Mai

IFRS-Stiftung und japanische Stiftung für Rechnungslegung stärken Zusammenarbeit

25.05.2017

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und die japanische Financial Accounting Standards Foundation (FASF) haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der ihre gemeinsame Verpflichtung auf einen Satz hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards unterstrichen wird. In der Erklärung wird außerdem beschrieben, wie die zwei Organisationen zusammenarbeiten wollen, um die IFRS-Übernahme in Japan zu unterstützen.

Die Erklärung wurde anlässlich der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Tokio unterzeichnet.

In Japan haben börsennotierte Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen Sätzen von Rechnungslegungsstandards. Die Anwendung der IFRS ist seit 2010 gestattet. Seitdem haben 164 börsennotierte Unternehmen (30% der gesamten Marktkapitalisierung) die IFRS übernommen oder angekündigt, dass sie dies tun werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und der gemeinsamen Erklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

25.05.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RFI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung von IFRS 13 wurde im Januar 2017 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Zuvor hat der IASB bereits Informationen zusammengetragen, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die beantwortet werden müssen, bevor die Umsetzung von IFRS 13 beurteilt werden kann.

Die bisher zusammengetragen Informationen weisen darauf hin, dass die meisten Adressatengruppen der Meinung sind, dass IFRS 13 gut funktioniert und zu bedeutenden Verbesserungen geführt hat. Dies steht im Einklang mit den Ergebnissen der Überprüfung nach der Einführung von US-GAAP Thema 820 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB - beide Standards sind das Ergebnisses eines gemeinsamen Konvergenzprojekts.

Dennoch haben die bisher kontaktierten Adressatengruppen vier allgemeine Bereiche identifiziert, in denen IFRS 13 ihrer Meinung nach noch von Verbesserungen profitieren könnte. Diese vier Bereiche bilden das Rückgrat der RFI:

  • Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Einige der Angabevorschriften zu Bewertungen auf Stufe 3 der Bemessungshierarchie werden als belastend wahrgenommen, während gleichzeitig ihre Entscheidungsnützlichkeit hinterfragt wird.
  • Vorzug von Inputfaktoren der Stufe 1 oder der Buchungseinheit. IFRS 13 wird als nicht klar in Bezug darauf wahrgenommen, ob Unternehmen Inputfaktoren der Stufe 1 oder die Buchungseinheit verwenden sollen, wenn der beizulegende Zeitwert von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bestimmt wird.
  • Anwendung des Konzepts der höchsten und besten Verwendung. Bedenken in diesem Bereich betreffen die Auswirkungen der Anwendung des Konzepts der höchsten und besten Verwendung bei der Bewertung von Gruppen von operativen Vermögenswerten.
  • Ausübung von Ermessen in bestimmten Bereichen. Herausforderungen in diesem Zusammenhang in verschiedenen Bereichen wurden dem IASB zur Kenntnis gebracht, und die Frage ist, ob weitere Unterstützung hier hilfreich sein könnte.

Zusätzlich zu diesen vier Bereichen werden Stellungnehmende natürlich auch ermutigt, Sachverhalte aufzubringen, die ihnen untergekommen sind, die aber nicht durch Fragen in der RFI abgedeckt werden. Außerdem bittet der IASB um Einordnung dazu, wie weit er bei sich aus der Überprüfung gegebenenfalls ergebenden Änderungen danach streben sollte, die Konvergenz mit US-GAAP Thema 820 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufrecht zu erhalten.

Nach Ende der Stellungnahmefrist wird der IASB die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit anderen Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Konsultationsbemühungen erfährt, und Forschungsergebnissen zum Thema erwägen. Die endgültigen Schlussfolgerungen des IASB werden in einem Bericht und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen dargestellt, in dem auch die Schritte beschrieben werden, die nach Meinung des IASB als Ergebnis der Überprüfung unternommen werden sollten.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten. Die Bitte um Übermittlungen von Informationen und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Darüber hinaus hat der IASB zu Bewerbungen für die Durchführung einer Literaturanalyse zu den Auswirkungen von IFRS 13 aufgerufen.

