Juni

ISSB veröffentlicht IFRS S2 'Klimabezogene Angaben'

26.06.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat IFRS S2 'Klimabezogene Angaben' veröffentlicht. IFRS S2 legt Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen fest, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. IFRS S2 ist für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.

 

Hintergrund

Der ISSB wurde im November 2021 gegründet, um umfassende „Mindeststandards“ im Sinne einer globalen Basis für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zu entwickeln, die dem Informationsbedarf der Investoren entsprechen. Im März 2022 leitete der ISSB eine Konsultation zu seinem ersten Entwurf für IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS; IFRS S1 und IFRS S2) ein. Nach einem Konsultationszeitraum von 120 Tagen hat der ISSB die Vorschläge in den Standardentwürfen erneut erörtert und beschlossen, die Vorschläge fertig zu stellen.

 

Kernvorschriften

Die Hauptanforderungen in IFRS S2 spiegeln im Kern die Vorschläge in ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben wider, wobei in den folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen wurden:

  • Strategie und Entscheidungsfindung, einschließlich Übergangsplanung
  • Klimabeständigkeit
  • Treibhausgasemissionen
  • Branchenbezogene Anforderungen
  • Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
  • Aktuelle und antizipierte finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens

Die wichtigsten Anforderungen lauten wie folgt:

  • Zielsetzung: Die Zielsetzung von IFRS S2 besteht darin, von einem Unternehmen die Offenlegung von Informationen über seine klimabezogenen Risiken und Chancen zu verlangen, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. Dabei handelt es sich um klimabezogene Risiken und Chancen, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Cashflows des Unternehmens, seinen Zugang zu Finanzmitteln oder seine Kapitalkosten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen.
  • Anwendungsbereich: IFRS S2 gilt für klimabedingte Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist (klimabedingte physische Risiken und klimabedingte Übergangsrisiken), und für klimabedingte Chancen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
  • Governance: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zur Governance ist es, den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung zu ermöglichen, die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren zu verstehen, die ein Unternehmen einsetzt, um klimabezogene Risiken und Chancen zu überwachen, zu steuern und zu beaufsichtigen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Strategie: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zur Strategie ist es, die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage zu versetzen, die Strategie eines Unternehmens zum Umgang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Risikomanagement: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zum Risikomanagement ist es, die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage zu versetzen, die Prozesse eines Unternehmens zur Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich der Frage, ob und wie diese Prozesse in den allgemeinen Risikomanagementprozess des Unternehmens integriert sind und diesen beeinflussen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Messgrößen und Ziele: Die Zielsetzung der klimabezogenen Finanzinformationen zu Kennzahlen und Zielen ist es, den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung zu ermöglichen, die Leistung eines Unternehmens in Bezug auf seine klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich des Fortschritts in Bezug auf alle klimabezogenen Ziele, die es sich gesetzt hat, und alle Ziele, die es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfüllen muss. Der Standard legt fest, welche Angaben zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Betroffene Unternehmen müssen IFRS S2 für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen IFRS S2 früher anwendet, muss es dies entsprechend offenlegen und gleichzeitig IFRS S1 anwenden.

Die folgenden Übergangsbestimmungen sind verfügbar:

  • Vergleichsinformationen: Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, in der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der es IFRS S2 anwendet, Vergleichsinformationen offenzulegen.
  • Treibhausgas-Protokoll: Wenn das Unternehmen in der jährlichen Berichtsperiode, die dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgeht, eine andere Methode zur Messung seiner Treibhausgasemissionen als das 'Greenhouse Gas Protocol: A Corporate Accounting and Reporting Standard (2004)' verwendet hat, darf das Unternehmen diese andere Methode in der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der es IFRS S2 anwendet, weiterhin verwenden.
  • Scope-3-Treibhausgasemissionen: In der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der ein Unternehmen IFRS S2 anwendet, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, seine Scope-3-Treibhausgasemissionen offenzulegen. Dies beinhaltet, wenn das Unternehmen an Vermögensverwaltungs-, Geschäftsbank- oder Versicherungstätigkeiten beteiligt ist, die zusätzlichen Informationen über seine finanzierten Emissionen.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung (in einigen Fällen ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich) und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

DRÄS 13 verabschiedet

26.06.2023

Das DRSC hat am 16. Juni 2023 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' verabschiedet.

