April

Weitere AFRAC-Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

09.04.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Fachinformation zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten herausgegeben.

Die Fachinformation betrifft alle Abschlüsse nach UGB und IFRS bzw. Zwischen- und Lageberichte für Abschlussstichtage bis zum 31. Dezember 2019 sowie auch für folgende Abschlussstichtage. Sie ist im Frage-Antwort-Stil aufgebaut und kann im Verlauf der Krise um weitere Fragen ergänzt werden.

Die neue Fachinformation kann direkt von der Internetseite des AFRAC heruntergeladen werden.

Die frühere Fachinformation zu Fragestellungen der Unternehmensberichterstattung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus finden Sie hier.

Kommission startet Konsultation über erneuerte nachhaltige Finanzstrategie

09.04.2020

Im Zusammenhang mit dem European Green Deal und aufbauend auf dem Aktionsplan 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu ihrer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie eingeleitet. Trotz gegenteiliger Ergebnisse einer kürzlich von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie scheinen der Wortlaut und die Optionen für die Beantwortung einer der Fragen des Konsultationsdokuments zu unterstellen, dass die IFRS die nachhaltige Finanzierung behindern könnten.

2019 wurde der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) von der Kommission beauftragt, die Gründe für Kurzfristigkeit an Finanzmärten zu untersuchen. Zu den Ergebnissen, die im Dezember 2019 veröffentlicht wurden, gehörte, dass ESMA keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften festgestellt hat. Viel mehr nannte ESMA drei andere Bereiche, in denen entscheidende Maßnahmen ein langfristiges Anlegerverhalten unterstützen würde:

  • die Änderung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, um Grundsätze für qualitativ hochwertige nichtfinanzielle Informationen zusammen mit einer begrenzten Anzahl von spezifischen Angabevorschriften festzulegen;
  • die Förderung eines einheitlichen Satzes internationaler ESG-Angabestandards; und
  • Verpflichtung zur Aufnahme von nicht-finanziellen Angaben in die Jahresabschlüsse.

Ungeachtet dieser Erkenntnisse enthält das neue Konsultationsdokument folgende Frage:

Frage 16: Sehen Sie weitere Bereiche in den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften (basierend auf dem IFRS-Rahmen), die die angemessene und rechtzeitige Erkennung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern könnten?

Die Frage kann mit ja/nein/ weiß nicht beantwortet werden. Allerdings erscheint nur bei der Beantwortung mit "ja" eine neue Frage 16.1, die es Stellungnehmenden weitere Ausführungen erlaubt. Es werden zunächst vier Bereiche vorgeschlagen, in denen sich die Rechnungslegungsvorschriften als unvereinbar mit einer nachhaltigen Finanzierung erweisen könnten (Vorschriften für Wertminderung und Abschreibung, Vorschriften für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Sonstiges), und es ist dann jeweils möglich, in einem Textfeld Einzelheiten oder Begründungen anzugeben.

Die Konsultation ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, allerdings sind deutsche und französische Übersetzungen als bald verfügbar angekündigt. Zugang zur Konsultation haben Sie hier. Stellungnahmen werden bis zum 15. Juli erbeten.

 

DRSC-Jahresbericht 2019

08.04.2020

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2019 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Berichtet wird über Ziele und Aufgaben, die Struktur und die Finanzierung des DRSC und über die Einbindung der Öffentlichkeit. Berichtet wird außerdem inhaltlich über die Standardsetzung- und Internpretationsaktivitäten des DRSC und die Einbringung in Arbeiten Dritter (u.a. IASB und EFRAG). Nach einem Fokus auf die Mitglieder des DRSC folgen die Finanzinformationen für das Jahr 2019.

Angesichts der intensiven Diskussionen zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat das DRSC beschlossen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und ab diesem Jahr auf die Erstellung der Druckexemplare der Jahresberichte zu verzichten. In diesem Zusammenhang wurde auch das Layout des Berichts verändert, damit der Jahresbericht auf den elektronischen Endgeräten gut lesbar ist: Der Bericht erscheint ab jetzt als interaktives PDF im Querformat, separat in deutscher und in englischer Sprache.

Der Jahresbericht 2019 steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

DRSC nimmt Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS IC

08.04.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen und endgültigen Agendaentscheidungen vom März 2020 Stellung genommen.

Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee zwei vorläufige und vier endgültige Agendaentscheidungen gefällt.

