November

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

25.11.2015

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 29. und 30. September 2015 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Globale IFRS-Sachverhalte

Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, hielt die Eröffnungsrede. Er sprach über wesentliche strategische Herausforderungen in Bezug auf die IFRS, die gegenwärtige Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und die Rolle und Verantwortung von Standardsetzern in einer IFRS-Welt. Nach seiner Rede ging er in Beantwortung von Fragen aus dem Publikum auch ausführlich auf den vermeintlichen Einfluss der Vereinigten Staaten auf die IFRS-Standardsetzung ein.

Berichte regionaler Gruppen

Vertreter der Gruppierungen aus Asien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG), Europa (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), Lateinamerika (Group of Latin-American Accounting Standard Setters, GLASS) und Afrika (Pan-African Federation of Accountants, PAFA) erläuterten jüngste Entwicklungen in ihren Regionen.

IPSASB-Themen

Die Teilnehmer wurden über IPSASB-Entwicklungen seit März 2015 informiert. Ein Schwerpunkt der Diskussionen war das IPSASB-Projekt zur Bilanzierung von Sozialleistungen.

Administrative Sachverhalte

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 4. und 5. April 2016 in Toronto stattfinden.

Die IFASS-Vorsitzende bestätigte, dass sie nach der Sitzung in Toronto 2016 zurückzutreten wird. Sie erläuterte den Prozess für die Nominierung und Ernennung eines Nachfolgers und stellte den entsprechenden Zeitplan vor. Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident der DRSC, kündigte an, dass Deutschland seine Vorgängerin Dr. Liesel Knorr als Kandidatin vorschlagen werden.

Arbeits- und Forschungsprogramm des IASB

Vertreter des Stabs des IASB gaben einen Überblick über die laufenden Projekte des IASB und wiesen auf unterstützende Maßnahmen hin, die die einzelnen Rechtskreise ergreifen könnten, um die IASB und die Entwicklung der IFRS allgemein zu unterstützen. Sie hielten auch fest, dass die Standards des IASB zwar prinzipienbasiert, aber doch recht lang seien. Der Stab erwägt deshalb, wie die Leitlinien des IASB vereinfacht werden können, und schaut sich in dem Zusammenhang such das Vereinfachungsprojekt des FASB an. Die Teilnehmer wiesen darauf hin, dass eine solche Vereinfachung für den FASB leichter sei als für den IASB, weil jener nicht mit dem Übersetzungsproblem konfrontiert sei.

Rückmeldungen zu Projekten von IFASS-Mitgliedern

Vertreter aus Japan und von EFRAG informierten über den aktuellen Stand zum Projekt zu Geschäfts- oder Firmenwerten, das derzeit von EFRAG, dem italienischen Standardsetzer OIC und dem japanischen Standardsetzer ASBJ betrieben wird. Sie baten auch um Anregungen zu weiteren Schritten im Projekt. Eine informelle Abstimmung ergab, dass die meisten Teilnehmer einen Abschreibungsansatz vorziehen würden.

IFRS-Umsetzungsfragen

Der IASB-Direktor für Umsetzungsfragen stieß eine Diskussion dazu an, wie die Kenntnis des IASB von Anwendungsproblemen auf Rechtskreisbasis verbessert werden kann. Die Teilnehmer zweifelten, dass ein vollständig einheitliche Anwendung bei jedem Sachverhalt möglich ist. Dem im Weg ständen beispielsweise unterschiedliche Steuer- und sonstige Gesetzgebungen. Die IFASS-Vorsitzende regte an, dass hilfreiche Hinweise an IFRIC und IASB gegeben werden könnten, welche Probleme sich in den einzelnen Rechtskreisen ergeben. Sie schlug vor, dass es Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen geben könnte, bei denen die Probleme erst auf lokaler Ebene besprochen würden. Nur unlösbare Probleme sollten weitergereicht werden.

