Januar

Verschiebung der IFRS-Übernahme in Kolumbien bestätigt

04.01.2013

Im September 2012 hatte die kolumbianische Regierung angekündigt, dass als Reaktion auf viele Einreichungen, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geltend gemacht wurden, die verpflichtende IFRS-Anwendung von 2014 auf 2015 verschoben werden soll. Diese Verschiebung wurde jetzt per Veröffentlichung eines entsprechenden Dekrets im Offiziellen Anzeiger bestätigt.

Die Einführung des neuen Rechnungslegungssystems in Kolumbien betrifft drei Gruppen von Unternehmen:

  • Gruppe 1: Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren wenden die vollen IFRS.
  • Gruppe 2: Große und mittelgroße Unternehmen, die nicht Bestandteil der Gruppe 1 sind, wenden den IFRS für KMU an.
  • Gruppe 3: Mikrounternehmen wenden Standards an, die eigens für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden (Normas de Información Financiera para Microempresas).

Der im September 2012 angekündigte Aufschub der verpflichtenden Anwendung der entsptechenden Standards durch Gruppe 1 und Gruppe 3 auf 2015 wurde nun durch Veröffentlichung der nachfolgenden Dekrete bestätigt (Verknüpfung auf den Offiziellen Anzeiger (Diario Oficial) der kolumbianischen Regierung):

Eine Bestätigung der Verschiebung der verpflichtenden Anwendung des IFRS für KMU durch Gruppe 2 auf 2016 steht noch aus.

MASB veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den Diskussionspapieren zu islamischen Finanzgeschäften

04.01.2013

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu drei Diskussionspapiere veröffentlicht, in denen die bilanzielle Behandlung von einer Reihe von Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit islamischen Finanzgeschäften untersucht wird. Der MASB hatte ursprünglich beabsichtigt, aus den Diskussionspapieren und den darauf eingegangenen Stellungnahmen Fachhinweise zu entwickeln. Er hat jetzt davon Abstand genommen, weil er nicht den Eindruck erwecken will, lokale Interpretationen der IFRS zu entwickeln.

Die drei Diskussionspapiere, die im Dezember 2011 herausgegeben wurden, waren DP i-1 Takaful, DP i-2 Sukuk und DP i-3 Der Scharia'a gemäße Gewinnbeteiligungsverträge.

In Bezug auf takaful, das islamische Versicherungskonzept, das in vielen wesentlichen Aspekten mit herkömmlichen Versicherungen verglichen werden kann, waren sich die Stellungnehmenden in den meisten Punkten einig: Ein takaful-Vertrag sollte in den Anwendungsbereich von MFRS 4 Versicherungsverträge (äquivalent zu IFRS 4 Versicherungsverträge) fallen; ein Qard (ein zinsloser Kredit), der einem im Defizit befindlichen takaful-Fonds gewährt wird, sollte zu Anschaffungskosten bewertet werden, und ein retakaful-Vertrag sollten den gleichen Vorschriften unterliegen wie ein takaful-Vertrag. Es gab auch allgemeine Übereinstimmung in Bezug auf teilnehmende Verträge, Erlöserfassung und zusätzliche Angaben. Es gab allerdings geteilte Meinungen hinsichtlich der Frage, ob ein takaful-Versicherer einen konsolidierten Abschluss für sich selbst und die Fonds seiner Teilnehmer erstellen muss.

Hinsichtlich sukuk, die im Wesentlichen Anleihen sind, bei denen keine Zinsen auf das angelegte Kapital gezahlt werden, schien auch allgemeine Übereinstimmung bei den Stellungnehmenden zu herrschen. Zu den erörterten Themen gehörten die Konsolidierung von Zweckgesellschaften im Zusammenhang mit der Ausgabe von sukuk, die Ausbuchung, die Klassifizierung, die Bewertung und die Behandlung von Derivaten. Hinsichtlich der Ausbuchung eines Vermögenswerts, der für die Ausgabe eines sukuk übertragen wird, kamen die Stellungnehmenden zu dem Schluss, dass die Berichtseinheit den Vermögenswert nur ausbucht, wenn die relevanten Ausbuchungskriterien für diesen Vermögenswert erfüllt sind. Dies steht in einer gewissen Spannung zur Scharia'a, da nach dieser die Übertragung als ein echter Verkauf angesehen werden kann. Einig waren sich die Stellungnehmenden auch, dass das vorgeschlagene IASB-Modell der erwarteten Verluste für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten auch auf sukuk angewendet werden kann.

