2011

IFRS-Podcast von Deloitte - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

16.12.2011

Randall Sogoloff, der Leiter des Bereichs Global IFRS Communications von Deloitte, und Andrew Spooner, Leiter des Expertenbeirats von Deloitte zu Finanzinstrumenten, erörtern die heute veröffentlichten Änderungen in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Randall Sogoloff, der Leiter des Bereichs Global IFRS Communications von Deloitte, und Andrew Spooner, Leiter des Expertenbeirats von Deloitte zu Finanzinstrumenten, erörtern die heute veröffentlichten Änderungen in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Sie können sich den englischsprachigen Podcast hier (26 Minuten, 11,5 MB) oder über iTunes herunterladen; er ist Bestandteil einer Serie, die wir auf IAS PLUS verfügbar machen. Alle Podcasts der Serie finden Sie hier.

IASB ändert Aufrechnungsvorschriften in IAS 32 und Angabevorschriften in IFRS 7

16.12.2011

Der IASB hat Änderungen an IAS 32 'Finanzinstrumente: Ausweis' veröffentlicht, die eine Klarstellung der Vorschriften zu den Saldierungsregeln darstellen.

Das dahinterliegende gemeinsame Projekt von IASB und FASB hatte ursprünglich darauf abgezielt, die Unterschiede zwischen den einschlägigen Rechnungslegungsstandards zur Saldierung von Finanzinstrumenten zu adressieren. Der FASB entschied sich jedoch, die gegenwärtigen US-amerikanischen Vorschriften beizubehalten. Daher verständigten sich die Boards darauf, sich auf die Entwicklung harmonisierter Angabevorschriften zu konzentrieren, die den Abschlussadressaten gestatten sollen, das Ausmaß, in dem nach IFRS bzw. US-GAAP bilanzierende Unternehmen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt sind, leichter vergleichen zu können. Darüber hinaus hat sich der IASB entschlossen, IAS 32 zu ändern, um bestimmte Aspekte klarzustellen, bei denen es zu Abweichungen in der Praxis kommt, wie während der Einbindungsaktivitäten des IASB klar wurde.

Das Projekt zur Änderung von IAS 32 war vier Kernbereichen gewidmet:

  • der Bedeutung von 'hat gegenwärtig das gesetzlich durchsetzbare Recht auf Aufrechnung',
  • der Anwendung der gleichzeitigen Realisierung und Erfüllung,
  • der Aufrechnung von Sicherheiten,
  • dem Bilanzierungsobjekt für die Anwendung der Saldierungsvorschriften.

Die Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erfordern Angaben zu allen bilanzierten Finanzinstrumenten, die im Einklang mit IAS 32.42 saldiert werden. Mit den Änderungen wird auch die Vornahme von Angaben zu allen bilanzierten Finanzinstrumenten gefordert, die einer durchsetzbaren Globalverrechnungs- oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, auch wenn sie nach IAS 32 nicht saldiert werden. Der IASB ist der Meinung, dass diese Angaben Abschlussadressaten helfen werden, die Auswirkungen oder möglichen Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen einschließlich der Rechte auf Saldierung von bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten eines Unternehmens auf die Finanzlage eines Unternehmens einzuschätzen.

Die Änderungen an IAS 32 treten erst für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die neuen Angabevorschriften treten jedoch schon früher in Kraft – für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und Zwischenberichtsperioden, die innerhalb dieser jährlichen Berichtsperioden liegen. Die Änderungen sind rückwirkend auf alle dargestellten Vergleichsperioden anzuwenden.

Weiterführende Informationen:

Internetsendung von Deloitte zur Verschiebung des Datums des Inkrafttretens von IFRS 9

16.12.2011

Randall Sogoloff, der Leiter des Bereichs Global IFRS Communications von Deloitte, und Andrew Spooner, Leiter des Expertenbeirats von Deloitte zu Finanzinstrumenten, erörtern die Verschiebung des verpflichtenden Datums des Inkrafttretens von IFRS 9.

Sie können sich den englischsprachigen Podcast hier (12 Minuten, 5,5 MB) oder über iTunes herunterladen; er ist Bestandteil einer Serie, die wir auf IAS PLUS verfügbar machen. Alle podcasts der Serie finden Sie hier.

IASB verschiebt Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und veröffentlicht geänderte Angaben zum Übergang

16.12.2011

Der IASB hat Änderungen veröffentlicht, mit denen der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Berichtsperioden verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Dies gilt für beide Fassungen von IFRS 9 – die von 2009 und die von 2010. Vor diesen Änderungen war der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung der 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin zugelassen.

Anstelle einer vorgeschriebenen Anpassung der Vergleichsinformationen ist es Unternehmen nun gestattet oder vorgeschrieben, geänderte Angaben zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 und der Frage, ob sich ein Unternehmen entscheidet, frühe Berichtsperioden anzupassen, vorzunehmen. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 gilt für Unternehmen Folgendes:

  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die vor dem 1. Januar 2012 beginnt, erfordert weder eine Anpassung früherer Perioden noch die geänderten Angaben zum Übergang.
  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die nach 1. Januar 2012 und vor dem 31. Dezember 2012 beginnt, erfordert entweder eine Anpassung der Vorperioden oder die Vornahme der modifizierten Übergangsangaben.
  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die nach 1. Januar 2013 beginnt, erfordert keine Anpassung früherer Perioden, dafür aber die Vornahme der modifizierten Übergangsangaben.

