2014

Fallstudienbasiertes Lehrmaterial zum IFRS für KMU

31.10.2014

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung entwickelt eine Reihe von umfassenden rahmenkonzeptbasierten Lehrmaterialien, um Unterrichtenden im Bereich IFRS dabei zu helfen, ihre Studierenden irksamer zu unterrichten. Die Materialien sollen dabei helfen, in den Studierenden die Fähigkeit zu entwickeln, die Ermessensentscheidungen zu fällen, die für die Anwendung der IFRS notwendig sind. Jetzt sind zwei erste Fallstudien auch in einer an den IFRS für KMU angepassten Version verfügbar.

Die beiden englischsprachigen Fallstudien stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

  • Die Open-Safari-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn nichtfinanzielle Vermögenswerte im Einklang mit dem IFRS für KMU bilanziert werden sollen.
  • Die Amalgam-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn die KMU-Hierarchie angewendet wird.

Eine deutschsprachige Zusammenfassung der Vorschriften des IFRS für KMU steht Ihnen auf hier auf IAS Plus zur Verfügung.

Zweiter und engültiger Entwurf des aktualisierten CDSB-Rahmenkonzepts zur Umweltberichterstattung

31.10.2014

Der endgültige Entwurf baut auf den Rückmeldungen auf, die im Rahmen der ersten Konsutlation im Frühjahr 2014 eingegangen sind. Das endgültige Rahmenkonzept soll im März 2015 zur Verfügung stehen.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) aktualisiert sein CDSB-Rahmenkonzept, das ursprünglich im September 2010 herausgegeben wurde, um jüngste Entwicklungen in der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung widerzuspiegeln. Wie der erste Entwurf bereits zeigte, umfasst der aktualisierte Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts jetzt auch Umweltinformationen, insbesonder Informationen zu natürlichen Kapitalien. Das aktualisierte Rahmenkonzept bietet spezifische Leitlinien zur Charakterisierung, Bewertung und Berichterstattung über Treibhausgase, Waldbestand bedrohende Wirtschaftsgüter und Wasser.

Zum erneuten Entwurf kann bis zum 14. Dezember 2014 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des CDSB. Der CDSB stellt außerdem ein einführendes Video zur Verfügung, in dem das neue Rahmenkonzept erklärt wird und erläutert wird, wie zum Entwurf Stellung genommen werden kann.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Macro Hedging

30.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier zum Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging genommen.

EFRAG lobt die Bemühungen des IASB, die darauf abzielen, die Risikomanagementpraxis der Banken umfassend zu analysieren und neue Ansätze für deren bilanzielle Abbildung zu suchen. Gleichzeitig hält EFRAG fest, dass Einbindungsveranstaltungen gezeigt hätten, dass auch andere Arten von Unternehmen (beispielweise Versicherer und Versorgungsunternehmen) Interesse an einer Macro-Hedge-Accounting-Lösung gezeigt hätten, die eine Reihe verschiedener Arten von Risiken abdeckt. EFRAG bittet den IASB, weitere Untersuchungen in anderen Branchen vorzunehmen, um festzustellen, ob eine Einheitslösung möglich ist oder ob eine Familie von Modellen notwendig ist, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Folgende Punkte werden insbesondere behandelt:

  • Obwohl EFRAG der Meinung ist, dass der IASB seine Arbeiten an einem Macro-Hedge-Accounting-Modell zügig fortsetzen sollte, glaubt EFRAG, dass es notwendig ist, das Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen abzuschließen, bevor es möglich ist, zu beurteilen, wie eine entsprechende Macro-Hedge-Accounting-Lösung auf die Versicherungsbranche angewendet werden kann.
  • EFRAG lehnt den vorgeschlagenen Anwendungsbereich, der sich auf dynamisches Risikomanagement konzentriert ab, da dies nach Meinung von EFRAG nicht zu entscheidungsnützliche Informationen führt. EFRAG glaubt vielmehr, dass eine Ausrichtung auf Risikominderung durch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vielversprechender wäre. Daher drängt EFRAG den IASB, der ursprünglichen Zielsetzung zu folgen und eine Lösung zu suchen, die der Adressierung der Bilanzierungsanomalien gilt, die daraus entstehen, dass Sicherungsderivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden während die Grundgeschäfte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
  • Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass ein Macro-Hedge-Accounting-Modell im Einklang mit IFRS 9Finanzinstrumente stehen sollte und regt an, dass der IASB untersucht, ob IFRS 9 als Ausgangspunkt für das neue Macro-Hedge-Accounting-Modell genutzt werden kann.
  • Schließlich gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass ein Cash-Flow-Hedge-Accounting-Modell als Teil der künftigen Arbeiten berücksichtigt werden sollte, da viele Banken ihre Zinsrisiken nicht auf Bewertungsgrundlagen, sondern auf Cash-Flow-Basis steuern würden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite gelangen Sie hier.

