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Tagesordnung für die Februarsitzung des IASB

07.02.2014

Der IASB wird vom 19. bis 21. Februar 2014 in seinen Räumen in London tagen. Er wird preisregulierte Geschäftsvorfälle, Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee, die Bilanzierung fruchttragender Pflanzen, die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie die Wertminderung und die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 7. Februar 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

GRI Image

Neue GRI-Materialien

07.02.2014

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat neue Materialien erstellt, die bei der Umsetzung der GRI-Leitlinien helfen sollen.

So hat GRI die Verfügbarkeit eines neuen Werkzeugs bekanntgegeben (Content Index Tool), mit dem auf die Bedürfnisse des Berichterstatters abgestellte Indexvorgaben erstellt werden können. Außrdem wurde eine neue G4-Broschüre erstellt, die neue Berichterstatter ind die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Arbeit von GRI einführen soll. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Darüber hinaus hat GRI Verknüpfungsdokumente erstellt, mit denen die G4-Leitlinien mit anderen international anerkannten Rahmenkonzepten abgestimmt werden können. Die englischsprachigen Dokumente dienen dem Abgleich mit den Vorschriften der 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen und den ISO-Vorschriften:

Weitere Verknüpfungsdokumente befinden sich derzeit in Erarbeitung. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Des Weiteren hat GRI Dokumente mit Sektorangaben erstellt, die dabei helfen, Sektorergänzungen nach G3 und G3.1 auf G4 zu überführen. Derzeit sind Sektorangaben für die folgenden Branchen verfügbar: (1) Finanzdienstleistung, (2) Öl und Gas, (3) Bergbau und Metalle und (4) Stromversorger. Es wird erwartet dass sechs weitere Dokumente mit Sektorangaben für Fluglinienbetreiber, Bauträger und Immobilienhändler, Veranstaltungsorganisatoren, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Medien und Nichtregierungsorganisationen bis Ende Februar zur Verfügung stehen werden. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Schließlich hat GRI ein G4-XBRL-Berichtsprogramm angestoßen mit dem die Anwendung der GRI-Taxonomie 2013 beworben werden, das Interesse am freiwilligen Einreichungsprogramm erhöht und Beispiele von XBRL-etikettierten Berichten zur Verfügung gestellt werden sollen. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

DRSC Image

Mitschnitt der 15. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

06.02.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. Februar in Berlin getagt. Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der Sitzung sind jetzt archiviert und auf der Internetseite des DRSC zugänglich.

Der HGB-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • E-DRS 28 Kapitalflussrechnung
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • 21. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung DRS 21 Kapitalflussrechnung

Zu den Mitschnitten der einzelnen Tagesordnungspunkte auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IFRS fuer KMU Image

Aufgaben- und Prozessbeschreibung für SMEIG aktualisiert

06.02.2014

Die Treuhänder haben die Aufgaben- und Prozessbeschreibung der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) aktualisiert. Die Aufgabe von SMEIG besteht darin, die internationale Anwendung des IFRS für KMU zu fördern und seine Einführung zu beobachten.

Die Aufgaben- und Prozessbeschreibung von SMEIG wird von den Treuhändern der IFRS-Stiftung von Zeit zu Zeit aktualisiert, um Änderungen von Umständen, Konsultationsschritten order Anforderungen widerzuspiegeln.

Im Oktober 2012 hatten die Treuhänder einer Ausweitung der Mitgliedschaft von SMEIG von derzeit 22 auf höchstens 30 Mitglieder ab dem 1. Juli 2014 zugestimmt. Gleichzeitig war entschieden worden, die Amtszeiten ab dann zu staffeln. Außerdem hat der IASB im April 2013 entschieden, dass das gegenwärtige System der Fragen und Antworten, die von SMEIG veröffentlicht werden, zweigleisig auszugestalten, woraus sich 'verbindliche Leitlinien' und nicht verbindliche 'Lehrmaterialien' ergeben sollen.

Die Aufgaben- und Prozessbeschreibung wurde jetzt aktualisiert, um diese Entscheidungen widerzuspiegeln. Bewerbungen für die ausgeweitete SMEIG-Mitgliedschaft sind noch bis zum 28. Februar 2014 möglich.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

05.02.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen, die am 1. Juli 2014 aufgrund endender Amtszeiten entstehen. Das IFRS Interpretations Committee ist das interpretierende Organ des IASB.