FASB-Vorschläge zur Überarbeitung der Darstellung des Abschlusses durch gemeinnützige Organisationen

Vertreter des FASB gewährten einen Überblich über den FASB-Entwurf vom April 2015, in dem verschiedene Verbesserungen in Bezug auf die Vorschriften zur Darstellung des Abschlusses durch gemeinnützige Organisationen vorgeschlagen wurden. Ein informelle Abstimmung ergab, dass die Teilnehmer der Meinung zu sein schienen, dass es einen Bedarf für internationale Standards zur Berichterstattung durch gemeinnützige Informationen gibt. Dabei gaben viele Teilnehmer an, dass sie es vorzögen, internationale Standards so anzupassen, dass sie lokalen Gegebenheiten gerecht werden. Der designierte Vorsitzende des IPSASB gab an, dass der IPSASB diesen Sachverhalt weiter erwägen und wieder Bericht erstatten würde.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer erörterten drei Fachfragen:

  • Kernvorräte (vorgestellt von Indien)
  • Berichterstattungsrahmenkonzepte im Einklang mit britischen Rechnungslegungsvorschriften (vorgestellt von Großbritannien)
  • Arten von Berichterstattungsrahmenkonzepten (nicht IFRS), die von Unternehmen angewendet werden, die an nicht herkömmlichen Märkten Kapital aufnehmen (vorgestellt von Kanada)

Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern

Bei dieser Sitzung wurden drei neue Projekte vorgestellt, alle von EFRAG:

  • Berichten von Erträgen und Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis
  • Kapitalflussrechnung – Sachverhalte bei Finanzinstituten
  • Nutzung von Finanzinformationen durch Anleger

Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

Britischer FRC glaubt, das Rahmenkonzept müsse das Konzept asymmetrischer Vorsicht anerkennen

25.11.2015

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zum IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' Stellung genommen.

Der FRC fordert den IASB auf, sein vorgeschlagenes Rahmenkonzept noch einmal zu überdenken und dabei darauf zu achten, dass es die Bedeutung von verantwortlicher Unternehmensführung, Vorsicht und Verlässlichkeit angemessen widergespiegelt werden, die der FRC für unabdingbar in der Finanzberichterstattung hält. Der FRC betont, dass Vorsicht mehr ist, als einen umsichtigen Ansatz in Bezug auf die Bilanzierung zu wählen. Vielmehr erfordere Vorsicht eine größere Bereitschaft, Verluste zu erfassen als Gewinne:

Die Wiederaufnahme eines expliziten Verweises auf Vorsicht im Rahmenkonzept ist hoch willkommen. Die Behandlung im Entwurf jedoch — als unterstützendes Merkmal von Neutralität — ist absolut unangemessen. Die Essenz von Vorsicht ist etwas, das in der Grundlage für Schlussfolgerungen 'asymmetrische Vorsicht' genannt wird — eine niedrigere Schwelle für den Ansatz von Schulden und Verlusten als für Vermögenswerte und Gewinne — was im Haupttext des Entwurfs des Rahmenkonzepts selbst fehlt.

Der FRC fügt hinzu, dass der Ausdruck 'Neutralität', der im Rahmenkonzept verwendet wird, irreführend sein könnte. Er sollte gegebenenfalls durch den Ausdruck 'Unvoreingenommenheit' ersetzt werden.

Schließlich kommentiert der FRC, dass es "ausgesprochen merkwürdig" sei, dass der IASB anerkenne, dass das Konzept der asymmetrischen Vorsicht in bestehenden Standards angewendet werde (er nennt beispielsweise IFRS 15), dass es es aber in seinen Rahmenkonzeptentwurf nicht mit aufnehme.

Auf der Internetseite des FRC finden Sie die vollständige Stellungnahme und eine entsprechende Presseerklärung, beides in englischer Sprache.

Wir nehmen Stellung zu den IASB-Vorschlägen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts

25.11.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' und ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' genommen.

In unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept selbst halten wir fest, dass der Entwurf eine bedeutende Weiterentwicklung ist, in der viele Aspekte aus der Denkweise widergespiegelt werden, die den jüngsten Standardsetzungsaktivitäten des Boards zugrunde liegen. Dennoch glauben wir, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, bevor das neue Rahmenkonzept veröffentlicht werden kann. Den vorgeschlagenen Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenkonzept und der vom Board vorgeschlagenen Übergangsweise stimmen wir zu.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus zur Verfügung:

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

25.11.2015

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2015 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2015 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Übernahme der Änderungen an IFRS 11 in europäisches Recht

25.11.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 11, mit denen die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt wird, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2173 vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 25. November 2015 wird Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) übernommen, die der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) (gestern) und Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) (heute) für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Interview mit IASB-Mitglied Patrick Finnegan zur Agendakonsultation

24.11.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat ein Interview mit dem IASB-Mitglied Patrick Finnegan geführt, um besser verstehen zu können, warum der IASB auch die Meinungen der Anleger braucht, um seine Agendakonsultation zu einem Erfolg zu machen.

In dem Interview geht Finnegan auf drei Punkte ein:

  1. Überblick über die Agendakonsultation 2015;
  2. Standpunkt des IASB in Bezug auf früher identifizierte Prioritäten der Anleger wie beispielsweise Darstellung des Abschlusses und Angaben; und
  3. Einfluss von anderen Unternehmensberichterstattungsinitiativen und Technologien auf die Strategie und die Agendasetzung des IASB.

Die Aufzeichnung des Interviews steht Ihnen auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zu Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

24.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Juli 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, in dem die IASB-Vorschläge bezüglich der Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 und IFRIC 14, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden, kommentiert wurden.

Am 18. Juni 2015 hatte der IASB den Entwurf  ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan veröffentlicht, in dem zwei Sachverhalte adressiert werden, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden. EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im Juli 2015 veröffentlicht, in dem EFRAG die Änderungsvorschläge des IASB unterstützte. Die endgültige Stellungnahme folgte im November 2015.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird auf die Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingegangen und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

DRSC-Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept

24.11.2015

Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat heute seine Stellungnahmen beim IASB zu dessen Entwürfen zum Rahmenkonzept (ED/2015/3 und ED/2015/4) eingereicht. Zugleich hat das DRSC gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren jüngster Ausgabe der Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts begrüßt der IFRS-Fachausschuss des DRSC die Fortschritte des IASB in bestimmten Teilbereichen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Gleichwohl wird in den Vordergrund gestellt, dass aus Sicht des Fachausschusses zu wichtigen Fragestellungen keine erkennbaren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere zu konzeptionellen Fragen der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie der Ergebnisrechnung. Zudem bestehen Bedenken, dass die überarbeiteten Vorgaben im IASB-Entwurf an vielen Stellen konzeptionell zu vage sind und somit für die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts nur bedingt tauglich erscheinen.

Die Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept unterstützt der Fachausschuss grundsätzlich. Die Aktualisierung dürfe aber nicht bestehende IFRS-Regelungen überschreiben. Vor diesem Hintergrund wird Klarstellungsbedarf eingefordert, da aus Sicht des IFRS-FA bestimmte Aktualisierungen eine unmittelbare Auswirkung auf die IFRS-Bilanzierung darstellen. Mit dem Verweis auf notwendigen Klarstellungsbedarf werden vom IFRS-FA keine Aussagen getroffen, ob die vom IASB vorgeschlagene 18-monatige Übergangsfrist zum Inkrafttreten der Aktualisierung angemessen ist.

In seiner Stellungnahme gegenüber EFRAG betont der Fachausschuss, dass die Ausprägung des Geschäftsmodells für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe sowie für die Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis eine gewisse Bedeutung haben kann. Gleichwohl wird der EFRAG-Vorschlag abgelehnt, dass die Identifizierung von vier Geschäftsmodellen das einzige Kriterium für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden darstellt bzw. die maßgebliche Vorgabe zur Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis bildet.

