November

Neue Zusammensetzung des EFRAG-Aufsichtsrats bekanntgegeben

22.11.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite Informationen zur neuen Zusammensetzung des EFRAG-Aufsichtsrats (Supervisory Board) zur Verfügung. Unter den neu berufenen Vertretern des Privatsektors befindet sich auch Stig Enevoldsen, Partner von Deloitte Dänemark und früherer EFRAG-Vorsitzender.

Die Amtszeiten aller Mitglieder des EFRAG-Aufsichtsrats endeten Ende September 2012. Auf der Grundlage von Empfehlungen des Führungs- und Nominierungsausschusses von EFRAG hat die EFRAG-Vollversammlung in ihren Sitzungen am 25. Oktober und 20. November die 14 Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vertreter aus dem Privatsektor sind, neu bzw. zum Teil erneut berufen. Alle Mitglieder wurden für eine dreijährige Amtszeit berufen. Die von der EU benannten Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich des Aufsichtsratsvorsitzenden werden im Dezember nach Abschluss des Nominierungsprozesses der EU-Kommission bekanntgegeben.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine Liste aller Vertreter des Privatsektors im EFRAG-Aufsichtsrat.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

21.11.2012

Vor dem Hintergrund der Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat am 31. Oktober 2012 die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht, mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt wird. Die neuen Vorschriften sind (auf modifiziert rückwirkender Grundlage) auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Sie finden die aktualisierte Datei hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. November 2012).

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum CICA-Papier zu Fragen der Bewertung in der Finanzberichterstattung

21.11.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem kanadischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) zu dessen Forschungspapier mit dem Titel "Hin zu einem Bewertungsrahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch gewinnorientierte Unternehmen" zur Verfügung.

Obwohl EFRAG einen Punkten in dem im Juni 2012 veröffentlichten Forschungspapier zustimmt (beispielsweise dass Rechenschaftspflicht berücksichtigt werden sollte, wenn überlegt wird, wie Vermögenswerte und Schulden bewertet werden sollen, und dass Schätzungen mit großen Fehlermargen nicht als Bewertungsgrundlage verwendet werden sollten), stimmt EFRAG dem im Papier vorgeschlagenen Bewertungsmodell nicht zu und widerspricht auch der Aussage, dass eine Bewertung zum gegenwärtigen Marktwert immer die entscheidungsnützlichsten Informationen bietet, wenn diese eine getreue Darstellung ermöglicht.

EFRAG ist nicht der Meinung, dass es möglich ist, eine ideale Bewertungsgrundlage zu identifizieren. Man ist vielmehr der Meinung, dass ein Bewertungsrahmenkonzept dazu dienen sollte, die Eigenschaften der verschiedenen Bewertungsgrundlagen zu erläutern und darauf zu verweisen, wie sie in Entsprechung der Bedürfnisse verschiedener Adressaten eingesetzt werden können.

Kommentare zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Protokoll und Präsentationen von der gemeinsamen Veranstaltung von DRSC und EFRAG zur Überprüfung von IFRS 8 und zum Diskussionspapier zu Angaben

21.11.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 13. November 2012 eine Veranstaltung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' und zum EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben in Frankfurt abhalten. Das DRSC stellt jetzt das Protokoll und die Präsentationen von der Veranstaltung zur Verfügung.

Die Veranstaltung war teil einer Reihe von Veranstaltungen, die EFRAG gemeinsam mit nationalen Standardsetzern im Oktober und November in ganz Europa angeboten hat.

Ziel der Veranstaltungen war, europäische Sichtweisen in den vom IASB angestoßenen Prozess für die Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente nach dessen Einführung sowie in ein mögliches Projekt des IASB zu einem Angabenrahmenkonzept einfließen zu lassen.

Zu den jetzt veröffentlichten Dokumente auf der Internetseite des DRSC kommen Sie hier.

Australischer AASB äußert Bedenken zur Erlöserfassung

21.11.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat an den International Accounting Standards Board (IASB) geschrieben und Bedenken über die Richtung zum Ausdruck gebracht, die die jüngsten Diskussionen des IASB zur Erlöserfassung genommen haben. Unter anderem geht es um eine möglich Wiedereinführung einer Schwelle in Bezug auf die Einbringlichkeit von Erlösen.

Der IASB erörterte das Thema der Einbringlichkeit von Erlösen und einer möglichen Schwelle auf seiner Sitzung im September 2012. Dabei ging es um mögliche Verbesserungen des Erlöserfassungsmodells, um die Vorschläge zum Ausweis des Wertminderungspostens klarzustellen.

In seinem Schreiben hält der AASB fest, dass er "der Meinung ist, dass die Wiedereinführung einer Schwelle in Bezug auf die Einbringlichkeit von Erlösen nicht im Einklang mit dem Kernprinzip des vorgeschlagenen Modells steht, nach dem ein Unternehmen Erlöse erfassen sollte, um die Übertragung von zugesagten Gütern oder Dienstleistungen an Kunden zu einem Betrag darzustellen, der die Gegenleistung widerspiegelt, die zu erhalten sich das Unternehmen im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen berechtigt sieht".

