2019

Neue Entwicklungen bei AFRAC

23.12.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB, eine gegenüber EFRAG, und eine überarbeitete AFRAC-Stellungnahme sowie einen Bericht von der AFRAC 2019 veröffentlicht.

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

23.12.2019

Am 19. und 20. Dezember 2019 haben der HGB-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss des DRSC in dichter Folge in Berlin getagt. Von den Sitzungen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 46. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • Aktueller Stand IBOR-Reform

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Die nachfolgende 2. Sitzung des gemeinsamen Fachausschusses fand nicht öffentlich statt; es ist also kein Mitschnitt verfügbar.

Während seiner 79. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Dritter Podcast in neuer Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

20.12.2019

Im Juli 2019 wurde eine neue Reihe von vierteljährlichen Podcasts ins Leben gerufen, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert.

Der dritte Podcast (Dauer ca. 16 Minuten) konzentriert sich auf die Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee und die Entwicklungen zwischen Oktober und Dezember 2019. Zu den behandelten Themen gehören eine finalisierte Agendaentscheidung im Zusammenhang mit der Leasingdauer und Mietereinbauten, zwei vorläufige Agendaentscheidungen zu latentenden Steuern und und Zahlungen im Zusammenhang mit Spielertransfers sowie der Stand von mehreren eng umrissenen Änderungen, die derzeit finalisiert werden.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB-Vorsitzender spricht darüber, wie hochwertige Rechnungslegungsstandards helfen können, den Anreizen der Kurzfristigkeit zu widerstehen

20.12.2019

In einer Rede auf dem 9. Symposium zur Forschung im Bereich der Rechnungslegung, das vom französischen Standardsetter ANC veranstaltet wurde, sprach der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, über die Bedeutung von qualitativ hochwertigen Rechnungslegungsstandards zur Unterstützung langfristiger Investitionen.

Die Rede von Herrn Hoogervorst folgte zwei Spuren. Zunächst zeigte er auf, wie die Projekte des IASB zu primären Abschlussbestandteilen und zur allgemeineren Unternehmensberichterstattung den Unternehmen helfen werden, ihre langfristige Leistung den Anlegern besser zu erklären. Dann wendete er sich der rechnungslegerischen Behandlung von Eigenkapitalinvestitionen zu.

In dem Anfang der Woche veröffentlichten Entwurf eines neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und zu Angaben im Abschluss schlägt der IASB die Definition eines Betriebsergebnisses vor, das die Vergleichbarkeit verbessert und für Unternehmen zu einem wirkungsvollen Instrument wird, um Investoren ihre langfristige Leistung zu erklären. Der Entwurf schlägt auch eine Angabe vor, in der Unternehmen Elemente von Erträgen und Aufwendungen identifizieren müssen, die in dem Sinne "ungewöhnlich" sind, dass sie nur einen begrenzten Vorhersagewert haben. Der IASB ist der Ansicht, dass die Vorschläge den Anlegern helfen werden, Einblick in die Nachhaltigkeit von Erfolgen zu gewinnen, und den Unternehmen helfen werden, ihre langfristige Strategie besser zu erklären.

Der IASB ist auch der Ansicht, dass die Arbeiten zur Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung wichtig sind, um den Unternehmen zu helfen, den Anlegern ihren nachhaltigen Erfolg zu demonstrieren. Elemente, die für die langfristige Strategie eines Unternehmens wesentlich sein können, werden oft nicht in den Abschlüssen erfasst (z.B. das Geschäftsmodell, die immateriellen Ressourcen, das Geschäftsumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist, und weitere zukunftsgerichtete Informationen). Insbesondere zu Informationen über immaterielle Vermögenswerte und Nachhaltigkeit, die für die langfristige Lebensfähigkeit eines Unternehmens entscheidend werden, sagt das gegenwärtige Leitliniendokument wenig aus.

Hoogervorst wendete sich dann der kurzfristigen Volatilität gegenüber der langfristigen Perspektive zu. Er erklärte, dass die langfristige Perspektive nicht bedeutet, dass kurzfristige wirtschaftliche Phänomene ignoriert werden können:

Wenn die kurzfristige Volatilität in den Abschlüssen die reale wirtschaftliche Volatilität widerspiegelt, sollte sie nicht unberücksichtigt bleiben oder auf künstliche Weise ausgebügelt werden. [...] Unternehmen oder Anleger, die langfristig denken, müssen in der Lage sein, der unvermeidlichen kurzfristigen Wankelmütigkeit des Marktes standzuhalten.

Hoogervorst wies darauf hin, dass der IASB in IFRS 9 die Kategorie zur Veräußerung verfügbar (AFS) für Kapitalbeteiligungen abgeschafft hat und die Fair-Value-Bewertung von Kapitalbeteiligungen zur Standardvorschrift wurde. Er erklärte, dass seither einige Adressatengruppengruppen die Auffassung vertreten, dass diese Bilanzierungsmethode eine Abschreckung für langfristige Investitionen in Eigenkapitalinstrumente darstellt, da sie zu einer größeren kurzfristigen Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung führen könnte. Und er bemerkte, dass er diese Kommentare durchaus verstehen könne, da "die AFS-Kategorie für Eigenkapitalinvestitionen in IAS 39 [...] ein perfektes Instrument für Unternehmen darstellt, um ihre Gewinn- und Verlustrechnung über die Zeit zu glätten".

