November

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2012 bekannt

12.11.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2012 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Sachverhalte aus der Finanzberichterstattung für von besonderer Bedeutung für börsennotierte Unternehmen in Europa vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation:

  • finanzielle Vermögenswerte,
  • Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte,
  • leistungsorientierte Verpflichtungen und
  • Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen.

ESMA wird die Daten betreffend der Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Bezug auf diese Themen sammeln und die Ergebnisse veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung. In einem Dokument mit Hintergrundinformationen werden die einzelnen Aspekte der Prüfungsschwerpunkte näher erläutert.

Österreich richtet Enforcementstelle Rechnungslegung ein

12.11.2012

Zwecks besserer Überwachung der Richtigkeit der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen soll in Österreich eine Prüfstelle für Rechnungslegung eingerichtet werden. Die beiden Regierungsparteien haben sich auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geeinigt.

Der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA soll die Funktion der Prüfbehörde übertragen werden, dabei soll sie sich einer als Verein organisierten "Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung" bedienen.

Folgende Aufgabenteilung soll gelten:

  • Die Prüfstelle stellt sicher, dass Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen den Rechnungslegungsstandards entsprechen.
  • Die FMA gibt Prüfschwerpunkte und Prüfpläne vor.
  • Die FMA entscheidet in Streitfällen und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.
  • Die FMA wickelt die behördlichen Verfahren ab.

Die FMA stellt auf ihrer Internetseite dazu eine Presseerklärung zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen findet sich eine entsprechende Presseerklärung. Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) begrüßen in einer gemeinsamen Presseerklärung die Einrichtung der Enforcementstelle und bieten an, aktiv als Gründungsmitglieder des geplanten Vereins mitzuarbeiten.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

09.11.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um eine Entscheidung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung widerzuspiegeln.

Der Regelungsausschuss hat für die Übernahme der der IASB-Verlautbarung Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) vom Juni 2012 in europäisches Recht gestimmt.

Außerdem wurde die IASB-Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) vom Oktober 2012 neu in den Übernahmebericht aufgenommen (die Veröffentlichung eines Entwurfs einer Übernahmeempfehlung als erster Schritt des Übernahmeprozesses wird im vierten Quartal 2012 erwartet).

Sie können sich den Status des Übernahmeprozesses vom 9. November 2012 hier herunterladen. Wir pflegen auf IAS Plus auch ein Archiv mit älteren Versionen des EFRAG-Berichts zum Status des Übernahmeprozesses.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

Stücke von Acht

09.11.2012

Die Segmentberichterstattung ist Gegenstand der ersten Überprüfung nach der Einführung von Standards durch den IASB. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat einen Blick auf die Deloittestudie zur Umsetzung der Vorschriften von IFRS 8 in der PRaxis geworfen.

Mitte November läuft die Frist für Stellungnahmen zur ersten Überprüfung nach der Einführung eines Standards, die vom IASB durchgeführt wird, ab. auf dem Prüfstand befindet sich IFRS 8 Geschäftssegmente, der der Segmentberichterstattung gewidmet ist. Zum ersten Mal wird der IASB Daten sammeln, die dazu dienen, einzuschätzen, ob der Standard, der vom Board erlassen wurde, die Auswirkungen und Verbesserungen in Bezug auf Angaben bewirkt, die man beabsichtigte und erhoffte.

Daher kommt die Studie von Deloitte mit dem Titel Stücke von Acht: Untersuchung der Angaben nach IFRS 8, die die Angabepraxis nach IFRS 8 im Vereinigten Königreich untersucht, gerade zum richtigen Zeitpunkt. Sie basiert auf den Daten und Analysen, die aus den Angaben von hundert börsennotierten Unternehmen zusammengetragen wurden, die der allgemeinen jährlichen Untersuchung von Abschlüssen von Deloitte zu Grunde liegen.

