EFRAG bringt dem IASB gesammelte Rückmeldungen europäischer Ersteller und Adressaten zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 zur Kenntnis

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25.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen und darin Rückmeldungen übermittelt, die im Rahmen diverser Einbindungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit europäischen nationalen Standardsetzern und Adressatenvereinigungen eingeholt wurden.

EFRAG hat die Rückmeldungen in zwei Dokumenten zusammengefasst: Rückmeldungen der Ersteller und Rückmeldungen von Adressaten.

Die Meinungen der Ersteller wurden im Wesentlichen mit Hilfe eines Fragebogens erfragt, mit dem EFRAG und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien europäische Unternehmen eingeladen haben, ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (und den zugehörigen Folgeänderungen an anderen Standards) mitzuteilen. Dazu flossen Meinungen ein, die bei verschiedenen öffentlichen Diskussionen nationaler Standardsetzer, bei denen EFRAG-Mitarbeiter anwesend waren, vorgetragen wurden.

Die wesentlichen Praxisprobleme, die von Erstellern identifiziert wurden, sind die folgenden: 

  • Die Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 sei zu allgemein, und es fehlten Leitlinien dazu, was nicht als ein Geschäftsbetrieb zu betrachten ist.
  • Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Vermögenswerte und Schulden sei hochkomplex und subjektiv.
  • Die Identifizierung immaterieller Vermögenswerte sei allgemein hochkomplex und subjektiv.
  • Es gab gemischte Sichtweisen zur sachgerechten Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, aber insgesamt wurde der Wertminderungstest als sehr schwer durchführbar angesehen.

Die Meinungen der Adressaten wurden im Wesentlichen durch Telefoninterviews und direkte Gespräche mit Anlegern und Analysten eingeholt. Grundlage der Gespräche waren Fallstudien aus veröffentlichen IFRS-Abschlüssen. In die Zusammenfassung der Rückmeldungen fließen auch die Meinungen ein, die während der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung am 1. April 2014 geäußert wurden.

Zu den wesentlichen geäußerten Meinungen gehören die folgenden:

  • Die Gründe für Unternehmenszusammenschlüssen würden oft in Allgemeinplätzen beschrieben und böten keine ausreichenden Informationen zu den wesentlichen Treibern der Entscheidung.
  • Es bestehe der Bedarf größerer Transparenz hinsichtlich erwarteter Synergien.
  • Es gab gemischte Sichtweisen zur Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer.
  • Anpassungen bei bedingten Gegenleistungen werden als Teil des Erwerbspreises angesehen.
  • Beizulegende Zeitwerte werden als hochsubjektiv angesehen und würden zusätzliche Informationen dazu erforderlich machen, wie sie bestimmt werden.

In der Stellungnahme, die an den IASB übermittelt wurde, stellt EFRAG die Meinungen von Erstellern und Adressaten auch nach Themen geordnet einander gegenüber. Die folgenden Themenkomplexe wurden ausgewählt: Definition eines Geschäftsbetriebs, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten, Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bewertung bedingter Gegenleistungen sowie Stufenerwerbe und Verlust von Kontrolle.

Auf der Internetseite stehen Ihnen sowohl das gesamte Schreiben an den IASB einschließlich der Anhänge als auch die Zusammenfassungen der Meinungen der Ersteller und Adressaten separat zur Verfügung:

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