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Neue Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept zu den Ergebnissen der ersten ASAF-Sitzung

05.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die vierte Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

Die vierte Ausgabe des Newsletters enthält insbesondere eine Zusammenfassung hinsichtlich der in der ersten Sitzung von ASAF und dem IASB im April 2013 diskutierten Ansichten und Vorschläge zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts.

Insbesondere geht es in diesem m Rahmenkonzeptnewsletter um folgende Themen:

  • Bewertung,
  • Darstellung in der Gewinn- und Verlust- und der Gesamtergebnisrechung,
  • Unsicherheit,
  • die Rolle des Geschäftsmodells
  • Buchungseinheit,
  • weitere Sachverhalte, die ASAF-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzeptprojekt erörtern wollten und
  • die Kommentierungsfrist des IASB-Diskussionspapiers.

Die Informationsstrategie von EFRAG, ANC, DRSC, OIC und FRC beinhaltet nicht nur Newsletter, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten, sie umfasst auch Bulletins, in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Diese Bulletins stellen wir Ihnen auf IAS Plus auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Die neueste Newsletters steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht Länderprofile zur Anwendung der IFRS

05.06.2013

Die IFRS-Stiftung stellt auf ihrer Internetseite eine Sammlung von 66 'Länderprofilen' zur Verfügung, die detaillierte Informationen zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und des IFRS für KMU in allen Rechtskreisen der G-20 und 46 weiteren Rechtskreisen enthalten.

Ausgangspunkt für die Erstellung der Profile waren die Antworten von Standardsetzern und anderen relevanten Gremien auf eine Umfrage, die die IFRS-Stiftung von Ausgust bis Dezember 2012 zur Anwendung der IFRS weltweit durchführte. Bis dato haben 66 Rechtskreise die gestellten Fragen beantwortet, die sich auf die Unterstützung eines einzigen Satzes hochwertiger, internationaler Rechnungslegungsstandards, den Stand der IFRS-Übernahme für in- und ausländische Unternehmen, den Übernahmeprozess und Übersetzungen beziehen. Der Fragebogen enthielt auch einige Fragen zum IFRS für KMU.

Die Profile, die von der IFRS-Stiftung aus den zur Verfügung gestellten Informationen erarbeitet wurden, wurden danach den ursprünglich Befragten, Regulierern, internationalen Prüfungsgesellschaften und anderen Parteien zwecks Kommentierung zugesendet. Wir sind stolz, dass wir der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnten, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die kürzlich durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wurde.

Auf Grundlage der in den Profilen erhaltenen Informationen kommt die IFRS-Stiftung zu folgenden Informationen in Bezug auf die Anwendung der IFRS weltweit:

  1. Es gibt fast einhellige Unterstützung für die IFRS als den einzigen Satz internationaler Rechnungslegungsstandards. 95% der 66 Rechtskreise haben sich auf die Unterstützung für einen einzigen Satz hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet, und mit Ausnahme der Schweiz haben alle diese Rechtskreise angegeben, dass dies die IFRS sein sollten.
  2. In mehr als 80% der Profile wird angegeben, dass die IFRS für alle oder fast alle börsennotierten Unternehmen übernommen worden sind.
  3. Die Rechtskreise, die die IFRS übernommen haben, nehmen in Anspruch nur sehr geringfügige Änderungen vorgenommen zu haben. Diese Änderungen werden meistens als begrenzt, temporär und von geringer Auswirkung bezeichnet.

In einer Rede zur Veröffentlichung der Profile und den darin enthaltenen Informationen zeigte sich der IASB-Vorsitzende sehr ermutigt von den Ergebnissen und folgerte aus der Stichprobe auf die IFRS-Anwendung weltweit:

Der Ausschnitt der Informationen, die uns durch den ersten Satz von Profilen zugänglich gemacht worden sind, und es gibt keinen Grund, anzunehmen, warum weitere Profile, die wir erstellen werden, eine andere Geschichte erzählen sollten.