Um einen umfassenden Überblick über die Bitte um Übermittlungen von Informationen zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter verfasst, in dem die wesentlichen Aspekte der Bitte um Rückmeldungen erläutert werden.

Sonnenschein und die Ziele der Lageberichterstattung

25.05.2017

Das Konzept der Lageberichterstattung ist seit langem als eine dunkle Wolke vom IASB gesehen worden, bis der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst eine Rede zur integrierten Berichterstattung hielt.

Bei der zitierten Rede sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über den Ansatz des IASB in Bezug auf die allgemeinere Unternehmensberichterstattung sowie über das Rahmenkonzept und das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des IASB im Hinblick auf die integrierte Berichterstattung.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, sieht einen Wetterwechsel voraus. Zu seiner jüngsten Kolumne gelangen Sie hier.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im März 2017

24.05.2017

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 16. März 2017 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Klarstellungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
  • IFRS 3: Definition eine Geschäftsbetriebs
  • Angabeninitiative — Diskussionspapier zu Angabeprinzipien
  • Versicherungsverträge

Die nächste Sitzung, die gemeinsam mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) stattfinden wird, ist für den 15. und 16. Juni 2017 angesetzt.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache und die Aufzeichnungen der einzelnen Sitzungsabschnitte finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 soll von einer Literaturanalyse begleitet werden

24.05.2017

Der IASB wird die öffentliche Phase der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche einleiten (im "Mai" laut Arbeitsprogramm des IASB). Der IASB hat jetzt zu Bewerbungen für die Durchführung einer Literaturanalyse zu den Auswirkungen von IFRS 13 aufgerufen.

Mit der Bewerbungsaufforderung wird die Durchführung einer Literaturanalyse ausgeschrieben, bei der die bestehende akademische Literatur zu den Auswirkungen der Umsetzung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ausgewertet werden sollen. Ergebnis der Analyse sollen ein umfassender Bericht und eine leichter zu erfassende Zusammenfassung sein, in denen jeweils die Ergebnisse der bestehenden Literatur im Kontext der Schwerpunkte der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 enthalten sein sollen.

Die Bewerbungsaufforderung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Wie stellt man sicher, dass Finanzierung uns in die Zukunft trägt?

23.05.2017

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat ein umfassendes Interview mit der Vorsitzenden der Nachhaltigkeitsinitiative des britischen Thronfolgers (A4S) und einem der Jurymitglieder der Finance for Future Awards geführt.

In seiner neuesten Kolumne fasst er seine Eindrücke aus dem Interview zusammen. Sie können sich das Interview hier ansehen oder die Zusammenfassung von Robert Bruce hier lesen.

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

23.05.2017

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu sieben vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 12, IAS 19, IAS 32, IAS 33, IAS 41, IFRS 1 und IFRS 9.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 12 Ertragsteuern Zinsen und Strafzahlungen in Bezug auf Ertragsteuern ja, allerdings empfehlen wir eine Ausweitung der Agendaentscheidung

Stellungnahme von Deloitte

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen in einem Land, das die Währung eines anderen Landes als Währung übernommen hat ja, allerdings schlagen wir Änderungen an der Formulierung vor

Stellungnahme von Deloitte

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis Zentral geclearte Derivate ja

Stellungnahme von Deloitte

IAS 33 Ergebnis je Aktie Steuerliche Auswirkungen von Dividenden auf partizipierende Eigenkapitalinstrumente ja

Stellungnahme von Deloitte

IAS 41 Landwirtschaft Beizulegender Zeitwert von biologischen Vermögenswerten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen ja, allerdings glauben wir, dass es weiterhin eine Reihe von ungeklärten konzeptionellen Sachverhalten gibt

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Tochtergesellschaft als Erstanwender ja

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 Finanzinstrumente/td> Modifizierungen und Austausche von finanziellen Verbindlichkeiten wir stimmen der Auslegung zu, aber nicht der Form

Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

IASB richtet Seite für die Unterstützung der Umsetzung von IFRS 17 ein

23.05.2017

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' am 18. Mai hat der IASB jetzt eine Seite mit Materialien und Informationen eingerichtet, die bei der Umsetzung von IFRS 17 behilflich sein sollen.

