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AASB-Papier zur Bilanzierung von Schulden

15.10.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat ein Papier mit einer konzeptionellen Analyse der Kernsachverhalte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schulden veröffentlicht. Der Autor des Papiers spricht sich für eine breit angelegte Definition von Schulden, die Erfassung von Schulden allein auf Grundlage dieser Definition und nicht auf Grundlage separater Erfassungskriterien und die Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten beim erstmaligen Ansatz und in den meisten Folgeperioden aus.

Das Papier ist die erste Nummer einer neuen Reihe mit dem Titel AASB Occasional Paper, die vom neu eingerichteten Forschungszentrum des AASB herausgegeben wird und die detaillierten Erwägungen von Rechnungslegungssachverhalten gewidmet ist, die die Debatte anstoßen und Gedankenführerschaft demonstrieren soll. Das nun veröffentlicht erste Papier der Reihe mit dem Titel Schulden - Das vernachlässigte Element: Eine konzeptionelle Analyse der Finanzberichterstattung über Schulden wurde von Warren McGregor verfasst, Mitglied des IASB von dessen Gründung bis 2011 und unabhängiger Finanzberichterstattungsberater.

McGregor erläutert in seinem Papier, dass historisch der Schwerpunkt von Standardsetzern und anderen involvierten Parteien immer auf Vermögenswerten gelegen habe, was am Wesen mancher Schulden und den manchmal nicht intuitiven Auswirkungen der Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten liegen könne (wenn beispielsweise höhere Abzinsungssätze zu geringerer Schuldenerfassung führt oder wenn man die Auswirkungen der Anpassungen in Bezug auf geänderte Kreditrisiken bedenkt). Insbesondere hält McGregor Folgendes hinsichtlich Schulden fest, die nicht aus Leistung und Gegenleistung resultieren:

Im Gegensatz zu den meisten Vermögenswerten entstehen Schulden oft ohne dass Leistung und Gegenleistung vorliegen. Beispielsweise sind das Verbindlichkeiten aus Rechtsfällen, aus der Entsorgung oder Stilllegung von Vermögenswerten, aus Steuern, aus Sozialstrategien oder aus dem Erhalt von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Es gibt keinen entsprechenden Zufluss (oder genauer 'keine Gegenleistung') in Bezug auf diese Schulden. [...] Die Beurteilung ob und die Feststellung, wann eine Verpflichtung in Bezug auf nicht auf Leistung und Gegenleistung basierende Schulden entsteht und also auch deren Bewertung ist manchmal hochproblematisch.

Wegen der verschiedenen Schwierigkeiten, die sich zeigen, bleiben nach Meinung von McGregor viele Sachverhalte ungelöst, und die Schlussfolgerungen, zu denen man gelange, seien oft nicht konsistent, und es fehle ihnen an "konzeptioneller Schärfe". Daher bemüht sich der Autor, in seinem Papier die wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Schulden zu adressieren, und er widmet sich   auch den Angabefragen, die sich daraus ergeben. In Bezug auf die Definition einer Schuld spricht sich McGregor für die jüngste Definition von IASB und FASB aus, nach der "eine Schuld eines Unternehmens eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung ist, auf die das Unternehmen verpflichtet ist", die er für das Spiegelbild der Definition eines Vermögenswerts hält, nach der ein Vermögenswert "eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource ist, auf die das Unternehmen ein Recht oder einen anderen Zugang hat, den Andere nicht haben". In dem Papier werden verschiedene schuldenbezogene Projekte des IASB, des FASB und des IPSASB untersucht und einige Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Wesen von Verpflichtungen, der Frage, wann ein Unternehmen Verpflichtungen eingeht, den Konzepten rechtlicher und faktischer Verpflichtungen und die zusätzlichen Schwierigkeiten angesprochen, die im Fall der Ermittlung des Bestehens einer Verpflichtung bei nicht auf Leistung und Gegenleistung basierenden Transaktionen sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor auftreten. In dem Zusammenhang geht McGregor auf solche Themen wie Bilanzierung von Abgaben, Emissionshandelsprogramme, Preisregulierung, Schulden aus Rechtsangelegenheiten, verfallbare Leistungen an Arbeitnehmer und das Zusammenwirken des Bestehens einer Schuld mit dem Ansatz und der Wertminderung von Vermögenswerten, der Einführung des Erfüllungspflichtkonzepts im Erlöserfassungsprojekt und das unbedingte Wesen von Optionen ein.

