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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

12.08.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 12. August 2014 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben hat.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 12. August 2014 hier herunterladen.

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IASB ändert IAS 27, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

12.08.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben. Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Hintergrund

Die Option der Anwendung der Equity-Methode war mit der Überarbeitung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS 2003 gestrichen worden, weil der IASB damals zu dem Schluss kam, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Equity-Methode ergeben, im Gesamtabschluss des Investors widergespiegelt werden un deshalb nicht auch noch im separaten Abschluss widergegeben werden müssten. Die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 Separate Abschlüsse übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten alledings dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und im Dezember 2013 den Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) herausgab, der den Vorschlag enthielt, die Option wieder zuzulassen.

Die Erstellung separater Abschlüsse ist nach den IFRS nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen entsteht die Notwendigkeit, separate Abschlüsse zu erstellen, aus nationalen Vorschriften oder den Bedürfnissen von anderen Abschlussadressaten. In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht darüber hinaus vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, derzeit erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen.

 

Änderungen

Mit den Änderungen wird einem Unternehmen gestattet, Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bilanzieren:

  1. zu Anschaffungskosten,
  2. im Einklang mit IFRS 9 Finanzinstrumente (oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Unternehmen, die IFRS 9 noch nicht anwenden) oder
  3. unter Anwendung der Equity-Methode wie in  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures beschrieben.

Die Bilanzierungsoption besteht nur je Klasse von Anteilen.

Mit den Änderungen wird außerdem klargestellt, dass in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen nicht länger eine Investmentgesellschaft ist oder eine Investmentgesellschaft wird, die Bilanzierung dieser Änderung ab dem Zeitpunkt der Änderung des Status zu erfolgen hat.

Folgeänderungen aus der Änderung von IAS 27 haben sich an IAS 28 zur Vermeidung eines potentiellen Konflikts mit IFRS 10 Konzernabschluss und an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ergeben.

 

Anmerkungen

Vor dem Hintergrund, dass die Definition von separaten Abschlüssen immer wieder zu Diskussionen führt, hat der IASB klarstellende Änderungen vorgenommen, die bekräftigen, dass separate Abschlüsse Abschlüsse sind, die zusätzlich zum Konzernabschluss oder zusätzlich zum Abschluss eines Investors erstellt werden, der keine Anteile an Tochtergesellschaften, aber Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures hält, bei denen die Anteile nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind.

Der IASB hat davon Abstand genommen, Übergangserleichterung zu gewähren. Er argumentiert wie folgt:

  • Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen zu verwenden, die sie für die Konsolidierung ihrer Tochtergesellschaften im Konzernabschluss verwendet haben, ohne zusätzliche Prozesse zu initiieren.
  • Bei der erstmaligen Anwendung könnten Informationen verwendet werden, die im Abschluss der obersten Muttergesellschaft oder gegebenenfalls in Abschlüssen von zwischengeschalteten Unternehmen zu finden sind.
  • Die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss ist freiwillig und nicht verpflichtend.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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Ergebnisse der 29. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.08.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 31. Juli und 1. August 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 29. Sitzung folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 4. August 2014 zur Verfügung gestellt.

Die 30. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 1. und 2. September 2014 in Berlin statt.

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Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

11.08.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 1. und 2. September 2014 in Berlin tagen; für die Sitzung wurde jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss wird während seiner 30. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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IFRS-Stiftung fasst aktuellen Stand des Leasing-Projekts zusammen

08.08.2014

Mitarbeiter der IFRS-Stiftung haben eine 16-seitige Broschüre veröffentlicht, in der zum einen die Notwendigkeit einer Reformierung der Leasing-Bilanzierung skizziert und zum anderen der aktuelle Stand der Diskussionen sowie noch ausstehende Schritte auf dem Weg zu einem neuen Leasing-Standard dargelegt werden. Hierbei wird auch auf die vom IASB eingeschlagene Abkehr vom ursprünglich propagierten dualen Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingegangen. In der Broschüre wird schließlich das Jahr 2015 als voraussichtliches Veröffentlichungsjahr für den neuen Leasing-Standard genannt, der IAS 17 ersetzen soll.

