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IASB aktualisiert Auswirkungsanalyse zu IFRS 10

23.07.2013

Der IASB hat die Auswirkungsanalyse zu IFRS 10 'Konzernabschlüsse', die ursprünglich im September 2011 veröffentlicht wurde, aktualisiert.

Die Aktualisierung besteht darin, dass das Beispiel einer Zweckgesellschaft, die Credit-Linked Notes emittiert, gestrichen wurde. Dieses Beispiel hatte sich als problematisch herausgestellt.

Die aktualisierte Auswirkungsanalye und die frühere Fassung (zuletzt im Januar 2012 überarbeitet, das jetzt gestrichene Beispiel findet sich auf den Seiten 25 und 26) stehen derzeit noch beide auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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ESMA veröffentlicht Bericht zu den Durchsetzungsaktivitäten 2012

23.07.2013

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Aufsichtsaktivitäten in Bezug auf veröffentlichte Finanzinformationen und die entsprechenden Durchsetzungsaktivitäten im Jahr 2012 bietet. Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten war ein deutlicher Fokus der Aktivitäten 2012.

2012 führten die europäischen Aufsichten umfassende Überprüfungen von 1.050 Zwischenberichten und Abschlüssen durch, wodurch 17% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden. Zusätzlich wurden 1.200 Teilüberprüfungen durchgeführt, wodurch weitere 20% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden.

ESMA ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es immer noch Raum für Verbesserung bei der Qualität der Finanzberichterstattung gibt. Beispiele von Bereichen, in denen Emittenten noch weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um die IFRS einzuhalten, schließen die folgenden ein:

  • Anwendung der Klassifizierungskriterien für zu Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten,
  • Bestimmung des Abzinsungssatzesfür die Berechnung von leistungsorientierten Verpflichtungen,
  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten,
  • Beurteilung der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • Unterscheidung zwischen einer Änderung von Bilanzierungsmethoden und einer Rechnungslegungsannahme und
  • Angaben in Bezug auf die Risiken und Unsicherheiten sowie in Bezug auf die Ermessententscheidungen und Annahmen, die den erstellten Abschluss betreffen.

Eine separate, gezielte Überprüfung im Zusammenhang mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, deren Ergebnisse bereits im Januar 2013 veröffentlicht wurden, wurde 2012 durchgeführt und zeigte "dass Wertminderungsverluste in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die 2011 erfasst wurden, sich auf eine Handvoll Emittenten und eine sehr begrenzte Anzahl von Branchen konzentriert" und dass in vielen Fällen die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben "aus Phrasen bestehen und nicht ausreichend unternehmensspezifisch sind".

Da die Aufsichten der Meinung sind, dass dies in vielen Fällen dazu führt, dass die Adressaten der Abschlüsse nicht in der Lage sind, aus den geleisteten Angaben auf die Verlässlichkeit der Annahmen zu schließen, haben ESMA und die nationalen europäischen Aufsichten entschieden, diesen Bereich auch 2013 zu überwachen, und haben das Thema in die Schwerpunkte für die Überprüfung der Abschlüsse 2012 aufgenommen.

Um die Durchsetzung der IFRS weiter zu stärken, hat ESMA eine Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen angestoßen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

Der englischsprachige Bericht Activity Report of the IFRS Enforcement activities in Europe in 2012 steht Ihnen auf der internetseite von ESMA zur Verfügung.

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Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zum vorgeschlagenen IASB-Modell der erwarteten Kreditausfälle für Finanzinstrumente

22.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben gemeinsam einen Feldversuch durchgeführt, der darauf abzielte, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

Im Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle schlägt der IASB ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der Feldversuch, der mit Hilfe eines Fragenbogens durchgeführt wurde, der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern entwickelt wurde, galt schwerpunktmäßig der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften. Er zielte darauf ab, Tatsachen und objektive Daten zu eruieren, keine Sichtweisen und Meinungen.

Die wesentlichen Ergebnisse des Feldversuchs übersetzen wir Ihnen nachfolgend aus der englischsprachigen Presseerklärung auf der internetseite von EFRAG:

Im Vergleich zum Modell der eingetretenen Verluste in IAS 39 würde das vorgeschlagene Modell besser auf Veränderungen in der Kreditqualität reagieren.

Viele Befragte hegten Bedenken, dass ihnen die Vorschläge im Entwurf nicht erlauben würden, sich ausreichend auf ihr bestehendes Kreditrisikomanagement und ihre gegenwärtige Praxis in Bezug auf Regulierungsvorschriften zu verlassen. Sie waren auch besorgt, dass nicht alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen würden.

