2018

Podiumsdiskussion zur Lageberichterstattung bei der WSS-Sitzung

02.10.2018

Bei der Sitzung der Gruppe der Weltstandardsetzer (WSS), die derzeit in London stattfindet, moderierte IASB-Mitglied Nick Anderson eine Podiumsdiskussion zum IASB-Projekt, das der Aktualisierung des Leitliniendokument zur Lageberichterstattung gilt.

Die Podiumsteilnehmer waren alle Mitglieder der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung des IASB: Kris Peach, Vorsitzende des australischen Standardsetzers AASB, Ryoko Ueda von Mizuho International und DRSC-Präsident Prof. Dr. Andreas Barckow.

Da alle Diskussionsteilnehmer Mitglieder der Beratungsgruppe sind, die am vergangenen Freitag ihre erste Sitzung abhielt, begann die Diskussion mit der Frage, warum die Diskussionsteilnehmer sich für eine Mitgliedschaft in der Beratungsgruppe beworben haben und welche Perspektiven und Erkenntnisse sie in die Debatte einbringen wollen. Peach erklärte, dass sie das Projekt für entscheidend für das IASB halte und dass die Standardsetzer Teil der allgemeineren Debatte sein müssten, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten. Ueda verwies auf den Lagebericht als Brücke zwischen Investoren und Unternehmen. Und Barckow erklärte, dass Deutschland seit 15 Jahren über einen ausgereiften Standard für Lageberichterstattung (DRS 20) verfügt und dass er hoffe, durch den Beitrag von gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen zur Entwicklung eines internationalen Standards beizutragen.

Als die dringlichsten Sachverhalte, die der Board bei der Überarbeitung des Leitliniendokuments adressieren sollte, hielten die Podiumsteilnehmer fest, dass Unternehmen, um ihre Geschichte einheitlich und stimmig erzählen zu können, einen Rahmen benötigen, der eine umfassende und vollständige Berichterstattung ermöglicht, die finanzielle und nicht-finanzielle Informationen miteinander verbindet. Es wurde auch festgestellt, dass es derzeit an einer Berichterstattung über Risiken über das Risiko von Finanzinstrumenten hinaus mangelt. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der Frage, ob die Standardsetzer ein Mandat haben, sich in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu betätigen, wurde auch festgestellt, dass ein Großteil der nichtfinanziellen Informationen tatsächlich nicht nichtfinanziell, sondern vorfinanziell ist, da diese zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen haben und sich im Jahresabschluss eines Unternehmens niederschlagen werden, so dass die Frage, was zu berichten ist, eher eine Frage des Zeitpunkts ist.

Die Diskussion drehte sich dann um zwei entscheidende Fragen. Sollte sich der Ansatz des Projekts auf Vergleichbarkeit konzentrieren, was letztendlich zu sehr vergleichbaren Aussagen führen könnte, die jedoch meist hohle Phrasen und damit nutzlos sind, oder sollte ein Managementansatz bevorzugt werden, der mit einer geringeren Vergleichbarkeit verbunden wäre? Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beiden Positionen zu wahren ist. Und sollte das Leitliniendokument verpflichtend gemacht werden, um eine einheitliche Anwendung und Vergleichbarkeit zu fördern? Die Diskussionsteilnehmer stellten fest, dass alle anderen IASB-Verlautbarungen verpflichtend sind und dass die Leitliniendokumente im Kanon der IFRS-Literatur seltsame Ausnahmen darstellen. Es wurde darauf festgehalten, dass das Leitliniendokument langfristig verbindlich werden sollte, jedoch wurde auch eingestanden, dass dies nur schrittweise erreicht werden kann.

Da die Qualität der Lageberichte von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich ist, wurden die Podiumsteilnehmer gefragt, was getan werden kann, um die Qualität insgesamt zu erhöhen. Zu den Vorschlägen gehörte die Empfehlung, die Einhaltungserklärung in IAS 1 auszuweiten, sodass Unternehmen angeben müssen, ob das Leitliniendokument angewendet wurde, und Unternehmen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es diese guten Leitlinien gibt. Und es wurde vorgeschlagen, Beispiele für gute ausgeübte Praxis zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Die Vertreterin der Adressaten betonte, wie wichtig der Dialog mit den Adressaten ist, um zu verstehen, was diese wollen und brauchen.