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten sollen am 1. Juli 2014 beginnen und würden am 30. Juni 2017 enden. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 8. März 2014 entgegengenommen.

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Rede von Hans Hoogervorst zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis

05.02.2014

Bei einem Seminar des japanischen Standardsetzers ASBJ hielt der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst eine Rede mit dem Titel 'Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis definieren... kann man das?', in der er einige der wesentlichen Themen ansprach, die bei der Überprüfung des Rahmenkonzepts durch den IASB aufgekommen sind.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit Anmerkungen zur Situation in Japan und der Beziehung zwischen dem ASBJ und dem IASB. Japanische Vertreter finden sich auf allen Ebenen der IASB-Struktur, und Japan gehört zu den größten finanziellen und intellektuellen Unterstützern der Arbeit des IASB. Wie schon früher nahm Hoogervorst dies zum Anlass, Japan einzuladen, die IFRS vollständig zu übernehmen.

Der IASB-Vorsitzende wendete sich dann dem gegenwärtigen Arbeitsprogramm zu und erwähnte, dass bei drei großen Standards, auf die die Anwender schon lange warten, ein Ende absehbar ist: Erlöserfassung, Leasingverhältnisse und Finanzinstrumente. Er versprach, dass der neue Standard zur Erlöserfassung "in den nächsten paar Monaten" herausgegeben und nach IFRS und GAAP fast identisch sein würde. Bei Leasingverhältnissen gestand er ein, dass der Standard umstritten sei und dass viele Bedenken geäußert würden. Er fügte allerdings hinzu: "Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst," und wies darauf hin, dass der IASB bereits einige Entscheidungen gefällt habe, die darauf abzielen, die Umsetzungskosten zu reduzieren. Schließlich hielt Hoogervorst noch fest, dass der IASB die Erörterungen zu Finanzinstrumenten Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung abgeschlossen habe.

Hauptthema der Rede von Hoogervorst was die Arbeit des IASB am Rahmenkonzept. Die Rückmeldungen zum Diskussionspapier vom Juli 2013 hätten sehr deutlich gemacht, dass es bei Bewertung noch eine Menge zu tun gebe. Obwohl die Anwender Unterstützung für die Entscheidung des IASB für eine gemischte Bewertung ausgesprochen hätten, würden sie noch nach tiefergehenden Analysen der verschiedenen Bewertungsgrundlagen und der sich daraus ergebenden Informationen verlangen.

Dem Titel seiner Rede gemäß wendete sich Hoogervorst dann dem Thema Gewinn- und Verlustrechnung in Abgrenzung zum sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) zu. Auch dieses Thema war in den Stellungnahmen heiß diskutiert worden. Viele Anwender hätten den IASB aufgefordert, Gewinn- und Verlustrechnung als eines der Elemente zu definieren und klar vom OCI abzugrenzen. Doch obwohl viele Anwender nach einer solchen Definition gefragt worden, hätten nur sehr wenige Vorschläge dazu gemacht, wie dies erreicht werden könne. An diesem Punkt seiner Rede verwies Hoogervorst aus ein Diskussionspapier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB), das der ASBJ im Dezember 2013 beim beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) vorgestellt hat. Unglücklicherweise habe es wenig Konsens unter den ASAF-Mitgliedern zu den Details des Papiers gegeben, aber dennoch nannt Hoogervorst es "eine mutige Anstrenung" und "einen wichtigen Beitrag zum Anfang eines Wegs vorwärts".

Der IASB-Vorsitzende hielt außerdem fest, dass der IASB die Gewinn- und Verlustrechnung als 'die primäre Quelle von Informationen dazu, was für eine Rendite ein Unternehmen mit seinen wirtschaftlichen Ressourcen in der Periode erzielt hat' ansieht und deshalb der Meinung ist, dass es so umfassend wie möglich sein sollte. Er fügte hinzu: "Es ist absolut lebensnotwendig, dass die Gewinn- und Verlustrechnung  alle Informationen enthält, die für Investoren relevant sein können, und dass nichts Wichtigs ausgelassen wird." Dabei gestand er allerdings auch ein, dass eine breite Definition der Gewinn- und Verlustrechnung den Preis hat, etwas unbehauen zu sein. Als Möglichkeit, dies zu korrigieren, schlug er vor, zu akzeptieren, dass Ersteller und Analysten "möglicherweise nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Maßzahlen brauchen, um ihre Darstellung oder Beurteilung des Unternehmens auszufeilen". Er nannte dies akzeptabel, solange diese Maßzahlen auf den IFRS aufbauen und auf IFRS-Zahlen übergeleitet werden können.

