2018

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

13.12.2018

Der EFRAG-Board wird am 18. Dezember 2018 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und Stand der Forschungsarbeiten

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über einen live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

Beurteilung der Wesentlichkeit von klimabedingten und anderen neu auftretenden Risiken für Jahresabschlüsse

13.12.2018

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat 'Angaben zu klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken: Beurteilung der Wesentlichkeit für Abschlüsse mit Hilfe des AASB-Leitliniendokuments 2' veröffentlicht.

In der Veröffentlichung wird argumentiert, dass klimabedingte Risiken und andere neu auftretende Risiken derzeit überwiegend außerhalb des Abschlusses oder gar nicht erörtert werden, während qualitative externe Faktoren wie die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, und die Erwartungen der Anleger solche Risiken "wesentlich" machen können und möglicherweise Angaben bei der Erstellung des Abschlusses erfordern, unabhängig von ihren numerischen Auswirkungen. Es wird auch auf die Aussage von Anlegern verwiesen, dass klimabedingte Risiken für ihre Entscheidungsfindung von Bedeutung sind, so dass Unternehmen klimabedingte Risiken nicht mehr nur als eine Frage der sozialen Verantwortung der Unternehmen betrachten können und sie im Rahmen ihres Jahresabschlusses berücksichtigen sollten.

Das AASB-Leitliniendokument 2 Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen entspricht im Wesentlichen dem IASB-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit, enthält allerdings zusätzliche Leitlinien für gemeinnützige Unternehmen.

Die Publikation Climate-related and other emerging risks disclosures: assessing financial statement materiality using AASB Practice Statement 2 ist auf der Internetseite des AASB verfügbar.

Hinweis: Eine aktualisierte Fassung der Publikation wurde im April 2019 veröffentlicht.

AcSB veröffentlicht finalisiertes Rahmenkonzept für Erfolgskennzahlen

13.12.2018

Um die Relevanz von Finanzinformationen zu erhöhen, hat der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) ein Rahmenkonzept entwickelt, mit dem auf die Bedürfnisse der Adressatengruppen in Bezug auf von Unternehmen berichteten Erfolgskennzahlen eingegangen werden soll. Das Rahmenkonzept zielt darauf ab, die Entscheidungsnützlichkeit und Transparenz von Erfolgskennzahlen für die Adressaten zu erhöhen, wenn sich die Unternehmensleitung dafür entscheidet, diese außerhalb des Abschlusses zu berichten.

Das Rahmenkonzept wurde zuerst im Juni 2018 als Entwurf veröffentlicht, und die verschiedenen Adressatengruppen konnten ihre Rückmeldungen über eine Online-Umfrage, im Rahmen persönlicher Gespräche und in schriftlicher Form kundtun.

Der AcSB erhielt Rückmeldungen von über 350 kanadischen und internationalen Stellungnehmenden, sowohl aus dem gewinnorientierten als auch aus dem gemeinnützigen Sektor, sowie von allen an der Finanzberichterstattung beteiligten Parteien - Management, Direktoren, Anleger, Regulierer, Wissenschaftler und Standardsetzer.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Stellungnehmenden und ihrer Anmerkungen begleitet daher das finalisierte Rahmenkonzept für die Berichterstattung über Erfolgskennzahlen (beide Verknüpfungen auf die Internetseite des AcSB).

ANC-Forschungsforum - Videoaufzeichnung verfügbar

13.12.2018

Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) hat am 10. Dezember 2018 sein 8. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abgehalten. Eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung steht jetzt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Zugangsseite zwar in französischer Sprache gestaltet ist, dass Sie die Aufzeichnung mittels Klicken auf das Fahnensymbol aber auch in englischer Sprache bzw. in der ursprünglichen Mischung aus Englisch und Französisch verfolgen können. Zugang zu der Aufzeichnung haben Sie hier.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit

12.12.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 und IAS 8 herausgegeben, die der IASB vorgenommen hat, um die Definition von 'wesentlich' zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen.

EFRAG ist im Entwurf der Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen und bittet bis zum 1. Februar 2019 um Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit.

Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.12.2018

Für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC, die am 17. Dezember 2018 in Berlin stattfinden wird, wurden jetzt die Sitzungspapiere zur Verfügung gestellt.

Während seiner 71. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

12.12.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen 2018 herausgegeben.

Die Korrekturen umfassen Korrekturen an Änderungen von Standards, an Standards selbst und an den verschiedenen Versionen des roten und blauen Buchs 2018. Die folgenden Verlautbarungen sind betroffen:

  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Ergebnisse der 73. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

12.12.2018

Zu den Ergebnissen der 73. Sitzung der Kommission am 11. Dezember 2018 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Themen waren unter anderem das Projekt Swiss GAAP FER 30 „Konzernrechnung“, die Neuauflage der FER-Broschüre und der Wechsel von Prof. Dr. R. Eberle in den Stiftungsrat. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung geändert

12.12.2018

Die Tagesordnung für die IASB-Sitzung, die derzeit in London stattfindet wurde geändert: Die Sitzungsteile für morgen haben ihre Reihenfolge geändert - so beginnt bspw. die Sitzung zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' jetzt erst um 13:00h britischer Zeit.