Die Studie zeigt beispielsweise, dass es keine Veränderung bei der durchschnittlichen Anzahl berichtspflichtiger Segmente unter IFRS 8 im Vergleich zum Vorgängerstandard IAS 14 gibt. Nach wie vor ist die Anzahl der berichtspflichtigen Segmente im Durchschnitt drei. Und sie zeigt, dass die Anzahl der Unternehmen in der Stichprobe mit nur einem berichtspflichtigen Segment von 18 unter IAS 14 auf 11 unter IFRS 8 gefallen ist.

Zu einer Zeit, in der die Einheitlichkeit und der innere Zusammenhang narrativer Berichterstattung mit den berichteten Zahlen so viel Aufmerksamkeit bekommt, ist es ermutigend zu sehen, dass bei 85% der Unternehmen in der Stichprobe eine Segmentberichterstattung in der narrativen Berichterstattung gewählt wurde, die im Einklang mit ihren Angaben nach IFRS 8 steht. Man würde eigentlich hoffen und erwarten, dass dies der Fall ist, da das zu Grunde liegende Prinzip von IFRS 8 ist, Informationen zu verwenden, die auch für die Berichterstattung gegenüber der Unternehmensführung verwendet werden. Dennoch ist es erleichternd zu sehen, dass die Theorie tatsächlich auch in der Praxis zu greifen scheint - zumindest in den meisten Fällen.

 

Neuseeland folgt Australien in Bezug auf Investmentgesellschaften

09.11.2012

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) hat vorläufig entschieden, in Bezug auf die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften der gleichen Strategie zu folgen wie der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB). Er wird also die Übernahme der vom IASB verabschiedeten Änderungen verzögern, bis ein Entwurf veröffentlicht werden kann, der zusätzliche Angabevorschläge enthalten wird.

Der NZASB tagte am 7. November 2012 in Wellington und erörterte die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften. Ähnlich wie vom AASB vorläufig festgestellt, hegt auch der NZASB Bedenken, dass es unter bestimmten Umständen aufgrund der Änderung der IFRS zum Verlust von Informationen in Bezug auf Konsolidierung kommen kann.

Darüber hinaus eörterte der NZASB Übernahmestrategien des neuseeländischen Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB), die gewährleisten sollen, dass gewinnorientierte Unternehmen in ihren Abschlüssen die Einhaltung der IFRS beanspruchen können. Auch das Thema der transtasmanischen Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften wurde in diesem Zusammenhang angesprochen.

Ebenso wie beim Ansatz des AASB sollen die vorgeschlagenen zusätzlichen Angaben, die in einem neuseeländischen Entwurf enthalten sein sollen, die Abschlüsse umfassen, die bei vollständiger Kosolidierung aufgestellt würden.

Der NZASB wird einen entsprechenen Entwurf bei seiner Sitzung im Dezember 2012 erörtern.

Die Ergebnisse der Sitzung im Detail sind im englischsprachigen NZASB Communiqué 2012 - 16 festgehalten, das nach der Sitzung auf der Internetseite des XRB veröffentlicht wurde.

IPSASB veröffentlicht zwei weitere Entwürfe zu seinem vorgeschlagenen Rahmenkonzept

09.11.2012

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat im Rahmen seines Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors zwei Entwürfe herausgegeben. Die Entwürfe sind den Themen 'Elemente und Ansatz' und 'Bewertung von Vermögenswerten und Schulden' im Jahresabschluss gewidmet. Im Gegensatz zum Rahmenkonzept des IASB werden weitere Elemente des Jahresabschlusses vorgeschlagen: 'aufgeschobene Zuflüsse', 'aufgeschobene Abflüsse', 'Eigentümerbeiträge' und 'Eigentümerentnahmen'. Eine Definition von 'Eigentümeranteilen' ist nicht enthalten.

Die Entwürfe folgen auf zwei frühere Konsultationspapiere aus dem Dezember 2010 und tragen die folgenden Titel:

  • Entwurf zum Rahmenkonzept 2, Rahmenkonzept für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Elemente und Ansatz im Jahresabschluss (Entwurf 2)
  • Entwurf zum Rahmenkonzept 3, Rahmenkonzept für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss (Entwurf 3).