Im Zusammenhang mit der Erfassung von Schulden wendet sich McGregor wieder der bestehenden Literatur mit dem Schwerpunkt auf dem Wahrscheinlichkeitskriterium für den Ansatz und dem Verlässlichkeitskriterium für die Bewertung zu, die derzeit in vielen Rahmenkonzepten angewendet werden. Er kommt zu dem Schluss, dass das Kriterium der Wahrscheinlichkeit in Bezug auf den Ansatz zu einer "Klippenrandbilanzierung" führt, die keine konzeptionelle Grundlage aufweist, während er das Kriterium der verlässlichen Bewertung "weniger krass" sei. Dennoch ist McGregor der Meinung, dass zusätzliche Ansatzkriterien nicht notwendig sind:

Bedenken hinsichtlich der verlässlichen Bewertung oder der getreuen Darstellung entstehen aus Unsicherheiten in Bezug auf den Betrag und den Zeitpunkt künftiger Ressourcenübertragungen, und ich glaube, man kann diesen Bedenken durch die Auswahl einer sachgerechten Bewertungsgrundlage und der Angabe entsprechender Informationen in Bezug auf den Bewertungsprozess eher entgegentreten als dadurch, dass man gar keine Schuld ansetzt.

McGregor wendet sich dann der Bewertung zu und untersucht, was die richtigen Merkmale für die Identifizierung einer Verpflichtung sein sollten und wie auf welcher Grundlage die Verpflichtung korrekterweise bewertet werden sollte. Er stellt dabei die Konzepte 'Schuld' und 'abgegrenzte Erträge' gegenüber und argumentiert, dass das zweite konzeptionell nicht zu halten ist und dass "Transaktionen, die Erlöse (oder Erträge) erzeugen, beim erstmaligen Ansatz im Einklang mit der Definition von Schulden bilanziert werden sollten", wobei man sich auf die Bewertung verlassen sollte, um sicherzustellen, dass eine sachgerechte Risikomarge in der Periode erfasst wird, in der das Unternehmen seine Verpflichtung erfüllt. McGregor hält fest, dass die Bewertungsgrundlage für den erstmaligen Ansatz einer Schuld Gegenwartswerte sein sollten. Dabei betrachtet er Abgangspreise (beizulegender Zeitwert), 'historische Erlöse' (Zugangspreis) und unternehmensspezifische Werte als mögliche Ansätze zur Bestimmung des Gegenwartswerts, bevor er den Abgangspreis als "die umfassendste und objektivste Bewertung einer Schuld" empfiehlt.

Beim Thema der Folgebewertung von Schulden spricht sich McGregor für eine "aktuelle Bewertungsgrundlage für alle Schulden, sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch nachfolgend" aus, bevor er anerkennt, dass eine kostenbasierte Bewertung aus Kosten-Nutzen-Gründen für einige Schulden sachgerecht sein könnte und dass "es eine große Menge Widerstand gegen die Anwendung des Abgangspreises bei der Bewertung von Schulden nach ihrem erstmaligen Ansatz gibt". Er verweist dabei auf Bedenken hinsichtlich des Übertragungswerts und die Aufnahme des Leistungsausfallrisikos. McGregor hält auch fest, dass er ein 'Erfüllungswertkonzept' nicht unterstützt. Stattdessen argumentiert er, dass ein unternehmensspezifischer Wert verwendet werden sollte, wo ein Abgangspreis als nicht passend oder inakzeptabel für die Folgebewertung angesehen wird; er widmet sich detailliert den 'Bausteinen' der Bewertung bei jedem dieser Konzepte.

Zum Schluss werden in dem Papier die verschiedenen Angaben erwogen, die im Kontext der Empfehlungen und Sichtweisen aus dem Papier berücksichtigt werden sollten. Schwerpunkt der Ausführungen sind die Themen Unsicherheit, bedingte Verpflichtungen und Unsicherheit im Zusammenhang mit Schätzungen, bevor McGregor empfiehlt, dass "Standardsetzer bei der Änderung von vorgeschriebenen Angaben auf Grund der Wahrnehmung, dass die Angaben nachteilig für eine Berichtseinheit sein könnten, extreme Vorsicht walten lassen sollten".

