November

Neues Rechnungslegungsrecht in der Schweiz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft

27.11.2012

Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch das Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2013 für die entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen beschlossen. Mit den Änderungen wird in der Schweiz ein gestuftes Berichterstattungssystem eingeführt, das sich an der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens orientiert. Außerdem wurde festgelegt, welche Berichterstattungsstandards in der Schweiz zulässig sind.

Mit Übernahme des neuen Rechnungslegungsrechts gilt Folgendes:

Gestufte Berichterstattung:

Das neue Rechnungslegungsrecht knüpft grundsätzlich nicht mehr an die Rechtsform des Unternehmens, sondern an dessen wirtschaftliche Bedeutung an. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500.000 Umsatzerlös pro Geschäftsjahr, Vereine und Stiftungen, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen, und nicht prüfungspflichtige Stiftungen müssen nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen (sogenannte "Milchbüchlein-Rechnung"). Weitergehende Bestimmungen gelten für Unternehmen, die prüfungspflichtig sind, und für Konzerne. Unter bestimmten Voraussetzungen muss im Interesse des Kapitalmarkts oder zum Schutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen ein Einzelabschluss oder eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden.

Anerkannte Standards zur Rechnungslegung:

Die neue Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sieht vor, dass fünf private Regelwerke als anerkannte Standards zur Rechnungslegung (IFRS, IFRS für KMU, Swiss GAAP FER, US GAAP und IPSAS) in der Schweiz zulässig sind. Aufgrund des direkten Verweises auf diese Standards ist stets deren aktuellste Fassung maßgebend. Ein Standard muss vollständig und für den ganzen Abschluss übernommen werden.

Die Unternehmen haben zwei bzw. drei Jahre Zeit, um sich an die neue Rechtslage anzupassen. Sie müssen die neuen Bestimmungen ab dem Geschäftsjahr 2015 – bei der Konzernrechnung ab dem Geschäftsjahr 2016 – anwenden. Sie können diese aber auch freiwillig bereits früher anwenden.

Auf der Internetseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements - Bundesamt für Justiz stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

IIRC gibt 'Prototyp eines Rahmenkonzepts' offiziell frei und bestätigt Zeitplan für die Fertigstellung

27.11.2012

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat den Prototypen seines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung offiziell freigegeben. Der Prototyp des Rahmenkonzepts, das auch als "<IR>" bezeichnet wird, war bereits während der Konferenz zum Abschluss des ersten Jahres des Pilotprogramms zur integrierten Berichterstattung als Arbeitspapier vorgestellt worden. Mit der jetzt erfolgten öffentlichen Freigabe wurde auch der vorgesehene Zeitplan für die Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments als nächster Schritt für die Fertigstellung des Rahmenkonzepts bis Ende 2013 offiziell bestätigt.

Der Prototyp des <IR> wurde gemeinsam von einer Reihe von themenspezifischen Arbeitsgruppen, der allgemeinen Facharbeitsgruppe (Technical Task Force) des IIRC und dem IIRC-Sekretariat erarbeitet. Außerdem wurden Rückmeldungen der Anwender zum Diskussionspapier aus dem September 2011 aufgenommen.

Die Freigabe des Prototyps folgt der Veröffentlichung eines Entwurfs der Struktur des Rahmenkonzepts im Juli 2012 und der Vorstellung eines Arbeitsentwurfs im September 2012. Im Vergleich mit dem Entwurf ist der Prototyp des <IR> sehr viel umfangreicher im Anwendungsbereich, und die Kernprinzipien, Konzepte und Leitlinien wurden deutlich ausgearbeitet.

Im Zusammenhang mit der Freigabe des Prototypen bestätigte der IIRC noch einmal, dass ein Entwurf des Rahmenkonzepts zu Konsultationszwecken vermutlich im April 2013 veröffentlicht werden wird; eine finale "Version 1.0" soll im Dezember 2013 folgen.

Eine englischsprachige Presseerklärung zur offiziellen Freigabe des Prototypen, die auch eine Verknüpfung auf den Prototypen des <IR> enthält, finden Sie auf der Internetseite des IIRC.