Im Schreiben heißt es weiterhin, dass eine Schwelle in Bezug auf die Einbringlichkeit, mit der Kreditrisiko in die Bewertung von Erlösen eingebracht wird, ein bewertungsbezogener und kein transaktionsbezogener Ansatz ist. Es wird auch festgehalten, dass das Kreditrisiko des Kunden in keinem Zusammenhang mit den gelieferten Gütern oder Dienstleistungen steht und die  Aufrechnung von ausfallgefährdeten Forderungen mit Erlösen nützliche Informationen verschleiern könne.

In dem Schreiben wird auch festgehalten, dass der AASB hinsichtlich der Einführung von regelbasierten Vorschriften in Bezug auf Näherungswerte für die Bemessung der Leistung eines Unternehmens besorgt ist. Insbesondere geht es in dem Schreiben darum, dass der IASB auf seiner Sitzung im Oktober 2012 erörtert hat, ob ‘ausgelieferten Einheiten’ oder ‘produzierten Einheiten’ als outputbasierte Verfahren für die Bemessung des Fortschritts geeignet sind.

Ziel des Schreibens des AASB ist es, die in dem Schreiben genannten Sachverhalte dem IASB zu Kenntnis zu bringen, "bevor der IASB dieses wichtige Projekt abschließt".

Sie können auf das englischsprachige Schreiben direkt auf der Internetseite des AASB zugreifen.

Neue Ausgabe der Investor Perspectives des IASB

20.11.2012

Es ist eine neue Ausgabe des an Anleger gerichteten IASB-Newsletters 'Investor Perspectives' zum Thema Investmentgesellschaften verfügbar.

In dieser Ausgabe erörtert IASB-Mitglied Paul Pacter die Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse, die der IASB am 31. Oktober 2012 mit der Veröffentlichung der Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) gewährt hat.

Sämtliche Ausgaben von Investor Perspectives sind auf der Internetseite des IASB archiviert.

ESMA-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Aktualisierung des Handbuchs für den Konsultationsprozess

20.11.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren vorgeschlagener aktualisierten Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess zur Verfügung. ESMA hinterfragt die Ausgestaltung einiger Änderungen, die zum Teil bereits vom IASB umgesetzt oder initiiert wurden.

Die Stellungnahme trägt das Datum vom 23. Oktober 2012 wurde aber erst jetzt von ESMA zwecks größerer Verbreitung veröffentlicht.

In der Stellungnahme verleiht ESMA der Meinung Ausdruck, dass die Zielsetzung des Konsultationsprozesses und die Möglichkeiten, diese Ziele zu erreichen, im Handbuch für den Konsultationsprozess besser dargestellt und mit den Zielen der IFRS-Stiftung in Zusammenhang gestellt werden sollten. Insbesondere geht es aus Gründen des öffentlichen Interesses um die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards, die auf klar basierten Prinzipien basieren.

Darüber hinaus geht es ESMA aber auch um die angestrebte Forschungsphase zu Standards, die auch Niederschlag in der Ausgestaltung des Agendakonsultationsprozesses des IASB wie mit der Agendakonsultation 2011 angestoßen und im neu einzurichtenden beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) findet, in dem nationale und regionale Standardsetzer vertreten sein sollen:

Als Ergebnis der Bedeutung, die ESMA der Unabhängigkeit des IASB zumisst sind wir der Meinung, dass im Allgemeinen der IASB seine eigene Agenda bestimmen und seine eigenen Forschungsarbeiten durchführen sollte, auch wenn wir zustimmen, dass alle Interessensgruppen konsultiert werden sollten. Wir erkennen an, dass der Board in einigen Fällen das Bedürfnis verspüren kann, mit anderen Standardsetzern zusammenzuarbeiten. In diesen Fällen glauben wir jedoch, dass der Board immer sicherstellen sollte, dass das Ergebnis dieser Projekte die Zielsetzung und den Anspruch an Hochwertigkeit der Standards erfüllt, die der IASB in seinen eigenen Projekten erfüllt.

ESMA ist insgesamt auch der Meinung, dass der Treuhänderausschuss der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) sich mehr auf den Gehalt von Verlautbarungen kümmern sollte und nicht nur um die Einhaltung des Prozesses, d.h. er sollte auch sicherstellen, dass die Zielsetzung des Konsultationsprozesses erfüllt und nicht nur der Wortlaut des Konsultationshandbuchs erfüllt wird.

Weiterführende Informationen:

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

20.11.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite die Tagesordnungen für die Sitzungen seines IFRS-Fachausschusses, seines HGB-Fachauasschusses und der gemeinsamen Sitzung beider Gremien im Dezember 2012 zur Verfügung.