Sie können sich das englischsprachige Forschungspapier direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

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Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

14.10.2013

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im September 2013 veröffentlicht. Während der Sitzung diskutierte ASAF verschiedene IASB-Projekte wie beispielsweise Angaben, Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Rahmenkonzept.

 

Angaben

ASAF widmete sich dem IASB-Projekt zur Angabeninitiative und einem Ansatz, der einem neuen Denken in Bezug auf Darstellung und Angaben gewidmet war. Der Stab des IASB gab einen Überblick über das Projekt einschließlich der fünf kur- und mittelfristigen Strategien. Die Mitglieder des ASAF sprachen ihre Unterstützung für das Projekt aus, aber einige Mitglieder bekundeten auch, dass die zeitliche Planung zu ehrgeizig sei, und bemerkten außerdem, dass der IASB auch Meinungen von Regulatoren und Prüfern einbeziehen sollte.

Der Stab des IASB sprach auch über die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1. Die Mitglieder des ASAF unterstützten allgemein die Vorschläge, sprachen sich aber für bestimmte Formulierungsänderungen aus. Sie schlugen vor, dass der IASB Wege suchen sollte, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unternehmensspezifischer gestaltet werden könne, und untersuchen sollte, ob die Methoden in den Angaben genauer dargestellt werden sollten.

Darüberhinaus waren die ASAF-Mitglieder geteilter Meinung in Bezug auf die "Nettoschulden", da dieser Begriff nicht in allen Rechtskreisen Merkmal der Finanzberichterstattung ist.

Die Mitglieder des ASAF wurden außerdem in Rahmen einer Präsentation über ein Papier des Mitglieds Kevin Stevenson, Vorsitzender des australischen Standardsetzer AASB, mit dem Titel Rethinking the Path from an Objective of Economic Decision Making to a Disclosure and Presentation Framework informiert.

 

Versicherungsverträge

ASAF erörterte den IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen. Die Mitglieder unterstützten den Ansatz des IASB in Bezug auf Versicherungsverträge und den entsprechenden Übergang, aber sie äußerten Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsanomalien, die sich aus der Anwendung der Vorschläge in Bezug auf Verträge im Zusammenhang mit Kapitalflüssen, die sich in Abhängigkeit von zugrundeliegenden Posten ändern, und im Zusammenhang mit Verträgen, die sich auf das sonstige Gesamtergebnis beziehen.

 

Leasingverhältnisse

ASAF diskutierte den IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen. Die Mitglieder waren geteilter Meinung in Bezug auf die Vorschläge. Die meisten Mitglieder unterstützten die Richtung der Vorschläge des IASB, aber einige äußerten Bedenken hinsichtlich der Komplexität des dualen Ansatzes. Die Mitglieder des ASAF unterbreiteten dem IASB und dem FASB außerdem einige detaillierte Anmerkungen, die diese bei der erneuten Erörterung der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden aus Leasingverhältnissen, der Definition eines Leasingverhältnisses, Angaben und Übergnag berücksichtigen sollten.

 

Finanzinstrumente

 

Macro Hedge Accounting

Der Stab des IASB stellte eine Zusammenfassung des Neubewertungsansatzes in Bezug auf Macro Hedge Accounting vor, der im Rahmen des entsprechenden Projekts entwickelt worden ist, und bat um Rückmeldungen des ASAF. Die Mitglieder des ASAF schlugen vor, dass das Modell auf andere Risiken als das Zinsrisiko ausgedehnt werden sollte, dass klargestellt werden sollte, wie das Modell Produkte berücksichtigt, die auf Grundlage von erwarteten Fälligkeiten geführt werden, und dass der Anwendungsbereich des Modells sorgfältig geprüft werden sollte. ASAF schlug eine ausgeweitete Kommentierungsfrist von sechs Monaten für das Diksussionspapier vor, das Ende dieses Jahres veröffentlicht werden soll.

 

Wertminderung

ASAF erörterte die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf zu Kreditausfällen. Der Dtab des IASB stellte einige Klarstellungen und Verbesserungen in Bezug auf das Model und seine Reaktionen vor. Dabei ging es um das Bewertungsziel in Phase 1 und die Definition von Leistungstörung. Einige ASAF-Mitglieder gaben an, dass die Vorschläge finalisiert werden sollten. Sie betonten außerdem, dass die Zielsetzung und die Prinzipien eindeutig bleiben und nicht zu Vorschriften werden sollten. Einige Mitglieder waren der Meinung, dass es weiterer Klarstellungen zur Definition der in den nächsten zwölf Monaten erwarteten Kreditausfälle bedürfe und dass der IASB die Abweichungen berücksichtigen solle, die in den IFRS in Bezug au die Bewertung von Wertminderung bestehen .