Hoogervorst lieferte sogar ein Beispiel für ein tatsächliches Unternehmen, das dazu neigte, größere Mengen an AFS-Reserven aufzulösen, wenn sein Nettogewinn vor AFS unter Druck stand. Diese Form der Bilanzierung entsprach zwar durchaus den Vorschriften von IAS 39, spiegelte aber die Entwicklung des Unternehmens nicht vollständig wider: Die sich verschlechternde Leistung des Unternehmens war für die Anleger weniger deutlich sichtbar. Daher, so Hoogervorst, glaube er fest an Rechnungslegungsstandards, die den Spielraum für das Ertragsmanagement minimieren. Dennoch erklärte er, dass AFS wahrscheinlich eines der heißen Themen bei der Überprüfung von IFRS 9 nach der Einführung sein wird, bei der auf die Erfahrungen von Unternehmen in aller Welt zurückgegriffen werden kann, die IFRS 9 bereits eingeführt haben.

Hoogervorst schloss seine Rede mit der Feststellung: "Langfristige Ziele sollten auch der Überprüfung kurzfristiger Leistungsindikatoren unterliegen. Woher sollten wir sonst wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind?"

Das vollständige Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Appendix zum IFRS-Musterkonzernabschluss 2019 in deutscher Sprache

20.12.2019

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG veranschaulicht die erstmalige Anwendung von IFRS 16 unter Verwendung eines vollständigen retrospektiven Ansatzes. Deloitte Deutschland hat jetzt einen Appendix, der die bei der Erstanwendung erforderlichen Änderungen unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode veranschaulicht.

Zugang zum Appendix IFRS 16 'Leasingverhältnisse' — Übergang unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode haben Sie hier. Den deutschsprachigen Musterkonzernabschluss für 2019 finden Sie hier.

Richard Jones wird nächster FASB-Vorsitzender

19.12.2019

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat bekanntgegeben, dass der nächste Vorsitzende das amerikanischen Standardsetzers FASB Richard R. Jones. sein wird. Mit Wirkung vom 1. Juli 2020 wird Jones die Nachfolge des derzeitigen Vorsitzenden, Russell G. Golden, antreten.

Jones' erste Amtszeit als Vorsitzender wird bis zum 30. Juni 2023 dauern, danach kann er für eine zweite Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt werden.

Jones ist Leiter Rechnungslegung und Partner bei Ernst & Young LLP. Er ist ein ehemaliges Mitglied des Financial Accounting Standards Advisory Council des FASB und des Accounting Standards Executive Committee der AICPA.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der FAF.

CMAC benennt neue Mitglieder

19.12.2019

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB hat die Berufung von fünf neuen Mitgliedern zum 1. Januar 2020 bekanntgegeben.

Florian Esterer, Koei Otaki, Anthony Scilipoti, Sunil Singhania und Joao Toniato werden dem Beirat für eine dreijährige Amtszeit, die am 1. Januar 2020 beginnt und einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann, angehören.

Weiterführende Informationen, auch zu den Hintergründen der berufenen Neumitglieder, entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Anpassung von ESEF an den neuesten Stand der IFRS

19.12.2019

Die zweite Version der delegierten Verordnung (EU) 2019/2100 der Kommission im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) wurde am 16. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Bis jetzt basierte die Kerntaxonomie im ESEF auf der IFRS-Taxonomie von 2017. Mit der Änderung erfolgte eine Anpassung der Version auf die jüngste, im März 2019 von der IFRS-Stiftung veröffentlichte Fassung.

ESEF soll künftig jährlich an die IFRS-Taxonomie der IFRS-Stiftung angepasst werden.

Die aktualisierte delegierte Verordnung finden Sie hier im Amtsblatt der EU.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2019)

18.12.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Dezember 2019, der neueste Entwurf eines neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 15-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Vorschläge, die in dem neu veröffentlichten Entwurf über die allgemeine Darstellung und die Angaben enthalten sind;
  • Fortschritte im Zusammenhang mit den Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge sowie die Entwicklungen im Rahmen der Projekte zur IBOR-Reform und zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital;
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle und welche Arbeiten in diesem Projekt im Jahr 2020 durchgeführt werden sollen,
  • weitere Details zur Überprüfung des IFRS für KMU;
  • Unterschiede zwischen dem IFRS für KMU und einem separaten Forschungsprojekt, das sich mit Tochtergesellschaften befasst, die KMU sind;
  • vorgeschlagene Änderungen an IAS 8; und
  • Höhepunkte aus dem Jahr 2019.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere ausführlichen Sitzungsmitschriften von der Dezembersitzung in deutscher Sprache stehen Ihnen hier zur Verfügung.

ESMA veröffentlicht Ergebnisse zu Kurzfristigkeit an den Finanzmärkten

18.12.2019

Nach ihrer Konsultation im Juli 2019 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Ergebnisse und Empfehlungen zu möglichen kurzfristigen Belastungen an den Wertpapiermärkten veröffentlicht.

Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen an die Europäische Kommission für Maßnahmen in Schwerpunktbereichen. Entscheidende Maßnahmen werden für Bereiche wie die Angabe von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) empfohlen. Dazu gehören:

  • die Änderung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, um Grundsätze für qualitativ hochwertige nichtfinanzielle Informationen zusammen mit einer begrenzten Anzahl von spezifischen Angabevorschriften festzulegen;
  • die Förderung eines einheitlichen Satzes internationaler ESG-Angabestandards; und
  • Verpflichtung zur Aufnahme von nicht-finanziellen Angaben in die Jahresabschlüsse.

Des Weiteren wurde die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Abschlüssen untersucht. ESMA hat keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Vorschriften im Bereich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten in IFRS 9 Finanzinstrumente, festgestellt, um Bedenken hinsichtlich einer unangemessenen Kurzfristigkeit auszuräumen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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