Juli

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

21.07.2020

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer thematischen Überprüfung veröffentlicht, die sich mit der Berichterstattung von Unternehmen seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie befasst.

Die Überprüfung analysierte eine Stichprobe von Zwischen- und Jahresberichten vom März 2020 und ergab, dass die Unternehmen zwar ausreichende Informationen zur Verfügung stellten, damit ein Adressat die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Leistung, Lage und Zukunftsaussichten verstehen konnte, einige Abschlüsse - insbesondere Zwischenberichte - jedoch von umfassenderen Angaben profitiert hätten.

Der FRC erinnert die Unternehmen daran, Folgendes zu tun: 

  • die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die bei der Erstellung ihrer Abschlüsse getroffen wurden, zu erläutern und aussagekräftige Sensitivitätsanalysen oder Einzelheiten zu einer Reihe möglicher Ergebnisse vorzulegen, um jede angegebene Schätzungsunsicherheit zu untermauern;
  • alle wesentlichen Ermessensentscheidungen zu beschreiben, die bei der Feststellung getroffen wurden, ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens besteht;
  • sicherzustellen, dass die Annahmen, die zur Beurteilung der Unternehmensfortführung verwendet werden, mit den Annahmen in anderen Bereichen der Jahresabschlüsse vereinbar sind;
  • die Vorschriften von IAS 1 auf alle außergewöhnliche oder ähnliche Posten anzuwenden, wobei die Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung nur Posten umfassen, die in Übereinstimmung mit IFRS angesetzt und bewertet werden;
  • die bestehenden Rechnungslegungsgrundsätze für außergewöhnliche und andere ähnliche Posten konsequent auf Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie anwenden und die Erträge und Aufwendungen nicht willkürlich in Bilanzpositionen aufteilen, die mit der Coronavirus-Pandemie und nicht mit der Coronavirus-Pandemie in Zusammenhang stehen; und
  • Zwischenberichte zu erstellen, die ausreichende Informationen liefern, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf ihre Leistung, Lage und Zukunftsaussichten zu erklären.

Die thematische Überprüfung steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

ESMA-Erklärung zur aufsichtlichen Koordinierung der Rechnungslegung für Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

21.07.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung herausgegeben, in der sie eine Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung der Emittenten für Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie empfiehlt.

Am 28. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. 

Die Änderung wurde noch nicht für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen, so dass die Erleichterung für europäische Emittenten nicht verfügbar ist. Während die Änderung sowohl von EFRAG als auch vom RAR zügig befürwortet wurde, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nun drei Monate Zeit, um Einwände zu erheben, was bedeutet, dass die endgültige Übernahme bis Oktober 2020 hinausgezögert werden könnte, es sei denn, das Parlament und der Rat erklären vorher, dass sie keine Einwände erheben.

In der Erklärung der ESMA heißt es nun, dass, sofern das Parlament und der Rat keine Einwände gegen die Übernahme der Änderung erheben, die ESMA empfiehlt, dass die nationalen zuständigen Behörden keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Anwendung der in der derzeitigen EU-FAssung von IFRS 16 enthaltenen Vorschriften zur Modifikation von Leasingverträgen gegenüber auf Modifikationen von Leasingverträgen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie, die in den Anwendungsbereich der Änderung von IFRS 16 fallen würden, priorisieren. Diese Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen gilt ausnahmsweise für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Juli 2020 enden, und solange die Emittenten diese Transaktionen auf der Grundlage der Änderung von IFRS 16 bilanzieren.

Zugang zu der Erklärung haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

Podcast zum öffentlichen Sektor und der Coronavirus-Krise (Teil 2)

21.07.2020

Accountancy Europe hat einen zweiten Podcast veröffentlicht, in dem untersucht wird, welche weiterreichenden Auswirkungen die Coronavirus-Krise auf den öffentlichen Sektor hat. In den neuen Podcasts werden die langfristigen Maßnahmen erörtert, die erforderlich sind, um die Auswirkungen der Coronavirus-Krise zu überwinden.