Obwohl die Vorschriften allgemein als klar eingestuft wurden, wurde die praktische Umsetzbarkeit als schwierig bezeichnet. Daher wurden von den Befragten zusätzliche Leitlinien als notwendig erachtet.

Die Kreditqualität nachzuverfolgen, die Bedeutung von Kreditverfall zu beurteilen, Zugang zu ausreichen Daten zu erhalten, erwartete Kreditverluste abzuzinsen und die Angabevorschriften zu erfüllen wurden als in der Praxis schwer umzusetzen beurteilt.

Die Befragten waren geteilter Meinung, ob die Vorschläge im Entwurf die Art und Weise widerspiegelt, wie sie den Kreditverfall beurteilen.

Den Befragten würden erhebliche Umsetzungskosten entstehen, um die Vorschriften im Entwurf anwenden zu können.

Zugang zum vollständigen Ergebnisbericht haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

22.07.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, da EFRAG letzten Freitag den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 21 'Abgaben' herausgegeben hat.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

EFRAG hat den Entwurf einer Übernahmenempfehlung in Bezug auf IFRIC 21 am 19. Juli 2013 veröffentlicht und sich darin vorläufig für eine Übernahme für die Anwendung in Europa ausgesprochen. EFRAG geht gegenwärtig davon aus, dass eine endgültige Übernahme im ersten Quartal 2014 erfolgen kann.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Stand vom 22. Juli 2013 hier herunterladen.

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Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 betonen die Bedeutung der Konvergenz für stabile Finanzmärkte

21.07.2013

Im Kommuniqué von der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die am 19. und 12. Juli 2013 in Moskau stattfand, wird wieder der Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB gefordert.

Die Teilnehmer der Sitzung erörterten die übliche Agenda der G-20 mit Themen wie der G-20-Rahmenvereinbarung in Bezug auf starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum, der Reform der Finanzregulierung und Markttransparenz. Im Abschlusskommuniqué ist die inzwischen übliche Formulierung zur Konvergenz enthalten, der diesmal ein Satz beigefügt ist, in dem betont wird, wie Konvergenz zur Finanzstabilität beitragen kann :

Wir wiederholen unseren Aufruf an den IASB und den FASB, bis Ende 2013 ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards abzuschließen. Wir erinnern an die kritische Bedeutung eines raschen Fortschritts bei diesem Thema, um die Widerstandskraft der Finanzmärkte zu stärken.

Ein weiteres Thema der Erörterungen war die Frage, wie langfristige Finanzierungstätigkeit gefördert werden kann. Eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Indonesien und Deutschland präsentierte Informationen zu Erfahrungen und rechtskreisspezifischer Praxis bei der Förderung langfristigen Anlageverhaltens. Kurzfristiges Anlageverhalten ist derzeit ein stark disuktiertes Thema, und die Frage wurde aufgeworfen, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert dazu geführt hat. In einer Antwort auf das Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft der EU-Kommission hat der IASB bereits klargestellt, dass er "nicht der Meinung ist, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben".

Der Gipfel der G-20-Führer selbst findet am 5. und 6. September 2013 in St. Petersburg statt.

Auf der Internetseite der G-20 stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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Das 'Segment der globalen Akteure' - ein neuer Ansatz in Bezug auf die globale Konvergenz der Berichterstattung

20.07.2013

Obwohl die International Financial Reporting Standards (IFRS) in immer mehr Rechtskreisen übernommen werden, scheint immer noch das Gefühl zurückzubleiben, dass es verschiedene Arten der IFRS in der Welt gibt. Außerdem scheinen sich die versprochenen Kapitalmarkteffekte längst nicht in allen Fällen und in dem erwarteten Ausmaß eingestellt zu haben. Professor Dr. Christian Leuz hat sich in seinen Forschungen intensiv dem Thema gewidmet und uns freundlicherwesie gestattet, seine neuesten Arbeiten, in denen er sich einem neuen Ansatz oder einem 'Gedankenexperiment' in Bezug auf Konvergenz widmet, auf IAS Plus vorzustellen.

Der Behauptung, dass die IFRS einheitlich angewendet und durchgesetzt werden, wird oft mit Skepsis begegnet. Der Arbeitsplan für die Erwägung der Einbettung der international Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem US-amerikanischer Unternehmen, der im Juli 2012 vom Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veröffentlicht wurde, enthält beispielsweise die Schlussfolgerung, dass "Durchsetzungsstrukturen weltweit in den einzelenen Rechtskreisen erheblich voneinander abweichen" und führt den Stab der SEC zu der Aussage, dass "eine rigorose Durchsetzung unabdingbar ist, um falsche Vergleichbarkeit zu vermeiden, wo die Vorschriften der Standards in jedem Rechtskreis gleich sind, aber die Interpretationen und Praxisumsetzungen nicht konsistent sind".