Eine Frage aus dem Publikum löste eine Diskussion über integrierte Berichterstattung in Abgrenzung zur Lageberichterstattung aus. Auf das IIRC-Rahmenkonzept wurde verwiesen. Auf dem Podium wurde festgestellt, dass das IIRC-Rahmenkonzept eine der verfügbaren Quellen ist, auf die das IASB zurückgreifen kann, aber dass es darüber hinaus viele weitere Quellen gibt. In diesem Zusammenhang verwiesen der Stab des IASB auch auf den Projektumfang, der bei der Einführung in die Podiumsdiskussion erläutert worden war (siehe Folie 3 des Agendapapiers für die Diskussion). Der gleiche Verweis wurde wiederholt, als die Frage nach ESG-Berichterstattung in Abgrenzung zur Lageberichterstattung aufkam. Bezüglich der ESG-Faktoren wurde auch festgestellt, dass man sie unter zwei Gesichtspunkten betrachten kann: Finanzberichterstattung und politischer Wille. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Rahmenkonzept das starke Rückgrat des Projekts des IASB ist, da es dazu beitragen wird, zu bestimmen, inwieweit ESG-Faktoren im Lagebericht berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass dieser konsistente, konzise, vergleichbare, relevante, neutrale und entscheidungsnützliche Informationen darüber liefert, ob das Unternehmen und sein Geschäftsmodell langfristig nachhaltig sind.

Auf die für die Diskussion vorbereiteten Fragen zurückzukommend, wurden die Diskussionsteilnehmer nach dem Darstellungsformat des Lageberichts gefragt. Ueda erklärte mit Nachdruck, dass sich die narrative Berichterstattung zwar stark von der Finanzberichterstattung unterscheide, dass aber der verbindende Aspekt die Qualität sein müsse: dass beide Formen der Berichterstattung klar und präzise sein müssen und die Bedürfnisse der Nutzer erfüllen müssen. Barckow wies darauf hin, dass der Ansatz, den Lagebericht als nachgelagert zu betrachten und zu überlegen, wie die Berichterstattung in diesem Format der Finanzberichterstattung ähnlicher gestaltet werden kann, d.h. zuerst über die Finanzdaten nachzudenken und sie dann durch einen Lagebericht zu ergänzen, vielleicht bedeute, in der falschen Reihenfolge vorzugehen. Vielleicht sollte zuerst der Lagebericht kommen und dann das Nachdenken darüber, wie dieser übergreifende Bericht über die Strategie und das langfristige Ziel des Unternehmens durch Finanzdaten unterstützt und im Abschluss reflektiert werden kann.

Schließlich wurden die Standardsetzer auf dem Podium gefragt, ob sie nicht besorgt wären, Vorschriften zu duplizieren, die in ihrem Land bereits existierten. Peach erklärte, dass in Australien zwar Vorschriften bestehen, aber der übergreifende Rahmen, der sicherstellen würde, dass alle berichteten Informationen wesentlich, wichtig, überprüfbar, zuverlässig, neutral und ausgewogen sind, noch fehlt. Bislang habe sie nichts gesehen, was die lokalen Vorschriften duplizieren oder ihnen gar widersprechen würde. Barckow, der feststellte, dass er gerne den deutsche Standard international lizenzieren würde, bemerkte, dass es für die nationalen Standardsetzer viel einfacher sei, Standards und Rahmen zu entwickeln, da sie nur vor einem rechtlichen Hintergrund arbeiten. Dies wurde vom Stab des IASB unterstützt, der festhielt, dass eine der großen Herausforderungen des Projekts darin bestehe, einen Rahmen zu entwickeln, der weltweit rigoros und konsequent angewendet werden kann.

Abschiedsrede von Michel Prada bei der Sitzung der Weltstandardsetzer

02.10.2018

Michel Prada, der scheidende Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, hat sich gestern von den Mitgliedern der Gemeinde der Weltstandardsetzer verabschiedet.

In seiner Rede blickte Prada auf die lange Erfolgsgeschichte der IFRS zurück, mit der er über zwanzig Jahre lang verbunden war. Wie er erklärte, begann die Geburt der IFRS-Bewegung, wie viele andere Bewegungen auch, mit einer Krise. Ende der 90er Jahre traf die asiatische Finanzkrise eine stark fragmentierte Rechnungslegungswelt, und im Mai 2000 endossierte IOSCO internationale Rechnungslegungsstandards - in einer Sitzung unter dem damaligen Vorsitz von Michel Prada. Und während die SEC erkannte, dass sie auch Investoren schützen musste, die zunehmend im Ausland investierten, erschütterte der Enron-Skandal den Glauben an US-GAAP, und die internationale Gemeinschaft kam zu dem Schluss, dass "internationale Rechnungslegungsstandards nicht in Connecticut entworfen werden können".

