2019

Blaues Buch 2019 jetzt verfügbar

04.02.2019

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die bisher als 'Blaues Buch' bekannt war, jetzt verfügbar ist.

Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2019 liegt. Dies wird auch im neuen Titel der Publikation Required IFRS Standards 2019 ausgedrückt.

Das frühere Blaue Buch (die Farbe blieb unverändert) wird in zwei Versionen angeboten:

  • Required IFRS Standards 2019
  • Annotated Required IFRS Standards 2019

Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

Weiterführende Informationen zu Inhalten und Bestellmöglichkeiten bietet die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP

04.02.2019

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben 'A Comparison of IFRS Standards and U.S. GAAP: Bridging the Differences' herausgegeben.

Auf 72 Seiten werden in der Publikation die in der Praxis oft angetroffenen Unterschiede zwischen den IFRS des IASB und den US-GAAP des FASB erörtert. Die Bedeutung dieser Unterschiede für ein bestimmtes Unternehmen hängt allerdings von Faktoren wie der Art seiner Geschäftstätigkeit, der Branche, in der es tätig ist, und den getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ab.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

04.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier erkennt EFRAG die verschiedenen Herausforderungen an, die sich aus der Anwendung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis ergeben, einschließlich des Risikos einer inkonsistenten Anwendung in einigen Bereichen und der begrenzten Informationen, die den Adressaten von Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden. EFRAG begrüßt auch die Bemühungen des IASB, die identifizierten Herausforderungen durch die Entwicklung von Vorschlägen für Klassifizierung, Ausweis und Angaben anzugehen.

In dieser Phase schlägt die EFRAG vor, dass sich der IASB auf die gezielte Verbesserung der derzeitigen Anforderungen in IAS 32 und anderen Standards (einschließlich IAS 33) konzentriert, insbesondere auf die Verbesserung der Angabevorschriften und der Klassifizierungsleitlinien für komplexe Instrumente mit bedingten Erfüllungsbedingungen.

EFRAG schlägt auch vor, dass einige der vorgeschlagenen unterstützenden Leitlinien sinnvollerweise in IAS 32 aufgenommen werden könnten, da sie dazu beitragen könnten, die bei der Anwendung von IAS 32 festgestellten Herausforderungen in Bereichen wie der fixed-for-fixed-Bedingung oder der Rolle des wirtschaftlichen Zwangs zu zu adressieren, wenn das Unternehmen alternative Erfüllungsmöglichkeiten hat, ohne IAS 32 zu ersetzen oder eine völlig neue Terminologie einzuführen.

EFRAG erkennt an, dass einige Adressatengruppen einen konzeptionelleren und weniger regelbasierten Ansatz zur Unterscheidung von Fremd- und Eigenkapital fordern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann EFRAG jedoch noch keinen Konsens zwischen diesen Gruppen in Bezug darauf ausmachen, wie dies in einem angemessenen Zeitrahmen erreicht werden kann. Daher wird die Entwicklung eines konzeptionelleren und weniger regelbasierten Ansatzes sehr schwierig sein, und jede Alternative, die zu weitreichenden Klassifizierungsänderungen führt, wird sich wahrscheinlich als umstritten erweisen (wie bei früheren Ansätzen, die von IASB und EFRAG diskutiert wurden).

Dementsprechend schlägt EFRAG vor, dass der IASB prüft, ob er ein umfassendes Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fortführen will (eine solche Abfrage könnte bspw. im Rahmen der nächsten Agendakonsultation erfolgen), das längerfristig die verschiedenen Ansätze berücksichtigen würde, die von den Adressaten in Bezug auf die Punkte im Diskussionspapier vorgeschlagen worden sind.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Mitschnitte von der HGB-Fachausschusssitzung und von der Telefonkonferenz des IFRS-Fachausschusses

04.02.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 31. Januar 2019 in Berlin getagt, und der IFRS-Fachausschuss hat am 30. Januar per Telefonkonferenz die Erörterungen zum Tagesordnungspunkt 'Interpretationsaktivitäten' telefonisch fortgesetzt. Von beiden Veranstaltungen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 41. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • IBOR-Reform
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Der IFRS-Fachausschuss hat in seiner nachträglichen Telefonkonferenz die Themen IAS 38 Softwarenutzung im Rahmen von Cloud Computing-Vereinbarungen und IFRS 9 Kauf-/Verkaufsverträge über nicht-finanzielle Gegenstände mit physischer Lieferung vertieft und beschlossen, dass beide im Rahmen einer Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee ausführlich kommentiert werden sollen.Die Aufzeichnung von der Telefonkonferenz wurde der Seite für die eigentliche Sitzung des Fachausschusses am 7. und 8. Januar hinzugefügt (unter Tagesordnungspunkt 6).