Zur vorläufigen Entscheidung bzgl. IFRS 16 merkt das DRSC an, dass einige Details zur Bestimmung des Anteils des Nutzungsrechts und zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit noch etwas tiefergehend untersucht und formuliert werden sollten. Der vorläufigen Entscheidung zu IAS 12 sowie den endgültigen Entscheidungen (drei Entscheidungen zu IAS 21/IAS 29 und eine Entscheidung zu IFRS 15) hingegen stimmt das DRSC zu.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Zusätzliche TEG-Sitzung

08.04.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 8. April 2020 eine weitere zusätzliche Sitzung per Videokonferenz einschieben.

Erörtert werden soll der EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

IFRS-Stiftung veröffentlicht zweite Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

07.04.2020

Die IFRS-Stiftung hat "Compilation of Agenda Decisions - Volume 2" veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von Oktober 2019 bis März 2020.

Die IFRS-Stiftung hat diese neue Publikationsreihe im Oktober 2019 angestoßen und gibt nun halbjährlich neue Zusammenstellungen im April und Oktober heraus. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

IPSASB gibt Leitlinien zur Coronavirus-Pandemie heraus

07.04.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'COVID-19: Einschlägige IPSASB-Rechnungslegungsleitlinien' veröffentlicht. Die Publikation mit Fragen und Antworten wurde von den Mitarbeitern des IPSASB erstellt, um einen Einblick in die mit den Reaktionen der Regierungen auf die Coronavirus-Pandemie verbundenen Fragen der Finanzberichterstattung zu geben.

Ziel des Dokuments ist es, die bilanziellen Auswirkungen von Regierungsinitiativen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aufzuzeigen, einschließlich der Frage, wie die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und andere IPSASB-Leitlinien auf Transaktionen und Ereignisse anzuwenden sind, die aufgrund der Pandemie auftreten. Die Publikation stellt weder eine verbindliche Verlautbarung des IPSASB dar, noch zielt sie darauf ab, die Vorschriften der bestehenden IPSAS zu ändern oder außer Kraft zu setzen oder Umsetzungsleitlinien zu bieten.

Die englischsprachige Publikation steht Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee — Frist verlängert

07.04.2020

Im März 2020 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung um Bewerbungen gebeten, um vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen. Die Bewerbungsfrist wurde jetzt bis zum 8. Mai 2020 verlängert.

Insbesondere suchen die Treuhänder Mitglieder aus dem Erstellerbereich. Weiterführende Informationen finden Sie in der aktualisierten Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IOSCO-Erklärung zur Anwendung von Rechnungslegungsstandards während der Coronavirus-Pandemie

04.04.2020

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung über die konsequente Anwendung und Durchsetzung von qualitativ hochwertigen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Kapitalmärkte - insbesondere in Zeiten der Unsicherheit - von entscheidender Bedeutung sind.

In der Erklärung wird festgehalten, dass die Verantwortung für die Entwicklung und Pflege hochwertiger Rechnungslegungsstandards beim IASB liegt, und es wird die jüngste Erklärung des IASB begrüßt, die sich mit der Bilanzierung für erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente in der Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit infolge des Coronavirusausbruchs befasst. Die IOSCO hält auch fest, dass die damit verbundenen prinzipienbasierten Angabevorschriften für Finanzinstrumente in den IFRS (d.h. IFRS 7, IAS 1) zu Angaben führen sollten, die die Auswirkungen der wichtigen neu auftretenden Probleme berücksichtigt.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung.

DRSC verweist auf Anwendungshinweis 3

03.04.2020

Das DRSC hat eine Erklärung mit Hinweisen zu Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Rechnungslegung und Berichterstattung herausgegeben und verweist darin auf den DRSC-Anwendungshinweis 3 'Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen unter besonderer Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensindividueller Krisensituationen'.

Das DRSC hat den Anwendungshinweis anlässlich der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/9 entwickelt und verlautbart, der auf besondere Aspekte der Bilanzierung und Berichterstattung in Krisenzeiten hinweist sowie konkrete Fragen aufwirft und beantwortet. Der Hinweis besitzt – bis auf die mittlerweile ersetzten Standards des IASB – unverändert Gültigkeit und kann von Unternehmen als Hilfestellung herangezogen werden.

Das DRSC erklärt außerdem, dass der IFRS-Fachausschuss des DRSC sich in seiner nächsten Sitzung mit der Überprüfung des Anwendungshinweises befassen wird. Auch wenn dieser Anwendungshinweis im Kern auf IFRS-Anwender abzielt, sind einzelne Aspekte auch für HGB-Bilanzierer einschlägig (insb. der Fragenkomplex Nr. 9 zur Berichterstattung im (Konzern-)Lagebericht).

Mit freundlicher Genehmigung des Schäffer-Poeschel Verlags stellt das DRSC diesen Anwendungshinweis auf seiner Internetseite kostenfrei zu Verfügung.

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