April

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im März

20.04.2020

Am 23. und 24. März 2020 haben der IFRS-Fachausschuss und der gemeinsame Fachausschuss des DRSC in Berlin getagt. Zu den Sitzungen ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

Während seiner 82. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Während seiner 4. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht zu beiden Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Bewerbungsfrist für die Mitgliedschaft in den Fachausschüssen des DRSC

20.04.2020

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie wurde die Bewerberfrist für die Mitgliedschaft in den Fachausschüssen bis zum 8. Mai verlängert, um allen geeigneten Bewerbern die Ausschreibung in Erinnerung zu rufen und Gelegenheit zu einer Kandidatur zu geben.

Das DRSC sucht unabhängige, ehrenamtlich tätige Mitglieder für den HGB- (zwei Mitglieder) und den IFRS-Fachausschuss (drei Mitglieder). Weiterführende Informationen und den aktualisierten Ausschreibungstext finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Ergänzungssitzung April 2020)

18.04.2020

Im Nachgang der Ergänzungssitzung des IASB im April 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen, die oft auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sind, sind zahlreich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 27. März 2020.

Standardsetzung

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — endgültige Änderungen werden jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' — endgültige Änderungen werden jetzt im Juni 2020 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll nun im Juni 2020 stattfinden (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — im letzten Arbeitsprogramm hieß es, dass als nächster Schritt die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert würden (ohne Angabe des Zeitpunkts); jetzt lautet der Eintrag, dass endgültige Änderungen im vierten Quartal veröffentlicht  würden, ohne das bisher erneute Erörterungen stattfanden
  • Angabeninitiative - Überprüfung bestehender Angabevorschriften — ein Entwurf wird jetzt in der ersten Jahreshälfte 2021 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — ein Entwurf wurde am 9. April 2020 herausgegeben; eine Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen soll im dritten Quartal 2020 stattfinden
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — ein dem Arbeitsprogramm neu hinzugefügtes Projekt; ein Entwurf soll "bis zum 27. April 2020" veröffentlicht werden
  • Die Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU wurde bis zum 27. Oktober 2020 verlängert

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im dritten Quartal 2020 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Einbindungsaktivitäten zum Kernmodell sollen jetzt im zweiten Halbjahr 2020 stattfinden (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • Rohstoffindustrien — die Forschungsergebnisse sollen jetzt im Juni 2020 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Rückmeldungen zum Diskussionspapier sollen jetzt in der ersten Jahreshälfte 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2020) und die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — im letzten Arbeitsprogramm hieß es, dass die Forschungsergebnisse im April 2020 erörtert werden sollten; dies würde jetzt mit einem Eintrag "viertes Quartal 2020" versehen, obwohl das Thema weiterhin auf der Tagesordnung für die kommende Sitzung steht

Sonstige Projekte

  • Agendakonsultation 2020 — eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt in der ersten Jahreshälfte 2021 erwartet (zuvor: zweite Jahreshälfte 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 27. März 2020 und 18. April 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IASB hält Ergänzungssitzung zu Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

17.04.2020

Vor seiner regulären Sitzung nächste Woche hat der IASB heute per Videokonferenz getagt, um zwei Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB und Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB empfahl der Stab, dass der Board

Alle Boardmitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu und stimmten auch zu, dass der Entwurf zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen haben sollte. Der Board gab die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für den Entwurf einzuleiten, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

In Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie empfahl der Stab, dass der Board IFRS 16 Leasingverhältnisse ändert, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung anwenden, würden die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte. Die Ausnahmeregelung würde rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 angewendet, aber die Vergleichszahlen müssten nicht angepasst werden. Ein Leasingnehmer erfasst jede Differenz, die sich aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ergibt, in den Eröffnungsrücklagen (oder gegebenenfalls in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) in der jährlichen Berichtsperiode, die den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung beinhaltet.