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu Leasingverhältnissen

04.02.2019

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die Bilanzierung von Leasingverhältnisses unter Anwendung von Abschnitt 20 Leasingverhältnisse des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 33 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

04.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Januar folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 29. Januar und von TEG am 16. und 17. Januar.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IPSASB veröffentlicht Leitlinien zur Bilanzierung von Sozialleistungen und Entwurf zu kollektiven und individuellen Leistungen und Notfallhilfe

01.02.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 42 'Sozialleistungen' und einen verwandten Entwurf ED 67 'Kollektive und individuelle Leistungen und Notfallhilfe (Änderungen an IPSAS 19)' veröffentlicht, um eine große Bandbreite bedeutender Staatsausgaben abzudecken.

IPSAS 42 Sozialleistungen enthält Leitlinien für die Bilanzierung von Sozialausgaben. Der Standard definiert Sozialleistungen als Geldtransfers, die an bestimmte Personen und/oder Haushalte gezahlt werden, um die Auswirkungen des sozialen Risikos zu mindern. Der Standard schreibt vor, dass ein Unternehmen einen Aufwand und eine Verbindlichkeit für die nächste Sozialleistungszahlung erfasst. IPSAS 42 enthält Prinzipien und Vorschriften zu folgenden Aspekten:

  • Ansatz von Aufwendungen und Verbindlichkeiten für Sozialleistungen;
  • Bewertung von Aufwendungen und Verbindlichkeiten für Sozialleistungen;
  • Ausweis von Informationen über Sozialleistungen im Abschluss; und
  • Bestimmung, welche Informationen anzugeben sind, damit die Abschlussadressaten die Art und die finanziellen Auswirkungen der von der Berichtseinheit erbrachten Sozialleistungen beurteilen können.

Um die Leitlinien des IPSASB auf öffentliche Dienstleistungen sowie Bargeldtransfers auszudehnen, werden in ED 67 Kollektive und individuelle Leistungen und Notfallhilfe neue Vorschriften für die Bilanzierung von kollektiven Dienstleistungen (z.B. Verteidigung auf nationaler Ebene), individuellen Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsversorgung) und Notfallhilfe vorgeschlagen. Für kollektive und individuelle Leistungen wird vorgeschlagen, dass ein Aufwand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst wird. ED 67 schlägt auch vor, dass für einige Notfallhilfsmaßnahmen ein Aufwand und eine Verbindlichkeit erfasst wird, jedoch nicht, wenn die Notfallhilfe als eine laufende Tätigkeit der Regierung geleistet wird. Der IPSASB hält fest, dass die Unterscheidung zwischen Sozialleistungen und kollektiven und individuellen Leistungen wichtig ist, aber die bilanzielle Behandlung dieser Transaktionen sollte konzeptionell einheitlich sein. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Mai 2019 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zu den Vorschlägen der Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen der EU-Kommission

01.02.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme an die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe für nachhaltige Finanzierung übermittelt.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zum ersten Bericht der Expertengruppe eine Fortentwicklung der (nichtfinanziellen) Lageberichterstattung, da bei den Empfehlungen der TCFD vom Juni 2017 der Fokus auf Aspekten liegt, die Risiken für die künftige Entwicklung des berichtenden Unternehmens sind, während Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig Auswirkungen, also Risiken, die sich durch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen für Dritte oder die Umwelt ergeben, fokussieren. Hindernisse für eine Vereinheitlichung seien derzeit insbesondere nicht einheitliche Auffassungen von Wesentlichkeit und Risiken.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

DRSC nimmt Stellung zu den Vorschlägen der Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen der EU-Kommission

31.01.2019

Am 10. Januar 2019 hat die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen ihren ersten Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen, ihre nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu aktualisieren. Das DRSC sieht konzeptionelle Schwächen.

Das DRSC problematisiert in seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen unter anderem die Kohärenz der Empfehlungen der TCFD zu den Vorgaben aus der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (CSR-Richtlinie). So stehen bei den Angaben der TCFD die Auswirkungen des Klimawandels auf die Unternehmen im Mittelpunkt, wogegen die neuen Berichtselemente der CSR-Richtlinie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte (z.B. das Klima) adressieren. Zwar sei die Befassung der Unternehmen mit klimabezogenen Themenstellungen hilfreich und zweifelsohne notwendig, allerdings würden konzeptionelle Schwächen in den unverbindlichen Leitlinien nicht zu deren Akzeptanz beitragen meint das DRSC.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IPSASB veröffentlicht Änderungen, um die IPSAS im Einklang mit den IFRS zu halten

31.01.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41)' herausgegeben.

Die Änderungen an IPSAS 36 bringen die IPSAS in Einklang mit den Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die der IASB mit Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28) im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Die Änderungen an IPSAS 41 bringen die IPSAS in Einklang mit den Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente, die der IASB mit Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9) ebenfalls im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Die Änderungen sind hier auf der Internetseite des IPSASB verfügbar.

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