'Aufgeschobene' Zuflüsse und Abflüsse

In Entwurf 2 wird vorgeschlagen, 'aufgeschobene Zuflüsse' und 'aufgeschobene Abflüsse' wie folgt zu definieren:

"Ein aufgeschobener Zufluss ist der Zufluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen, den das Unternehmen in einer festgelegten künftigen Berichtsperiode nutzen kann und der aus einer Transaktion entsteht, die kein Tausch ist und zur Erhöhung des Nettovermögens führt."

"Ein aufgeschobener Abfluss ist der Abfluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen, den ein anderes Unternehmen in einer festgelegten künftigen Berichtsperiode nutzen kann und der aus einer Transaktion entsteht, die kein Tausch ist und zur Verminderung des Nettovermögens führt."

Beispiele für aufgeschobene Zuflüsse können beispielsweise Posten wie bestimmte mehrjährige Beihilfen umfassen, die die Definition einer Schuld nicht erfüllen. Beispiele von aufgeschobenen Abflüssen können mehrjährige Beihilfen umfassen, bei denen festgeschrieben ist, dass sie über künftige Berichtsperioden aufgebraucht werden müssen. Dies Posten würden mit Ablauf der künftigen Berichtsperioden als Erträge oder Aufwendungen erfasst werden.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen zu Entwurf 2 wird darauf hingewiesen, dass Transaktionen, die keinen Austausch darstellen, bei den Unternehmen des öffentlichen Sektors vorherrschen. Insbesondere geht es dabei um Steuern und Zuwendungen. Der IPSASB argumentiert, dass "es wichtig ist, dass man Zu- und Abflüsse separat zeigen kann, die sich auf bestimmte künftige Berichtsperioden beziehen". Zu diesem Zweck wurden eine Reihe von unterschiedlichen Ansätzen in Erwägung gezogen, die diesem Ziel gerecht werden. Dazu gehörte auch, die Definition von Vermögenswerten und Schulden zu ändern, ein Konzept des sonstigen Gesamtergebnisses einzuführen oder Angaben im Anhang zu fordern.

Die Entscheidung des IPSASB, neue Elemente einzuführen, wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen wie folgt begründet:

Der IPSASB [...] ist zu dem Schluss gekommen, dass der am ehesten transparente Ansatz darin besteht, aufgeschobene Zuflüsse und aufgeschobene Abflüsse als separate Elemente zu definieren. Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der IPSASB, dass es wahrscheinlich sei, dass ohne die Definition von separaten Elementen, die Behandlung von Zu- und Abflüssen, die in künftigen Berichtsperioden eintreten, auf Einzelfallbasis und auf Standardebene adressiert werden würde, wobei möglicherweise uneindeutige und konfligierende Prinzipien zum Einsatz kommen könnten.

In der Praxis mag die Definition dieser Elemente in einigen Fällen zu ähnlichen Ergebnissen wie die Vorschriften in Bezug auf Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand führen. Der IPSASB hält jedoch fest, dass der Ansatz über aufgeschobene Zu- und Abflüsse "nicht das Gleiche wie das Matching-Konzept in früheren Rahmenkonzepten für den Privatsektor" ist.

Vergleich der Definitionen der Elemente mit den Definitionen des IASB

Wegen der Einführung zusätzlicher Elemente weichen die Definitionen anderer Elemente in einigen Fällen von den in den IFRS verwendeten ab. In der nachfolgenden Tabelle werden die Definitionen aus den Vorschlägen des IPSASB mit denen aus dem Rahmenkonzept des IASB gegenüber gestellt.