DRÄS 13 enthält Änderungen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen von DRS 20 und DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds,
  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen (bzw. gewährten) Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers (sowie des Zuschussgebers),
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nach DRS 21, einschließlich des Ausweises von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) sowie
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Übersicht über die wesentliche Änderungen zwischen DRÄS 13 und E-DRÄS 13 zur Verfügung.

ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen

23.06.2023

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über die Veröffentlichung der ersten beiden Standards des ISSB, bevorstehende Markteinführungsveranstaltungen und die jüngsten Gespräche mit Interessengruppen sprechen.

Der ISSB hat im Juni keine Fachsitzung abgehalten, daher enthält der Podcast auch keine Fachdiskussionen. Der Podcast kann über YouTube abgerufen werden.

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

23.06.2023

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 5. July 2023 ihre nächste Sitzung in hybridem Format abhalten.

Die ITCG wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie
    • aktueller Stand des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen und digitale Abbildung von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen
  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben
    • allgemeine Informationen zum aktuellen Stand
  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie
    • allgemeine Verbesserungen, gängige Praxis und Technologie-Update

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IOSCO konsultiert zum Thema Geschäfts- oder Firmenwert

23.06.2023

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Konsultation zu Geschäfts- oder Firmenwerten angestoßen. Sie bittet die Marktteilnehmer um Rückmeldungen, um bewährte Praxis für den Umgang mit dem Risiko nicht erfasster Wertminderungen bei kumulierten Geschäfts- oder Firmenwerten und den damit verbundenen Angaben im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu ermitteln.

IOSCO hat die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten in der Vergangenheit genau beobachtet. Im Februar 2021 forderte IOSCO den IASB und den FASB auf, bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten zusammenzuarbeiten, und im November 2022 veröffentlichte IOSCO eine Erklärung, in der sie betonte, dass Emittenten faire, transparente und rechtzeitige Angaben zu den Auswirkungen wirtschaftlicher Unsicherheiten machen müssen. In dieser Erklärung wies IOSCO darauf hin, dass es angesichts der sich entwickelnden und verändernden wirtschaftlichen Umstände für die Unternehmensleitung von entscheidender Bedeutung ist, das aktuelle wirtschaftliche Umfeld, in dem die Emittenten tätig sind, sorgfältig zu bewerten und in den Annahmen zu berücksichtigen, die bei den Schätzungen für die Rechnungslegung, einschließlich der Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten, verwendet werden.

In der Konsultation heißt es nun:

Aus Sicht des Anlegerschutzes ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Anwendung der Rechnungslegungsstandards zu einer angemessenen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führt, dass der Geschäfts- oder Firmenwert nicht über seinen erzielbaren Betrag hinaus ausgewiesen wird und dass Wertminderungen rechtzeitig angesetzt werden.

Wir unterstützen die Initiative des IASB zur Verbesserung der Angaben, die den Anlegern bessere Informationen über die Leistung einer Akquisition liefern und die Unternehmensleitung besser für ihre Akquisitionsentscheidungen zur Verantwortung ziehen. Wir unterstützen auch die Initiative des IASB, die Werthaltigkeitsprüfungen zu verbessern.

Die Wertpapieraufsichtsbehörden sind der Ansicht, dass die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten angesichts des derzeitigen globalen makroökonomischen Umfelds auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema sein sollte, und wir bitten die Interessengruppen, auf diese Konsultation zu reagieren, um zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Standardsetzungsprozess besser unterstützt wird und Probleme, die in der Praxis auftreten können, angesprochen werden.

Zur Konsultation kann bis zum 20. September 2023 Stellung genommen werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden zur Formulierung einer Reihe von Empfehlungen für Regulierungsbehörden, Wirtschaftsprüfer, Emittenten und die für die Unternehmensführung Verantwortlichen verwendet. Sie werden auch die Zusammenarbeit von IOSCO mit den Standardsetzern, einschließlich des IASB, in Bezug auf Verbesserungen der Rechnungslegungs-, Berichts- und Angabevorschriften in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert unterstützen.

Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite von IOSCO:

DRSC-Jahresbericht 2022

22.06.2023

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2022 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Das Konzept des Jahresberichts widmet sich den neuen Kommunikationswegen, die das DRSC als Ergebnis der Strukturreform 2021 und der damit einhergehenden Erweiterung des Aufgabenspektrums des DRSC entwickelt hat.