Viele der Informationen, die in den geänderten Übergangsangaben gefordert werden, stimmen mit den bestehenden und in IAS 8 und IFRS 7 vorgeschriebenen Angaben überein. Einige der Änderungen erfordern jedoch auch Reklassifizierungsangaben nach IFRS 7 (wie durch IFRS 9 (2009) geändert) beim Übergang von IAS 39 auf IFRS 9, und zwar unabhängig davon, ob sie ansonsten durch eine Änderung des Geschäftsmodells vorgeschrieben worden wären. Die Umklassifizierungsangaben und andere Angaben, die bei der Erstanwendung von IFRS 9 gefordert werden, sollen eine Überleitung der Bewertungskategorien nach IAS 39 in jene nach IFRS 9 sowie einzelner Ausweiszeilen im Abschluss oder in den Klassen von Finanzinstrumenten gestatten.

Der IASB verschiebt den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 wegen des erwarteten Zeitplans für den Abschluss der anderen Phasen des Projekts zu Finanzinstrumenten. Der Board beabsichtigt, Unternehmen zu gestatten, alle Arbeitsergebnisse der verschiedenen Phasen des Finanzinstrumenteprojekts gleichzeitig anzuwenden. Außerdem hat der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nachfolgestandards zu Versicherungsverträgen berücksichtigt, der derzeit entwickelt wird. Darüber hinaus hat der IASB auf seiner Sitzung im November 2011 vorläufig entschieden, IFRS 9 erneut zu überarbeiten, um mögliche Anwendungsprobleme zu adressieren und das Zusammenwirken zwischen IFRS 9 und den vorläufigen Entscheidungen im Versicherungsprojekt noch einmal zu überdenken. Darüber hinaus wird der IASB das Modell des FASB in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten bedenken.

Weiterführende Informationen:

Bilanzierungsregeln für europäische Kleinstunternehmen vereinfacht

16.12.2011

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, das Leben für über fünf Millionen der kleinsten Unternehmen in Europa erheblich zu vereinfachen.

Im Februar 2009 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, unnötig belastende Bilanzierungsregeln für die kleinsten Unternehmen (auch Mikrounternehmen genannt) in Europa abzuschaffen. Ab nächstem Jahr wird es nun für die einzelnen Mitgliedstaaten möglich sein, die Art und Weise radikal zu vereinfachen, wie Kleinstunternehmen ihre Abschlüsse erstellen. Bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse können Regierungen nun eine einzige Anlaufstelle für diese Unternehmen einrichten, sodass sie beispielsweise nur eine Steuerbilanz zu erstellen brauchen. Die Jahresergebnisse der Unternehmen würden dann von den Steuerbehörden an das Handelsregister weitergeleitet. Heute müssen in vielen Mitgliedstaaten Kleinstunternehmen einen vollen Abschluss einreichen (einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und dies in einem Amtsblatt anzeigen.

Diese Vereinfachung gliedert sich in die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie ein, die im Oktober 2011 veröffentlicht wurden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

EFRAG fordert längere Kommentierungsfristen für Erlöserfassung und Sicherungsbilanzierung

16.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich an den IASB gewendet und längere Kommentierungsfristen für den Standardentwurf zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden den demnächst erscheinenden Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung gefordert.

Die Kommentierungsfrist zum Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) endet derzeit am 13. März 2012. Da viele Anwender derzeit mit dem Jahresabschluss beschäftigt sind, fürchtet EFRAG, dass für die Stellungnahme zum Entwurf zu wenig Zeit bleibt und bittet um eine Kommentierungsfrist, die drei Monate nach dieser ressourcenbindenden Zeit endet.

Auch für den demnächst erscheinenden Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung bittet EFRAG um drei Monate Stellungnahmefrist außerhalb der Jahresabschlusszeit.

EFRAG möchte zu beiden Entwürfen auch europäische Feldversuche durchführen, die zusätzlich Zeit von den Anwendern fordern würden.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf das Schreiben an den IASB.

IDW nimmt Stellung zum IIRC-Diskussionspapier

16.12.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen Diskussionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert' zur Verfügung.

Der IIRC befasst sich in seinem Diskussionspapier mit den Grundprinzipien einer integrierten Unternehmensberichterstattung. Diese soll die Zusammenhänge zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens und dessen sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Umfeld darstellen. Gleichzeitig soll die gegenwärtig mit der Rechnungslegung verbundene Informationsflut abgebaut werden. In seiner Stellungnahme stimmt das IDW diesen grundsätzlichen Bestrebungen zu. Gleichzeitig werden konstruktive Verbesserungsvorschläge unterbreitet sowie Überlegungen zur Prüfung von integrierten Berichten dargelegt.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (174 KB). Unsere IAS PLUS-Seite zur integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.

Entwurf einer Neufassung von IDW PS 610 zur Prüfung von Energieversorgungsunternehmen

16.12.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610 n.F.) verabschiedet.

Er kann von der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen heruntergeladen werden. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

16.12.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB findet derzeit in London statt. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt.

Wir sind derzeit bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt haben, und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

IFRS für KMU – weitere Schulungsunterlagen

15.12.2011

Der IASB entwickelt Schulungsunterlagen für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Jetzt wurde ein weiterer englischsprachiger Abschnitt zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen fertiggestellt (Modul 33).

Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des Standards unterstützen sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. Derzeit sind 27 Module von 35 Modulen verfügbar. Es gibt außerdem Module in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache. Das Schulungsmaterial ist kostenfrei auf der Internetseite des IASB abrufbar. Der IASB hat eine erläuternde Presseerklärung zu Modul 33 veröffentlicht (in englischer Sprache).

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