 

IPSASB-Vorschläge
Rahmenkonzept des IASB
Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die das Potential aufweist, zu einem Zufluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen zu führen, die das Unternehmen gegenwärtige kontrolliert und die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert.
Ein Vermögenswert ist eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt.
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und von deren Erfüllung erwartet wird, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen des Unternehmens, führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen.
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.
Erträge* sind:
  1. Zuflüsse während der laufenden Berichtsperiode, die das Nettovermögen eines Unternehmens erhöhen, mit Ausnahme von
    1. Eigentümerbeiträgen und
    2. Erhöhung von aufgeschobenen Zuflüssen sowie
  2. Zuflüsse während der laufenden Berichtsperiode die aus einer Abnahme von aufgeschobenen Zuflüssen resultieren.
Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden dar, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen und nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen sind.
Aufwendungen sind:
  1. Abflüsse während der laufenden Berichtsperiode, die das Nettovermögen eines Unternehmens mindern, mit Ausnahme von
    1. Eigentümerentnahmen und
    2. Erhöhung von aufgeschobenen Abflüssen sowie
  2. Abflüsse während der laufenden Berichtsperiode die aus einer Abnahme von aufgeschobenen Abflüssen resultieren.
Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von Schulden dar, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen und nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen sind.
Eigentümerbeiträge sind Zuflüsse von Ressourcen in ein Unternehmen, die von externen Parteien beigetragen werden und zur Entstehung oder Erhöhung von Anteilen am Nettovermögen des Unternehmens führen.
Eigentümerentnahmen sind Abflüsse von Ressourcen aus einem Unternehmen, die an externen Parteiengehen und zur Rückgabe oder Verminderung von Anteilen am Nettovermögen des Unternehmens führen.
Eigentümeranteile sind nicht definiert.
Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens.

*) Im Englischen wird im Entwurf des IPSASB auf "Revenue" Bezug genommen, also auf erwirtschaftete Gewinne. Im Rahmenkonzept des IASB wird dagegen auf "Income" Bezug genommen, was auch Bewertungsgewinne mit einschließt. Allerdings weist der IPSASB in seinem Entwurf darauf hin, dass Bewertungsgewinne "einen Zuwachs an wirtschaftlichem Nutzen darstellen und sich daher dem Wesen nach nicht von erwirtschafteten Gewinnen unterscheiden".

Bewertung

In Entwurf 3 werden Bewertungskonzepte identifiziert, die den IPSASB bei der Bestimmung der Bewertungsgrundlagen für die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) leiten sollen. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Auswahl von Bewertungsgrundlagen, die die Ziele von Zurverfügungstellung entscheidungsrelevanter Finanzinformationen und von Erfüllung von Rechenschaftspflicht erfüllen. Da viele der Vermögenswerte im öffentlichen Sektor zu Betriebszwecken gehalten werden, wird in dem Entwurf die Meinung vertreten, dass der Kostenansatz oft sachgerecht sein wird.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Sie sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich.

Deloitte gibt weitere neue e-Learning-Module heraus

08.11.2012

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat zwei neue e-Learning Module herausgegeben - zur Ausbuchung unter IFRS 9 'Finanzinstrumente' und zur Saldierung unter IAS 32 'Finanzinstrumente: Ausweis'. Diese Module ergänzen den umfassenden Katalog von e-Learning-Materialien zu IFRS, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die beiden neuen Module decken die folgenden Lerninhalte ab:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Ausbuchung - deckt den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Prinzipien für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 ab.
  • IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis - Saldierung - deckt die Kernvorschriften von IAS 32 in Bezug auf die Darstellung von Finanzinstrumenten wie vom IASB im Dezember 2011 zur Aufnahme zusätzlicher Leitlinien und Angabevorschriften als Ergebnis des gemeinsamen Saldierungsprojekts mit dem FASB geändert ab.

Hinweis: Bei erstmaligem Zugriff auf die Module werden Sie um Registrierung gebeten - im Rahmen dieser Registrierung werden jedoch keine persönlichen Daten abgefragt.