 

Rahmenkonzept

Die Mitglieder des ASAF erörterten das EFRAG-Bulletin zu Vorsicht. Viele Mitglieder des ASAF waren der Meinung, dass der IASB erwägen sollte, dass Konzept der Vorsicht wieder in das Rahmenkonzept einzuführen. Die betonten aber auch, dass es notwendig sei, eine klare Definition von Vorsicht zur Verfügung zu stellen, damit der Begriff nicht von verschiedenen Grupen unterschiedlich verwendet würde. Sie schlugen vor, dass Vorsicht als in Bezug auf unsichere Bedingungen stehend beschrieben werden sollte.

 

Künftige Sitzungen

ASAF wird das nächste Mal am 5. und 6. Dezember 2013 in London tagen. 2014 wurde die Septembersitzung vom 8. und 9. des Monats auf den 25. und 26. September verschoben.

 

Eine vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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DRSC-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zur Bilanzierung von fruchttragenden Pflanzen

14.10.2013

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/8 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen' genommen. Konzeptionell sieht das DRSC keinen Grund, die vorgeschlagene Ausnahme nicht auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Der IFRS-Fachausschuss stimmt dem Vorschlag im Entwurf, bestimmte Pflanzen aus dem Anwendungsbereich von IAS 41 auszunehmen, grundsätzlich zu. Es wird aber eingewendet, dass die Ausnahmeregelung inklusive Begründung gleichermaßen für bestimmte Tiere gelten müsste. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Pflanzen, die nicht "fruchttragend" sind (beispielsweise Saatgutpflanzen), die Begründung der vorgeschlagenen Ausnahmeregel analog gelten müsste. Insgesamt sollte nach Auffassung des Fachausschusses der Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft umfassender überdacht werden.

Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Tätigkeitsbericht 2012/2013 des IDW

14.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht 2012/2013 veröffentlicht. Darin erläutert das IDW seine Aktivitäten in den Bereichen Interessenvertretung und Facharbeit während des Berichtszeitraums vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2013.

Von besonderem Interesse mögen das Kapitel 'Europäische und nationale Entwicklungen in der Rechnungslegung' (Seiten 25 und 26 des Berichts) mit den Unterkapiteln 'Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen durch das MicroBilG', 'Regulierung außerbörslich gehandelter Derivate', 'Reform der EU-Bilanzrichtlinien' und 'Fortentwicklung der (Konzern-)Lageberichterstattung' sowie das Kapitel 'Europäische und nationale Entwicklungen in der Rechnungslegung' (Seiten 26 und 30 des Berichts) mit den Unterkapiteln 'Arbeitsprogramm des IASB', 'Gründung eines neuen IASB-Beratungsgremiums', 'Finanzinstrumente', 'Umsatzerlöse', 'Investmentgesellschaften', 'Umfassender Review des IFRS for SMEs', 'Goodwill: Wertminderung und planmäßige Abschreibung' und 'Integrated Reporting' sein.

Sie können sich den Bericht direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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Tagesordnung für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

14.10.2013

Für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die am Donnerstag, den 17. Oktober 2013 in Frankfurt stattfindet, ist eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt worden.

Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil (11:30h-13:15h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren
  • Aktuelle fachliche Informationen: Sicherungsbilanzierung
  • Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

Die Unterlagen für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Neues IFAC-Positionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung durch Organisationen

13.10.2013

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Positionspapier Nr. 8 'Verbesserung der Berichterstattung durch Organisationen' veröffentlicht, in dem die Bedeutung und Nützlichkeit der Berichterstattung über eine großen Bandbreite von Informationen, die über die traditionelle Berichterstattung hianusgehen, betont wird. IFAC ruft allerdings auch nach Konvergenz in diesem Bereich.