Auf der Seite finden sich bisher die Materialien, die zusammen mit der Veröffentlichung von IFRS 17 am 18. Mai freigegeben wurden. Zusätzlich finden sich auf der Seite Kontaktdetails und Informationen zur Einreichung von fachlichen Fragen und Hinweisen auf Umsetzungsprobleme.

Der IASB wird diese Seite während der ganzen Umsetzungszeit von IFRS 17 aufrecht erhalten und sie beständig um Informationen ergänzen, die verfügbar werden.

Zugang zu der neuen Seite haben Sie hier.

IASB plant neuen Internetauftritt

23.05.2017

Die IFRS-Stiftung teilt mit, dass man nächsten Monat eine neue Internetseite freischalten wird, die völlig neu gegliedert und leichter zu navigieren sein wird.

Da auf IAS Plus die Entwicklungen beim IASB eng begleitet werden und wir traditionell stark auf die Internetseite des IASB verknüpfen, verfolgen wir die Entwicklung des neuen Internetauftritts genau und werden rund um den Zeitpunkts des Übergangs dafür sorgen, dass auch unsere historischen Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB nicht ins Leere führen.

Die Presseerklärung der IFRS-Stiftung finden Sie hier.

Europäische Adressatengruppen sprechen sich klar für die Beibehaltung des gegenwärtigen Endorsementprozesses aus

22.05.2017

Am 21. März 2017 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. Im Konsultationsdokumente wurde nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird.

Die öffentlich verfügbaren Reaktionen auf die Konsultation über Standardsetzer, Wirtschaftvereinigungen, Banken- und Versicherungsverbände und Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisationen hinweg scheinen alle dieselbe Frage zu stellen: Wie konnte es zu der Annahme kommen, dass der gegenwärtige Endorsementprozess verbessert werden müsse, wenn doch die EU-Kommission gerade eine umfassende Überprüfung der IAS-Verordnung mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat und wenn die jüngst erfolgte Reform der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) von allen Beteiligten als Erfolg begrüßt wurde?

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die öffentlich verfügbaren Stellungnahmen, die die Reaktionen in Europa widerspiegeln. Alle Verknüpfungen sind externe Verknüpfungen auf die Einreichungen auf den Internetseiten der jeweils zitierten Organisationen.

Unter den großen Standardsetzern hält das DRSC fest: "[W]ir sind überrascht, zu sehen, dass die Kommission dieses Kapitel wieder öffnet und Fragen stellt – wir weisen darauf hin, dass die Kommission vor weniger als zwei Jahren eine umfassende Überprüfung der Wirkung der IAS-Verordnung (einschließlich des Übernahmeprozesses) abgeschlossen hat." Der französische ANC fügt hinzu: "Im Hinblick auf den Schwung von Reformen sollte man sich gewahr sein, dass die Reform von EFRAG vor etwas über zwei Jahren nach umfassendem Austausch mit allen Adressatengruppen abgeschlossen wurde und ein sorgfältig ausgewogene Balance von Verantwortlichkeiten widerspiegelt." Der britische FRC weist auch darauf hin, dass die drei ESA im Rahmen der EFRAG-Reform eingeladen wurden, EFRAG-Mitglieder zu werden, dies aber seinerzeit ablehnten: "Wir würden es begrüßen, wenn sie aktiver an diesem Prozess teilnehmen würden, beispielsweise indem sie das frühere Angebot einer Mitgliedschaft im EFRAG-Board annehmen."