Die Veröffentlichung dieser beiden neuen Module folgt der Veröffentlichung von drei neuen Modulen zu IFRS 9, IFRS 10 und IFRS 11 vor einigen Wochen. Derzeit stehen 42 Module zur Verfügung, die die bestehenden und neu herausgegebenen Standards des IASB abdecken. Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

Bilanzierung von islamischen Finanzgeschäften

08.11.2012

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat ein zweiteiliges Memorandum veröffentlicht, das von seinem Stab erarbeitet wurde und in dem islamische Finanzgeschäfte, die bilanzielle Behandlung verschiedener islamischer Finanzinstrumente und die Gründe erläutert werden, warum der MASB entschieden hat, dass islamischen Finanzinstitute in Malaysia keine Ausnahme gewährt wird und diese die malaysischen Rechnungslegungsstandards (Malaysian Financial Reporting Standards, MFRS), die den IFRS äquivalent sind, anwenden müssen. Das Memorandum schließt mit einem Appell an den IASB, islamische Bilanzierungsfragen zu bedenken.

Das zweiteilige Memorandum des Stabs des MASB enthält Sichtweisen, "die nicht notwendigerweise die offizielle Sichtweise des MASB darstellen", und bietet einen Überblick über islamische Finanzgeschäfte und ihren Ursprung in der modernen globalen Wirtschaft, dem eine Analyse verschiedener Bilanzierungsfragen folgt.

Der erste Teil des englischsprachigen Memorandums erläutert den Hintergrund vieler islamischer Finanztransaktionen, wobei erläutert wird, dass sie durch die Verwendung von Handelsverträgen anstelle von Krediten charakterisiert sind, wo wiederum der Handelsgegenstand ein materieller Vermögenswert oder ein gestatteter immaterieller Vermögenswert (deren Bandbreite beschränkt ist) sein muss. Der Scharia'a gemäße Vorschriften wie beispielsweise das Verbot, Zinsen zu nehmen, oder die Vorschrift, bestimmte Vermögenswerte nicht zum Gegenstand eines Handels machen zu dürfen, und zugehörige Erwägungen werden ebenfalls erläutert.

In dem Memorandum wird dann die Behandlung von islamischen Finanzgeschäften unter den Standards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden, und unter den IFRS verglichen und gegenübergestellt. Es wird festgehalten, dass "die AAOIFI in der Vergangenheit zwei Kernkonzepte der IFRS nicht unterstützt hat: Inhalt vor Form und Zeitwert des Geldes".

In Bezug auf Inhalt vor Form wird in dem Memorandum festgehalten: "Obwohl islamische und herkömmliche Finanzgeschäfte hinsichtlich Philosophie und rechtlicher Form stark voneinander abweichen, werden erstere oft so ausgestaltet, dass sie die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen haben wie letztere." Es werden auch Beispiele genannt, wie die Bilanzierung für gleiche Instrumente unter den AAOIFI-Standards und unter IFRS aussieht.

Im ersten Teil des Memorandums wird zur Frage der Anwendung der IFRS folgende Schlussfolgerung gezogen:

Nach Meinung des MASB sind Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen ebenso wertvoll wie wenn nicht gar wertvoller als Informationen zur gesetzlichen Form des Vertrags. Trotz der Unterschiede in der vertraglichen Form sind viele islamische Finanzprodukte darauf ausgelegt, die wirtschaftlichen Auswirkungen herkömmlicher Produkte zu replizieren. Deshalb neigt der MASB eher den Ansatz- und Bewertungsgrundlagen der IFRS zu, die den wirtschaftlichen Gehalt von Transaktionen betonen. Der MASB versteht, dass die Form eines Vertrags aus islamischer Perspektive ebenfalls wichtig ist, und ermutigt daher zu entsprechenden Angaben (die die Angaben beinhalten können, die von der AAOIFI empfohlen werden), um hervorzuheben, ob die Gebote der Scharia'a eingehalten werden, und um zwischen der Scharia'a gemäßen und herkömmlichen Verträgen zu unterscheiden, die auf eine ähnliche Art und Weise angesetzt und bewertet werden.