Alle Boardmitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu und stimmten auch zu, dass die Ausnahmeregelung sofort in Kraft treten würde, wenn die finale Änderung herausgegeben wird. Der Board wird die Treuhänder bitten, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. Der Board gab die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für den Entwurf einzuleiten, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

Hinweis: Die verkürzten Stellungnahmefristen für beide Entwürfe wurden gestern in einer Telefonkonferenz des DPOC erörtert.

Unsere Übersetzungen der ausführlichen Mitschriften von der Sitzung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Coronavirus-Pandemie: Weiterer fachlicher Hinweis des IDW und neues Frage- und Antwortdokument

17.04.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen weiteren fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Außerdem wurde ein Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute erarbeitet.

Der neue fachliche Hinweis baut auf dem ersten Hinweis, dem zweiten Hinweis und dem dritten Hinweis auf, die im März und Anfang April 2020 veröffentlicht wurden und erörtert spezielle geschäftszweigspezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen. Der Fachliche Hinweis Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen kann hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.

Des Weiteren hat sich das IDW mit grundlegenden Anwendungsfragen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung und Prüfung von Kreditinstituten auseinandergesetzt. Die Diskussionsergebnisse werden im Fragen-und Antwortenformat zusammengestellt. Es ist vorgesehen, die Zusammenstellung und Antworten bei Bedarf zu aktualisieren und regelmäßig zu ergänzen, um weitere auftretende praktische Anwendungsfragen und Entwicklungen berücksichtigen zu können. Die Fragen & Antworten des BFA zu Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute können hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.

 

ESMA veröffentlicht weitere Frage mit Antwort zu den Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

17.04.2020

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. Seit dem hat ESMA mehrere Fragen und Antworten in einem Sammeldokument veröffentlicht, die auf die Förderung einheitlicher Regulierungsansätze und -praxis bei der Umsetzung der Leitlinien abzielen. Eine neue Frage zur Anwendung der Leitlinien im Kontext der Coronavirus-Pandemie ist jetzt dazugekommen.

Die neue Frage

  • hebt die Kernprinzipien der Leitlinien hervor;
  • ermutigt die Emittenten zur Vorsicht bei der Anpassung der Leistungskennzahlen und bei der Aufnahme neuer Leistungskennzahlen, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie widerzuspiegeln; und
  • fordert die Emittenten auf, folgende Angaben zu leisten
    • narrative Informationen zu den vorgenommenen Änderungen, den verwendeten Annahmen und den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie; und
    • Informationen über Maßnahmen, die von den Emittenten ergriffen wurden oder voraussichtlich ergriffen werden, um den Auswirkungen zu begegnen, die der Ausbruch Coronavirus-Pandemie auf ihren Betrieb und ihre Leistung haben könnte.

Das aktualisierte Sammeldokument steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IFRS Interpretations Committee

16.04.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 29. April 2020 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom März 2020
  • IAS 12 — Steuerliche Konsequenzen unter verschiedenen Steuersystemen
  • Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

DPOC erörtert verkürzte Stellungnahmefristen für Entwürfe, über die der IASB morgen berät

16.04.2020

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung hat heute eine Telefonkonferenz abgehalten, um verkürzte Stellungnahmefristen für zwei Entwürfe zu erörtern, die der IASB morgen im Rahmen seiner allgemeinen Diskussion von Aspekten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu veröffentlichen beschließen könnte.