Er äußerte sich auch sehr hoffungsvoll, dass künftig übernehmende Rechtskreise oder Rechtskreise, in denen jede einzelne Verlautbarung durch einen Übernahmeprozess übernommen werden muss, wenig Anlass haben werden, an den IFRS wie vom IASB herausgegeben Änderungen vorzunehmen. Zum einen gelte, dass der Standardentwicklungsprozess des IASB sehr viel umfangreicher geworden sei und beispielsweise durch das ASAF immer mehr Rechtskreise in die Entwicklung mit einbeziehe. Gleichzeitig wären sich die Anwender aber auch der Gefahren von nationalen Abweichungen bewusst:

Selbst wenn unserer Anwender Teilen unserer Standards nicht einverstanden sind, widerstehen sie fast immer der Versuchung, diese zu ändern. Lokale Anpassungen werden von Anlegern mit Argwohn betrachtet, deshalb werden die meisten Rechtskreise die IFRS einfach so wie sie sind übernehmen. Außerdem verstehen die meisten unserer Anwender, dass lokale Änderungen, wenn sie Überhand nehmen, den Nutzen eines globalen Standards untergraben würden.

Dennoch beantwortet Hoogervorst die im Titel seiner Rede gestellte Frage "Sind wir bald da?" abschlägig und zeigt auf, was zu tun bleibt. Ganz offensichtlich haben einige der großen und wichtigen Wirtschaftsmächte die IFRS noch nicht vollständid übernommen: Japan, die Vereinigten Staaten und China. Uns selbst das, so Hoogervorst, kann noch nicht das Ziel sein, denn "Übernahme an sich ist nicht genug". Deshalb weist er in seiner Rede darauf hin, dass die sachgerechte und einheitliche Anwendung der Standards mindestens ebenso wichtig sei wie deren Übernahme.

Weiterführende Informationen

In englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

In deutscher Sprache auf IAS Plus:

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IFRS fokussiert-Newsletter zum Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

03.06.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'Leasingverhältnisse zur Wiedervorlage' erstellt, in dem der Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse', den der IASB am 16. Mai 2013 herausgegeben hat, erläutert wird.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 16. Mai 2013 seinen vorgeschlagenen Ansatz für den Ansatz und die Bewertung von Leasingverhältnissen zwecks erneuter Stellungnahme herausgegeben. Für Leasingnehmer wird im Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt.

Sie können sich den deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter, in dem der Entwurf näher erläutert wird, hier herunterladen.

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Neuigkeiten in Bezug auf laufende Arbeiten des DRSC

03.06.2013

Das DRSC informiert auf seiner Internetseite über Sitzungen seines IFRS-Fachausschusses und über den Fragebogen zum Feldversuch zu Leasingverhältnissen.

Folgende Informationen wurden heute veröffentlicht (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des DRSC):

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Vertreter der SEC betonen die Bedeutung der internationalen Standardsetzung

02.06.2013

In Reden bei der 32. Jahreskonferenz der SEC und des Rechnungslegungsinstituts im kalifornischen Pasadena sprachen Paul A. Beswick, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, und die SEC-Kommissarin Elisse B. Walter darüber, warum die Vereinigten Staaten einen stanrken IASB brauchen, und über die Bedeutung hochwertiger Finanzberichterstattung.

Paul Beswick

Unter den Themen, denen sich Paul Beswick widmete, waren "Warum die USA einen starken IASB brauchen und was was wir in diesem Zusammenhang tun" und "Definition einer erfolgreichen Umsetzung eines Rechungslegungsstandards".

In seinen Anmerkungen strich Beswick heraus, dass die Vereinigten Staaten allein schon deswegen ein begründetes Interesse an den IFRS hätten, weil sie stark in Unternehmen investiert seien, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Dabei betonte er das Vertrauen, dass die SEC in die IFRS legen, da diese die IFRS wie vom IASB herausgegeben (für ausländische Emittenten) ohne jegliche Form der Übernahme- oder Qualitätsprüfung akzeptierten, während es in den meisten anderen großen Rechtskreisen irgendeine Form von Endorsement gebe. Die Schlussfolgerung von Beswick lautete: "Dies zeigt ein beträchtliches Vetrauen in den IASB als Institution, seine Führung und seine Fähigkeit, hochwertige Rechnungslegungsstandards zu produzieren."

