachverhalte adressieren, denen sich die Versicherungsbranche gegenüber sieht. Dennoch sind wir, zum Zeitpunkt des Datums dieses Schreibens, nicht in der Lage, unserer Empfehlung zu ändern, dass "alle Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab 2018 ihre Finanzinstrumente nach IFRS 9 bilanzieren müssen und dass es Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab demselben Zeitpunkt gestattet ist, dies nach IFRS 9 zu tun".

EFRAG erläutert, dass endgültige Entscheidungen im zugehörigen Projekt erst frühestens in sechs bis neun Monaten gefällt werden und dass Unsicherheit besteht, ob der IASB eine sachgerechte Lösung zur Verfügung stellen wird, wenn er diese endgültigen Entscheidungen fällt:

EFRAG kommt, auf sehr vorläufiger Grundlage, zu dem Schluss, dass die Änderungen an IFRS 4, wenn sie auf Grundlage der bisherigen vorläufigen Entscheidungen des IASB finalisiert werden, EFRAG nicht in die Lage setzen werden, die Bedenken, die in die Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 aufgenommen wurden, aufzugeben.

Zugang zum englischsprachigen Entwurf des Schreibens haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Kommentare werden bis zum 20. November 2015 erbeten, da beabsichtigt ist, das Schreiben in der Sitzung des EFRAG Boards am 24. November 2015 zu finalisieren.

DRSC reagiert auf die Agendakonsultation

10.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat verschiedene Reaktionen im Zusammenhang mit der Agendakonsultation des IASB veröffentlicht: Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Fragebogenaktion des DRSC, Antwort auf den Stellungnahmeentwurf von EFRAG (nebst Entwurf der Antwort an den IASB) und Antwort auf EFRAGs eigene Agendakonsultation.

Das DRSC hatte im September einen kurzen Fragebogen veröffentlicht, um die Meinung der Öffentlichkeit zur geplanten Agendasetzung des IASB bis 2020 einzuholen. Insgesamt gingen 30 Rückmeldungen ein, eine für die Kürze der Zeit eine beachtliche Rücklaufquote. Der IFRS-Fachausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Stellungnahmen befasst und diese bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme an den IASB berücksichtigt. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen und der Bericht über die Entscheidungen des Fachausschusses kann hier heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme gegenüber dem IASB selbst ist derzeit nur als Entwurf verfügbar. Sie ist dem Kommentar gegenüber der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Entwurf einer Stellungnahme zur Agendakonsultation 2015 des IASB als Anhang beigefügt. In der Antwort auf den EFRAG-Stellungnahmeentwurf geht das DRSC unter anderem auf die Rolle der Überprüfungen von Standards nach deren Einführung sowie auf die Priorisierung der IASB-Forschungsprojekte ein. Sie können sich das Schreiben an EFRAG hier herunterladen.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs hatte EFRAG auch eine eigene Konsultation ins Leben gerufen, um zu eruieren, welche der proaktiven Projekte von EFRAG nach Meinung der Anwender für Europa die wichtigsten sind. In seiner Stellungnahme zu dieser Konsultation kritisiert der IFRS-Fachausschuss des DRSC unter anderem die fehlende Transparenz bei der Identifikation der Themen, die EFRAG derzeit proaktiv behandelt, und regt die Implementierung eines entsprechenden Prozesses an. Das Schreiben steht Ihnen hier zu Verfügung.

IOSCO-Bericht zur Transparenz von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen

09.11.2015

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht herausgegeben, der eine Untersuchung der Praxis von Prüfungsgesellschaften hinsichtlich der Transparenz in ihrer eigenen Berichterstattung gegenüber Investoren und sonstigen Adressaten zum Thema hat.

Zentraler Punkt der Untersuchung ist die Transparenz hinsichtlich der Führungsstruktur der Gesellschaften und des Aufbaus des Qualitätskontrollsystems in Bezug auf die Prüfung von Abschlüssen.

Nach Schlussfolgerung des Berichts sollten Prüfungsgesellschaften in ihre Transparenzberichte Informationen mit folgenden Merkmalen aufnehmen:

  • klar, entscheidungsnützlich und ausreichend detailliert dargestellt, um für unterschiedliche Gruppen wahrscheinlicher Nutzer sinnvoll zu sein,
  • tatsachenbasiert und nicht möglicherweise irreführend,
  • unvoreingenommen und nicht marketing- oder verkaufsorientiert,
  • prägnant, unternehmensspezifisch und ohne Verwendung leerer Phrasen,
  • zeitnah, akkurat und vollständig,
  • ausgewogen in Bezug auf die Ergebnisse der Gesellschaft im Verhältnis zum betriebenen Aufwand,
  • ausreichend erklärt im Hinblick auf die Beschränkungen der Indikatoren zur Prüfungsqualität einschließlich des Hinweises, dass die Indikatoren nicht notwendigerweise über Prüfungsgesellschaften hinweg vergleichbar sind.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Bericht auf der Internetseite der IOSCO.

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