Alle Stellungnahmen sowie erläuternde Einträge:

Studie zum Einfluss von kulturellem Hintergrund und Übersetzung auf die Interpretation der IFRS

24.11.2015

Der australische Standradsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) und der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) werden bei der siebten Jahrestag der AOSSG und bei der nächsten ASAF-Sitzung im Dezember über ein gemeinsames Forschungsprojekt zur IFRS-Anwendung berichten. Im Rahmen des Projekts wird untersucht, wie kultureller Hintergrund und Übersetzung die Interpretation von Ausdrücken beeinflussen, die in den IFRS verwendet werden.

Dem Projekt liegen die verschiedenen Ausdrücke für 'Wahrscheinlichkeit' zugrunde, die in den IFRS verwendet werden. Mit ihrer Hilfe werden die Einflüsse von kulturellem Hintergrund und Übersetzung nachvollzogen. Die wesentlichen Ergebnisse, zu denen man bisher gelangt ist, sind die folgenden:

  • Es gibt Unterschiede bei der Interpretation der Ausdrücke zwischen australischen und koreanischen Rechnungslegern und Prüfern - sowohl innerhalb eines bestimmten Kontexts als auch außerhalb.
  • Einige Ausdrücke werden in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich interpretiert.
  • Einige Ausdrücke werden nicht unterschiedlich interpretiert.
  • Einige Ausdrücke, die von koreanischen Rechnungslegern und Prüfern je nach Sprache unterschiedlich interpretiert werden, legen nahe, dass es Übersetzungsprobleme gibt, die adressiert werden sollten.
  • Einige Ausdrücke können gar nicht ins Koreanische übersetzt werden oder werden mit einem einzigen Ausdruck übersetzt, auch wenn der IASB unterschiedliche Ausdrücke verwendet.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse, sprechen die beiden Standardsetzer einige Empfehlungen aus, die sich wie folgt auf den IASB beziehen lassen:

  • Der IASB sollte genau berücksichtigen, wie bestimmte Ausdrücke in verschiedenen Rechtskreisen interpretiert und übersetzt werden, wenn er einen Standard entwickelt.
  • Der IASB sollte die Anzahl der unterschiedlichen Ausdrücke in den IFRS begrenzen und sollte erwägen, einen bestimmten Satz von Ausdrücken zu entwickeln, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
  • Wenn ein Satz 'akzeptierter' Ausdrücke entwickelt wird, sollte der Entwicklungsprozess auch die Konsultation spezialisierter Linguisten beinhalten, die mit den IFRS vertraut sind.
  • Im Rahmen von Einbindungsveranstaltungen und Konsultationsprozessen sollte explizit versucht werden, Rückmeldungen zu Übersetzung und Interpretation in verschiedenen Rechtskreisen zu erhalten.

Wie bereits früher berichtet, sind Übersetzungsfragen ein wiederkehrendes Motiv im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS weltweit. 2011 hat das Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) ein Studie veröffentlicht, in der die Verfasserinnen zu der Schlussfolgerung gelangten, dass Übersetzung nicht unmöglich ist, während exakte Äquivalenz nicht erreicht werden kann - einer Tatsache, der sich Standardsetzer und Regulierer bewusst sein müssten.

Die Studie von AASB und KASB ist mit ihren vorläufigen Ergebnissen auf der Internetseite des IASB verfügbar.

ECON kündigt öffentliche Anhörung zu IFRS 9 an

24.11.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat angekündigt, dass er am 1. Dezember 2015 eine öffentliche Anhörung zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' abhalten wird.

Während der Anhörung (von 15:00h bis 16:30h) wird es zunächst Präsentationen von eingeladenen Experten geben, danach eine Erörterung des Standards zwischen ECON-Mitgliedern und den Experten. Die Anhörung wird im Internet unter http://europarltv.europa.eu übertragen.

Der ECON-Ausschuss verfolgt derzeit die Debatte um IFRS 9 und die mögliche Übernahme des Standards genau. Erst kürzlich wurden vier Studien in Auftrag gegeben, die auch öffentlich verfügbar gemacht wurden.

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