Dennoch gebe es eine Reihe von Dingen, die die SEC unternähme, um die Anleger zu schützen, die in Unternehmen investieren, die die IFRS anwenden und an US-amerikanischen Märkten gehandelt werden. Diese ergäben laut Beswick jedoch auch "Nutzen für die Finanzberichterstattungsgemeinde insgesamt". Zu diesen Maßnahmen gehörten:

  • Hilfe bei der Sicherstellung, dass die Standards des IASB der höchstmöglichen Qualität entsprechen (beispielswesie dadurch, dass die SEC Mitglied des Überwachungsgremiums ist),
  • Beobachtung des Standardsetzungsprozesses des IASB,
  • Verfolgung aller Standardsetzungsprojekte des IASB und Rückmeldung zu diesen wenn sachgerecht,
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen des IASB und
  • Hilfe bei der Sicherstellung, dass die Standards des IASB einheitlich angewendet werden.

Beswick wies auch darauf hin, dass die Vereinigten Staaten (durch den FASB) ein Mitglied es beratenden Forums für Rechungslegung (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) des IASB seien.

Indem er sich der Konvergenz und den gemeinsamen Projekten von IASB und FASB zuwendete, betonte Beswick, dass die erfolgreiche Umsetzung der Rechnungslegungsstandards von übergeordneter Bedeutung für die Harmonisierung sei. Erfolgreiche Umsetzung definierte er wie folgt:


Ich glaube, dass eine erfolgreiche Umsetzung dann stattgefunden hat, wenn die Standards einheitlich unter den registrierten Unternehmen und ihren Prüfern zum Nutzen der Anleger angewendet werden. In dem Maß, wie Ermessen angewendet werden muss, sollte dieses Ermessen gegenüber den Anlegern klar angegeben werden, sodass diese es in ihre Analyse einbeziehen können.

In diesem Zusammenhang sagte Beswick auch, dass er davon ermutigt sei, dass der FASB beabsichtige eine "Übergangsresourcengruppe" einsetzen, um die Umsetzung der Standards zu erleichtern. Wie der künftige FASB-Vorsitzende Russell Golden später am Tag ausführte soll sich die Gruppe auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildung, Änderungen und Interpretation kümmern und werde Mitglieder von FASB und IASB sowie Vertreter aus Ersteller-, Prüfungs- und Anlegerkreisen umfassen. Allgemein merkte Beswick an, dass er der Meinung sei, dass es hilfreich sei, wenn der IASB und der FASB vor dem Hintergrund der notwendigen Kosten und Mühen der Umsetzung der resultierenden Standards lange Übergangsperioden bei den gemeinsamen Projekten gewähren würden.

Der vollständigen Text der Rede von Beswick in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SEC.

 

Elisse Walter

Später am Tag ging Elisse Walter in einer Tischrede ebenfalls auf die Konvergenzprojekte von IASB und FASB ein, die sie eine positive Entwicklung nannte, die den Anlegern weltweit dienen würde. Sie wies darauf hin, dass Konvergenz nicht damit ende, harmonisierte Standards zu veröffentlichen, und schlug einen hoffnungsvollen Ton in Bezug auf die IFRS und die Vereinigten Staaten an:


Und die Beendigung der Konvergenzprojekte ist natürlich nicht das Ende der Geschichte in Bezug auf die Vereinigten Staaten und die IFRS. Ich freue mich weiter auf einen Tag, an dem es einen Satz globaler Rechnungslegungsstandards gibt.

Ähnlich wie Paul Beswick hielt sie fest, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur die erste Hürde ist, die es zu überwinden gilt, und sie machte vier Säulen aus, die eben diese erfolgreiche Umsetzung unterstützen müssen:

  • Aus- und Weiterbildung aller Anwender auf allen Ebenen,
  • Ressourcen, die Unternehmen in die Aktualisierung ihrer Finanzberichterstattungssysteme im Vorgriff auf die Änderungen investieren,
  • Identifizierung von Interpretationsfragen (zum Beispiel durch die geplanten Umsetzungsgruppen) und
  • Fokussierung von Investorbildung.

Der vollständigen Text der Rede von Walter in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SEC.

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Russell Golden umreißt die sich für den FASB ergebenden Prioritäten

31.05.2013

In einer Rede, die der kommende Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) Russell Golden auf der 32. Jahreskonferenz der SEC und des Rechnungslegungsinstituts im kalifornischen Pasadena gehalten hatte, stellte er seine Ansichten zu den derzeitigen und künftigen Aufgaben des FASB dar.