Die Überarbeitung der Leasing-Bilanzierung ist ein gemeinsames Projekt von IASB und dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Ziel ist es, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu verbessern, indem ein Ansatz entwickelt wird, der mit den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept eher im Einklang steht als dies bei der derzeitigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 der Fall ist.

Der Standardentwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse wurde am 16. Mai 2013 herausgegeben. Die daraufhin bei IASB und FASB eingegangenen, zahlreichen und sehr kontroversen Stellungnahmen wurden seitdem intensiv diskutiert, wobei die Erörterungen noch mindestens bis Ende 2014 andauern werden. In der nun veröffentlichten Broschüre werden die wesentlichen, bislang getroffenen (vorläufigen) Entscheidungen mit Stand August 2014 zusammenfassend dargestellt.

Ergänzend zur englischsprachigen Broschüre steht auf der Internetseite des IASB ein entsprechender englischer Podcast bereit.

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Scott Taub stellt häufig anzutreffende Ansichten zu IFRS und US GAAP infrage

08.08.2014

Der US-Amerikaner Scott A. Taub, der bis zum 30. Juni 2014 Mitglied des IFRS Interpretations Committee war, greift auf Basis seiner Erfahrungen als ehemaliges Mitglied dieses Gremiums in einem jüngst veröffentlichten Beitrag häufig vertretene Ansichten zu IFRS und US GAAP auf, die sich bei näherer Betrachtung nach seiner Einschätzung z.T. als nicht (mehr) haltbare Vorurteile erweisen.

Der in Form einer Kolumne geschriebene Artikel wurde in der Ausgabe vom Juni 2014 der Compliance Week veröffentlicht und im August 2014 auf der Internetseite des IASB wiedergegeben. Scott Taub blickt hierin auf seine Erfahrungen als Mitglied des IFRS Interpretations Committee zurück und diskutiert dabei in der Öffentlichkeit häufig anzutreffende Ansichten zu folgenden IFRS und US GAAP betreffenden Aspekten:

Prinzipien- vs. regelbasierter Charakter von IFRS und US GAAP  

  • Hier stellt Scott Taub unmissverständlich klar, dass aus dem im Vergleich zu den IFRS weitaus höheren Detaillierungsgrad der US GAAP nicht geschlossen werden könne, dass es den US GAAP an einer Prinzipienbasierung mangele. Zudem sei es ein Mythos, dass US-Amerikaner ein größeres Bedürfnis nach Regeln hätten.

Beziehung zwischen Standardentwicklung und Enforcement

  • Es sei ein Irrtum zu glauben, dass nur die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission, SEC) einen (aus Sicht von Scott Taub sehr willkommenen) Einfluss auf den Standardsetzungsprozess nehme; vielmehr fülle die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in Europa eine zunehmend vergleichbare Rolle aus.

Politischer Einfluss der EU-Kommission auf den IASB

  • Der IASB habe sich zwar weitgehend widerstandsfähig gegen die z.T. massive Einflussnahme der EU-Kommission gezeigt. Dennoch sei zu konstatieren, dass sich der IASB den politischen Kräften in Europa in gewisser Weise verpflichtet fühlt. Dies sei auch der zentrale Hinderungsgrund für die Übernahme der IFRS in den USA.

Abdeckung (bzw. fehlende Abdeckung) wichtiger Fragestellungen in IFRS und US GAAP

  • Spätestens seit der Reformierung der Erösbilanzierung durch die Verabschiedung von IFRS 15 könne nicht mehr behauptet werden, dass die IFRS den US GAAP hinterherhinken.
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EU-Kommission initiiert öffentliche Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

08.08.2014

Die EU-Kommission hat interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich bis zum 31. Oktober 2014 an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, wobei es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU geht. Die Konsultation erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens. Die Ergebnisse werden in einen Bericht einfließen und als Teil eines umfassenderen IFRS-Evaluierungsberichts dem Europäischen Parlament sowie dem EU-Rat vorgelegt.

