Februar

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zu IFRS 11

03.02.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Arbeitsgemeinschaften sind eine sehr gebräuchliche Form der Kooperation in der Bauwirtschaft. Im Gegensatz zu manchen anderen Rechtskreisen sieht die österreichische Bauarbeitsgemeinschaftsgeschäftsordnung bei Arbeitsgemeinschaften mit mehr als zwei Partnern für viele Entscheidungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit vor. Die Anwendung von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen setzt hingegen einstimmige Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten voraus. Der Entwurf der Stellungnahme befasst sich mit der Frage, wann eine typische österreichische Bauarbeitsgemeinschaft in den Anwendungsbereich von IFRS 11 fällt und wie sie zu klassifizieren ist, wenn IFRS 11 nicht anwendbar ist. Außerdem befasst sich der Entwurf der Stellungnahme mit der Frage, ob eine gemäß IFRS 11 darzustellende österreichische Bauarbeitsgemeinschaft in ihrer typischen Ausprägung gemäß Bauarbeitsgemeinschaftsgeschäftsordnung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist.

Sie könne sich den Entwurf direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Kommentare werden bis zum 5. März 2015 erbeten.

IASB-Vorsitzender spricht über IFRS und die Schweiz

02.02.2015

Im Rahmen der derzeit in Zürich stattfindenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung hat der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst auch über die Anwendung der IFRS in der Schweiz und über die Spannung von Komplexität und Vollständigkeit.

Nach dem üblichen Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit wendete sich Hoogervorst anlassbezogen der Situation in der Schweiz zu. Er lobt die Schweiz als eines der ersten Länder, das die Anwendung der IFRS zugelassen habe. Gleichzeitig hätte sich jedoch in jüngerer zeit beobachten lassen, dass verschiedene (und nicht nur kleine) Unternehmen von den IFRS und von US-GAAP wieder Abstand nähmen und zu Swiss GAAP FER zurückkehrten. Er führte aus:

Die wesentliche Motivation scheinen Bedenken hinsichtlich der Komplexität und der Angabenüberlast zu sein. Es ist tatsächlich so, dass einige der Unternehmen, die von den IFRS wieder zu Swiss GAAP FER zurückgekehrt sind, ihre Angaben deutlich reduzieren konnten.

Darauf müssen wir also schauen. Sind die IFRS tatsächlich zu belastend im Hinblick auf Komplexität und Angabevorschriften? Haben wir die richtige Balance zwischen Komplexität und Vollständigkeit gefunden, oder ist das Pendel zu weit in Richtung übermäßig langer Angabevorschriften umgeschwungen?

Hoogervorst wendete sich dann einigen Beispielen zu, bei denen die Swiss GAAP FER einfacher oder weniger belastend für Schweizer Unternehmen sind. In einigen Fällen würde man sich auch im Rahmen von Überprüfungen nach der Einführung von Standards noch einmal darauf schauen. Allerdings wies er auch darauf hin, dass manche der Schweizer Vereinfachungen zu verringerter Vergleichbarkeit führe - der Gewinn der Unternehmen sei dabei der Verlust der Anleger.

In Bezug auf die Angabenüberlast verwies Hoogervorst auf die derzeit laufende Angabeninitiative des IASB, die mit der Veröffentlichung einer finalisierten Änderung und eines Entwurfs im Dezember 2014 Fahrt aufgenommen hat und in deren Rahmen 2015 ein Diskussionspapier zu Angabeprinzipien veröffentlicht werden soll.

Das Manuskript und eine Videoaufzeichung der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG verlängert Frist für den Stellungnahmeentwurf zu den Änderungen an IFRS 2

02.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Dezember den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten, veröffentlicht und ursprünglich mit einer Kommentierungsfrist 30. Januar 2015 versehen. Die Frist wurde jetzt bis zum 9. März 2015 verlängert.

Im Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG allgemein der Analyse der Sachverhalte durch den IASB zu und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Die presseerklärung mit den Ankündigung der Fristverlängerung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Neuer Rekord für die deutschsprachige Seite von IAS Plus!

01.02.2015

Im Januar wurde für die deutschsprachige Seite www.iasplus.com/de die Rekordmarke von sieben Millionen Seitenzugriffen seit Start der Seite Anfang 2005 überschritten.

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