Die Forschungsergebnisse von Professor Leuz (Verknüpfungen auf alle Papiere am Ende des Artikels) legen nahe, dass diese Bedenken nicht ungerechtfertigt sind (sein Artikel Different Approaches to Corporate Reporting Regulation: How Jurisdictions Differ and Why wird im Bericht des Stabs der SEC zitiert). Er zeigt in seinen Arbeiten aber auch, dass Unterschiede bei der Durchsetzung nicht der einzige Grund für Abweichungen in der Berichterstattung sind. Er hat viele andere institutionelle Unterschieden zwischen den Rechtskreisen identifiziert - "in den Kapitalmärkten, den Wertpapierregulierungen, dem Anlegerschutz und wirtschaftlichen Entwicklungen, um nur ein paar zu nennen" - die die Berichterstattungspraxis beeinflussen und weiterhin zur eingeschränkten Vergleichbarkeit beitragen werden, obwohl immer mehr Rechtskreise weltweit die IFRS übernehmen.

Weitere Forschungen haben ergeben, dass es sogar zweifelhaft ist, ob die erwarteten Kapitalmarkteffekte, die in einigen Fällen beobachtet wurden, wenn einzelne Rechtskreise die IFRS übernahmen, wirklich der IFRS-Übernahme - also der Einführung eines neuen Rechnungslegungsregimes - zugeschrieben werden können. In Mandatory IFRS Reporting and Changes in Enforcement kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Änderungen der Grundlage der Rechnungslegung wenig Auswirkungen auf die Marktliquidität zu haben scheint. Sie zeigen, dass die positiven Auswirkungen auf die Marktliquidität nur in wenigen Ländern auftraten, und dass diese gleichzeitig oder wenig später ihre Durchsetzungsaktivitäten und -regime stärkten. Des Weiteren zeigen die Autoren, dass ähnliche Liquiditätseffekte im Zusammenhang mit Änderungen in Bezug auf die Durchsetzung in Japan aftraten, ohne dass das Land vorher auf die IFRS überging. Die Forschungsergebnisse legen also nahe, dass es die Änderungen bei der Durchsetzung und nicht die Übernahme der IFRS sind, die eine kritische Rolle für die beobachteten Liquiditätsverbesserungen spielen.

Angesichts dieser und anderer Forschungsergebnisse schlägt Leuz einen neuen, anders gelagerten Ansatz in Bezug auf de globale Konvergenz der Rechnungslegung vor. Die grundlegende Idee dabei ist, sich nur auf die Unternehmen zu konzentrieren, für die internationale Vergleichbarkeit wahrscheinlich von Bedeutung ist und auch positive Kapitalmarkteffekte bewirkt. Er schlägt vor, ein 'Segment der globalen Akteure' zu schaffen, in dem Unternehmen die gleichen Berichterstattungsregeln anzuwenden hätten (also IFRS), den gleichen Durchsetzungsmechanismen ausgesetzt wären und die gleichen Anreize für Transparenz in ihrer Berichterstattung hätten. Dies wären Unternehmen, die international agieren und Kapital an internationalen Märkten aufnehmen (oder aufzunehmen beabsichtigen). Wichtig ist, dass diese Unternehmen sich freiwillig für die Mitgliedschaft im Segment der globalen Akteure entscheiden und nach Beitritt (dem eine Überprüfung vorausginge) strenger Regulierung und Durchsetzung in Bezug auf die Finanzberichterstattung unterwerfen würden, die innerhalb des Segments für alle Mitglieder verbindlich festgelegt werden. Wenn Unternehmen sich freiwillig für eine Mitgliedschaft (unter Akzeptierung der strengen Bedingungen) entscheiden, würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit die Glaubhaftigkeit ihrer Selbstverpflichtung auf Transparenz erhöhen. Gleichzeitig würde man Bedenken entgegentreten, die sich daraus ableiten, dass nicht alle Unternehmen gleichermaßen von global konvergierten Rechnungslegunsstandards profitieren.

