November

IOSCO fordert weitere Arbeiten in Bezug auf die Konsolidierung von Zweckgesellschaften

19.11.2012

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht mit dem Titel 'Globale Entwicklungen in der Wertpapierregulierung' veröffentlicht, in dem unter anderem empfohlen wird, dass der Finanzstabilitätsrat (FSR), der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) weiter an der Harmonisierung der Ansätze in Bezug auf die Konsolidierung von Zweckgesellschaften arbeiten sollten, die aus Verbriefungsgründen geschaffen werden.

Im Rahmen seiner gegenwärtigen Arbeiten im Schattenbankensektor unternimmt der FSR eine Überprüfung der Reformen der Verbriefungsmärkte, die eine wichtige alternative Finanzierungsquelle für den Bankensektor sind und die eine Rolle bei der Unterstützung wirtschaftlichen Wachstums spielen können. Dabei hat der FSR die IOSCO aufgefordert, den aktuellen Stand bei bestimmten Aspekten der Verbriefung zu eruieren und nötigenfalls entsprechende Empfehlungen zu entwickeln.

In dem Bericht wird eine große Bandbreite von Themen und Empfehlungen abgedeckt, die sich Kernaspekten von Verbriefungsmärkten widmen. Dies sind zum Beispiel die Information von Anlegern, Standardisierung und Konvergenz der Regulierung und Terminologie, und die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungsvereinbarungen.

Im Zusammenhang mit Rechnungslegungsaspekten wird im Bericht auf den sinkenden Verschuldungsgrad im Bankensektor hin und dem Bedarf an Konsolidierung gegenübergestellt, "um jegliche Form von Schattenfinanzierung zu vermeiden". Bei den Empfehlungen zu Rechnungslegung im Bericht heißt es dazu:

Außer in einem Kontext, in dem Basel III zur allmählichen Einführung einer verpflichtenden Vorschrift in Bezug auf den Verschuldungsgrad in den Rechtskreisen führt, die dem Basler Ausschusses für Bankenaufsicht unterliegen, können mittelfristig Rechnungslegung und unterschiedliche Auswirkungen die aus unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen, Darstellungen in der Bilanz und nationalen Regulierungsanpassungen  resultieren können, bedeutende Auswirkungen haben. Rechnungslegungssysteme und insbesondere die Anwendung der International Financial Reporting Standards und der US-GAAP können zu großen Abweichungen führen, wenn keine fairen Bedingungen aufrecht erhalten werden. Daher fordert die IOSCO Standardsetzer und Aufsichten auf, eng zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass aus dem Blickwinkel von Rechnungslegung und Aufsicht die Kombination von Regeln für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften, die in der Bilanz gezeigt werden, und die nachfolgende Behandlung durch die Aufsichten auf dieser Grundlage zu konsistenten und ähnlichen Ergebnissen führt.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung.

IVSC stellt neue Leitlinien zur Bewertungsunsicherheit und zur Bewertung von Wäldern zur Kommentierung

19.11.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei neue Entwürfe vorgeschlagener 'Fachinformationspapiere‘ herausgegeben, die zum einen Bewertungsunsicherheit und zum anderen der Bewertung von Wäldern gewidmet sind.

Die internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) des IVSC,die zuletzt im Juli 2011 umfassend überarbeitet wurden, enthalten eher Bewertungsprnzipien als genaue Vorschriften.

Die Fachinformationspapiere (Technical Information Papers, TIP) des IVSC sind dazu gedacht, fachliche Leitlinien für Bewerter auf der Grundlage von allgemein als beste ausgeübter Praxis anerkannter Vorgehensweise zu bieten. Sie stellen aber keine Ausbildungsmaterialien oder Anweisungen dar, und es heißt darin auch nicht, dass ein bestimmter Ansatz oder eine bestimmte Methode in einer bestimmten Situation angewendet oder nicht angewendet werden sollte.