In Bezug auf OCI meinte Hoogervorst, dass aus den eingegangenen Stellungnahmen deutlich geworden sei, dass viele Anwender Schwierigkeiten mit dem Thema hätten. Es war sogar vorgeschlagen worden, dass der IASB sich des Themas OCI gar nicht auf konzeptioneller Ebene annehmen sollte, da es unwahrscheinlich sei, dass eine solidie konzeptionelle Grundlage gefunden werden könne. Unter Hervorhebung, dass seine Anmerkungen persönlich und sehr vorläufig seien, gab Hoogervorst der Meinung Ausdruck, dass die Gewinn- und Verlustrechnung der primäre Indikator der Leistung in der Periode sein sollte und dass der IASB sehr diszipliniert bei der Verwendung von OCI sein müsse. Ein zu rascher Rückgriff auf das OCI würde die glaubwürdigkeit des Nettoeinkommens untergraben. Daher sollte auf das OCI nur als letzten Ausweg zurückgegriffen werden. Er fügte sogar die hoffnung an, dass "ein künftiges Projekt zur Darstellung des Abschlusses bessere Wege zeigen kann, Einkommen von eher unsicherer Art zu zeigen, ohne auf die Verwendung des OCI zurückgreifen zu müssen".

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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SEC sieht sich weiter der allgemeinen Konvergenz verpflichtet

05.02.2014

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Entwurf einer Strategie für 2014-2018 herausgegeben. Wie in den Strategien für frühere Jahre sind auch in diesem Entwurf die globale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards und die Globalisierung der Kapitalmärkte bei den Initiativen genannt, die die wesentlichen stategischen Ziele der SEC unterstützen sollen. Allerdings werden im Entwurf weder das Konvergenzprogramm von IASB und FASB noch eine mögliche IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten explizit erwähnt.

Im Entwurf wird Folgendes in Bezug auf Rechnungslegungsstandards festgehalten:

Die SEC wird weiterhin die Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards durch unabhängige Standardsetzer fördern, um die Bedürfnisse der Anleger zu erfüllen. [...] Aufgrund der zunehmend globalen Ausrichtung der Kapitalmärkte wird die Behörde darauf hinarbeiten, hochwertigere Finanzberichterstattung weltweit zu fördern, und wird unter anderem erwägen, ob ein einziger Satz globaler Rechnungslegungsstandards erreicht werden kann.

In ähnlicher Weise hatten sich die Vertreter der Vereinigten Staaten (einschließlich Vertreter der SEC) am 30. Januar 2014 beim Dialog über die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen (Financial Markets Regulatory Dialogue, FMRD) von Vereinigten Staaten und EU in Washington geäußert. In der nach dem Treffen veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es:

In Bezug auf Rechnungslegung nahmen die Teilnehmer mit Besorgnis Verzögerungen bei der Konvergenz von Rechnungslegung wahr und wiederholten ihre Verpflichtung auf die Erzielung der Konvergenz hochwertiger Rechnungslegungsstandards. In dieser Hinsicht werden Sie die erreichten Fortschritte beim nächsten FMRD im Juli 2014 begutachten. Die Teilnehmer werden außerdem ihre Bemühungen bei der Sicherstellung einheitlicher Anwendung der Rechnungslegung fortsetzen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

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IVSC veröffentlicht zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien

04.02.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu Anlageimmobilien herausgegeben. Beide sind aus einem Diskussionspapier zur Bewertung von Anlageimmobilien entstanden, das im Dezember 2012 herausgegeben wurde.

In dem Diskussionspapier wurden verschiedene Optionen in Bezug auf die Verbesserung der Art und Weise beleuchtet, wie die bestehenden Standards diese Kategorie von Immobilien Bezug nehmen. Nach einer Analyse der eingegangenen Stellungnahmen ist der IVSC-Standardsboard vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die zusätzlichen Vorschriften für die Bewertung von Anlageimmobilien, die für notwendig erachtet worden waren, am besten in Form von Ergänzungen an den bestehenden Standards IVS 200 Anteile an unbeweglichem Vermögen und IVS 300 Bewertungen für Zwecke der Rechnungslegung erlassen werden sollten.