Prada erläuterte, wie die Europäische Union beschloss, die IFRS ab 2005 anzuwenden, und wie die EU, Hongkong, Südafrika und andere Länder bei der weltweiten Übernahme eine Vorreiterrolle spielten. Heute, so Prada, wenden neun von zehn Ländern IFRS an, und viele große Länder, die (noch) nicht vollständig beigetreten sind, haben entweder Standards, die den IFRS nahekommen, oder gestatten die IFRS-Anwendung - manchmal nur für bestimmte Gruppen. (Prada ging auf die Situation in China, Indien, Japan und den USA ein.) Er sprach auch über das Thema der einheitlichen Anwendung. Während es noch viel zu tun gebe und während, wie Prada über einen der ersten IFRS-Anwender sagte, "in Europa nicht alles immer einfach ist" heutzutage, kam er zu dem Schluss, dass die IFRS "volljährig" geworden sind.

Im Hinblick auf die Zukunft der IFRS sprach Prada über die Bedeutung der Rechnungslegung im Zeitalter der digitalen Disruption und darüber, wie die IFRS angepasst und weiterentwickelt werden müssen. Er sprach auch über eine breitere Unternehmensberichterstattung und die Notwendigkeit einer globalen Zusammenarbeit, um Investoren ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die Erfolge von Unternehmen in vielen Bereichen beurteilen können. In dieser Welt, so meinte er, müsste man sich um die IFRS kümmern und sie manchmal sogar beschützen, aber er bezweifele ihre Relevanz nicht.

Sich von der Gemeinschaft der Standardsetzer verabschiedend forderte er sein Publikum auf, die Zusammenarbeit zu vertiefen, gemeinsam Standards zu entwickeln und Probleme gemeinsam zu lösen. Er endete mit zwei starken Botschaften: "Bei IFRS geht es nicht nur um Standards, sondern auch um Menschen", sagte er, und "IFRS bleibt ein leuchtendes Beispiel dafür, was erreicht werden kann, wenn Menschen zusammenarbeiten".

Die Amtszeit von Prada als Vorsitzender der Treuhänder endete im Dezember 2017, aber er stimmte zu, im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger gefunden werden konnte. Er wird seine Verantwortlichkeiten Mitte des Monats bei der Sitzung der Treuhänder in Johannesburg dem designierten Vorsitzenden der Treuhänder, Erkki Liikanen, übergeben.

AFRAC 2018

01.10.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 4. Dezember 2018 zu seinem Forum "AFRAC 2018" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Bei der AFRAC 2018 sind folgende Vorträge vorgesehen:

  • Tendenzen der zukünftigen Entwicklung der IFRS
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • IFRS 9 und UGB
  • Kapitalkonsolidierung im UGB

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 20. November 2018 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Handbuch der IPSASB-Verlautbarungen 2018

01.10.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat das 'Handbuch 2018 der Verlautbarungen für internationale Rechnungslegung im öffentlichen Sektor' herausgegeben.

Das Handbuch, das in drei Bänden erscheint, enthält alle bis zum 31. Januar 2018 herausgegebenen IPSASB-Verlautbarungen einschließlich des Rahmenkonzepts für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors. Es kann kostenfrei von der Internetseite des IPSASB heruntergeladen werden. Am Ende der genannten Seite können zu dem alle Standards auch einzeln heruntergeladen werden.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

29.09.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2018.

Wie bereits berichtet, waren im September folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards, von TEG und vom CFSS im September und verweist auf die kommende Internetpräsentation zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital (12. Oktober).

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

28.09.2018

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 18 Minuten):

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Klassifizierung von Schulden

Es wird ebenfalls auf drei Themen von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee Bezug genommen:

  • Kryptowährungen
  • Angabe von Informationen zu gemeinsamen Geschäftsbetrieben
  • Extrem langfristiger Mangel von Umtauschbarkeit von Währungen

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Ausführlichere Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im September 2018.

    Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie sucht neue Mitglieder

    27.09.2018

    Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) sucht zum 1. April 2019 neue Mitglieder.

    Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wurde eingerichtet, um den International Accounting Standards Board (IASB) in seinen Tätigkeiten in Bezug auf die IFRS-Taxonomie zu unterstützen, die Anwendung findet, wenn Finanzinformationen mit XBRL-Etiketten versehen werden.