Diese Schlussfolgerung in Kombination mit Bedenken, dass die Standards der AAOIFI "auf bestimmte Verwendungen einer begrenzten Anzahl von Verträgen ausgerichtet sind" und dass "das Bestehen separater islamischer Standards zu unerwünschten Arbitrage- und Missbrauchsmöglichkeiten führen kann", hat den MASB dazu bewogen, keine Ausnahme für islamische Finanzinstitute unter den MFRS zu gewähren.

Der zweite Teil des Memorandums ist der Analyse einiger aktuellen Fragen der Anwendung der IFRS auf islamische Finanzgeschäfte gewidmet. Dazu gehören:

  • Islamische Leasinggeschäfte (ijarah) sowohl unter IAS 17 Leasingverhältnisse als auch unter den Vorschlägen, die im Rahmen des IASB-Projekts zu Leasingverhältnissen erarbeitet werden, wobei festgehalten wird, dass der gegenwärtige Ansatz, ijarah normalerweise als Mietleasingverhältnisse zu klassifizieren, selten zu einer außerbilanziellen Behandlung führt;
  • Islamische Einlagen (auf Grundlage von mudarabah und wakalah), die normalerweise als Verbindlichkeiten dargestellt werden (im Grunde genommen Einlagen) aber bei denen die malaysische Zentralbank, Bank Negara Malaysia, zur Behandlung als 'Anlagekonto' ermutigt, das außerbilanziell behandelt werden aber auch möglicherweise in einigen Fällen unter IAS 27 oder IFRS 10 konsolidiert werden kann;
  • Islamische Versicherungen (takaful), wo sich die Frage ergibt, wie qard zu bilanzieren sind, zinsfreie Darlehen, die ein takaful-Anbieter auf die Einlagen seiner Teilnehmer gewährt, die entweder nach IAS 39 oder nach IAS 27 als einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft ähnlich bilanziert werden oder einfach als Aufwand erfasst werden können.

Die Schlussfolgerung des zweiten Teils des Memorandums ist, dass es "ein Grund für Besorgnis" sei, dass diese Sachverhalte allein im malaysischen Kontext abgehandelt werden und der IASB sich wenig einbringt. Der finale Appell lautet: "Der Stab des MASB ist der Meinung, dass es höchste Zeit ist, dass der IASB selbst sich der Bilanzierungsfragen in Bezug auf islamische Finanzgeschäfte annimmt."

Die beiden Teile des englischsprachigen Memorandums stehen Ihnen auf der Internetseite des MASB zur Verfügung:

IFRS in Focus-Newsletter zu den Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften

07.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine neue Ausgaben des 'IFRS in Focus'-Newsletters herausgegeben. Thema des Newsletters sind die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27, die der IASB am 31. Oktober 2012 in Bezug auf Investmentgesellschaften vorgenommen hat.

Mit den Änderungen hat der IASB eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse eingeführt. Diese gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Investmentgesellschaften bewerten ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Mit den Änderungen werden auch neue Angabevorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften in IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IAS 27 Separate Abschlüsse aufgenommen. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

In dem jetzt veröffentlichten Newsletter werden alle Änderungen beschrieben und zusammengefasst.

Sie können ihn sich hier herunterladen.

Einen Überblick über neu auf IAS Plus eingestellte Publikationen haben Sie jederzeit über den Reiter "Publikationen" auf unserer Startseite. Alle Publikationen werden außerdem automatisch auch den entsprechenden Nachrichten, Standards, Rechtskreisen sowie Ressourcen- und Projektseiten zugeordnet und sind dort in der rechten Spalte unter "Zugehörige Publikationen" zu finden.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

07.11.2012

Das IFRS Interpretations Committee wird seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung am 13. und 14. November 2012 in London abhalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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