Oktober

Zwei endgültige EFRAG-Stellungnahmen

11.10.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Agendakonsultation und zum Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zur Agendakonsultation vertritt EFRAG die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB im Allgemeinen korrekt ist, wobei er allerdings künftig der Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr Aufmerksamkeit widmen und die Ressourcen für die digitale Berichterstattung erhöhen sollte.

EFRAG hat die in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen 22 Projekte geprüft und darüber hinaus eine Reihe weiterer möglicher Projekte identifiziert. Insgesamt ist EFRAG der Ansicht, dass die folgenden drei Projekte vom IASB mit der höchsten Priorität behandelt werden sollten:

  • Immaterielle Vermögenswerte;
  • Nachhaltigkeit in der Finanzberichterstattung, ausgehend von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen; und
  • Krypto-Vermögenswerte.

Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Hinweis: Am 27. Juli 2022 hat EFRAG einen Bericht veröffentlicht, dem zu entnehmen ist, wie die Anmerkungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle

  • schlägt EFRAG vor, den Umfang des Projekts auszuweiten;
  • schlägt EFRAG vor, dass der IASB weitere Ansätze in Bezug auf die Erfassung des Überschusses des beizulegenden Zeitwerts des identifizierbaren Nettovermögens über die gezahlte Gegenleistung als Beitrag zum Eigenkapital bei Anwendung der Erwerbsmethode untersucht; und
  • schlägt EFRAG zwei Optionen bei der Anwendung der Buchwertmethode vor.

Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. Außerdem hat EFRAG am 23. November 2021 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen erstellt, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, und diese den Aussagen von EFRAG in der endgültigen Stellungnahme gegenübergestellt.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

11.10.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 28. und 29. Oktober 2021 per Videokonferenz tagen.

Während seiner 107. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

11.10.2021

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom dritten Quartal 2021 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 20 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen (IFRS 16), Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden (IAS 32), Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen (IAS 7) und durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes (IFRS 9).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen eng umrissenen Änderung an IFRS 17

08.10.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/8 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 17)' veröffentlicht.

In der Stellungnahme würdigt EFRAG die rasche Reaktion des IASB und die schnelle Entwicklung des Entwurfs. Insgesamt stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB im Entwurf zu, da sie eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation darstellen, bringt allerdings einige kleinere Bedenken vor, bei denen EFRAG sich wünschen würde, dass sie in der endgültigen Änderung adressiert werden.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Direkten Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier. EFRAG hat außerdem einen zusammenfassenden Bericht erstellt, in dem die zum Stellungnahmeentwurf eingegangenen Anmerkungen mit der endgültigen Position von EFRAG verglichen werden.

Mitschnitte von den jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

08.10.2021

Die Mitschnitte von der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 6. Oktober 2021 sowie der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 8. Oktober 2021 stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 24. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutiert (einziger Punkt auf der Tagesordnung). Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 106. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Umfrage zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf Angabevorschriften in den IFRS

08.10.2021

Wie berichtet führt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) derzeit Feldtests zu den Vorschlägen des IASB in dessen Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' durch. Da es sich bei den Unternehmen, die derzeit an den Feldtests teilnehmen, in der Regel um große Unternehmen handelt, hat EFRAG ergänzend einen Fragebogen herausgegeben, der sich an kleine und mittelgroße Unternehmen richtet.

Das Ausfüllen des Fragebogens dürfte etwa 20-30 Minuten dauern. Weitere Informationen und Zugang zur Umfrage finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens wurde bis zum 30. November 2021 verlängert.

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2021 mit Beitrag zu den Agendaentscheidungen des IFRS IC

08.10.2021

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2021, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Jens Freiberg, Mitglied des IFRS IC, und ist eine Bestandsaufnahme nach der Aufwertung der Agendaentscheidungen des Committees.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten — IFRS-Stiftung berichtet über Zweck und Fortschritte

07.10.2021

Die IFRS-Stiftung hat einen Webcast veröffentlicht, der eine Vorstellung der Mitglieder der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG), eine Zusammenfassung ihres Arbeitsprogramms und einen voraussichtlichen Zeitplan der TRWG enthält.

Die TRWG wurde eingerichtet wurde, um dem möglichen künftigen ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen. Sie soll fachliche Vorarbeiten und Vorüberlegungen zusammenzutragen, auf die sich der ISSB bei sener möglichen zukünftigen Standardsetzung stützen kann. Sie hat acht Aufgabenbereiche:

  • Fortentwicklung des Prototyps eines Standards für klimabezogene finanzielle Angaben
  • Entwicklung eines Darstellungsstandards analog zu IAS 1
  • Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie
  • Erwägungen zur Architektur künftiger Standards
  • Erwägungen zum zu befolgenden Konsultationsprozesses
  • Entwicklung konzeptioneller Leitlinien für die Standardsetzung
  • Erwägungen zur Zusammenarbeit von und zu Schnittstellen zwischen ISSB und IASB
  • Berücksichtigung sonstiger Aspekte

In dem knapp halbstündigen Webcast werden die einzelnen Arbeitsstränge von den verschiedenen Mitgliedern der TRWG vorgestellt: CDSB, IASB, TCFD, VRF und Weltwirtschaftsforum. Zugang zum Webcast haben Sie hier.

