April

Stellungnahme des DRSC zum Papier über vernetzte Standardsetzung von Accountancy Europe

03.04.2020

Das DRSC hat zu dem Papier von Accountancy Europe Stellung genommen, in dem eine globale Lösung für eine vernetzte Standardsetzung beschrieben und gefordert wird, die den Bedarf an zuverlässigen, konsistenten Informationen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, die mit der Finanzberichterstattung verknüpft sind, erfüllen kann.

Das DRSC sieht ebenso wie Accountancy Europe es in dem Papier festhält eine wachsende Nachfrage nach nichtfinanziellen Unternehmensinformationen durch eine Vielzahl verschiedener Anspruchsgruppen. Aufgrund zahlreicher, nicht aufeinander abgestimmter Rahmenwerke und Standards auf diesem Gebiet sei eine sehr hohe Heterogenität in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu beobachten. Zur Sicherstellung von Qualität und Vergleichbarkeit dieser Informationen müsse daher eine einheitliche Standardisierung erreicht werden. Dabei müsse auch über Zwischenlösungen nachgedacht werden, insbesondere dann, wenn die standardisierte Berichterstattung an sämtlichen Adressatengruppen ausgerichtet werden soll. Dessen ungeachtet präferiert das DRSC in Übereinstimmung mit Accountancy Europe klar eine internationale Lösung und lehnt einen europäischen Alleingang bei der nichtfinanziellen Standardsetzung ab.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung — Kommentierungsfrist verlängert

03.04.2020

Im Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung angestoßenen. Die Stellungnahmefrist wurde jetzt bis zum 11. Juni 2020 verlängert.

Die Konsultationsseite kann hier aufgerufen werden. Das Konsultationsdokument steht inzwischen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich registrieren müssen, um auf das Dokument zugreifen zu können.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

03.04.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 15 (drei Entscheidungen), IFRS 7, IFRS 9/IAS 12, IFRS 10, IAS 34, und IFRS 15/IFRS 16 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der vierundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Mai 2018 bis Oktober 2019 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Thema
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden Identifizierung von Erfüllungspflichten
IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben Liquiditätsrisiko bei Schuldverschreibungen mit vorzeitiger Rückzahlungsoption
IFRS 9 — Finanzinstrumente
IAS 12Ertragsteuern
Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9
IFRS 10 — Konzernabschlüsse Beurteilung der De-facto-Kontrolle
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden Disaggregation von Erlösen
IAS 34 — Zwischenabschlüsse Darstellung der verkürzten Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden Bilanzierung eines Rahmenabkommens
IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 16Leasingverhältnisse
Identifizierung von Komponenten in Leasingverträgen

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2019

02.04.2020

Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Europäische Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von rund 950 IFRS-Emittenten geprüft, was 17% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden. Diese Überprüfungen führten zu 299 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden.

Die Enforcer beurteilten auch nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-(ESG-)Aspekten für 937 Emittenten, was etwa 35% der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten abdeckt, die einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen. Dies führte zu zu 95 Durchsetzungsmaßnahmen.

Darüber hinaus wurden 712 Lageberichte zwecks Beurteilung der Einhaltung der ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen geprüft, was rund 13% aller nach IFRS börsennotierten Emittenten in Europa abdeckt. Es wurden 109 korrigierende Maßnahmen ergriffen.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

AFRAC-Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Unternehmensberichterstattung

02.04.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Fachinformation zu Fragestellungen der Unternehmensberichterstattung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus herausgegeben.

Die Fachinformation betrifft alle Abschlüsse nach UGB und IFRS bzw. Zwischen- und Lageberichte für Abschlussstichtage bis zum 31. Dezember 2019 sowie auch für folgende Abschlussstichtage. Sie ist im Frage-Antwort-Stil aufgebaut und kann im Verlauf der Krise um weitere Fragen ergänzt werden.

Die Fachinformation kann direkt von der Internetseite des AFRAC heruntergeladen werden.

 

Zusätzliche TEG-Sitzung

02.04.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 6. April 2020 eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz einschieben.

Erörtert werden soll das Forschungsprojekt des IASB zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung (noch ausstehend) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

IFRS-Stiftung ernennt ITCG-Mitglieder

01.04.2020

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von fünf neuen Mitgliedsorganisationen und vier neuen Vertretern bestehender Mitgliedsorganisationen in die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) bekanntgegeben. Außerdem wurden sechs Mitglieder erneut berufen. Alle Ernennungen und Wiederernennungen gelten ab 1. April 2020 für unterschiedlich lange Amtszeiten.

Eine vollständige Liste der Ernennungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Gemeinsame Veranstaltung von EFRAG, EFFAS, ABAF und IASB zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

01.04.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der IASB bieten am 19. und 26. Mai 2020 eine Diskussionsveranstaltung an, die aus zwei Internetseminaren besteht und die den jüngst vom IASB veröffentlichten Entwurf zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss zum Thema hat.

Am 17. Dezember 2019 hat der IASB den Entwurf eines neuen Standards Allgemeine Darstellung und Angaben veröffentlicht, der IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen soll.

Wenn es die Umstände erlauben, wird EFRAG die Veranstaltung am 19. Mai 2020 physisch in den Büros in Brüssel ausrichten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

FINMA informiert zu IFRS 9 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

01.04.2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Aufsichtsmitteilung zu befristeten Erleichterungen für Banken infolge der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht, in der sie auch auf die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' eingeht.

In der Schweiz wenden derzeit acht Banken IFRS an. In der Mitteilung heißt es:

Die FINMA erwartet von den betroffenen Banken, dass sie sich weiterhin an die Vorgaben von IFRS 9 halten. Zudem fordert die FINMA die betroffenen Banken auf, das am 27. März 2020 vom IASB publizierte Dokument "IFRS 9 and covid-19" zu beachten. Die dynamische globale Ausbreitung von COVID-19 stellt eine Extremsituation dar. Die FINMA betont, dass die betroffenen Banken die in IFRS 9 vorhandene Flexibilität nutzen dürfen. Die FINMA hält weiter fest, dass die weltweit durch Behörden und Regierungen getroffenen Unterstützungsmassnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 insbesondere bei der ECL-Schätzung vorausschauend einzubeziehen sind. Zudem sollen Massnahmen wie Zahlungsaufschübe nicht automatisch, falls andere Faktoren gleichbleiben, zu einem Transfer in eine andere Stufe führen. In der Nutzung ihres Ermessungsspielraums sollen die Banken zwischen Kreditnehmern mit längerfristig nachhaltig erscheinenden Geschäftsmodellen und Kreditnehmern, bei welchen eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit unwahrscheinlich erscheint, unterscheiden.

Zugang zur Aufsichtsmitteilung haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite der FINMA. IFRS 9 wird in Kapitel 6 "IFRS 9 und COVID-19" behandelt.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im März

01.04.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im März 2019.

Wie bereits berichtet, waren im März folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 17. März, von TEG am 4.-5. März und am 26. März sowie von der gemeinsamen Sitzung von TEG und CFSS am 25. März.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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