SEC-Vorsitzende Mary Schapiro legt ihr Amt nieder

26.11.2012

Nach beinah vier Jahren im Amt der Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird deren Vorsitzende Mary Schapiro am 14. Dezember 2012 ihr Amt niederlegen. Nachfolgerin soll die SEC-Kommissarin Elisse B. Walter werden.

Schapiro stand seit Anfang 2009 an der Spitze der Behörde, die sie nach der globalen Finanzmarktkrise zu stärken, zu reformieren und neu zu beleben suchte. In die Amtszeit von Mary Schapiro fielen eine Reihe millionenschwerer Strafen gegen Banken sowie die Ausgestaltung des Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetzes.

In den Vereinigten Staaten reichen üblicherweise die Inhaber führender politischer Positionen nach der Wahl eines Präsidenten ihren Rücktritt ein; sie werden aber oft  - insbesondere wenn es sich um eine Wiederwahl eines Präsidenten handelt - wiederberufen. Mit der Benennung einer Nachfolgerin ist allerdings klar, dass Schapiro endgültig aus dem Amt scheiden wird, zumal mit ihrem Rücktritt schon seit einiger Zeit gerechnet wurde.

Nach der Veröffentlichung des endgültigen IFRS-Berichts des Stabs der SEC mit dem Titel Arbeitsplan für die Erwägung der Einbettung der international Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem US-amerikanischer Unternehmen im Juli 2012 werden alle Änderungen bei der SEC genau verfolgt. Als positives Signal wird in diesem Zusammenhang gewertet, dass Schapiros Nachfolgerin Elisse B. Walter kürzlich in einer öffentlichen Rede die Position vertreten hat, dass der Zeitrahmen für eine Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zwar unbstimmt sei, dass diese ihrer Meinung nach aber letzendlich geschehen werde.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum Rücktritt Schapiros finden Sie auf der Internetseite der SEC.

DRSC nimmt Stellung zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

26.11.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB bezüglich dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU Stellung genommen.

Das DRSC stellt seine Anmerkung unter den Vorbehalt, dass der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Deutschland übernommen wurde und daher keine Erfahrungen in Bezug auf dessen Anwendung durch deutsche KMU vorliegen.

Dennoch beteiligt sich das DRSC an der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU und macht Anmerkungen in zwei grundlegenden Bereichen: den Annahmen des IASB in Bezug auf Adressaten und Erstellern von KMU-abschlüssen und dem Überprüfungsprozess und den Kriterien für die Änderungen am IFRS für KMU. In beiden Bereichen sieht das DRSC noch weiteren Klarstellungsbedarf.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IASB aktualisiert Arbeitsplan im Nachgang seiner Novembersitzung

25.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen überarbeiteten Arbeitsplan veröffentlicht, der Änderungen widerspiegelt, die das Ergebnis der Entscheidungen sind, die auf seiner Sitzung im November gefällt wurden oder die sich aus der Veröffentlichung von Entwürfen oder endgültigen Standards ergeben.

 

Hintergrund zu den Änderungen

Während der Sitzung im November wurden die fachlichen Erörterungen zum Projekt Finanzinstrumente - Wertminderung abgeschlossen. Auf einer künftigen Sitzung sollen allerdings noch die Stellungnahmefrist, Überlegungen im Zusammenhang mit dem Konsultationsprozess und eine Abstimmungsvorlage erörtert werden. Deshalb wurde die Veröffentlichung eines Entwurfs in das erste Quartal 2013 verschoben.

Das Projekt IAS 41 - Produzierende biologische Vermögenswerte wurde mit dem neuen Arbeitsprogramm offiziell von einem Forschungsprojekt zu einem aktiven Projekt des IASB erhoben. Ein Entwurf wird weiterhin in der ersten Jahreshälfte 2013 erwartet.

Das Projekt IAS 16/IAS 38 - Erlösbasierte Abschreibungsmethoden wurde umbenannt in IAS 16/IAS 38 - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38).