Der 15-minütige Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite von Accountancy Europe abgerufen werden. Es ist der sechste in einer Reihe von Podcasts, die sich mit verschiedenen Aspekten der Krise befassen. Die gesamte Serie ist auf der Podcast-Seite von Accountancy Europe abrufbar.

Im Juni 2020 veröffentlichte Accountancy Europe eine Analyse der kurz- und langfristigen Maßnahmen, die den öffentlichen Sektor bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie unterstützen könnten, darunter viele Maßnahmen im Hinblick auf Transparenz und Berichterstattung.

EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

20.07.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' veröffentlicht. In dem Papier werden verschiedene Ansätze aufgezeigt, um die bestehenden Rechnungslegungsregelungslücken in Bezug auf diese Vermögenswerte und Schulden zu adressieren.

Das Diskussionspapier ist motiviert durch die ständige Weiterentwicklung, das Wachstumspotential und die Vielfalt von Kryptovermögenswerten. Ihr einzigartiger und risikoreicher Charakter hat die Aufmerksamkeit von Interessengruppen wie nationalen Standardsetzern, Marktpraktikern, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Regulierungsbehörden, politischen Entscheidungsträgern und Akademikern auf sich gezogen. Die Interessenvertreter haben auch auf die bestehenden Lücken in den Rechnungslegungsvorschriften für Kryptovermögenswerte (bzw. -schulden) hingewiesen.

Konkret betrachtet das Diskussionspapier drei mögliche Ansätze, die der IASB verfolgen könnte:

  • keine Änderungen an bestehenden IFRS-Vorschriften,
  • Änderung und/oder Klarstellung bestehender IFRS-Vorschriften oder
  • Entwicklung eines neuen Standards für Kryptovermögenswerte (oder-schulden) oder einer breiteren Kategorie von digitalen Vermögenswerten (oder Schulden).

Das Diskussionspapier und eine Pressemitteilung sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Dritte Internetpräsentation zur Bitte um Informationsübermittlung zum IFRS für KMU

20.07.2020

Der IASB hat die dritte einer Reihe von Internetpräsentationen im Zusammenhang mit der Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der umfassende Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht, die am 28. Januar 2020 veröffentlicht wurde.

In dieser Präsentation wird erörtert, wie der Board die Anpassungsprinzipien angewendet hat, um Meinungen darüber einzuholen, wie der IFRS für KMU im Rahmen der Überprüfung an die vollen IFRS angepasst werden sollte.

Der IASB hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) eine Bitte um Informationsübermittlung entwickelt und herausgegeben, in der Stellungnahmen zu strategischen und allgemeinen Fragen, zu bestimmten Abschnitten des IFRS für KMU sowie zu neuen Themen und anderen Aspekten im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU erbeten werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten Stellen im IFRS-Beirat besetzen

20.07.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um Ende 2020 frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu füllen.

Neue Mitglieder würden zum 1. Januar 2020 für dreijährige Amtszeiten berufen und könnten einmal wiederberufen werden.

In diesem Jahr richten die Treuhänder die Bewerbungsaufforderung insbesondere an Corporate Governance-Organisationen, Private-Equity-Gesellschaften, Organisationen, die an der allgemeineren Unternehmensberichterstattung beteiligt sind, Technologieorganisationen und Organisationen, die kleine und mittelgroße Unternehmen vertreten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

19.07.2020

Der IASB wird am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz tagen, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), in dem Änderungen an IAS 1 und Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem IASB, die Übergangsvorschriften dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet werden, wesentliche Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die laufende Periode anzugeben und Vergleichsinformationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, wenn dies bei Anwendung von IAS 1:38 für das Verständnis des Abschlusses der laufenden Periode relevant ist. Er empfiehlt auch, dass die Änderungen für jährliche Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist, und dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 8, die sich aus dem Projekt zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ergeben, auf dasselbe Datum geändert wird.

Lageberichterstattung: Der Board wird mögliche Leitlinien zur Berichterstattung über finanzielle Ressourcen erörtern. In den Papieren werden die Vorschriften und mögliche unterstützende Leitlinien für die Berichterstattung über Fortschritte bei der Steuerung von Kernaspekten, ein Angabeziel für Leistung und Lage sowie mögliche Leitlinien zur Unterstützung dieses Ziels erörtert, einschließlich der Ermittlung von Kernaspekten der Leistung und Lage, die in den Lageberichten behandelt werden müssen. Es werden außerdem auch Leistungskennzahlen und -indikatoren erörtert.