Der Jahresbericht 2022 steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

19.06.2023

Der IASB wird am 20. und 22. Juni 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird Fragen im Zusammenhang mit Kategorien und Zwischensummen sowie Fragen in Bezug auf IAS 29 und IAS 12 erörtern. Der Stab gibt konkrete Empfehlungen, wie einige der Vorschläge im Entwurf überarbeitet werden können.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird erörtern, ob er Vorschläge dazu ausarbeiten soll, wie ein Anleger die Equity-Methode anwendet, wenn ein assoziiertes Unternehmen eine aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder einen Aktienoptionsschein ausgibt, und wie eine bedingte Gegenleistung beim Erwerb einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen unter Anwendung von IAS 28 anfänglich und später anzusetzen und zu bewerten ist.

Angabeninitiative: Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird die Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Entwurf der dritten Fassung des Rechnungslegungsstandards IFRS für KMU diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Änderungen an den vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Entwurf vorzunehmen, basierend auf den Anmerkungen, die zum KMU-Entwurf eingegangen sind.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden erneut erörtern, insbesondere die Vorschläge zur Bemessungsgrundlage, zur cash-flow-basierten Bewertungsmethode und zur Schätzung unsicherer zukünftiger Cashflows.

Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zum KMU-Entwurf erörtern und entscheiden, ob Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf zur Klärung der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht vorgenommen werden sollen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung

19.06.2023

Das internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist vom 19. bis 21. April 2023 zu einer hybriden Sitzung (Norwalk und virtuelle Teilnahme) zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Wie bereits berichtet gehörten zu den erörterten Themen auch die Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung — erörtert von IASB/ISSB und erörtert von AASB/UKEB/AcSB.

Insgesamt wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Präsentation zu Konnektivität (IASB, ISSB)
  • Aktuelles vom IASB
  • Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung (IASB, Einzelgruppensitzungen)
  • Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor und von gemeinnützigen Organisationen (Australisches Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung für gemeinnützige Organisationen, CIPFA, IPSASB)
  • Anwendung der malaysischen Rechnungslegungsstandards auf islamische Sozialfinanzierungstransaktionen (MASB)
  • Primäre Abschlussbestandteile: Disaggregierung von Aufwendungen (EFRAG, FASB, IASB)
  • Australiens Fahrplan zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: "Climate-first"-Ansatz (AASB)
  • Aktuelles vom ISSB
  • Aktuelles zu den ESRS (EFRAG)
  • GRI-Rahmenkonzept
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSSB, Europäische Kommission, KSSB, sudanesische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, XRB, ISSB)
  • Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (AASB, AcSB, UKEB, EFRAG, FRC
  • Digitale Vermögenswerte (AASB, AcSB, FASB)
  • Rechnungslegungsprioritäten und aktuelle Entwicklungen in den Rechtskreisen (AOSSG, PAFA, FRC, FASB, GLASS)
  • Immaterielle Vermögenswerte (AASB, EFRAG, GLASS, UKEB)

Die nächste IFASS-Sitzung findet am 26.und 27. September 2023 in London statt.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC letzte Woche

19.06.2023

Die Fachausschüsse des DRSC haben im Juni wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 15. Juni, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 16. Juni 2023. Von den Sitzungen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während seiner 33. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Immaterielle Werte
  • ISSB-Agendakonsultation — Integration der Berichterstattung

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Erster Satz der ESRS
  • ISSB-Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie
  • ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • Bitte um Informationsübermittlung zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9
  • E-DRÄS 13 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung'

Die verfügbaren Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ISSB-Büro in Peking eröffnet

19.06.2023

Die IFRS-Stiftung hat heute ein weiteres Büro des International Sustainability Standards Board (ISSB) in Peking eröffne

Das Pekinger Büro wird mit den anderen Büros der Stiftung zusammenarbeiten, um die Arbeit des ISSB zu unterstützen. Der Stab wird sich auf die Leitung und Ausführung der ISSB-Strategie für Schwellen- und Entwicklungsländer konzentrieren, als Drehscheibe für die Interessengruppen in Asien fungieren, eine engere Zusammenarbeit und ein Engagement mit den Interessengruppen erleichtern und Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau für Schwellenländer, Entwicklungsländer und KMU durchführen.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.