ESMA veröffentlicht Bericht zur Äquivalenz der Ind AS

30.10.2014

Der Bericht ist das Ergebnis eines Auftrags der EU-Kommission an die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), der im Februar 2014 erteilt wurde. Die Kommission hatte ESMA darin gebeten, den Grad der Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Qualität der Anwendung und Durchsetzung der Ind AS zu eruieren.

Zur Erarbeitung des Berichts hat ESMA Informationen herangezogen, die vom Institut der indischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) und von der indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) zur Verfügung gestellt wurden bzw. sonst öffentlich verfügbar sind.

ESMA weist darauf hin, dass der ursprünglich vorgesehene Ansatz der Konvergenz mit den IFRS in einzelnen Phasen auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, und dass daher die Ind AS bis jetzt in Indien noch nicht anzuwenden sind. Ein neuer Zeitpunkt des Übergangs ist vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) noch nicht bekanntgegeben worden. Diese Gemengelage führt ESMA zur Identifizierung von drei großen Bereichen von Bedenken im Hinblick auf den Fortschritt bei der Konvergenz:

  • Der ursprüngliche Fahrplan für den Übergang auf die konvergierten Standards war über mehrere Jahre gestreckt und erfuhr immer wieder bedeutende Verzögerungen. Schließlich wurde die Übernahme verschoben. Ein neuer Fahrplan, der 2014 veröffentlicht wurde, sieht vor, dass börsennotierte und große Unternehmen die Ind AS für die Erstellung von Konzernabschlüssen ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden haben. Der Fahrplan wird aber noch vom MCA erwogen und kann erst nach einer offiziellen Entscheidung der indischen Regierung in Kraft treten. ESMA hält im Bericht ausdrücklich fest, dass der Zeitplan für die Übernahme und der genaue Inhalt der Ind AS vage bleiben.
  • Die von den indischen Behörden verfolgte Strategie beim Konvergenzprozess sieht vor, die IFRS wie vom IASB herausgegeben zu übernehmen und sie dann an den indischen gesetzlichen und wirtschaftlichen Kontext anzupassen. Daher sind in den Ind AS eine Reihe der Wahlmöglichkeiten der IFRS gestrichen, und es wurden verschiedene verpflichtende "carve-outs" eingeführt, die laut ESMA bedeutende Abweichungen von den IFRS darstellen können. (ESMA hält auch fest, dass das ICAI bekräftigt hat, diese carve-outs wo möglich beseitigen zu wollen.)
  • ESMA hält fest, dass die Expertise bezüglich der Anwendung und der Durchsetzung der IFRS in Indien begrenzt bleibt. Obwohl ESMA anerkennt, dass das ICAI erheblich Bemühungen unternommen hat, um Prüfer und Ersteller auf die Anwendung der Ind AS vorzubereiten, kommt EFRAG zu dem Urteil, dass die gewonnene Expertise eher theoretischer Art ist und sich noch nicht in der Praxis bewährt habe.

Drei der Anhänge, die ESMA dem Bericht beifügt, verdienen genauere Aufmerksamkeit. Sie bieten einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Ind AS und IFRS (Anhang II), eine Analyse der Auswirkungen, die sich aus den Übernahme der Ind AS ergeben würden, (Anhang III) und einen Überblick über den vorgeschlagenen neuen Fahrplan in seiner jüngsten Form (Anhang IV).