Zu den Projekten Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2011-2013 und IAS 28 - Sonstige Änderungen des Nettovermögens bei Anwendung der Equity-Methode wurden letzte Woche Entwürfe veröffentlicht, sodass die entsprechenden Zieldaten aus dem Arbeitsprogramm entfallen sind. Für beide Projekte wurde jetzt die geplante Fertigstellung im dritten Quartal 2013 als Zieldatum aufgenommen.

Das Projekt zur Konsolidierung von Investmentgesellschaften wurde mit Veröffentlichung der Änderungen am 31. Oktober 2012 abgeschlossen und aus dem Arbeitsprogramm genommen.

 

Dokumente im Rahmen von Kosultationsprozessen, die vor Ende 2012 erwartet werden

Die folgenden Dokumente, die im Rahmen von Konsultationsprozessen zu veröffentlichen sind, werden bis Ende 2012 erwartet (diese Übersicht spiegelt zum Teil bereits oben genannte Entwicklungen wider):

 

Sie können den Arbeitsplan des IASB mit Stand 23. November 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC verabschiedet

23.11.2012

In seiner Sitzung vom 22. November 2012 hat der Verwaltungsrat die Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC verabschiedet.

Der Entwurf dieses Dokuments war vom Verwaltungsrat beschlossen und im August und September zur Diskussion gestellt worden. In dieser Konsultation gingen sieben Stellungnahmen aus der interessierten Öffentlichkeit ein. Die darin aufgeführten Themen und genannten Aspekte wurden vom Verwaltungsrat aufgenommen. Das nunmehr veröffentlichte und gegenüber dem Entwurf ergänzte Dokument ist das Ergebnis dieser Diskussion.

In den Gurndsätzen und Leitlinien werden neben der Zielrichtung der Arbeit des DRSC u.a. auch die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen und Gremien und die Arbeit der Fachausschüsse definiert. Darüber hinaus werden die Produkte des Vereins und die dazugehörigen Produktionsprozesse dargelegt.

Sie können sich die Grundsätze und Leitlinein für die Arbeit des DRSC direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IFRS-Fachausschuss nimmt Stellung zur vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu negativen Zinserträgen

23.11.2012

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu dessen Entscheidung genommen, den Ausweis negativer Zinserträge bei Finanzinstrumenten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Das Komitee war zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass negative Zinserträge eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld der Definition von Zinserträgen nach IAS 18 nicht genügen, da sie einen Nettoabfluss anstatt eines Nettozuflusses von wirtschaftlichem Nutzen darstellen.

Als Ergebnis der vorangegangenen Diskussion, in welche die DRSC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente einbezogen war, lehnt der Fachausschuss die vorläufige IFRSIC-Entscheidung ab. Stattdessen kommt er zum Schluss, dass eventuelle „negative“ Zinscashflows bei finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Schulden dennoch Zinsertrags- bzw. -aufwandscharakter haben. Sie müssen entsprechend als Teil des Zinsergebnisses ausgewiesen werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Großbritannien setzt überarbeitetes gestuftes Berichterstattungssystem um

23.11.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zwei neue Standards herausgegeben, mit denen ein überarbeitetes gestuftes Berichterstattungssystem für britische Unternehmen umgesetzt wird. Mit dem neuen System wird ein System der reduzierten Angaben für die separaten Abschlüsse von Tochterunternehmen und oberste Mutterunternehmen eingeführt.

Der Übergang auf ein gestuftes Berichterstattungssystem war ein langer und umstrittener Prozess in Großbritannien. Die Konsultationen zur Zukunft der Berichterstattung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland hatten schon seit 2002 gedauert, bevor im Januar 2012 schließlich drei Entwürfe zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) veröffentlicht wurden.

Die Auswirkung der Änderungen ist im Wesentlichen, dass mehr Finanzberichterstattung anhand der IFRS erfolgen wird. Bei der Bekanntgabe der Veröffentlichung der neuen Standards äußerte sich der FRC wie folgt:

Durch die Anwendung eines international basierten Rahmenkonzepts werden alle Unternehmen und Adressaten unabhängig von ihrer Größe die gleiche Rechnungslegungssprache sprechen, während ein proportionaler Ansatz bei den Angaben darauf abzielt, die Bedürfnisse der Adressaten zu erfüllen, ohne dass übermäßige Berichtersattungspflichten auferlegt werden.

