Nachrichten

Europaeische Union Image

EU-Parlament stimmt für die EU-Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

13.03.2014

Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung in Straßburg heute für die Fortsetzung der europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) gestimmt.

Die Abstimmung folgt einer Einigung im Rahmen des informellen Trilogs, zu der die drei involvierten Institutionen (Europäischen Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) Anfang Dezember 2013 gelangten.

Die heute verabschiedete Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bilden. In Bezug auf EFRAG hat man sich vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, auf eine Beschränkung von drei Jahren geeinigt.

Im Hinblick auf finanzielle Aspekte ist in der vorgeschlagenen Verordnung der Beitrag von jährlich etwa der folgenden Summen vorgesehen:

  • 4,3 Millionen Euro an die IFRS-Stiftung (17% ihres Budgets),
  • 3,4 Millionen Euro an EFRAG (43% des Budgets), und
  • 0,3 Millionen Euro an PIOB (22% des Budgets).

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Abstimmung in einer Presseerklärung:

Die Unterstützung des EU-Parlaments für die Erneuerung des Finanzierungsprogramms für die IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass diese Organisationen weiterhin eine Hauptrolle in der Entwicklung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards spielen und dass europäische Interessen in diesem Prozess ausreichend berücksichtigt werden.

In Bezug auf EFRAG ist es mir besonders wichtig, dass nach den Empfehlungen von Philippe Maystadt letztes Jahr die Reform der Governance-Struktur sachgerecht und ohne Verzögerung umgesetzt wird. Ich werde auch sicherstellen, dass das Parlament umfassend über die Fortschritte unterrichtet wird, die EFRAG in dieser Hinsicht erzielt.

Die vollständige Presseerklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Der vom Parlament angenommene Verordnungstext steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung (Angenommene Texte (Teil 2), ab Seite 158).

EFRAG Image

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu DP/2013/1

13.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Das am 18. Juli 2013 vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung enthält Vorschläge für Themengebiete herausgegeben, auf denen der IASB eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. EFRAG hatte am 26. September 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 3. Februar 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG hatte darin die Wiederaufnahme des IASB-Projekt zur Überarbeitung/Finalisierung des Rahmenkonzepts begrüßt und auch vielen Vorschlägen zugestimmt, auch wenn diese der Verfeinerung oder Modifizierung bedürften. In einigen weiteren Punkten stimmt hatte EFRAG die Vorschlägen des IASB allerdings auch abgelehnt.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB Image
Islamische Bilanzierung Image

Arbeitsgruppe des IASB bittet um Einreichungen zur Anwendung der Prinzipien von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

13.03.2014

Die IASB-Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen hat eine Bitte um Einreichungen veröffentlicht, die Herausforderungen gilt, die bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien von IFRS 9 auf Instrumente und Transaktionen, die gemeinhin als islamische Finanzgeschäfte bezeichnet werden, auftreten können.

In der Bitte um Einreichungen wird festgehalten, dass die Gruppe nicht beurteilen wird, ob Finanzprodukte im Einklang mit den Vorschriften der Scharia'a stehen, da dies jenseits des Zustimmungsbereichs der Gruppe liege. Vielmehr beabsichtigen die Mitglieder der Gruppe, sich auf die Herausforderungen zu konzentrieren, die daraus entstehen können, die Verlautbarungen des IASB auf islamische Produkte anzuwenden, und dann dem Board gegenüber Empfehlungen auszusprechen, welche Schritte gegebenenfalls unternommen werden könnten.

Die Arbeitsgruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB gegründet und hielt im Juli 2013 ein erstes Treffen in Kuala Lumpur ab. Während der Sitzung wurden vier Bereich identifiziert, derer sich die Gruppe annehmen möchte und zu denen sie Bitten um Einreichungen zu veröffentlichen beabsichtigt. Diese Bereiche werden in der Bitte um Einreichungen wie folgt benannt:

  • Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsprinzipien aus IFRS 9;
  • Anwendung des vom IASB vorgeschlagenen Standards zur Leasingbilanzierung auf Idschara [islamkonforme Leasingbilanzierung];
  • ob beschränkte oder unbeschränkte Anlagekonten auf oder außerhalb der Bilanz zu zeigen sind; und
  • Gewinnausgleichsrücklagen aufgrund deutlicher Abweichungen in der Praxis.

