Im Vergleich zum am
8. November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben
sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos
gestrichen wurde §264e, der Unternehmen das Wahlrecht
einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS
aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren
Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst
wurde § 241a, der bei Unterschreitung bestimmter
Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der
Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte.
Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem
Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich zum
Regierungsentwurf wie folgt:
Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und
effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht.
Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom
deutschen Mittelstand den Druck, internationale
Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das
HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige
Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards
bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher
Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen. Zur Verbesserung
der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen
Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig
besser aufgedeckt werden.‟
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Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens werden der
Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang und der Bundestag
unmittelbar nach der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten.
Weiterhin geplant ist, den größten Teil der neuen Vorschriften
erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2009
beginnen und Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der
Schwellenwerte, bereits schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch
nehmen zu können. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des BMJ.