Bewertungsunsicherheit

Der Entwurf zu Bewertungsunsicherheit ist der Frage gewidmet, wie Bewertungsunsicherheit erkannt werden und dann entsprechend erläutert und angegeben werden kann, sodass die Information für diejenigen, die sich auf die Bewertungen verlassen, verständlich ist. Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Aufforderungen der G-20 und den globalen Finanzregulatoren dar, die Standards zu Transparenz und zur Angabe von Bewertungsunsicherheitsfaktoren zu verbessern.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, ‚Bewertungsunsicherheit‘ wie folgt zu definieren:

 

Die Möglichkeit, dass der geschätzte Wert von dem Preis abweicht, der im Rahmen einer Übertragung desselben Vermögenswerts oder derselben Schuld zum gleichen Zeitpunkt unter gleichen Bedingungen und bei gleicher Marktsituation erzielt werden könnte.

In dem Entwurf wird auch festgehalten, dass wesentliche Unsicherheit unter anderem durch die folgenden Faktoren ausgelöst werden kann:

  • Marktunsicherheit – entsteht, wenn ein Markt zum Bewertungszeitpunkt durch gegenwärtige oder sehr kürzlich aufgetretene Ereignisse wie beispielsweise plötzliche wirtschaftliche oder politische Krisen gestört wird;
  • Modellunsicherheit – entsteht aus den Merkmalen entweder des Modells oder der Methode, die zum Einsatz kommen;
  • Unsicherheit in Bezug auf die Eingabewerte – entsteht, wenn es eine Reihe von Daten oder Annahmen gibt, deren Eingabe aufgrund ihres Wahrheitsgehalts gleich sachgerecht oder möglich ist, die aber unterschiedliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

In dem Entwurf wird deutlich zwischen dem Marktrisiko, das sowohl allgemein verstanden als auch von Anlegern anerkannt und in den Preisen widegerspiegelt wird, und der Unischerheit unterschieden, die aus Störungen oder Verwerfungen von Märkten entsteht.

Im Entwurf werden auch viele IFRS-Konzepte und ihr Zusammenwirken mit den IVS erörtert. Das gilt beispielsweise für die dreistufige Bewertungshierarchie in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

In dem Entwurf wird festgehalten, dass ein stark vereinfachender Ausdruck für Bewertungsunsicherheit sein könnte, eine Bandbreite zu nennen, in der der Wert nach Meinung des Bewerters liegt, aber es wird auch gesagt, dass dieses aus verschiedenen Gründen "nicht empfehlenswert" sei. So würde bei Summen beispielsweise normalerweise nach konkreten Zahlen gefragt, die äußeren Ränder des möglichen Bewertungsbereichs könnten sehr unrealistisch sein, Adressaten könnten der Meinung sein, dass alle Ergebnisse innerhalb der Bandbreite gleich wahrscheinlich seien, und sie könnten annehmen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Wert außerhalb der Bandbreite liegt, null ist.

Bewertung von Wäldern

Der zweite Entwurf ist der Art und Weise gewidmet, wie Vermögenswerte in der Forstwirtschaft bewertet und wie diese Bewertung dargestellt werden kann. Hintergrund dieser Überlegung ist IAS 41 Landwirtschaft, in dem vorgeschrieben wird, den beizulegenden Zeitwert des biologischen Vermögenswerts ("z. B. Bäume in einer Waldflur") zu schätzen.

Folgende Merkmale charakterisieren den Entwurf:

  • Es wird ausgesagt, dass alle drei Ansätze aus dem IVS-Rahmenkonzept (Markt-, Ertrags- und Kostenansatz) auf die Bewertung von Wäldern angewendet werden können. Auf einige der Vor- und Nachteile der Methoden bei jedem Ansatz im Hinblick auf Bewertungen in der Forstwirtschaft wird hingewiesen.
  • Es wird auf die bedeutenden Abweichungen in der Länge der expliziten Vorhersagezeiträume hingewiesen, die verwendet werden, wenn ein abgezinstes Cash-Flow-Modell für Bewertungen in der Forstwirtschaft angewendet wird. Zu diesem Sachverhalt wird ausdrücklich um Stellungnahmen gebeten.
  • Es wird auf den Abzinsungssatz eingegangen, der in einem abgezinsten Cash-Flow-Modell angewendet wird, und festgehalten, dass "Hinweise vorliegen, dass in einigen Teilen der Welt unsachgerechtes Gewicht auf solche Modelle wie das Capital Asset Pricing Model oder die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten gelegt wird".
  • Es wird festgehalten, dass die Anwendung des Kostenansatzes am ehesten für kürzlich gepflanzte Wälder sachgerecht ist, da die physischen und möglichen wirtschaftlichen Änderungen während des weiteren Wachstums des Waldes später ändere Methoden verlässlicher werden lassen.
  • Es werden die Schwierigkeiten mit einem vorgeschlagenen Bewertungsansatz aus IAS 41 untersucht, der darin besteht, den Wert des "Bodens an sich" vom Wert des gesamten Vermögenswerts abzuziehen, sodass die Restgröße der Wert des biologischen Vermögenswerts darstellt. In dem Zusammenhang wird gefragt, wie der biologische Wert anzusetzen ist, wenn der "höchste und beste Nutzen" des bewirtschafteten Landes nicht in der Forstwirtschaft zu finden ist.

Kommentierungsfrist

Zu beiden Entwürfen werden Stellungnahmen bis zum 15. Februar 2013 erbeten.

Auf der Internetseite des IVSC stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Jüngster Satz formaler Korrekturen an den IFRS vom IASB herausgegeben

19.11.2012

Der IASB hat im Vorfeld der Veröffentlichung des 'Blauen Buchs', das in den nächsten Wochen erscheinen soll, auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Formalen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Mit diesem Satz werden redaktionelle Korrekturen und Änderungen an den folgenden Verlautbarungen vorgenommen:

  • Korrekturen an Standards:
    • IFRS 10 Konzernabschlüsse (herausgegeben im Mai 2011)
    • Angaben — Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7) (herausgegeben im Dezember 2011)
    • Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011 (herausgegeben im Mai 2012)
  • Korrekturen am Blauen Buch 2012, Korrekturen am Roten Buch 2012, Korrekturen am Grünen Buch 2012
  • Korrekturen am Glossar im Roten Buch 2012 und im Grünen Buch 2012

Im Rahmen der neu festgelegten Prozesse werden formale Korrekturen jetzt dreimal im Jahr vom IASB herausgegeben: jeweils vor der Veröffentlichung des Blauen, Roten und Grünen Buchs. Der IASB hat kürzlich bekanntgegeben, dass das Blaue Buch 2013 im Dezember 2012 erscheinen wird.

Zugang zu den formalen Korrekturen auf der Internetseite des IASB haben Sie hier.

Deloitte-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8

16.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Stellungnahme hinsichtlich der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' eingereicht.

Wir unterstützen die Entscheidung des IASB, die Überprüfung nach der Einführung von Standards in den Konsultationsprozess aufzunehmen. Wir glauben, dass dieser Schritt die Qualität und Konsistenz der Finanzberichterstattung erhöhen wird. Wir glauben jedoch, dass der Prozess durch folgende Maßnahmen noch weiter verbessert werden kann:

  • Klarstellung, dass die Absicht darin besteht, festzustellen, ob die Zielsetzung des Standards erfüllt wird; es geht nicht darum, zu eruieren, ob diese Zielsetzung korrekt festgelegt wurde, da eine erneute Einschätzung der Prinzipien eines Standards Teil der Agenda des IASB werden sollte, die von Zeit zu Zeit neu festgelegt wird;
  • die Einbettung der Konsultationsphase einer Überprüfung nach der Einführung in einen klar definierten Prozess würde sowohl dem Board als auch den Anwendern nützen: Man könnte leichter bestimmen, welche Fragen zu stellen sind, und man könnte in den Antworten besser darauf eingehen;
  • in der Bitte um Stellungnahmen sollte nicht nur auf Investoren und Ersteller sondern auch auf andere Interessensgruppen wie beispielsweise Prüfer und Regulatoren eingegangen werden;
  • die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) führt derzeit eine Überprüfung nach der Einführung zu ihrem Standards zur Segmentberichterstattung durch; wie ermutigen den IASB und den FASB ihre Bemühungen und Änderungen zu koordinieren, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Weiterführende Informationen:

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zur Einrichtung des neuen beratenden Forums der Standardsetzer

16.11.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Rechnungslegungsstandardsforums veröffentlicht. EFRAG unterstützt die wesentlichen Ideen des Vorschlags und macht deutlich, dass EFRAG sich als geeigneten Kandidaten sieht, um Europa im neuen Forum zu vertreten.

Die IFRS-Stiftung hat die Vorschläge zur Einrichtung eines neuen Beratungsgremiums für den International Accounting Standards Board (IASB) am 1. November 2012 herausgegeben. Der Hauptzweck des neuen Gremiums, das als beratendes Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekannt sein soll, liegt darin, dem IASB fachliche Beratung und Rückmeldung zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung einer solchen Beratungsgruppe war eine der wesentlichen Empfehlungen aus der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder, deren Ergebnisse im Februar 2012 veröffentlicht wurden.

In dem Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die Ansicht der IFRS-Stiftung, dass die Größe des ASAF beschränkt werden solle, um effiziente und wirksame fachliche Diskussionen zu ermöglichen. EFRAG unterstützt auch den Vorschlag, Sitze im Gremium an Organisationen und nicht an Einzelpersonen zu vergeben. Allerdings ist EFRAG auch der Meinung, dass die IFRS-Stiftung den vertretenen Organisationen die Möglichkeit geben sollte, zu entscheiden, durch welche Personen sie in den verschiedenen Phasen des Projekts vertreten sein wollen. Eine gewisse Flexibilität regt EFRAG auch bei den Verpflichtungen an, die Mitglieder des Forums einzugehen haben, damit nicht Vertreter bestimmter Rechtskreise automatisch von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

In dem Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG auch der Meinung Ausdruck, selbst ein geeigneter Kandidat für die Mitgliedschaft im Forum zu sein. EFRAG argumentiert, dass die enge Zusammenarbeit mit allen nationalen Standardsetzern in Europa und der Auftrag der EU-Kommission beste Voraussetzungen für die Vertretung von Europa in der fachlichen Diskussion um die Finanzberichterstattung sind..

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 7. Dezember 2012 erbeten.

IDW-Stellungnahmen zu den IAESB-Entwürfen IES 2 und IES 3

16.11.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite Stellungnahmen gegenüber dem internationalen Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) zur Verfügung. Thema der Stellungnahmen sind zwei vom IAESB überarbeitete Standards zu Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Berufs, die aufstrebende junge Angehörige des Berufsstands sich aneignen müssen.

Der IAESB hatte die beiden Entwürfe IES 2 Grundlegende berufliche Entwicklung - fachliche Kompetenz und IES 3 Grundlegende berufliche Entwicklung - berufliche Fähigkeiten im August 2012 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Das IDW begrüßt die Überarbeitung der beiden Standards und betont, dass diese Standards nicht einzeln veröffentlicht werden sollen, sondern nur als "Gesamtpaket", um sicherzustellen, dass alle Standards aufeinander abgestimmt sind. Das IDW schlägt außerdem einige Änderungen in den Standards vor.

Sie können sich die beiden englischsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des IDW herunterladen:

Neuseeland finalisiert gestuftes Berichterstattungssystem für gewinnorientierte Unternehmen

16.11.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein Paket von Standards für gewinnorientierte Unternehmen herausgegeben, die den ersten Schritt der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrahmenkonzepts für Neuseeland darstellen. Mit dem Paket wird ein mehrstufiges Berichtssystem für gewinnorientierte Unternehmen eingeführt, das die vollständig mit den IFRS im Einklang stehenden NZ IFRS, ein System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) zu den vollen NZ IFRS (NZ RDR), bestehende Vorschriften zur gestuften Berichterstattung und alte neuseeländische Rechnungslegungsgrundsätze umfasst.