    Die Bewerbungsfrist für die Mitgliedschaft ist der 8. November 2018. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

    Berichterstattung über das Klimarisiko gewinnt an Bedeutung, es fehlen aber finanzielle Folgenabschätzungen

    27.09.2018

    Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2017 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

    Die TCFD untersuchte die Angaben von über 1.700 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung.

    Obwohl die TCFD feststellte, dass die Mehrheit der untersuchten Unternehmen Informationen angibt, die mit mindestens einer der von der TCFD empfohlenen Angaben übereinstimmen, beschreiben viele Unternehmen nur klimabedingte Risiken und Chancen, geben aber nicht die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen an.

    Der Bericht stellt auch fest, dass die Angaben in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich sind und dass mehr Nicht-Finanzunternehmen als Finanzunternehmen ihre klimabezogenen Kennzahlen und Ziele angegeben haben. Darüber hinaus werden die Angaben häufig in Nachhaltigkeitsberichten gemacht oder über Finanzberichte, Jahres- und Nachhaltigkeitsberichte verteilt.

    Eine entsprechende Presseerklärung und den Statusbericht finden Sie auf der Internetseite des FSR.

     

    Zweites DRSC-Anwenderforum zur Konzernlageberichterstattung

    26.09.2018

    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) hat für seine Mitglieder am 25. September 2018 das zweite Anwenderforum zur Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 veranstaltet.

    Die Veranstaltung fand in Köln statt und gab den Mitgliedern die Möglichkeit, die Anforderungen an die Berichterstattung von Leistungsindikatoren nach DRS 20 einschließlich der Erwartungen von ESMA und der DPR, die Auswirkung des IDW PS 350 Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung auf Ersteller, die Einbindung des Aufsichtsrates in die CSR-Berichterstattung und der Prognosezeitraum zu diskutieren.

    Weitere Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC entnehmen.

    Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

    25.09.2018

    Im Nachgang der Septembersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen in den letzten beiden Monaten ergeben haben. Sechs neue Projekte wurden nach der Sommerpause ins Arbeitsprogramm aufgenommen.

    Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 20. Juli 2018.

    Standardsetzung

    • Primäre Abschlussbestandteile — in Folge der Erörterungen bei seiner Septembersitzung hat der IASB entschieden, das Projekt von der Forschungs- auf die Standardsetzungsagenda zu heben

    Standardpflege

    • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig — in Folge der Erörterungen bei seiner Septembersitzung hat der IASB entschieden, dass der nächste Projektschritt die Veröffentlichung von endgültigen Änderungen sein soll; ein erwarteter Zeitpunkt wird noch nicht genannt
    • Definition eine Geschäftsbetriebs — endgültige Änderungen werden jetzt im Oktober 2018 erwartet (zuvor September 2018)
    • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — neues Projekt; der Board hat dieses Thema bei seiner Septembersitzung erörtert und entschieden, einen Entwurf zu veröffentlichen (noch kein erwarteter Zeitpunkt genannt)
    • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) — neues Projekt; der Board wird bei seiner Sitzung im November die weitere Projektausrichtung erörtern

    Forschungsprojekte

    • Rohstoffindustrien — neues Projekt; der Board hat dieses Thema bei seiner Septembersitzung erörtert und wird sich einen Überblick über den Stand der Forschung verschaffen (ohne vermerkten Zeitpunkt)
    • IBOR-Reform und Auswirkungen auf die Rechnungslegung — neues Projekt; der IASB wird die weitere Ausrichtung des Projekts im vierten Quartal 2018 entscheiden
    • Pensionsleistungen, die von Vermögensrenditen abhängen — neues Projekt; der Board beabsichtigt, sich im ersten Halbjahr 2019 einen Überblick über den Stand der Forschung zu verschaffen
    • Anteilsbasierte Vergütung — die Zusammenfassung der Projektergebnisse soll jetzt im Oktober 2018 veröffentlicht werden (zuvor September 2018)

    Sonstige Projekte

    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie 2018 (allgemeine Verbesserungen) — neues Projekt; eine vorgeschlagene Aktualisierung soll im vierten Quartal 2018 veröffentlicht werden
    • IFRS-Taxonomie — Praxisergänzungen zu IFRS 13 — der IASB hat am 20. September einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht und wird die eingegangenen Stellungnahmen im ersten Quartal 2019 erörtern

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 20. Juli 2018 und zum 25. September 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

     

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.