Die heute veröffentlichte Bitte um Einreichungen ist dem ersten der vier Sachverhalte gewidmet. Stellungnehmende werden gebeten, die Frage zu beantworten, ob einige oder alle der islamischen Finanzprodukte, die sich normalerweise im Besitz von islamischen Banken befinden, für eine Klassifizierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten qualifizieren. Wenn sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist, werden sie gebeten, die Begründung für ihre Schlussfolgerung zu benennen. Wenn sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, werden sie gebeten, welche Schritte der Board gegebenenfalls unternehmen sollte, um entweder die Klassifizierung dieser Instrumente klarzustellen oder IFRS 9 Finanzinstrumente zu ändern. Einreichungen sollten bis zum 1. August 2014 erfolgen.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Auf IAS Plus pflegen wir eine eigene Seite mit Informationen zu islamischer Rechnungslegung.

AASB Image
IFRS fuer KMU Image

Australischer AASB spricht sich für die Aktualisierung des IFRS für KMU im Gleichklang mit den vollen IFRS aus

13.03.2014

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU eingereicht. Der AASB zeigt sich in seinem Schreiben enttäuscht, dass die Überprüfung (und Überarbeitung) des Standards nicht so umfassend wie gehofft ausgefallen sei.

Nach Meinung des AASB sollte der IFRS für KMU regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen an bestehenden und neuen Standards der vollen IFRS widerzuspiegeln. Dadurch würde vermieden, dass die Abweichungen zwischen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS für KMU und der vollen IFRS noch größer würden. Der AASB zeigt sich besorgt hinsichtlich der begrenzten Anzahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Verfügung stehen, und spricht sich prinzipiell dagegen aus, "abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften im IFRS für KMU zu haben". Der AASB ist außerdem der Meinung, dass KMU in den Genuss aller Verbesserungen der vollen IFRS kommen sollten, insbesondere wenn diese darauf abzielen, die Anwendung von Standards zu erleichtern. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU hat der AASB wenig Bedenken, wobei er darauf hinweist, dass dies hauptsächlich daran liege, dass "die Vorschläge nur minimaler Art sind".

Der AASB argumentiert nicht im luftleeren Raum. Obwohl der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Australien übernommen und stattdessen ein Berichterstattungsrahmen für Unternehmen zweiten Ranges auf Grundlage eines Systems reduzierter Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) eingeführt wurde, verwendet der AASB die Prinzipien des IFRS für KMU, um Angabevorschriften für das RDR zu entwickeln, wenn ein neuer Standard veröffentlicht wird. Da der AASB also die gleichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Berichtseinheiten in allen Sektoren aufrecht erhält, stellen Abweichungen zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU Herausforderungen für ihn da.

Das Problem, wie mit Aktualisierungen oder dem wahrgenommen Mangel an Aktualisierung umgegangen werden soll, wenn der IFRS für KMU nicht als solcher übernommen wird, sondern stattdessen als Ausgangspunkt für eigene Standardsetzung verwendet wird, hat auch den britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) dazu geführt, die vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU kritisch zu sehen. Als Großbritannien seine nationalen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basieren Standard ersetzte, hat der FRC Änderungen vorgenommen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU galt. Als Konsequenz argumentierte der FRC in seiner Reaktion auf die vorgeschlagenen Änderungen, dass der IASB den Anwendungsbereich der IFRS für KMU zu eng interpretiere.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des AASB direkt von seiner Internetseite herunterladen.

EFRAG Image

Rückmeldungen bei der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und DASB zum Rahmenkonzept

13.03.2014

Der niederländische Standardsetzer DASB hatte am 30. Oktober 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept eingeladen. Eine Zusammenfassung der dabei geäußerten Sichtweisen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung war Teil einer Reihe von Einbindungsveranstaltungen, die in ganz Europa abgehalten wurden, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Ergebnisse der Diskussionen in Amsterdam sind Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

EFRAG Image

EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2012-2014

12.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2012-2014 genommen. EFRAG zeigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen mit Ausnahme der an IAS 19 im Wesentlichen einverstanden.

Der IASB hat seinen Entwurf im Dezember 2013 veröffentlicht und darin Änderungen an vier Standards vorgeschlagen: IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34.

EFRAG sieht die vorgeschlagene Änderung an IAS 19 kritisch. Sie gilt der Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).

EFRAG ist der Meinung, dass unter bestimmten Umständen unklar bleibt, ob die Vorschläge zu Ergebnissen führen, die der Zielsetzung des IASB entsprechen. Beispielhaft nennt EFRAG Rechtskreise, die eine stärkere Währung eines anderen Landes übernehmen, Rechtskreise, die über einen tiefen Markt hochwertiger Unternehmensanleihen verfügen und eine Währung mit anderen Rechtskreisen teilen, in denen dies nicht der Fall ist, und das Zusammenwirken mit lokalen Vorschriften in Bezug auf Schulden aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und in Bezug auf Planvermögen.  