Zugang zum Bericht einschließlich aller Anhänge haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

KASB veröffentlicht Forschungsbericht zur Preisregulierung

30.10.2014

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Forschungsbericht veröffentlicht, in dem mögliche Lösungen für den Ansatz von regulatorischen Abgrenzungsposten aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.

Einleitend werden in dem Forschungsbericht verschiedenen Arten von Preisregulierung in Korea (Energiesektor), Großbritannien (Gas und Elektrizität), Deutschland (Luftfahrt), Kanada (Elektrizität), den Vereinigten Staaten (Gas und Elektrizität) und Brasilien (Versorgungsunternehmen) vorgestellt und analysiert.

Danach werden im Papier mögliche Grundlagen für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung aus drei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Für Vermögenswerte werden das Rahmenkonzept, Erlöserfassung und immaterielle Vermögenswerte untersucht; für Schulden analysieren die Autoren das Rahmenkonzept, die Vorschriften aus IAS 37 und finanzielle Verbindlichkeiten. Insgesamt enthält der Bericht die Schlussfolgerung, dass es bisher kein perfektes Bilanzierungsmodell gibt, und es wird festgehalten, dass zwar die Bilanzierung regulatorischer Abgrenzungsposten einige Ähnlichkeiten zu immateriellen Vermögenswerten, IFRIC 12, Vorräten, latenten Steuern und Erlöserfassung aufweisen, dass aber keiner dieser Ansätze ausreicht, um auf seiner grundlageregulatorische Abgrenzungsposten anzusetzen und zu bewerten.

Der KASB schließt in seinem Papier:

Wir schlagen vor, einen ganzheitlichen Ansatz für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen zu entwickeln. Wie in IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten müssen wir ganz neue Posten aus regulatorischen Abgrenzungsposten erschaffen, die zu keiner der früheren Kategorien von Vermögenswerten und Schulden gehören. Außerdem können weitere geforderte Angaben in den Fußnoten des Abschlusses den Adressaten eventuell helfen, die Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten besser zu verstehen.

Insgesamt ist der KASB der Meinung, dass es zwar bis jetzt kein perfektes Bilanzierungsmodell gibt, dass es aber grundsätzlich möglich ist, regulatorische Abgrenzungsposten zu erfassen und dass ihre Bilanzierung den Adressaten der Abschlüsse der entsprechenden Unternehmen nützlichere Informationen bieten wird.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung.

IFRS-Stiftung und Überwachungsgremium aktualisieren ihr Arbeitsabkommen

30.10.2014

Die IFRS-Stiftung und das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung (Monitoring Board, MB) haben sich auf eine Aktualisierung ihres Arbeitsabkommens geeinigt, durch die die Ausweitung der Mitgliedschaft des MB widergespiegelt wird.

Die ersten beiden neuen permanenten Mitglieder (Comissão de Valores Mobiliários (CVM) aus Brasilien und Financial Services Commission (FSC) aus Korea) wurden im Januar 2014 bekanntgegeben. Laut ebenfalls überarbeiteter Satzung kann das MB künftig auch weitere Vertreter anderer Kapitalmarktbehörden aufnehmen, solange diese die Kriterien für die Mitgliedschaft im MB erfüllen.

Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

IFRS-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

30.10.2014

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Takafumi Sato zum Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Die Amtszeit des neuen Treuhänders beginnt am 1. November 2014 und endet am 31. Dezember 2017 und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden. Die Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens von Tsuguoki (Aki) Fujinuma, einem der stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder.

Sato ist gegenwärtig Präsident der Japan Exchange Regulation. Von 2007 bis 2009 war er Kommissar der der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) und führte während seiner Amtszeit die Behörde in ihren Bemühungen um die Anwedung der IFRS in Japan, was dazu führte, dass japanischen Unternehmen die freiwillige IFRS-Anwendung möglich ist. Sato war außerdem Gründungsmitglied des Überwachungsgremiums (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Mitschnitte der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 28. Oktober 2014 in Berlin getagt; von der Sitzung wurde jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 19. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

30.10.2014

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im September 2014 veröffentlicht. Während der Sitzung diskutierte ASAF Leasingverhältnisse, Abzinsungssätze, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, das Rahmenkonzept, die Angabeninitiative, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital, die IFRS-Taxonomie und das Arbeitsprogramm des IASB.