Die kleineren Standardsetzer, einschließlich der aus Dänemark, Estland, Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Schweden und Zypern, haben zusammengearbeitet, um eine Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission zu entwickeln und einzureichen. Öffentlich verfügbar ist beispielsweise die auf der Internetseite des niederländischen RJ, der festhält: "Die Frage scheint von der Annahme auszugehen, dass der gegenwärtige Übernahmeprozess wirksamer und effizienter gemacht werden muss. Wir sehen aber nicht, dass in der Konsultation Argumente vorgebracht werden, die die Annahme zeigen würden, warum dieser Prozess derzeit nicht ausreichend wirksam und effizient ist." Der Punkt des dänischen FSR, dass "es wichtig für uns ist, dass nationale Standardsetzer und Rechnungslegungs- und Prüfungsinstitute aus kleineren Ländern oder mit geringeren Ressourcen direkt bei EFRAG involviert sind und zum Konsultationsprozess von EFRAG beitragen können", wird auch vom dänischen Rechnungslegungsfachausschuss und dem nationalen Finanzierungsmechanismus unterstützt, die hinzufügen: "Wir sind überzeugt, dass das gegenwärtige Modell gut im öffentlichen Interesse funktioniert und dass es nicht angemessen wäre, einen guten und geprüften Prozess gegen einen neuen und ungeprüften auszutauschen. Man sollte nichts austauschen, was nicht kaputt ist."

Unter den (paneuropäischen) Branchenorganisationen betonen Frankreichs ACTEO & MEDEF: "Wir halten fest, dass die Möglichkeit, die Verantwortlichkeiten von EFRAG auf ESMA zu übertragen, bereits im Maystadt-Bericht vom Oktober 2013 geprüft und verworfen wurde. Diese Option war aus verschiedenen Gründen, die alle auch heute noch Gültigkeit haben, auf “massiven Widerstand” der Adressatengruppen gestoßen." Der europäische Bankenverband hält fest: "Der EBF ist der Meinung, dass der gegenwärtige Endorsementprozess für die Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards in EU-Recht wirksam und effizient funktioniert. Es ist wichtig, die Effizienz des Übernahmeprozesses zu erhalten, um sicherzustellen, dass alle Standards übernommen werden, bevor sie verpflichtend in Kraft treten." Insurance Europe erklärt, dass man "keine validen Gründe für die Änderung der gegenwärtigen Übernahme der IFRS in Europa, der Organisation oder des Mandats von EFRAG" sehe, und für die deutsche Versicherungsindustrie hält der GDV sehr deutlich fest: "ESMA in den Übernahmeprozess zu involvieren ist weder notwendig noch wäre es hilfreich."

Accountancy Europe hält schließlich fest: "EFRAG spielt eine Schlüsselrolle bei der EU-Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS und kann auf eine ungebrochene Reihe hochwertiger Arbeit in diesem Bereich zurückblicken."

Die Securities and Markets Stakeholder Group von ESMA hat ebenfalls Stellung zur Konsultation genommen aber verweist auf "die begrenzte Zeit für die Entwicklung einer Stellungnahme zu dieser Konsultation", was bedeute, dass die Gruppe "nicht auf alle in der Konsultation gestellten Fragen Antworten erarbeitet hat". Unter den nicht beantworteten Fragen befindet sich auch die zum Übernahmeprozess.

Nachtrag: Am 30. Mai, zwei Wochen nach Ablauf der Kommentierungsfrist, hat auch ESMA selbst Stellung zu Konsultation genommen und hält fest, dass die Kommission "ESMAs Rolle bei der Übernahme der IFRS stärken sollte", indem eine "formelle/verpflichtende Vorschrift eingeführt wird, dass ESMA die Kommission in Bezug auf das öffentliche europäische Gut und Finanzstabilität beraten muss". ESMA fügt dann auch gleich hinzu, dass auf diese Weise die Rolle von EFRAG auf rein fachliche Beratung reduziert werden könne.

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