Rohstoffindustrien: Die Papiere des Stabs fassen seine Einschätzung darüber zusammen, wie Aktivitäten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 6 fallen, in Abwesenheit dieses Standards unter Anwendung der Vorschriften in IAS 16 und IAS 38 bilanziert würden.

Der Stab kam zu dem Schluss, dass die während der Explorationsphasen anfallenden Kosten nicht den Vorschriften von IAS 16 oder IAS 38 für den Ansatz als Vermögenswert entsprechen würden. Der Stab prüfte auch die Ausgaben für den Erwerb der gesetzlichen Rechte von einer dritten Partei und kam zu dem Schluss, dass sie die Definition eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien erfüllen könnten, dass aber die Anwendung von IAS 36 ohne die spezifischen Vorschriften in IFRS 6:18-22 im Allgemeinen zu einer sofortigen Abschreibung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung führen würde. Bei Anwendung der Leitlinien in IAS 38:54-55 würden Ausgaben für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, als Aufwand verbucht, sobald sie anfallen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit: Im April 2020 entschied der IASB darüber, wie IAS 21 geändert werden kann, um die Rechnungslegung zu regeln, wenn der Spot-Wechselkurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der Stab empfiehlt bei dieser Sitzung, die vorgeschlagenen Änderungen prospektiv anzuwenden. Er empfiehlt auch, den Entwurf 120 Tage lang zur Stellungnahme verfügbar zu machen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der IASB wird Rückmeldungen zu den Vorschlägen für qualifizierende Sicherungsbeziehungen und Gruppen von Posten diskutieren. Der Stab empfiehlt, dass der IASB den Unternehmen erlaubt, statt zu verlangen, die kumulativen beizulegenden Zeitwerte auf Null zurückzusetzen, um die rückwirkende Wirksamkeitsbeurteilung, wie in Textziffer 102S des Entuwrfs vorgeschlagen, durchzuführen, und die Vorschläge im Entwurf bezüglich der Rechnungslegung für qualifizierende Sicherungsbeziehungen zu bestätigen, vorbehaltlich von Klarstellungen und Formulierungsvorschlägen, wie in der Analyse des Stabs erläutert. Damit sind die Beratungen abgeschlossen, und wenn der IASB zustimmt, erwartet der Stab die Finalisierung der Änderungen.

IFRS-Taxonomie: Der Stab wird über Pläne zur Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Coronavirus-Pandemie-bezogenen Änderungen an IFRS 16 berichten. Es gibt kein Papier für diese Sitzung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

European Lab sucht Mitglieder für eine Arbeitsgruppe zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung

18.07.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Mitgliedschaft in einer neuen Projektarbeitsgruppe veröffentlicht, die Vorarbeiten für mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung leisten soll.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft der Multi-Stakeholder-Projektarbeitsgruppe, die eingerichtet werden soll, werden bis zum 17. August 2020 erbeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Aufzeichung des europäischen virtuellen akademischen Forschungsseminars über primäre Abschlussbestandteile

17.07.2020

Am 10. Juli 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker abhalten. Das Seminar gab einen Überblick über den IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen und die einschlägige wissenschaftliche Literatur.

Zweck der Sitzung war es, von Wissenschaftlern Rückmeldungen zu den Vorschlägen des Entwurfs vom Dezember 2019 zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

Eine Aufzeichnung des zweistündigen Seminars finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA und EBA wiederholen, dass die IFRS nachhaltiges Investitionsverhalten nicht behindern

17.07.2020

Im April 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Konsultation zu einer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie und versuchte in diesem Zusammenhang erneut, die Debatte darüber wieder zu eröffnen, ob die IFRS-Regeln ein nachhaltiges Investitionsverhalten behindern, trotz gegenteiliger Ergebnisse des Fitness Checks zu den EU-Regeln für die Unternehmensberichterstattung im Jahr 2018, entsprechender Analysen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Anschluss an den Fitness Check sowie des Berichts der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) über unangemessenen kurzfristigen Druck des Finanzsektors auf Unternehmen.