Professor Leuz hat seine Überlegungen in einem kurzen Papier mit dem Titel A New Approach to Global Reporting Convergence: The Global Player Segment zusammengefasst und führt sie dort weiter aus. Er hat sie auch bei zwei kürzlich gehaltenen Veranstaltungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir freuen uns, dass wir Ihnen das Papier und die Foliensätze von den Veranstaltungen mit seiner freundlichen Genehmigung auf IAS plus zur Verfügung stellen dürfen.

Die Erkenntnis, dass insbesondere globale Akteure von einer IFRS-Übernahme profitieren, wird auch in Diskussionen über eine mögliche IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten zitiert. Beim kürzlich anlässlich des 15-jährigen Bestehens des DRSC in Berlin abgehaltenen Symposium, bei dem die Idee des Segments der gloablen Akteure ebefalls vorgestellt wurde, gab der IASB-Vorsitzende Hanns Hoogervorst zu, dass er nicht davon ausgeht, dass die Vereinigten Staaten die IFRS für alle Unternehmen übernehmen werden. Vielmehr gehe er davon aus, dass die Vereinigten Staaten die IFRS als eine Option für große, international orientierte Unternehmen einräumen würden, die von einer IFRS-Übernahme profitieren würden.

Zugang zu den im Artikel genannten Papieren und Foliensätzen haben Sie über nachfolgende Verknüpfungen:

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ESMA schlägt überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften vor

20.07.2013

Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen angestoßen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

ESMA hat sich entschieden, die CESR-Standards zu überarbeiten, um die Erfahrungen widerzuspiegeln, die sich aus ihrer Anwendung seit 2005 ergeben haben. Die neuen Leitlinien basieren auf den gleichen Prinzipien wie die bisherigen Leitlinien, wurden allerdings durchgehend neu gefasst und in einem Dokument zusammengeführt.

Die Definition der Zielsetzung der Durchsetzung wurde überarbeitet, um die Bedeutung der Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsstandards und der Transparenz von Finanzinformationen herauszustreichen. Darüber hinaus wurde das Konzept der Durchsetzung weiter gefasst und schließt nun neben der Überprüfung von veröffentlichten Finanzinformationen auch andere Maßnahmen ein, die der Durchsetzung dienen können. Diese würden unter anderem die Veröffentllichung von Warnhinweisen einschließen.

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich ist EFRAG zu dem Schluss gekommen, dass der Anlegerschutz erfordert, den Anwendungsbereich der Durchsetzung auf den gesamten Finanzberichterstattungsrahmen auszuweiten, der für börsennotierte Emittenten des europäischen Binnenmarkts gilt. Dies schließt nationale Rechnungslegungsstandards aus den Rechtskreisen der EU und Rechnungslegungstandards aus Drittstaaten ein, die als den IFRS äquivalent eingestuft wurden.

Die vorgeschlagenen Leitlinien würden für alle Behörden und anderen Organe in der EU gelten, die mit der Durchsetzung nach der Transparenzrichtlinie und der IAS-Verordnung betraut sind.

Auf der Internetseite von ESMA haben Sie Zugang zum Konsultationsdokument und einer entsprechenden Presseerklärung (beides in englischer Sprache). Stellungnahmen werden bis zum 15. Oktober 2013 erbeten. ESMA geht davon aus, 2014 finalisierte Leitlinien herauszugeben.

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'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Juni und Juli

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG-Sitzungen am 4. und vom 15. bis 17. Julii 2013 und der Telefonkonferenz am 26. Juni 2013 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die folgenden Entwicklungen:

Außerdem hat EFRAG im entsprechenden Zeitraum die folgenden Projekte erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Jüngste Ausgabe der 'Investor Perspectives' ist dem Rahmenkonzept gewidmet

19.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Stephen Cooper die Bedeutung, die die Vorschläge im kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier zum Rahmenkonzept für Anleger haben werden.

Cooper widmet sich in seinen Ausführungen insbesondere zwei Kernsachverhalten aus dem Diskussionspapier, denen Anleger Beachtung schenken sollten:

    1. Erfolgsberichterstattung einschließlich der Frage, was in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird und was im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wird, und
    2. Bilanzierung von Posten die als Eigenkapital klassifiziert werden und der verwässernde Effekt einiger Finanzierungsinstrumente auf allgemeine Anteilseigner.

Stephen Cooper: Framework rethink will shape the landscape for investors steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/3

19.07.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zum neuen Wertminderungsmodell in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Anfang März 2013 mit seinem Entwurf ED/2012/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle vorgeschlagen, Wertminderungen nicht erst dann zu erfassen, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden. EFRAG hatte daraufhin im Mitte April 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem Anfang Juli 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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