Daher ist EFRAG der Ansicht, dass der IASB vor Finalisierung der Vorschläge die Zielsetzung und die Begründung für die Auswahl und Verwendung eines Diskontierungssatzes für die Bemessung von Verpflichtung aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erläutern sollte, damit Anwender sachgerechte Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Vorschriften aus IAS 19.83 treffen können.

Ähnlich kritische Äußerungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 waren auch in anderen Stellungnahmen vorgebracht worden - beispielsweise in der des DRSC und in der von Deloitte.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

EFRAG Image

EFRAG empfiehlt, die Änderungen aus den jährlichen Verbesserungszyklen 2010-2012 und 2011-2013 zu übernehmen

12.03.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 12. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an insgesamt neun Standards ausgesprochen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010-2012 und 2011-2013 ergeben haben.

Die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 betreffen sieben Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38) und für den Zyklus 2011-2013 vier Standards (IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13, IAS 40).

EFRAG spricht sich in beiden Fällen für eine Übernahme in europäisches Recht aus, da man sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Beurteilung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen ist.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Außerdem hat EFRAG den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, entsprechend aktualisiert.

Argentinien Image

Argentinische Banken werden ab 2018 mit IFRS konvergierte Standards anwenden

12.03.2014

Die argentinische Zentralbank (BCRA) hat angekündigt, dass sie ihre Rechnungslegungsstandards für Banken mit den IFRS konvergieren will und dass die neuen Standards ab 2018 anzuwenden sein sollen.

Derzeit müssen Unternehmen, die der Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) unterliegen, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Unternehmen, die einem anderen Regulierer als der CNV unterstellt sind dürfen derzeit die IFRS nicht anwenden: Banken müssen die Bilanzierungsvorschriften der Zentralbank von Argentinien (BCRA) anwenden, und Versicherungsunternehmen müssen die Bilanzierungsvorschriften der Versicherungsaufsicht befolgen. Am 12. Februar 2014 hat die BCRA jedoch Comunicación A 5541 herausgegeben, in der bekannt gemacht wird, dass die BCRA ihre Rechnungslegungsstandards mit den IFRS konvergieren will. Die konvergierten Standards sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Im Fahrplan für die Konvergenz mit den IFRS motiviert die BCRA ihre Entscheidung wie folgt:

Verschiedene internationale Organisationen haben Empfehlungen hinsichtlich der Übernahme hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards ausgesprochen. Argentinien, als Mitglied der Gruppe der 20 (G-20) und des Finanzstablitätsrats (FSR) sieht sich verpflichtet, mit internationalen Standards in der Finanzberichterstattung zu konvergieren.

Sie können die Ankündigung des Vorhabens mit dem entsprechendne Fahrplan (Comunicación “A” 5541) auf der Internetseite der BCRA einsehen (nur in spanischer Sprache verfügbar).

Standard Image

Rotes Buch 2014 ist erschienen

12.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2014 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2014 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2014 in Kraft treten, aber nicht der ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Daher enthält die Ausgabe 2014 des roten Buchs die folgenden Änderungen, die 2013 vorgenommen wurden:

Der Preis beträgt £68 zuzüglich Versandkosten. Die üblichen Preisnachlässe werden gewährt. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können eine Bestellung aufgeben. eIFRS-Abonnenten ist das Rote Buch in elektronischer Form im Abonnentenbereich der Internetseite des IASB ab sofort zugänglich.

IFRS Foundation Image

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen fünf neue Profile hinzu

11.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat jetzt auch Länderprofile für Jordanien, Nepal, Nicaragua, Sierra Leone und Trinidad und Tobago erstellt, um das Bild über die Anwendung der IFRS weltweit auszuweiten.

Mit diesen jüngsten Zugängen hat die IFRS-Stiftung jetzt Profile für 129 Rechtskreise erstellt. Für Jordanien, Nepal, Sierra Leone and Trinidad und Tobago gilt, dass alle börsennotierten Unternehmen IFRS anwenden müssen. Nicaragua gestattet die Anwendung von IFRS oder US-GAAP. In allen Rechtskreisen außer NEpal ist die Anwendung des IFRS für KMU gestattet.

Die Profile und die Analysen der IFRS-Stiftung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen außer unseren eigenen Länderprofilen auch eine tabellarischen Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.