Wir haben unsere Seite für Sitzungsmitschriften, auf der Sie dies Tagesordnung und die Zusammenfassungen der Sitzungspapiere finden, entsprechend aktualisiert.

Vorsitzender des IASB bezweifelt, dass wir für die nächste Finanzmarktkrise bereit sind, sieht aber große Verbesserungen in der Finanzberichterstattung

12.12.2018

Bei der diesjährigen Jahreskonferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hielt der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, eine nachdenkliche Rede, in der er die aus der globalen Finanzkrise gezogenen Lehren betrachtete, die enormen Risiken der Weltwirtschaft skizzierte und Zweifel an der Fähigkeit des Finanzsystems als Ganzes einräumte, eine weitere Finanzmarktkrise schultern zu können.

Hoogervorst begann seine Rede mit einem Überblick über die globale Finanzlage in Bezug auf die globale Verschuldung, die Zinssätze und die Schuldenfalle sowie die Kapitalisierung des Bankensystems. Vor diesem Hintergrund analysierte er, ob unsere Rechnungslegungsstandards in einer möglichen neuen Finanzkrise standhalten werden.

Hoogervorst wendete sich zunächst IFRS 9 und den vom IASB und vom FASB entwickelten Modelle der erwarteten Verluste zu. Er kommentierte die Befürchtung, dass IFRS 9 zu Überreaktionen führen könnte, da die Konjunkturerwartungen während einer Rezession zu pessimistisch sein könnten, was die Abwärtsbewegung des Konjunkturzyklus verstärken könne. Er glaubte jedoch, dass diese Befürchtungen aus drei Gründen nicht gerechtfertigt seien:

  • Die Tatsache, dass sich unter IFRS 9 Kreditausfällen wesentlich schneller herauskristallisieren, sollte einen präventiven Effekt haben.
  • Eine zeitnahe Erfassung von Kreditausfällen sollte dazu beitragen, unvorsichtige Dividendenausschüttungen und Vergütungspolitiken zu begrenzen.
  • Eine schnelle Erfassung von Kreditausfällen sollte zu einer rechtzeitigen Bereinigung der Bankbilanzen führen, was wiederum zu einer wesentlich schnelleren Wiederherstellung der Kreditflüsse an gesunde Unternehmen beitragen wird.

Hoogervorst wendete sich dann FRS 17 und den Beiträgen des Standards zur Finanzstabilität zu. Die Folien, die die Rede begleiteten, hielten sechs davon fest:

  • Versicherungsverbindlichkeiten, werden sachgerecht bemessen
  • Transparente Kosten für Optionen und Garantien
  • Aktuelle Informationen über Risikomargen
  • Sofortige Erfassung belastender Verträge
  • Ende der Vorab-Gewinnmitnahme
  • Weniger Ertragssteuerung

Schließlich wendete sich Hoogervorst Geschäfts- oder Firmenwerten und dem Risiko zu, dass sich diese im Laufe der Zeit immer weiter erhöhen, auch wenn die wirtschaftliche Lage dies nicht rechtfertigt. Er glaubte nicht, dass die Rechnungslegung in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerten ein erhebliches Risiko im Hinblick auf die Auslösung einer Finanzkrise darstellt, stellte jedoch fest, dass in der nächsten Finanzkrise viele seit der letzten Krise aufgebaute Geschäfts- oder Firmenwerte auf einmal wertgemindert werden würden, was zu Unruhen an den Kapitalmärkten führen könnte. Hoogervorst wies auf das Diskussionspapier zu diesem Thema hin, das das IASB zu veröffentlichen gedenkt, das einige neue Ansätze zum Thema Geschäfts- oder Firmenwerte vorstellen wird. Das Papier wird sich mit der Frage befassen, ob es möglich sein wird, die Angaben zu verbessern, die den Anlegern helfen werden, zu beurteilen, ob eine Akquisition erfolgreich war, eine Angabe in Betracht ziehen, die zeigt, wie die Bilanz eines Unternehmens ohne Geschäfts- oder Firmenwerte aussehen würde, und eine Diskussion über die Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten beinhalten.

Hoogervorst schloss seine Rede mit der Feststellung, dass er sich nicht sicher sei, ob das Finanzsystem als Ganzes für die nächste Finanzkrise bereit sei. Er fügte jedoch hinzu: "Ich bin sicher, dass die jüngsten Verbesserungen unserer Rechnungslegungsstandards viel mehr Transparenz bieten werden, die Anlegern und Regulierern helfen wird, Risiken viel früher zu erkennen. Das ist der beste Beitrag, den die Rechnungslegung zur Finanzstabilität leisten kann."

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache (mit eingebetteten Folien) finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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