In Bezug auf der Scharia'a gemäße Gewinnbeteiligungsverträge stimmten die Stellungnehmenden zu, dass die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften der MFRS (die den entsprechenden Vorschriften der IFRS äquivalent sind) angewendet werden können, auch wenn dies dem Partnerschaftscharakter des zugrundeliegenden Vertrags zu widersprechen scheinen könne.

Im Gegensatz zu früheren Absichten wird der MASB keine Fachhinweise aus den Diskussionspapieren und den darauf eingegangenen Stellungnahmen entwickeln. Damit soll vermieden werden, dass die Fachhinweise als lokale Interpretation der IFRS angesehen werden. Dennoch wird der MASB weiterhin Wege suchen, wie er dazu beitragen kann, ein Rahmenkonzept für die einheitliche Behandlung von islamischen Finanztransaktionen zu entwickeln. Er wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der IASB selbst Leitlinien in Bezug auf islamische Rechnungslegungsfragen herausgibt. Der IASB hatte in seinem Bericht zu den Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2011 bekanntgegeben, dass er den MASB gebeten hat, bei der Einrichtung eines Expertenbeirats zu islamischer Finanzberichterstattung behilflich zu sein. Derzeit richtet sich das Bestreben des IASB jedoch nur darauf "mehr über islamische (mit der Scharia'a im Einklang stehende) Geschäftsvorfälle und Instrumente zu lernen", bevor er irgendwelche Zusagen macht, Leitlinien herauszugeben.

Sie können sich die englischsprachige Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren direkt von der Internetseite des MASB herunterladen.

Einzelfragen der handelsrechtlichen Rückstellungsbilanzierung

03.01.2013

Der im März 2012 als Entwurf veröffentlichte IDW RS HFA 34 'Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen' ist finalisiert worden.

Mit IDW RS HFA 34 wird Hilfestellung geboten bei der Behandlung ausgewählter Fragen, die sich in erster Linie aus der Änderung der Bewertungsvorgaben für (Verbindlichkeits-)Rückstellungen durch das BilMoG ergeben haben. Gegenüber dem Entwurf wurden v.a. Ausführungen zum Umgang mit nachträglich eintretenden Veränderungen des Ansammlungszeitraums bei Verteilungsrückstellungen ergänzt.

In IDW RS HFA 4 gab es Folgeänderungen. IDW RS HFA 34 und die Folgeänderungen werden in den Fachnachrichten 1/2013 veröffentlicht.

IFRS-Taxonomie 2012 in koreanischer Sprache

02.01.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Verfügbarkeit einer Übersetzung der IFRS-Taxonomie 2012 in koreanische Sprache bekanntgegeben.

Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den begrenzten Änderungen an IFRS 9

01.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' zur Verfügung, der am 28. November 2012 vom IASB herausgegeben wurde.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des IASB, begrenzte Änderungen an IFRS 9 vorzuschlagen, die darauf abzielen, Bilanzierungsanomalien zu beseitigen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Bewertungsmodelle auf finanzielle Vermögenswerte und Versicherungsverbindlichkeiten entstehen. EFRAG macht jedoch auch einige Vorschläge, wie die Änderungen noch weiter verbessert werden können und zu größerer Klarheit und entscheidungsnützlicheren Informationen führen können.

Im Hinblick auf den Kernpunkt der Vorschläge des IASB, eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' ('fair value through other comprehensive income', FV-OCI) für bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuführen, die verpflichtend anzuwenden wäre, konnten die Mitglieder des EFRAG-Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) jedoch nicht zu einer gemeinsamen Position gelangen:

Hinsichtlich der Einführung eines dritten Geschäftsmodells in IFRS 9 sind die Mitglieder von EFRAG TEG geteilter Meinung bezüglich der Vorschläge des IASB im Entwurf. Einige Mitglieder von EFRAG TEG stimmen den Vorschlägen des IASB zu, während einige andere Mitglieder glauben, dass die Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' (FV-OCI) in IFRS 9 als Option beim erstmaligen Ansatz aufgenommen werden sollte, damit Unternehmen Bilanzierungsanomalien wie diejenigen vermeiden können, die sich aus dem Zusammenwirken der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 und im künftigen IFRS zu Versicherungsverträgen ergeben. Einige Mitglieder von EFRAG TEG erheben ausßerdem Bedenken, dass die Anwendung der neuen Vorschriften unklar ist. Diese Mitglieder sind der Meinung, dass es Unsicherheiten sowohl bei der Abgrenzung der fortgeführten Anschaffungskosten von FV-OCI als auch bei der Abgrenzung der erfolgswirksamen Zeitwertbewertung und FV-OCI gibt.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. März 2013 erbeten.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.