2020

Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

17.01.2020

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2021 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Neue Entwicklungen bei AFRAC

17.01.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen sowie einen Bericht von der IASB&EFRAG@AFRAC 2019 veröffentlicht.

Übernahme der IBOR-Änderungen in europäisches Recht

16.01.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen stellen eine erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung dar und befassen sich mit Fragen vor dem Ersetzen der Benchmarks (also Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor dem Austausch eines bestehenden Zinssatz-Benchmarks betreffen); die IASB hat bereits mit den Arebiten an einer zweiten Phase des Projekts begonnen, die sich mit Fragen des eigentlichen Ersetzens (Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark ersetzt wird) befasst.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Januar 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Globales Erstellerforum sucht neue Mitglieder

15.01.2020

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) sucht neue Mitglieder, die bevorzugt aus Afrika, Asien oder Europa kommen sollten und über einen Hintergrund in Technologie oder im Einzelhandel verfügen.

Der IASB trifft sich jedes Jahr mehrere Male mit dem Erstellerforum, um Input zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, und den Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller zu erhalten.

Die neuen Mitglieder werden am 1. März 2020 für eine Laufzeit von zwei bis fünf Jahren aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

AcSB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung ab

14.01.2020

Am 13. Januar 2020 fand in Toronto eine gemeinsame Sitzung des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board (AcSB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) statt. Die Sitzung war die erste gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

Bei der Sitzung stellten sowohl der AcSB als auch der ASBJ ihren jeweiligen Rechnungslegungsrahmen und ihre Tätigkeiten vor und tauschten sich über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit aus. Sie erörterten auch spezifische fachliche Themen, an denen beide Boards interessiert sind, darunter Versicherungen, Erlöserfassung und Leasingverhältnisse. Die beiden Standardsetzer planen, den Meinungsaustausch fortzusetzen.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

DRSC nimmt Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS IC

14.01.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom November 2019 Stellung genommen.

Das DRSC stimmt den beiden vorläufigen Agendaentscheidungen inhaltlich zu, hat aber jeweils Detailanmerkungen.

Generell merkt das DRSC an, dass die Entscheidung zu IAS 38 (Ausweis von Spielertransfers) über den diskutierten Anwendungsfall hinaus eine breite Ausstrahlungswirkung entwickeln dürfte. Wegen der zunehmen Anzahl und Vielfalt immaterieller Vermögenswerte scheine auch eine generelle Überarbeitung von IAS 38 geboten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Schriftliche Zusammenfassung der DPOC-Telefonkonferenz im Dezember

14.01.2020

Wie bereits berichtet hat der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung am 16. Dezember 2019 eine Telefonkonferenz abgehalten, bei der Empfehlungen des Stabs zur Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess in Bezug auf Agendaentscheidungen erörtert wurden.

Unsere frühere Zusammenfassung der während der Telefonkonferenz gefällten wesentlichen Entscheidungen finden Sie hier.

Vor der Diskussion zum künftigen Umgang mit Agendaentscheidungen hat der DPOC auch zwei Schreiben erörtert, in denen die Einhaltung des Konsultationsprozesses bei zwei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee angezweifelt wurde. Der DPOC folgte der Argumentation in den Einreichungen allerdings nicht.

Die schriftliche Zusammenfassung der Telefonkonferenz durch die Mitarbeiter des IASB in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.01.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 20. Januar 2020 in Berlin tagen. Für die Sitzung sind jetzt die Papiere verfügbar.

Während seiner 80. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen (bitte beachten Sie, dass zwei der ursprünglich angekündigten Tagesordnungspunkte auf den Februar 2020 verschoben wurden):

Die Sitzungspapiere finden Sie hier.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

13.01.2020

Die Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung des IASB hat am 13. Dezember 2019 in London getagt. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Schwerpunkte der Sitzung waren Themen, zu denen weitere Informationen erforderlich sind, ein Überblick über die aktuellen Vorschläge des Stabs und die Förderung der Anwendung des Leitliniendokuments.

Die Themen, zu denen weitere Informationen erforderlich sind, waren:

  • Informationen zu immateriellen Vermögenswerten und ESG-Sachverhalte im Lagebericht;
  • die Bedeutung des Ausdrucks ‘Sichtweise der Unternehmensleitung’;
  • Unternehmenszweck; und
  • Leitlinien zum narrativen Zusammenhang.

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

ICAS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert

13.01.2020

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) hat einen Bericht herausgegeben, der die Erstellung und Bemessung von Bewertungen von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, die in Abschluss ausgewiesen werden, untersucht.

ICAS hat zusammen mit der internationalen Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER) und dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen Gremium, qualitative Forschung zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Auftrag gegeben. Die bisherige Untersuchungen wurden aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer durchgeführt, aber diese Untersuchung konzentriert sich auf die Perspektive der Bewertungsspezialisten.

Während der Bericht keine wesentlichen Unterschiede zwischen den geografischen Regionen feststellt, analysiert er Druckpunkte und potenzielle Konflikte in den vier Phasen der Erstellung der in den Abschlüssen ausgewiesenen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert: 1) Projektakquisition und -planung; 2) Festlegung des Projektumfangs, des Bewertungsansatzes und der Methodik; 3) Schätzungsvorbereitung und Beziehungsmanagement; und 4) Verhandlungen und abschließende Schätzungsberichterstattung.

Der Bericht enthält einige strategische Empfehlungen für Regulierer, Standardsetzer und andere Adressatengruppen:

  • Wirtschaftsprüfer und Regulierer sollten die relativen Vor- und Nachteile der Anwendung des Ansatzes der unabhängigen Schätzung als Best Practice bei der Beurteilung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert durch die Kunden berücksichtigen;
  • Die Standardsetzer sollten in Erwägung ziehen, das Bewusstsein der Prüfer für die Auswirkungen von Budget- und Zeitdruck sowie von Einschränkungen des Prüfungsumfangs zu stärken und einen stärker teamorientierten Ansatz zwischen Prüfern und Spezialisten zu fördern;
  • Die Regulierer sollten in Erwägung ziehen, eine Bewertung der Kompetenz des Managements in Bezug auf die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Bestandteil des Risikobewertungsprozesses der Abschlussprüfer aufzunehmen; und
  • Die Standardsetzer sollten eine Verbesserung der Corporate Governance in Betracht ziehen, indem sie das Verständnis für die Subjektivität von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert im Vorstand, dem Aufsichtsrat und in den Prüfungsausschüssen fördern.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ICAS.

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.