Gemäß der 'IAS Verordnung' (Regulation 1606/2002) (EUR-Lex Internetseite) haben in der EU börsennotierte Unternehmen seit dem 1. Januar 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den IFRS zu erstellen, wie sie im Zuge eines speziellen Übernahmeprozesses in der EU übernommen wurden. Des Weiteren räumt die IAS Verordnung den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit ein, die Anwendung der IFRS auch in anderen Fällen (bspw. in Einzelabschlüssen) vorzusehen.

Die EU-Kommission führt derzeit eine Evaluierung der ursprünglichen Ziele der IAS Verordnung durch und prüft das Erfordernis etwaiger Verbesserungen bzw. Anpassungen. Gemäß Artikel 9.2 der Regulation 258/2014 muss diese Überprüfung bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein. Eine im Juni 2014 von der EU-Kommission eingerichtete informelle 'Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung' soll die Kommission bei der Durchführung der rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung beraten und unterstützen.

Die nun initiierte öffentliche Konsultation ist ein wichtiger Teil dieses Evaluierungsprozesses, in den auch die Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards integriert werden sollen, die im November 2013 im sog. Maystadt-Bericht veröffentlicht wurden.

Der Aufruf zur Beteiligung an der öffentlichen Konsultation richtet sich an alle Bürger und Organisationen, insbesondere an Kapitalmarktteilnehmer und Unternehmen, die Abschlüsse erstellen oder diese für ihre Investitionsentscheidungen nutzen. Der auszufüllende Fragebogen mit einer Einreichungsfrist bis zum 31. Oktober 2014 umfasst u.a. die folgenden Aspekte:

 

  • Aktuelle Relevanz der ursprünglichen Ziele der IAS Verordnung
  • Anwendungsbereich der IAS Verordnung
  • Kosten und Nutzen der IAS Verordnung
  • IFRS-Übernahmeprozess in der EU (Mechanismus und Kriterien)
  • Qualität der IFRS-Abschlüsse
  • Durchsetzung der IFRS

Die deutschsprachige Presseerklärung sowie der Fragebogen (in englischer Sprache) sind auf der Internetseite der EU-Kommission erhältlich.

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CFA-Institut veröffentlicht 2. Teil seiner Studie zur Erfolgsberichterstattung von Banken

07.08.2014

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat eine Studie zu den Lehren aus der Finanzmarktkrise im Hinblick auf die Erfolgsberichterstattung von Banken durchgeführt und nun den zweiten Teil seines Berichts veröffentlicht, der Erkenntnisse zur Beziehung zwischen angegebenen beizulegenden Zeitwerten von Krediten, Wertminderungen und dem Risikoprofil von Banken zum Thema hat.

Das CFA-Institut hat eine Studie zur Erfolgsberichterstattung von Banken durchgeführt, die den Zeitraum 2003-2013 umfasst. Hierbei standen insbesondere Unterschiede in der Berichterstattung vor, während und nach der Finanzmarktkrise im Fokus, um zu ermitteln, welche Lehren die Banken im Hinblick auf ihre Berichterstattung aus der Finanzmarktkrise gezogen haben. Nach dem im Juli 2014 veröffentlichten Teil 1 des Ergebnisberichts mit dem Titel "Beurteilung der wesentlichen Faktoren, die Einfluss auf das Kurs-Buchwert-Verhältnis haben" hat das CFA-Institut nun den zweiten Teil seiner Studienergebnisse vorgelegt.

Der Bericht mit dem Titel "Beziehung zwischen angegebenen beizulegenden Zeitwerten von Krediten, Wertminderungen und dem Risikoprofil von Banken" offenbart systematische, länderspezifische Unterschiede, in welcher Weise große und komplexe Banken aus 16 Ländern beizulegende Zeitwerte von Krediten angeben und Wertminderungen von Forderungen berücksichtigen. Eine Verbesserung der Angaben, so das CFA-Institut, sei daher erforderlich, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Banken zu gewährleisten. Des Weiteren werden in der Studie bankenspezifische Risiken aus einer Kapitalmarktperspektive durch eine Analyse der Kreditausfall-Swap Spreads reflektiert.