Golden äußerte sich zu den Konvergenzprojekten von FASB und IASB und bzeichnete sie als "von kritischer Bedeutung" und oberster Priorität. Der FASB beabsichtigt, (1) einen Standard zu Erlöserfassung in den kommenden Monaten, (2) zwei Finanzinstrumentestandards Anfang 2014 (zu Klassifizierung und Bewertung und zu Wertminderungen) und (3) Standards zu Leasingverhältnissen sowie Versicherungsverträgen im Laufe des Jahres 2014 herauszugeben. Golden erklärte auch, dass der FASB kurz nach der Veröffentlichung jedes Standards eine "Übergangsresourcengruppe" einsetzen werde, die die Umsetzung der Standards erleichtern soll. Die Gruppe soll sich auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildung, Änderungen und Interpretation kümmern und werde Mitglieder von FASB und IASB sowie Vertreter aus Ersteller-, Prüfungs- und Anlegerkreisen umfassen.

Darüber hinaus sprach Golden über das neue Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) und dazu, wie die Mitgliedschaft des FASB im ASAF dazu beitragen wird, die Konvergenz voranzubringen.

In Bezug auf die künftige Agenda des FASB hielt Golden fest, dass der FASB-Beirat (Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) eine Umfrage veröffentlicht habe, in der dieser die Adressaten um Eingaben bittet, welche Projekte der FASB ihrer Meinung nach vorrangig behandeln sollte. Zu den möglichen Projekten gehören ein Angaberahmen, Sicherungen, die Pensionsbilanzierung sowie die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Weiterhin wird der FASB mit dem Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zusammenarbeiten, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden

Schließlich sagte Golden, dass als Reaktion auf die Rückmeldungen zur Kodifizierung der Rechnungslegungsstandards des FASB dieser beabsichtige, "eine Analyse der Bereiche durchzuführen, in denen die Kodifizierung verbessert werden kann". Der Schwerpunkt der Analyse werde darin bestehen, wie man eine Verbesserung dabei erreichen könne, wie Änderungen an der Kodifizierung geschrieben und zur Kenntnis gebracht werden, Verbesserungen dabei. Daneben sollen "einige eher verwirrende Abschnitte neu geschrieben werden" (der FASB schreibt derzeit die Abschnitte zu Eigen- und Fremdkapital neu).

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FASB nimmt Stellung zur Überprüfung nach der Einführung der Bilanzierungsregeln zu Unternehmenszusammenschlüssen

31.05.2013

Der Financial AccountinStandards Board (FASB) hat eine Stellungnahme herausgegeben, in der er Stellung zum Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung (Post-Implementation Review, PIR) des FASB-Standards Nr. 141(R) 'Unternehmenszusammenschlüsse' (heute in Themenabschnitt 805 der Kodifierzierung niedergelegt) nimmt, welchen die US-amerikanische Rechnungslegungsstiftung vorgelegt hatte.

Im Bericht werden die nachfolgenden Herausforderungen aufgeführt, denen Unternehmen bei der Übernahme des neuen Standards ausgesetzt waren: "(1) Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs, (2) Bilanzierung erworbener Darlehen sowie (3) die eigenständige Bilanzierung einiger immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts.” Der FASB hat dazu entgegnet, dass er diese Ergebnisse erwägen werde, während er an den derzeit betriebenen Projekten weiterarbeite.

In den Ergebnissen des PIR heißt es zudem, dass Unternehmen auch Probleme bei der Umsetzung von FASB-Standard Nr. 157 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' auf einige Arten an Vermögenswerten und Schulden hatten, die im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Der FASB meinte auch dazu, dass er über die Aufnahme jedweder weiterer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Standardsetzung erst dann entscheiden wolle, wenn auch die Ergebnisse des in Kürze beginnenenden PIR zu Standard Nr. 157 zur Verfügung stehen und er Gelegenheit hatte, mit dem IASB zusammenzuarbeiten, sobald dieser seine Überprüfung an IFRS 3 abgeschlossen habe. Der FASB wird das Aufsichtsgremium der FAF und den Treuhänderboard über alle erzielten Fortschritte unterrichten.

Weiterführende Informationen:

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AASB entscheidet sich vorläufig, die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften zu übernehmen

31.05.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat am 28. und 29. Mai 2013 getagt und vorläufig entschieden, die vom IASB veröffentlichten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ohne zusätzliche Angabenpflichten zu übernehmen. Diese Haltung widerspricht der in einem AASB-Entwurf vom Dezember 2012 eingenommenen Haltung.