In dem Diskussionspapier war auch die Sichtweise vertreten worden, dass der gegenwärtige IVS 233 Renditeimmobilien im Bau eine Anomalie unter den Standards der Serie darstelle, da er sich nur einer Unterklasse von Vermögenswerten und der Bewertung unter bestimmten Umständen widme. Der IVSC-Board schlägt daher vor, den Standard zurückzuziehen und mit breiter aufgestellten Leitlinien zu ersetzen, die sich jeglicher Art von unbeweglichem Vermögen widmen, das sich entweder im Bau befindet oder bei dem eine Errichtung erwogen wird.

Stellungnahmen zu beiden Entwüfen werden bis zum 30. April 2014 erbeten. Sie stehen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

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IFRS-Konferenz in London

04.02.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste europäische Konferenz in London am 23. und 24. Juni 2014 stattfinden wird. Bei der Konferenz wird über die Zukunft der IFRS diskutiert, es wird über den aktuellen Stand der Projekte des IASB informiert, und es wird über Umsetzungsfragen, das Rahmenkonzept und Forschungsprojekte gesprochen.

Bei der Konferenz wird es Vorträge des stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Ian Mackintosh, diversen IASB-Mitgliedern (Stephen Cooper, Philippe Danjou, Martin Edelmann, Jan Engström, Gary Kabureck, Sue Lloyd und Mary Tokar) und leitenden Mitgliedern des Stabs des IASB sowie anderen IFRS-Experten geben.

Zu den bei der IFRS-Konferenz besprochenen Themen werden die folgenden gehören:

  • Die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Aktuelles vom IASB:
    • die großen IFRS
    • Umsetzung
    • das Rahmenkonzept
    • Forschungsprojekte
  • Gastansprache
  • Podiumsdiskussion zu IFRS 9

Bei der Sitzung wird es auch  Kleingruppensitzungen geben:

Morgens Nachmittags
  1. Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
  2. Leasingverhältnisse (Leasingnehmer)
  3. Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  4. Rahmenkonzept (Teil 1): Elemente und Ansatz
  1. Versicherungsverträge
  2. Leasingverhältnisse (Leasinggeber)
  3. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  4. Rahmenkonzept (Teil 2): Bewertung

Darüber hinaus wird es besondere Sitzungsabschnitte zu folgenden Themen geben:

  • IFRS-Angaben
  • Finanzinstrumente

Weitere Informationen, auch zur Registrierung, finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Maystadts Rolle als Sonderberater zur EFRAG-Reform verlängert

04.02.2014

EU-Kommissar Michel Barnier hat mit Philippe Maystadt vereinbart, dass seine Rolle als Sonderberater verlängert werden soll, um die Umsetzung der Reformen in Bezug auf die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu überwachen.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." In seinem abschließenden Bericht, der im November 2013 vorgestellt wurde, empfahl Maystadt, EFRAG mit dem Ziel zu reformieren, den Einfluss der Europäischen Union auf die internationale Standardsetzung zu stärken.

In seiner neuen Rolle soll Maystadt die Bemühungen von öffentlichen und privaten Organisationen bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht koordinieren. Kommissar Barnier äußerte sich dazu wie folgt:

Die EU braucht einen stabilen Rahmen für die Entwicklung von hochwertigen Rechnungslegungsstandards. Ich bin froh, dass Herr Maystadt zugestimmt hat, seinen Sonderauftrag zu verlängern, um sicherzustellen, dass das System für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS), das von der EU eingerichtet wird, wirksam ist und die EU in die Lage setzt, ihre vollumfängliche Rolle in der Debatte zu spielen. Ich bin zuversichtlich, dass die Expertise von Herrn Maystadt der raschen Umsetzung der notwendigen Reformen dienen wird, sodass unsere Bemühungen und die Adressaten von Abschlüssen sobald wie möglich von hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards profitieren können.

Die englischsprachige Presseerklärung zur Verlängerung von Maystadts Auftrag können Sie sich direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen.

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