Bei der morgigen Sitzung wird der IASB eine Empfehlung des Stabs erörtern, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden verschiebt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Verschiebung würde die Veröffentlichung eines Entwurfs erfordern, und der Stab empfiehlt, diesen Entwurf mit einer 30-tägigen Stellungnahmefrist zu veröffentlichen. Der DPOC folgte der Erklärung des Stabs, dass es sich um eine einfache Änderung handele, zu dem rasch Stellung zu nehmen die Adressatengruppen nicht übermäßig belastet würden, und dass es von Vorteil wäre, wenn es eher früher als später Klarheit gebe. Alle DPOC-Mitglieder stimmten dafür, die 30-tägige Stellungnahmefrist zu genehmigen, sollte der IASB beschließen, einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der Stab empfiehlt dem IASB auch, IFRS 16 Leasingverhältnisse zu ändern, um Leasingnehmern eine Ausnahme von der Beurteilung zu gewähren, ob eine Mietkonzession im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eine Modifikation des Leasingvertrags darstellt. Der Stab empfiehlt, dass der Board die Treuhänder bittet, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. (Eine Stellungnahmefrist von weniger als 30 Tagen kann nicht vom DPOC allein genehmigt werden, sie erfordert die Zustimmung von 75% der Treuhänder.) Da die Änderung schnell finalisiert werden müsste, damit sie einer großen Anzahl von Unternehmen zugute käme und auch für Unternehmen mit einem Geschäftsjahresende im März 2020 zur Verfügung stünde (die Mitarbeiter sind der Meinung, dass es möglich wäre, eine Änderung von IFRS 16 bis Ende Mai 2020 abzuschließen), beschloss der DPOC einstimmig, den Treuhändern zu empfehlen, eine 14-tägige Kommentierungsfrist zu genehmigen, falls der IASB beschließen sollte, einen Entwurf zu veröffentlichen. Morgen findet eine nicht öffentliche Sitzung der Treuhänder statt.

Hinweis: Am 17. April 2020 hat die IFRS-Stiftung einen Bericht von der Telefonkonferenz veröffentlicht, der hier heruntergeladen werden kann.

Telefonkonferenz des DPOC am 16. April

15.04.2020

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung wird am 16. April 2020 eine Telefonkonferenz abhalten. Eine Tagesordnung und die entsprechenden Papiere sind jetzt verfügbar.

Der DPOC wird die beiden folgenden Punkte erörtern (Beginn der Telefonkonferenz ist um 14:00h deutscher Zeit, eine erwartete Länge wird nicht genannt):

  • Vorgeschlagene verkürzte Kommentierungsfristen
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — mündlicher Bericht über den aktuellen Stand

Bei den vorgeschlagenen verkürzten Kommentierungsfristen geht es um zwei Entwürfe, die der IASB als Ergebnis seiner Ergänzungssitzung am 17. April im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie herauszugeben gedenkt.

Der Stab empfiehlt, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschieb. Für diesen Aufschub muss im Rahmen des Konsultationsprozesses ein Entwurf veröffentlicht werden. Der Stab schlägt eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen vor. Zum anderen empfiehlt der Stab, dass der Board IFRS 16 ändert, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Für diesen Entwurf empfiehlt der Stab eine Kommentierungsfrist von 14 Tagen vor. Der DPOC muss die verkürzten Kommentierungsfristen genehmigen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung sucht neue Treuhänder

15.04.2020

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie um Bewerbungen für die Rolle des Treuhänders bittet.

Die IFRS-Stiftung sucht vier Treuhänder: einen aus Europa, zwei aus Nord- und Südamerika sowie einen aus einer beliebigen Region. Zu den Aufgaben der Treuhänder gehören die Aufsicht über die Organisation im öffentlichen Interesse, ihre strategische Ausrichtung, die Ernennungen in den Board, in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Organisation und die Genehmigung des Budgets. Die Rollenbeschreibung vermerkt:

Qualifizierte Kandidaten sollten über Erfahrungen auf höchster Ebene in einer Organisation mit Interesse an Rechnungslegungsstandards verfügen. Sie sollten ein klares Bekenntnis zum Gemeinwohl, zur Arbeit der Stiftung und zum Board als qualitativ hochwertigem, globalen Standardsetzer zeigen. Sie sollten finanziell kompetent und in der Lage sein, die Zeitverpflichtung einzuhalten, die unter anderem mindestens drei dreitägige Sitzungen pro Jahr umfasst. Die Treuhänder sollten die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Anwendung qualitativ hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards, die für die Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten und von anderen Nutzern entwickelt wurden, sowie relevante aktuelle Fragen wie die Auswirkungen neuer Technologien auf die Unternehmensberichterstattung, die Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung und Veränderungen der Anforderungen von Investoren und Märkten verstehen und sensibel damit umgehen können.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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