IFAC hält fest, dass es eine wachsende Erkenntnis gibt, dass zusätzlich zum Erfassen der Finanzinformationen, die Unternehmen für die Führung ihrer Geschäfte erstellen und verwenden, die Erfassung und Berichterstattung von anderen, im wesentlichen nicht finanziellen Informationen wichtig ist. Finanzberichterstattung könne nicht alle Informationsbedürfnisse abdecken, und verschiedene Interessengruppen riefen nach mehr and anderen Informationen, die sie für ihre Entscheidungsfindung zu benötigen meinen. Dies schließe Informationen zur Strategie eines Unternehmens, der Führung, dem Risikomanagement, dem Personalwesen, Nachhaltigkeits- und ökologischen Fragen und sozialen Aspekten ein, sei aber nicht auf diese beschränkt.

IFAC erkennt jedoch an, dass es eine große Bandbreite von Berichtsrahmenkonzepten in diesem Bereich gibt und dass sich weitere in Entwicklung befinden (unter anderem IIRC, GRI, UN Global Compact, CDSB, IPSASB, SASB und OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen), und hält es für wichtig, die Beziehungen zwischen diesen Rahmenkonzepten zu eruieren und globale Einheitlichkeit und Konvergenz zu fördern und zu fordern:

IFAC hält es für unabdingbar, dass Regulierer, Standardsetzer und andere in die Entwicklung von Berichtersattungsrahmenkonzepten involvierte Parteien, nicht nur den Bedarf einer verbesserten Berichterstattung durch Unternehmen betonen, sondern auch den Bedarf global einheitlicher und konvergierter Praxis und Vereinbarungen. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Konvergenz von Finanzberichterstattungsvereinbarungen in den letzten zehn Jahren bietet einen guten Grund für alle Parteien, sobald wie möglich auf eine Einigung auf einen Konsens hinzuarbeiten oder zumindest die Beziehungen und die Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Rahmenkonzepten zu identifizieren.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

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IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

12.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in Bezug auf deren Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlich. Das IDW warnt ausdrücklich davor, Durchsetzung von Vorschriften nicht mit Standardsetzung zu verwechseln.

Die von ESMA vorgeschlagenen neuen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

Das IDW konzediert, dass eine europäische Koordination der Durchsetzung von Vorschriften sinnvoll ist. Es verweist jedoch darauf, dass es in einigen Rechtskreisen bereits gut etablierte, anerkennte Durchsetzungsstrukturen gibt (beispielsweise in Deutschland) und dass vor einer Schaffung koordinierter europäischer Durchsetzung die nationalen Durchsetzungsstrukturen zum Teil erheblich verbessert werden müssen. Dabei sei die vollständige und sachgerechte Umsetzung der Leitlinien in der Transparenzrichtlinien in allen Rechtskreisen der EU ausreichend; das IDW bezweifelt, dass es notwendig ist, dass ESMA zusätzliche Richtlinien erlässt, und merkt sogar an, dass es die von ESMA vorgeschlagenen Leitlinien als nicht im Einklang mit der Transparenzrichtlinie stehend ansieht.

Wichtigster Punkt ist dem IDW jedoch, dass Durchsetzung und Standardsetzung strikt getrennt bleiben sollten. Dazu heißt es im Schreiben sowohl in Bezug auf Vorabklärung als auch im Bezug auf Wesentlichkeit insbesondere:

 

Eine klare Unterscheidung zwischen dem Setzen von Rechnungslegungsstandards und ihrer Durchsetzung muss sichergestellt werden. Durchsetzungsorgane dürfen nicht die Rolle von Standardsetzern an sich reißen.

Gerade in Bezug auf Vorabklärung verdeutlicht das IDW diesen Punkt noch, indem es darauf verweist, dass Zweifelsfragen in Bezug auf die IFRS mit dem IASB oder dem IFRS Interpretations Committee zu klären seien. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bei einer ausführlichen, eventuell interpretierenden Vorabklärung die Grenze zwischen Aufsichtsbehörde und Ersteller verwischen und/oder die Rolle des Abschlussprüfers unterminiert werden könne. Auch die Veröffentlichung der Durchsetzungsentscheidungen von ESMA sieht das IDW nicht gänzlich unkritisch; auch hier müsse streng darauf geachtet werden, dass sich die Durchsetzungsbehörde nicht in eine Rolle als Standardsetzer drängen lasse.