Der zweite Teil der Studienergebnisse ist (wie auch der erste Teil) auf der Internetseite des CFA-Instituts erhältlich.

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IPSASB schlägt Änderungen vor, die die IPSAS in Einklang mit jüngsten IASB-Verlautbarungen bringen sollen

05.08.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) veröffentlicht. Nach den Vorschlägen sollen einschlägige Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen des IASB und die Änderungen aus 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' in die IPSAS übernommen werden.

Von den Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009-2011 und Zyklus 2010-2012 sowie den Änderungen an IAS 16 und IAS 38, die im IPSASB-Entwurf 55 Verbesserungen an den IPSAS enthalten sind, wären vier IPSAS betroffen:

  • IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses - Klarstellung der Anforderungen in Bezug auf Vergleichsinformationen
  • IPSAS 17 Sachanlagen - Klassifizierung von Wartungsausrüstung, Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte
  • IPSAS 28 Finanzinstrumente: Ausweis - steuerliche Auswirkungen von Ausschüttungen an Halter von Eigenkapitalinstrumenten
  • IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte.

Dem Entwurf ist ein Anhang beigefügt, in dem alle Erwägungen des IPSASB zu den einzelenen Punkten enthalten sind einschließlich der Begründung, warum bestimmte begrenzte Änderungen des IASB in jüngster Zeit nach Meinung des IPSASB nicht in die IPSAS übernommen werden sollten. Zu den für eine Nichtübernhame genannten Gründen gehören die folgenden:

  • Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf IFRS, zu denen kein IPSAS-Äquivalent existiert -beispielsweise erstmalige Anwendung, Unternehmenszusammenschlüsse, anteilsbasierte Vergütungen und Zwischenberichterstattung (in einigen Fällen betreibt der IPSASB Projekte, um solche Äquivalente zu entwickeln);
  • der bestehende entsprechende IPSAS ist nicht vollständig mit den IFRS konvergiert - beispielsweise Fremdkapitalkosten, nahe stehende Unternehmen und Personen, Lesitungne an Arbeitnehmer, Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente;
  • kleinere Änderungen wurden nicht für relevant gehalten.

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen genannt, falls diese finalisiert werden sollten.

Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2014 erbeten. Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

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Gemeinsame Präsentation von IASB und FASB bei der Jahrestagung der AAA

04.08.2014

Am 3. August 2014 haben die Boardmitglieder Tom Linsmeier und Mary Tokar bei der Jahrestagung der US-amerikanischen Vereinigung für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) über den aktuellen Stand der Projekte von IASB und FASB informiert.

Die beiden Vortragenden gingen auf Hintergrundinformationen, entwickelte Prinzipien und die jeweils nächsten Schritte in den folgenden Projekten ein:

  • Erlöserfassung (gemeinsames Projekt)
  • Rahmenkonzept (FASB/ IASB)
  • Angabenrahmenkonzept (FASB)
  • Angabeninitiative (IASB)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (IASB)
  • nicht börsennotierte Unternehmen (FASB)
  • Überprüfungen nach der Einführung (FASB)
  • Leasingverhältnisse (gemeinsames Projekt)
  • Finanzinstrumente
    • Klassifizierung und Bewertung (IASB/ FASB)
    • Wertminderung (gemeinsames Projekt)
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (FASB/ IASB)
    • Macro Hedge Accounting (IASB)
  • Versicherungsverträge (IASB/ FASB)

Die während der Präsentation gezeigten englischsprachigen Folien von FASB-Mitglied Tom Linsmeier stehen in zwei Teilen (insgesamt rund 120 Folien) auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

In etwas gedrängterer Form (rund 40 Folien) wurde der Vortrag am 4. August  noch einmal wiederholt.

Die Jahrestagung der AAA ist eine Konferenz mit dem Schwerpunkt der Weiterbildung von Lehrenden und Studierenden im Bereich Rechnungslegung, die derzeit vom 2. bis 6. August 2014 in Atlanta stattfindet.

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