 

Leasingverhältnisse

Die Teilnehmer erörterten den aktuellen Stand der Erörterungen im IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen und eine Übersicht über die Ergebnisse einer zusätzlichen europäischen Konsultation zu den zwei unterschiedlichen Ansätzen für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Die ASAF-Mitglieder waren geteilter Ansicht zum durch EFRAG vorgestellten Bericht und die vorgeschlagene Definition eines Leasingverhältnisses (unter anderem Definierung eines Leasingverhältnisses als Finanzierungsvereinbarung) und hielten fest, wie wichtig es sei, dass IASB und FASB Konvergenz erzielen.

 

Abzinsungssätze

Die Mitglieder des ASAF unterstützten generell den vom IASB angestrebten Anwendungsbereich und Forschungsansatz in diesem Projekt. Sie hatten eine Reihe von Vorschlägen zu Themen, die berücksichtigt werden sollten, und betonten die Bedeutung des Zusammenwirkens dieses Projekts mit den IASB-Projekten zum Rahmenkonzept und zu Versicherungsverträgen.

 

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

Die Teilnehmer wurden über den aktuellen Stand dieses Projekts und weitere Entwicklungen unterrichtet. Kritische Sachverhalte zur Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten wurden hervorgehoben und kontrovers diskutiert. Außerdem widmeten sich die Teilnehmer der Definition eines Geschäftsbetriebs.

 

Rahmenkonzept

Auch bei diesem Projekt wurde ASAF über den neuesten Stand informiert. Die Mitglieder drückten Unterstützung für die eingeschlagene Richtung aus, erhoben aber auch einige Bedenken. Genauer erörtert wurden die vorläufigen Entscheidungen des IASB zur Bewertung und die Auswirkungen von Fragen langfristiger Finanzierung auf das Rahmenkonzept.

 

Angabeninitiative

In Bezug auf die Angabeninitiative erörterten die Mitglieder von ASAF den Zweck von Anhangangaben, die Anordnung von Anhangangaben, die Rolle der Wesentlichkeit bei der Adressierung der Angabenüberlast sowie das Wesen bedeutender Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden und die Verbesserung von Angaben dazu.

 

Versicherungsverträge

Beim Projekt zu Versicherungsverträgen bat der IASB die ASAF-Mitglieder um Meinungsäußerungen zur Bilanzierung von Verträgen mit teilnehmenden Merkmalen und Übergangsbestimmungen. Im Hinblick auf den Übergang zogen die meisten Mitglieder eine rückwirkende Anwendung zum Zeitpunkt des Übergangs vor.

 

Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

Die ASAF-Mitglieder erörterten, ob dieses Projekt einer grundlegenden Überarbeitung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis gewidmet sein sollte oder ob IAS 32 an sich erhalten bleiben aber Verbesserungen an den Darstellungs- und Angabevorschriften erfahren sollte. Viele Mitglieder von ASAF hoben die Notwendigkeit einer grundlegenden Überprüfung hervor, um eine bessere Grundlage zu haben, um die Zielsetzung einer Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital zu identifizieren. Gleichzeitig wurde aber festgehalten, dass der IASB nicht direkt bei null wieder anfangen sollte.


Eine vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die nächste Sitzung von ASAF ist am 4. und 5. Dezember 2014 vorgesehen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

29.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

EFRAG bringt im Stellungnahmeentwurf Bedenken zum Ausdruck, da diese Vorschläge nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen ist, kann der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. Nach EFRAGs Meinung würden es den sich so ergebenden Finanzinformationen an Relevanz fehlen, die Möglichkeit der Beurteilung der verantwortlichen Führung durch die Unternehmensleitung wäre eingeschränkt und die Informationen würden nicht den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion widerspiegeln. EFRAG wäre nur - widerstrebend - bereit, die Vorschläge des IASB zu akzeptieren, wenn durch weitere Nachforschungen des IASB gezeigt werden kann, dass es keine bessere Methode als das Produkt aus Menge und Preis gibt, um den beizulegenden Zeitwert einer Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zu bestimmen.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

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