2020

Regierungsentwurf zu ESEF

23.01.2020

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen.

Der Regierungsentwurf enthält Vorschläge zur Umsetzung von Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen. Der Regierungsentwurf weicht von den Vorschlägen im Referentenentwurf vom 23. September 2019 teilweise erheblich ab und greift verschiedene Kritikpunkte der diesbezüglichen Stellungnahmen auf.

Die Presseerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bietet Zugang zum Regierungsentwurf, zum Referentenentwurf und den Stellungnahmen zum Referentenentwurf.

IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden

23.01.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)' herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

 

Hintergrund

Der Sachverhalt wurde ursprünglich als Teil des Zyklus jährlicher Verbesserungen 2010-2012 erörtert. Im Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012), der im Mai 2012 herausgegeben wurde, war vorgeschlagen worden, IAS 1.73 zu ändern, um klarzustellen, dass eine Schuld als langfristig zu klassifizieren ist, wenn ein Unternehmen erwartet und verlangen kann, dass eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durch denselben Kreditgeber zu denselben oder ähnlichen Bedingungen refinanziert oder verlängert wird. 2013 entschied der IASB jedoch, die Änderung nicht zu finalisieren, sondern stattdessen ein Projekt mit begrenztem Umfang aufzunehmen, in dessen Rahmen die bestehenden Leitlinien in IAS 1 dazu verfeinert werden sollen, wann Leitlinien als kurzfristig zu klassifizieren sind.

Im Februar 2015 veröffentlichte der Board seine Vorschläge im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1). Der Board erörterte die Rückmeldungen zum Entwurf von Dezember 2015 bis September 2019, wobei er das Projekt zwischen 2016 und 2018 auf Eis legte, während er die Überarbeitung der Definition einer Schuld im Rahmenkonzept abschloss. Als Ergebnis der Erörterungen der Rückmeldungen nahm der Board keine grundlegenden Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen vor, beschloss jedoch, einige Aspekte weiter klarzustellen.

 

Änderungen

Die Änderungen in Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Sie:

  • stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen, und gleichen in allen betroffenen Textziffern die sprachlichen Formulierungen an, sodass auf das "Recht" Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben, und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichtsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben;
  • stellen klar, dass die Klassifizierung nicht von den Erwartungen in Bezug darauf abhängt, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben; und
  • stellen klar, dass Erfüllung sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Januar 2020

23.01.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat am 21. Januar 2020 eine Videokonferenz abhalten, um eine Agendaentscheidung zu finalisieren.

Zu finalisierende Agendaentscheidung

IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses - Versandvertrag: Das Committee entscheid mit 11 Ja-Stimmen, die Agendaentscheidung zu finalisieren, wobei zwei Änderungen an den Formulierungen vorgenommen werden sollen.

Laufende Arbeiten

Es gab keine laufenden Arbeiten, die dem Committee bisher noch nicht vorgelegt worden sind.

EFRAG-Bericht über die Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit Wesentlichkeit

22.01.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' der endgültigen Position von EFRAG jeweils gegenübergestellt werden.

Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

WEF-Konsultationspapier zu gemeinsamen Metriken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.01.2020

Auf der Jahrestagung 2020 in Davos-Klosters veröffentlichte das Weltwirtschaftsforum (WEF) ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Toward Common Metrics and Consistent Reporting of Sustainable Value Creation'. Das Papier schlägt zwei zusammenhängende Sätze von Metriken vor, einen Satz von Kernmetriken und einen Satz von erweiterten Metriken.

Die Metriken werden, wo immer möglich, aus bestehenden Standards und Angaben (wie GRI, SASB, TFCD usw.) übernommen:

  • Kernmetriken: Ein Satz von 22 gut etablierten Metriken und Berichtsanforderungen. Dabei handelt es sich in erster Linie um quantitative Metriken, für die Informationen bereits von vielen Firmen berichtet werden (wenn auch oft in unterschiedlichen Formaten) oder mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Sie konzentrieren sich in erster Linie auf Aktivitäten innerhalb der eigenen Grenzen einer Organisation.
  • Erweiterte Metriken: 34 Metriken. Diese sind in der Regel in der bestehenden Praxis und in den bestehenden Standards weniger gut verankert und haben einen größeren Umfang der Wertschöpfungskette oder vermitteln Auswirkungen in einer differenzierteren oder greifbareren Weise, z.B. in monetärer Hinsicht. Sie stellen eine fortschrittlichere Art und Weise dar, nachhaltige Wertschöpfung zu messen und zu kommunizieren, und die Unternehmen werden ermutigt, auch anhand dieser Metriken zu berichten, wenn dies wesentlich und sachgerecht ist.

Stellungnahmen zum Papier können bis zum 5. Juni 2020 eingereicht werden.

Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite des WEF:

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.01.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 20. Januar 2020 in Berlin getagt. Von der Sitzung sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Januar 2020

20.01.2020

Der IASB wird vom 28. bis 30. Januar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden zwölf Themen erörtert.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen
  • IFRS-Umsetzung
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Rückstellungen
  • Forschungsprogramm — Aktueller Stand
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Aktueller Stand
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Taxonomie – IBOR-Änderungen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zeigt Bedarf an verbesserter Berichterstattung über die Arbeitnehmerschaft

20.01.2020

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der zeigt, dass die Berichterstattung über arbeitnehmerbezogene Aspekte verbessert werden muss, um die Bedürfnisse der Anleger zu erfüllen.

Der Bericht des Labors bietet praktische Anleitungen und Beispiele, wie Unternehmen Anlegern verbesserte Informationen zur Verfügung stellen können. Er ermutigt Unternehmen, die Arbeitnehmerschaft als strategischen Vermögenswert zu betrachten und zu erklären, wie in sie investiert wird. Neben dem Bericht hat das Labor auch eine Zusammenfassung des Berichts veröffentlicht, in der Fragen behandelt werden, die sich Unternehmen zu ihrer Berichterstattung über arbeitnehmerbezogene Aspekte stellen sollten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

IFRS-Stifung ernennt neues Boardmitglied

20.01.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Bruce Mackenzie als Mitglied des IASB bekanntgegeben.

Mackenzie ist derzeit Mitglied des IFRS Interpretations Committee, wo seine Amtszeit am 30. Juni 2020 endet. Er ist Wirtschaftsprüfer in Südafrika, war Mitglied des Financial Reporting Standards Council von Südafrika und ist Vorsitzender des fachlichen Standardsetzerforums des pan-afrikanischen Wirtschaftsprüferverbands (Pan-African Federation of Accountants, PAFA). Mackenzie wird den Sitz für Afrika einnehmen und damit die Nachfolge von Darrel Scott antreten, dessen zweite Amtszeit Ende September 2020 endet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Globale Rechnungslegungsorganisationen fordern bessere Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung

20.01.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer von Australien und Neuseeland (Chartered Accountants Australia and New Zealand, CAANZ), der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und die World Benchmarking Alliance haben gemeinsam einen Bericht veröffentlicht, in dem verbesserte Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen gefordert werden.

Der Bericht folgt auf das Konsultationspapier Recommendations for SDG Disclosures und berücksichtigt die Rückmeldungen aus der Konsultation. Die Empfehlungen für die SDG-Angaben sollen sowohl in Verbindung mit bestehenden Rahmenkonzepten als auch neutral in Bezug auf diese verwendet werden. Die Empfehlungen sind auch SDG-spezifisch und berücksichtigen die Komplexität und Vernetzung der Fragen der nachhaltigen Entwicklung, die in den SDG behandelt werden.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

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