Die Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat, sind in Australien lange umstritten gewesen. Im Oktober 2011 veröffentliche der Vorsitzende des AASB, Kevin Stevenson, eine Presseerklärung, in der eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs ED/2011/4 Investmentgesellschaften zum Ausdruck brachte. Im November 2012 folgte diesen Bedenken die Entscheidung, die Änderungen des IASB, die kurz zuvor in endgültiger Fassung veröffetlicht worden waren, nicht zu übernehmen, bis ein australischer Entwurf zum gleichen Thema herausgebracht worden sei.

Im australischen Entwurf, der schließlich im Dezember 2012 herausgegeben wurde, wurden zusätzliche Angaben vorgeschlagen, die im Wesentlichen darin bestanden hätten, einen weiteren Abschluss ohne Konsolidierungsausnahme zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurde in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben, dass die Meinungen des Boards sehr geteilt seien; folgerichtig gab es auch zwei dargestellte abweichende Sichtweisen.

Die jetzt getroffene Entscheidung kommt für internationale Beobachter überraschend. Sie ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Vorsitzende Kevin Stevenson seine entscheidende Stimme zugunsten einer Nichtabweichung von den Verlautbarungen des IASB in die Waagschale warf. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, wird aber so in die Abstimmungsvorlage eingehen.

Der AASB hat einen englischsprachigen Action Alert zu allen Ergebnissen der Sitzung auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

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Australischer Bericht fordert Reform der Berichterstattungim öffentlichen Sektor

31.05.2013

Das australische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Australia, ICAA) hat einen vom ehemaligen IASB-Mitglied Warren McGregor verfassten Bericht veröffentlicht, in dem eine Reform des Berichterstattung im öffentlichen Sektor weltweit gefordert wird. Dazu gehörten auch eine Reform des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und die Integrierung der Finanzberichterstattungsmodelle des öffentlichen und des Privatsektors unter der Aufsicht der IFRS-Stiftung. Auf lange Sicht sei möglicherweise sogar eine Fusion des IPSASB und des IASB anzustreben.

In dem Bericht mit dem Titel It’s time...for global, high quality public sector financial reporting wird festgehalten, dass es einen "aufkommenden Konsens in Bezug auf die Notwendigkeit von Verbesserungen in der Qualität der Finanzberichterstattung durch Regierungen und ihre Behörden weltweit" gibt (wie beispielsweise bei der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 im Februar 2013 in Moskau zum Ausdruck gebracht). In diesem Zusammenhang habe der IPSASB eine bedeutende Rolle zu spielen.

Im Bericht wird die Vision von "hochwertigen, transaktionsneutralen, globalen Rechnungslegungsstandards, die von Berichtseinheiten im Privat- und öffentlichen Sektor weltweit angewendet werden" heraufbeschworen. Dabei wird der IASB als ein Modell für einen möglichen Reformansatz der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor mit Schwerpunkt auf einem reformierten IPSASB bezeichnet.

Im Bericht wird empfohlen, dass der IPSASB neu strukturiert und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden sollte. Außerdem müsse ein Umfeld gewährt werden, in dem er unabhängig agieren können und dies auch so wahrgenommen werde. Folgende Punkte werden hevorgehoben:

  • Die Möglichkeit, den IPSASB unter die Aufsicht des internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) des internationelen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) zu stellen, mag nicht ausreichend sein, um der Wahrnehmung der Unabhängigkeit gerecht zu werden.
  • Die Mehrheit der Mitglieder des IPSASB sollte als Vollzeitkräfte berufen werden, was den Prozess reflektieren würden, der angestoßen wurde als der IASC als IASB neu gegründet wurde.
  • Ein neues Finanzierungsmodell ist notwendig, da das gegenwärtige Ausmaß der Finanzierung unzureichend ist, um den Erhalt eines Vollzeit beschäftigten Stabs, die Befolgung eines angemessenen Konsultationsprozesses und die Liaison mit den Anwendern sicherzustellen.

In Bezug auf den möglichen Schritt hin zu "transaktionsneutralen Standards" heißt es im Bericht:


Einige haben transaktionsneutrale Standards so interpretiert, dass identische Standards für Unternehmen in beiden Sektoren gelten sollten oder dass die Standards des Privatsektors auch für Unternehmen des öffentlichen Sektors gelten sollten. Das ist ein falsches Verständnis des Konzepts von transaktionsneutralen Standards.