Die Tagesordnungen können Sie einzeln auf der Internetseite des DRSC einsehen:

Im Überschneidungsbereich der Arbeit beider Fachausschüsse finden sich die folgenden Themen:

  • Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC
  • Internationale Zusammenarbeit und Positionierung des DRSC
  • Stand aktueller Projekte auf EU-Ebene
  • Enforcement auf Europäischer Ebene aus dem Blickwinkel der DPR
  • IDW-Arbeitsprogramm und Zusammenarbeit mit dem DRSC

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses 2011-2013 heraus

20.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/2 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013 (Vorgeschlagene Änderungen an den International Financial Reporting Standards)' herausgegeben, der die jüngsten Vorschläge in Bezug auf kleinere Änderungen an bestehenden IFRS enthält.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Mit dem heute veröffentlichten Entwurf werden Änderungen an den folgenden Verlautbarungen vorgeschlagen:

Verlautbarung Vorgeschlagene Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen)
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS
Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures
Stellt klar:
  • vom Anwendungsbereich von IFRS 3 ist die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen wie in IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen definiert ausgeschlossen;
  • die Ausnahme vom Anwendungsbereich in Paragraf 2(a) in IFRS 3 gilt nur für den Abschluss des Joint Venture oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien)
Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt
Stellt klar, dass sich IFRS 3 und IAS 40 nicht gegenseitig ausschließen. Die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 erfüllt, erfordert die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander.

Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens für die Änderungen sind Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung soll gestattet sein.

Der Entwurf enthält keine Vorschläge zur Anwendung der erlösbasierten Abschreibung nach IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, da der IASB auf seiner Sitzung im Oktober 2012 entschieden hat, diese Vorschläge in einem eigenen Entwurf zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen.

Die Vorschläge ergänzen die Vorschläge im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2010-2012, zu denen ein Entwurf im Mai 2012 veröffentlicht wurde und deren Fertigstellung im zweiten Quartal 2013 erwartet wird.

Die Stellungnahmefrist für den heute veröffentlichten Entwurf beträgt 90 Tage und endet am 18. Februar 2013.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs und der Entwurf selbst zur Verfügung.

EDTF wird die Ergebnisse zu Risikoangaben von Banken dem IASB vorstellen

20.11.2012

Am 30. Oktober 2012 hat die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) einen Bericht gegenüber dem Finanzstabilitätsrat (FSR) veröffentlicht, in dem wesentliche Verbesserungen bei der Angabe von Risiken durch Banken empfohlen werden. Während der laufenden IASB-Sitzung wird die EDTF die Ergebnisse und Empfehlungen dem IASB vorstellen. Ein Foliensatz für diesen Sitzungsteil wurde jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

In ihrem Bericht identifiziert die EDTF sieben grundlegende Prinzipien für die Verbesserung von Risikoangaben, die die ausgesprochenen Empfehlungen unterstützen und als ein Rahmenkonzept für künftige Arbeiten zu Risikoangaben und als Referenzwert angesehen werden, anhand dessen Banken die Qualität ihrer gegenwärtigen und künftigen Angaben bewerten können.

Am 2. November 2012 hat der IASB eine Presseerklärung veröffentlicht, in der er den Bericht begrüßt und betont, dass der Bericht "unsere eigenen Bemühungen ergänzt, die Transparenz, die Entscheidungsnützlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu verbessern". Der IASB kündigte außerdem an, dass er die Empfehlungen der EDTF berücksichtigen wird, wenn er neue Angabeprinzipien im Rahmen seines Projekts zum Rahmenkonzept entwickelt.

Während der Sitzung mit dem IASB (Mittwoch, 21. November, 12:00h - 13:00h deutscher Zeit) wird die EDTF deshalb den Schwerpunkt auf Bereiche legen, die von besonderem Interesse für den IASB sind. Die folgenden Punkte in Bezug auf den EDTF-bericht werden im Foliensatz genannt:

  • Die Vorschläge der EDTF stehen im Einklang mit IFRS 7.7 und IFRS 7.13;
  • Angaben können in geprüften Abschlüssen, Lageberichten oder Säule-3-Berichten geleistet werden;
  • die Prinzipien und Empfehlungen bauen auf bestehenden Rechnungslegungsvorschriften und anderen Angabevorschriften auf;
  • der Bericht spiegelt Risikoaspekte wider, auf die sich Banken derzeit konzentrieren;
  • es wird die Empfehlung ausgesprochen, die Vorgehensweise für die Identifizierung von wertgeminderten Krediten zu beschreiben einschließlich der Frage, wie Banken wertgeminderte, umgeschuldete und geheilte Kredite definiere, und wie die Stundungspolitik der Banken aussieht;
  • es wird vorgeschlagen, Bewegungen in wertgeminderten Krediten überzuleiten;
  • es wird eine Fälligkeitsanalyse von Vermögenswerten und Schulden auf Grundlage der vertraglichen Restlaufzeiten vorgeschlagen;
  • es wird eine tabellarische Aufstellung belasteter Vermögenswerte vorgeschlagen;
  • es gibt ein Paket von Empfehlungen in Bezug auf Liquidität und Finanzierung und die Nützlichkeit einer konsolidierten Kapitalflussrechnung.

Sie können sich den englischsprachigen Foliensatz direkt von der Internetseite des IASB herunterladen. Eine Anmeldung für die Internetübertragung dieses Sitzungsteils ist über diese IASB-Seite zur Novembersitzung möglich.

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