Frage 16 der Konsultation hatte gelautet: "Sehen Sie weitere Bereiche in den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften (basierend auf dem IFRS-Rahmenkonzept), die die angemessene und rechtzeitige Erfassung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern könnten?" Mögliche Antworten, aus denen man wählen konnte, waren "Wertminderung und Abschreibung", "Rückstellungen", "Eventualverbindlichkeiten" und "Sonstige".

In der Antwort von ESMA heißt es:

ESMA ist nicht der Ansicht, dass es Hinweise darauf gibt, dass die IFRS die angemessene und rechtzeitige Erfassung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern. Wie im Bericht der ESMA über unangemessenen Druck auf Unternehmen (ESMA32-22-762) erörtert, ist ESMA der Ansicht, dass das Hauptziel der übernommenen Rechnungslegungsstandards darin besteht und auch weiterhin bestehen sollte, die Transparenz zu fördern, da dies der Ansatz ist, der letztlich am vorteilhaftesten für die Leistung der Kapitalmärkte ist, einschließlich ihrer Fähigkeit, nachhaltige und langfristige Investitionen zu unterstützen.

Zwar werden die Risiken des Klimawandels und andere Umweltrisiken nicht explizit von den IFRS abgedeckt, aber die Standards behandeln Fragen, die sich auf sie beziehen und verlangen von den Unternehmen, ihre Auswirkungen zu berücksichtigen und anzugeben, wenn diese wesentlich und relevant für die in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Beträge sind.

Tatsächlich müssen Unternehmen bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen berücksichtigen, ob neu auftretende Risiken, einschließlich Klima- und Umweltrisiken, gegenwärtig oder potenziell Auswirkungen auf die berichteten Beträge und Angaben haben, und welche Informationen über die Auswirkungen solcher neu auftretender Risiken auf die bei der Erstellung des Jahresabschlusses getroffenen Annahmen wesentlich sind und daher den Adressaten offengelegt werden sollten.

Auf der anderen Seite gehören Ausführungen über den Gesamtansatz des Unternehmens in Bezug auf klimabezogene und andere Geschäftsrisiken nicht in den Jahresabschluss und sollten vielmehr im Lagebericht offengelegt werden. Die von den IFRS gebotene Transparenz stellt daher nur eines der Teile des komplexen Puzzles dar, das auch qualitativ hochwertige ESG-Angaben umfassen muss, und sollte dies auch weiterhin tun.

In der EBA-Stellungnahme wird dies durch folgende Ausführungen noch weiter unterstützt:

Der EBA-Bericht (und die in dem Bericht erwähnten einschlägigen Studien) fanden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fair-Value-Bewertung und der ECL-Bewertungsansatz nach IFRS zu Verzerrungen des Investitionsprozesses führen würden, die kurzfristig unangemessenen Druck auf den Finanzmärkten auslösen würden. Es gibt noch keine Belege für die Auswirkungen der Umsetzung von IFRS 9 auf die langfristige Investitionspraxis, dennoch ist es wichtig, die Auswirkungen weiterhin auszuwerten und die Umsetzung zu überwachen.

Darüber hinaus hat der IASB in "IFRS-Standards und klimabezogene Angaben" (November 2019) bestätigt, dass die IFRS-Standards (implizit) die Risiken des Klimawandels und andere neu auftretende Risiken abdecken (sofern diese für den Jahresabschluss wesentlich und relevant sind).

Deloitte unterstützt diese Haltung. In unserer Stellungnahme heißt es: "Die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften behindern unseres Erachtens nicht die angemessene und rechtzeitige Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken bei der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden von Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen."

Auch das DRSC hatte sich bereits sehr kritisch zu dem Versuch der Kommission geäußert, die Debatte um die angeblichen Schwächen der IFRS neu anzustoßen, und der Kommission unterstellt, nach Argumenten für eine Änderung der IAS-Verordnung zu sucht und zu versuchen, dies mit den politischen Nachhaltigkeitszielen der EU zu rechtfertigen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen extern zur Verfügung:

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