Die letzten beiden Stufen des Berichtsystems sind Übergangsstufen und werden später entfallen, sodass NZ IFRS und NZ RDR übrigbleiben. Die Übergangsstufen entfallen, wenn gesetzliche Änderungen, die im neuseeländischen Gesetz über die Finanzberichterstattung 2012 vorgesehen sind, in Kraft treten. Mit den Änderungen wird die gesetzliche Pflicht in Bezug auf die Erstellung von Abschlüssen nach den Rechnungslegungsgrundsätzen entfallen.

Gewinnorientierte Unternehmen, die die NZ IFRS anwenden, müssen eine uneingeschränkte Erklärung der Einhaltung der IFRS leisten. Unternehmen, die die NZ RDR anwenden, folgen den vollen IFRS-Vorschriften in Bezug auf Ansatz und Bewertung, aber müssen nicht alle Darstellungs- und Angabevorschriften der IFRS erfüllen.

In der folgenden Tabelle bieten wir einen Überblick über die einzelnen Stufen des Berichterstattungssystems.

 

Stufe Unternehmen anzuwendende Standards
1 per Definition öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen und per Definition große gewinnorientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors
NZ IFRS
2

nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen und nicht große gewinnorientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 2 entscheiden

NZ RDR
3 nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen, bei denen alle Eigentümer Mitglied der Unternehmensleitung sind, und nicht große Unternehmen,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 3 entscheiden*
gestuftes System der NZ IFRS-Berichterstattung*
4 nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen ohne Einreichungspflicht  und nicht große Unternehmen,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 4 entscheiden*
alte Rechnungslegungsstandards*

*Übergangsstufe

Obwohl mit dem Paket von Standards für gewinnorientierte Unternehmen auch die Rechnungslegung für gemeinnützige Unternehmen neu strukturiert wird, werden die Standards vorläufig nicht geändert, da man die Ergebnisse weiterer Phasen für die Rechnungslegung durch diese Unternehmen im öffentlichen Sektor abwarten will.

Das neue Berichterstattungssystem steht weitgehend im Einklang mit den Vorschlägen vom April 2012. Das neue System tritt zum 1. Dezember 2012 in Kraft.

Auf der Internetseite des XRB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung, über die Sie auch zu den einzelnen Gesetzestexten und weiteren Informationen gelangen.

ACCA-Forschungsbericht zur Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten

16.11.2012

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht 'IFRS in den Vereinigten Staaten: Die Perspektive der Investoren' veröffentlicht, in dem die Ergebnisse einer Umfrage dargestellt werden, die unter fast 500 US-basierten Investoren durchgeführt wurde (professionelle Investmentmanager, Vermögens- und Fondsverwalter). In der Umfrage wurde gefragt, ob die Investoren der Meinung seien, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) schließlich die IFRS übernehmen würde. Die Studie zeigte, dass 57 Prozent der befragten Investoren glaubt, dass eine IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten "irgendwann" erfolgen wird, und sie sind der Meinung, dass auf lange Sicht der Nutzen größer sein wird als die Kosten.

Sue Almond, fachliche Direktorin bei ACCA, kommentiert die Ergebnisse der Studie: "Eine überwiegende Anzahl der Investoren glaubt, dass eine Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten, wenn sie kommt, einen Nettogewinn für die amerikanische Wirtschaft mit sich bringt. ACCA ist der Meinung, dass eine US-Übernahme der IFRS die Mission von weltweit vergleichbarer Finanzberichterstattung ungeheuer voranbringen würde, und, was noch wichtiger ist, die Wirtschaft der Vereinigten Staaten und der ganzen Welt auch. ACCA hat wiederholt dazu aufgerufen, die Investoren in den Mittelpunkt des globalen Standardsetzungsprozesses zu stellen, und deshalb habe wir diese Studie in Auftrag gegeben, um zu verstehen, was amerikanische Investoren in Bezug auf die Zukunft der IFRS in den Vereinigten Staaten denken."

Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, kommentierte die ACCA-Ergebnisse ebenfalls: "Die Ergebnisse von ACCA stehen im Einklang mit dem, was wir aus Einzelrückmeldungen aus dem Kreis der US-amerikanischen Anleger erfahren. Sie untermauern auch das Argument, dass die Vereinigten Staaten für einen erfolgreichen Übergang auf die IFRS gut vorbereitet sind."

In dem Bericht werden auch einige wesentliche Ergebnisse in Bezug auf die Meinung der Investoren hinsichtlich des eigentlichen Übergangs auf die IFRS festgehalten:

  • Die Investoren, die sich am gründlichsten mit den IFRS auseinandergesetzt haben, sind der Meinung, dass die Unternehmen in den Vereinigten Staaten rund viereinhalb brauchen werden, um sich auf die IFRS vorzubereiten. Sie sprechen sich dafür aus, dass der Konvergenzplan auf eine vollständige Konvergenz abzielt, die genug Zeit für Anleger und die Wirtschaft lässt, um sich umzustellen.
  • Genaue Kenntnisse der IFRS unter den US-Investoren sind eher beschränkt: Nur 34% der Befragten sahen sich in der Lage, bestimmte Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS zu nennen.
  • 38% der Investoren gaben jedoch an, dass sie in der Lage seien, IFRS-Abschlüsse mit US-GAAP-Abschlüssen zu vergleichen.
  • Große Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP sahen die Investoren nicht: 22% gaben an, dass die Berichterstattung unter IFRS besser sei, 25% zogen US-GAAP vor.
  • Bei den Investoren jedoch, die sich am gründlichsten mit den IFRS auseinandergesetzt haben, verschiebt sich die Balance zu 40% für IFRS und 21% für US-GAAP.

In dem Bericht werden auch Bedenken festgehalten, die die Investoren hinsichtlich eines Übergangs auf die IFRS hegen. Nach der Darstellung im Bericht sind dies die folgenden:

  • Wird die Übernahme der IFRS zu einer reduzierten Komplexität für US-Unternehmen führen?
  • Wird die IFRS-Übernahme zu einem gefährlichen Verlust von US-Einfluss auf den Standardsetzungsprozess führen?
  • Ist es wahrscheinlich, dass den US-Unternehmen Kostenersparnisse und Synergien als Ergebnis der IFRS-Übernahme entstehen?
  • Wird es die IFRS-Übernahme einfacher machen, die Leistung von US-Unternehmen mit denen von ausländischen Unternehmen zu vergleichen?
  • Wird es US-amerikanischen Prüfern als Ergebnis der Übernahme der IFRS öfter gelingen, die Unternehmensführung zu durchschauen?

Auf der Internetseite von ACCA stehen Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung sowie der vollständige Bericht zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht Bericht über eingegangene Stellungnahmen zu Put-Optionen

15.11.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juli 2012 einen Stellungnahmeentwurf zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen veröffentlicht und die Stellungnahme im Oktober 2012 finalisiert. EFRAG stellt jetzt einen Rechenschaftsbericht über die Berücksichtigungen der einzelnen Meinungen aus den bei der Beratungsgruppe eingegangenen Stellungnahmen bei der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zur Verfügung.

Der Bericht führt die die einzelnen Argumente auf, die in den Stellungnahmen gegenüber EFRAG für oder gegen die Vorschläge im Interpretationsentwurf genannt wurden. Den Argumenten ist jeweils deren fachliche Analyse durch EFRAG beigefügt, und es wird erläutert, warum diese Argumente gegebenefalls keinen Eingang in die endgültige EFRAG-Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee fanden.

Sie können sich den englischsprachigen Rechenschaftsbericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Ergebnisse der 6. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

15.11.2012

Der Ergebnisbericht der 6. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 1. und 2. November 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Die Tagesordnung umfasste:

  • Überarbeitung DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis
  • Überarbeitung DRS 2 Kapitalflussrechnung
  • Entwicklung eines neuen Standards - Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
  • Sonstiges – DRS 20 und DRS 16 (2012)

Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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