 

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2021

07.10.2021

Der IASB hat am 20., 21., 23. und 24. September 2021 erstmals wieder physisch in seinen Räumen in London getagt und sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab hat in dieser Sitzung einen Überblick über die fachlichen Projekte des Boards gegeben, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten und die Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Festlegung von Projektprioritäten und des Zeitplans, zu ermöglichen. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Auf der Julisitzung erklärte der Board, dass er zusätzliche Informationen über die vorzuschlagenden Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts wünscht, um seine Entscheidungen treffen zu können. Der Stab hat daraufhin den Projektplan aktualisiert, um dem Board diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und hat den Boardmitgliedern nun den aktualisierten Projektplan zur Kommentierung vorgelegt. Der Board unterstützte den aktualisierten Projektplan.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: In dieser Sitzung der Board die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zu genehmigen, die in der letzten Septemberwoche 2021 veröffentlicht werden soll. Der Board stimmte einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zu.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board hat bei seiner Sitzung seine Überlegungen zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf ED/2019/7 fortgesetzt, insbesondere zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und den Grundsätzen der Aggregierung und Disaggregierung.

Der Board beschloss, die Definition der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen zu ändern, um den Verweis auf ergänzende Gesamt- oder Zwischensummen, die von den IFRS vorgegeben werden, zu streichen und festzustellen, dass die von den IFRS vorgegebenen Gesamt- und Zwischensummen keine von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen sind.

Darüber hinaus beschloss der Board, die Beziehung zwischen den allgemeinen Darstellungs- und Angabepflichten und den Grundsätzen der Aggregierung und Disaggregierung darzulegen.

Der Board beschloss auch, Unternehmen vorzuschreiben, zu erläutern, wie eine angegebene Klasse von Posten in den Ausweiszeilen des primären Abschlusses enthalten ist.

Darüber hinaus beschloss der Board, Anwendungsleitlinien aufzunehmen, in denen Merkmale zusammengefasst werden, die, wenn sie übereinstimmen, die Grundlage für die Zusammenfassung von Posten bilden können, die eine Klasse bilden, die die Verständlichkeit der im Abschluss bereitgestellten Informationen verbessert, und die, wenn sie nicht übereinstimmen, die Grundlage für die Aufgliederung einer einzelnen Klasse von Posten in separate Klassen bilden können, die wesentliche Informationen liefern.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab hat in dieser Sitzung seine vorläufigen Sichtweisen zu möglichen Verfeinerungen des Modells des dynmaischen Risikomanagements dargelegt, die darauf abzielen, das Modell des dynmaischen Risikomanagements durch die Einbeziehung des Konzepts der Risikolimits in das Zielprofil enger an die Risikomanagementpraxis der Unternehmen anzupassen. Der Board wurde nicht gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Der Stab bat vielmehr um Rückmeldungen des Boards zu den möglichen Verbesserungen, die dann in die Ausarbeitung der Verbesserungen einfließen und dem Board in einer künftigen Sitzung vorgelegt werden.

Rohstoffindustrien: Der Board hat seine Diskussionen über Rohstoffaktivitäten fortgesetzt. Der Stab hat seine weitere Analyse zu den Themen Explorations- und Evaluierungsausgaben und -aktivitäten, zu den Themen, die sich hauptsächlich auf Entwicklungs- und Produktionstätigkeiten beziehen, sowie zu den Informationen über Reserven und Ressourcen vorgelegt. Der Board entschied, dass der künftige Schwerpunkt des Projekts zu Rohstoffaktivitäten auf der Entwicklung von Vorschriften oder Leitlinien zur Verbesserung der Angabeziele und -vorschriften in IFRS 6 über die Ausgaben und Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Exploration und Evaluierung liegen sollte. Der Board entschied außerdem, die Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 6 zu ändern, um den temporären Status des Standards aufzuheben.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat in dieser Sitzung die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die bedingte Erfüllungsrückstellungen enthalten, und die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen diskutiert. Der Board wurde nicht um Entscheidungen gebeten, sondern aht stattdessen seine Meinung zu diesen beiden Praxisfragen geäußert und angemerkt, dass mögliche Klarstellungen entwickeln möchte. Der Stab wird die Rückmeldungen des Boards aufgreifen, um Vorschläge für klargestellte Prinzipien zu entwickeln und eine weitere Analyse in einer zukünftigen Sitzung vorzulegen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Weitere Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

06.10.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 8. Oktober 2021 per Videokonferenz tagen.

Einziges Thema der Sitzung wird die endgültige EFRAG-Stellungnahmen zur Agendakonsultation des IASB sein.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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