Das IDW geht auch beim Punkt Wesentlichkeit auf die Trennung von Durchsetzung und Standardsetzung ein und verweist noch einmal auf seine Stellungnahme vom März 2012 zum ESMA-Konsultationspapier zu Wesentlichkeit. Damals hatte das IDW die Ansicht geäußert, dass ESMA als Behörde zur Regulierung und Überwachung des Wertpapierhandels nicht die geeignete Institution sei, Hilfestellung zum Thema Wesentlichkeit bereitzustellen. Dies sei vielmehr Aufgabe des IASB als der für die Rechnungslegung zuständige Standardsetzer. Daher begrüßt das IDW, dass der IASB ein Projekt zum Thema Wesentlichkeit auf seine Agenda genommen hat.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des IDW zu den vorgeschlagenen Durchsetzungsleitlinien direkt von dessen Internetseite herunterladen.

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SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2012

11.10.2013

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Die SIX Exchange Regulation verweist insbesondere auf die Feststellungen zur Darstellung des Abschlusses und zur Beschreibung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze, zur Wertminderung von Vermögensgegenständen sowie erstmalig zu Versicherungsverträgen hin.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Die SIX Exchange Regulation erinnert daran, dass die Schwerpunkte für die Abschlüsse der Geschäftsjahre 2012 und 2013 bereits im September 2012 auf ihrer Internetseite publiziert wurden. Abweichend zur bisherigen Praxis der SIX Exchange Regulation werden die Schwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 bereits per Ende März 2014 veröffentlicht.

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FRC lehnt den IASB-Vorschlag zur Preisregulierung ab

11.10.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' genommen und lehnt die Vorschläge ab.

Der FRC lehnt den vom IASB herausgegebenen Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, auch wenn dieser Vorschlag nur als Übergangslösung gedacht ist, aus den folgenden Gründen ab:

  • Der Vorschlag sei nicht prinzipienbasiert.
  • Er diene nicht dem Ziel, einen einzigen Satz internationaler Rechnungslegungsstandards zu schaffen, da er zu unterschiedlicher bilanzieller Behandlung in verschiedenen Rechtskreisen führt. Der FRC spricht sich explizit dagegen aus, dass es "zwei oder mehr Versionen vom IASB sanktionierter IFRS" geben soll.
  • Durch absichtliche Einführung potenzieller Abweichungen in der Praxis würde das Vertrauen der Adressaten in die erstellten Abschlüsse und in die Fähigkeit des IASB, hochwertige international anerkannte Rechnungslegungsstandards zu setzen, unterminiert.
  • Es stehe zu vermuten, dass die Übergangslösung weit länger bestehen werde, als derzeit beabsichtigt ist.

In ähnlicher Weise hatten auch schon EFRAG, ESMA und AFRAC argumentiert. DRSC und Deloitte hatten die Vorschläge unter der Voraussetzung unterstützt, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des FRC direkt von dessen Internetseite herunterladen.

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Neue IASB-Gruppe zur Angabeninitiative eingerichtet

10.10.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine neue Stabgruppe zu seinem Projekt zur Angabeninitiative eingerichtet. Die Gruppe soll dem IASB bei der Zielsetzung der Entwicklung kurz- und mittelfristiger Strategien zur Verbesserung bei der Angabe von Finanzinformationen helfen.

Nach seinem Diskussionsforum zu Angaben im Januar 2013 veröffentlichte der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, in der die Diskussionen während des Forums, die Antworten des IASB, eine Darstellung der bisher unternommenen Maßnahmen und die Ergebnisse der IASB-Umfrage zu Angaben vom Dezember 2012 enthalten waren. Im Juni 2013 verkündete der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst einen 10-Punkte-Plan zu Angaben als ersten Schritt im Rahmen der Angabeninitiative.

Die Arbeitsgruppe zur Angabeninitiative besteht aus Mitglieder des Standardsetzungsbereichs des IASB und Mitgliedern des XBRL-Teams. Das Einbeziehen des XBRL-Teams soll betonen, wie wichtig die elektronische Einreichung von Finanzinformationen geworden ist. XBRL-Aktivitäten vollständig in das Arbeitsprogramm des IASB einzubeziehen, war auch eine Forderung der Treuhänder als Ergebnis ihrer zuletzt durchgeführten Überprüfung der Strategie in Bezug auf XBRL. Die Gruppe erhält Unterstützung durch Mitarbeiter des DRSC.

Weiterführende Informationen

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