Transaktionsneutrale Standards sollten das Wesen der Transaktionen und anderer Ereignisse widerspiegeln, die ein Unternehmen betreffen. So erwirbt und nutzt beispielsweise ein gewinnorientierte Unternehmen (sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor) Vermögenswerte, um Gewinne für Anteilseigner zu erwirtschaften, [... während] ein gemeinnütziges Unternehmen (sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor) Vermögenswerte erwirbt und nutzt, um notwendige Güter und Dienstleistungen im Rahmen seiner Leistungszielsetzung zur Verfügung zu stellen, nicht um direkt künftige Zahlungsströme zu erzeugen. [...] Die Wertminderungsstandards sollte für gewinnorientierte Unternehmen in beden Sektoren gleich sein, sich aber von den Wertminderungsstandards für gemmeinnützige Unternehmen in beiden Sektoren unterschieden.

Um ein solches Ergebnis zu erzielen, müsste es ein Rahmenkonzept für transaktionsneutrale Standards geben, nach dem eine entsprechende Standardsetzung möglich wäre.

Im Bericht werden mögliche Ansätze für die Realisierung dieser Vision dargestellt. Dazu gehören die Einrichtung eines vollständig neuen Gremiums, die Übernahme der Standards eines Rechtskreises als Grundlage für neue Standards und die Verwendung eines etablierten Standardsetzers, der von Regierungen finanziert wird. Folgende Schlussfolgerung wird gezogen:


Wir sind der Meinung, dass der Ansatz über die IFRS-Stiftung, bei der der IPSASB in die IFRS-Stiftung eingegliedert würde, eine wirksamere Strategie wäre und mit größerer Wahrscheinlichkeit Erfolg bei der Verwirklichung der Vision zeitigen würde.

Im Bericht werden die folgenden Schritte empfohlen, um diesem bevorzugten Ansatz umzusetzen:

  • Änderung der Satzung der IFRS-Stiftung, um die Entwicklung von Standards für den öffentlichen Sektor und das Konzept der transaktionsneutralen Standards aufzunehmen;
  • Aufnahme von Mitgliedern des öffentlichen Sektors in das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung und als Treuhänder der IFRS-Stiftung (idealerweise jeweils pari besetzt);
  • Neukonstituierung des IPSASB mit einer kleinere Zahl Mitglieder, die Vollzeit beschäftigt werden, mit der Erwägung, langfristig den IASB und den IPSASB zu verschmelzen, "nachdem der Prozess der Umstrukturierung der IFRS-Stiftung abgeschlossen ist und die beiden Boards ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen";
  • Ausweitung des Finanzierungsmodells der IFRS-Stiftung, um Beiträge von Anwendern aus dem öffentlichen Sektor mit aufzunehmen.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAA zur Verfügung:

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Neuestes Arbeitsprogramm des IASB enthält kleinere Änderungen an den Abschlusszeitpunkten einer Reihe von Projekten

31.05.2013

Im Anschluss an seine jüngste Sitzung sowie die Herausgabe einer Reihe von Verlautbarungen hat der IASB sein Arbeitsprogramm auf den neuen Stand gebracht. Der Zeitplan für die erwarteten Meilensteine verschiebt sich oder wird in Bezug auf die allgemeinen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, die jährlichen Verbesserungen sowie anderweitige, eng abgegrenzte Projekte klargestellt. Im Nachgang zu der Veröffentlichung der erneut herausgegebenen Vorschläge zu Leasingverhältnissen wird die erwartete Aufnahme der Beratungen dem Arbeitsprogramm zufolge für das vierte Quartal 2013 festgelegt.

Zusammenfassung der Änderungen

Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Aktualisierungen der Großprojekte

Aktualisierungen eng abgegrenzter Projekte

Projekte, bei denen Konsultationsdokumente noch im zweiten Quartal erwartet werden, umfassen den erneuten Entwurf zu Versicherungsverträgen, ein Diskussionspapier aus dem Projekt zum Rahmenkonzept, einen Abschlussbericht zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 sowie die endgültigen Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten.  Ferner wird die Herausgabe eines Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft zu Fruchttragende Pflanzen für das zweite oder dritte Quartal 2013 erwartet.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 30. Mai 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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