Die beiden neuen Standards sind die folgenden:

  • FRS 100 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung - enthält die allgemeinen Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung, wobei vielen Unternehmen eine Wahl von detaillierten Bilanzierungsvorschriften in Abhängigkeit von Faktoren wie beispielsweise Größe oder Zugehörigkeit zu einem Konzern eingeräumt wird;
  • FRS 101 Rahmenkonzept reduzierter Angaben - gilt für die separaten Abschlüsse von Tochterunternehmen und obersten Mutterunternehmen und gestattet ihnen, die gleichen Bilanzierungsregeln wie für die Konzernberichterstattung anzuwenden und gleichzeitig weniger Angaben zu lesiten.

Zu diesen beiden Standards wird noch ein dritter Standard, FRS 102 Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard, kommen, dessen Veröffentlichung 2013 erwartet wird.

Der Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) wird zwar durch diese Standards ebenfalls geändert, bleibt aber als Bestandteil des neuen Berichterstattungssystems erhalten.

Die neuen Vorschriften treten zum 1. Januar 2015 in Kraft, können jedoch auch vorzeitig angewendet werden.

Folgende Dokumente in englischer Sprache stehen Ihne nauf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

Unsere britischen Kollegen haben einen iGAAP-Newsletter herausgegeben, in dem das neue System der reduzierten Angaben unter FRS 101 näher erläutert wird.

Stellungnahme von Deloitte zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

22.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU eingereicht.

In unserer Stellungnahme stimmen wir zu, dass die Überprüfung des IFRS für KMU, die alle drei Jahre stattfinden soll, umfassend sein sollte, aber wir geben der Meinung Ausdruck, dass ein zugrundeliegendes Prinzip für mögliche Änderungen am Standard entwickelt werden sollte. Dies würde es ermöglichen, sicherzustellen, dass ein einheitlicher Ansatz gewählt wird und dass das innere Prinzip des IFRS für KMU und sein Verhältnis zu den vollen IFRS gewahrt bleibt.

In unserer Stellungnahme halten wir fest, dass wir der Meinung sind, dass die folgenden Prinzipien gelten sollten:

  • Der IFRS für KMU sollte nicht geändert werden, um Änderungen an den vollen IFRS widerzuspiegeln, die zu komplex und bedeutend sind wie die überarbeiteten Vorschriften zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die in IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 13 enthalten sind, bevor diese in Kraft getreten sind. Vielmehr sollte die Angemessenheit der Aufnahme eines bedeutenden neuen Standards in den IFRS für KMU erst dann beurteilt werden, wenn Erfahrungen mit dessen Anwendung unter den vollen IFRS vorliegen. Die Überprüfung nach der Einführung mag einen geeigneten Zeitpunkt für diese Beurteilung bieten.
  • Jegliche Aufnahme eines Standards der vollen IFRS in den IFRS für KMU sollte unter Wahrung des konzeptionellen Modells des Standards erfolgen.
  • Bei der Beurteilung eines Standards der vollen IFRS im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in den IFRS für KMU sollte der Board (wie im Leitfaden zum IFRS für KMU vom Oktober 2010 festgehalten) die Kosten und die Möglichkeiten der KMU im Hinblick auf die Erstellung von Finanzinformationen berücksichtigen, bevor er sich für ein komplexeres Modell entscheidet.
  • Es sollte nur dann erwogen werden, eine Entscheidung des IASB, einfachere Vorschriften als in den vollen IFRS in den IFRS für KMU aufzunehmen, rückgängig zu machen, wenn es klare Hinweise gibt, dass dies notwendig ist.

In dem Schreiben gehen wir auch auf andere Sachverhalte ein. So sind wir der Meinung, dass lokale Behörden am besten in der Lage sind, zu beurteilen, wie der Finanzberichterstattungsrahmen für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, in ihrem Rechtskreis ausgestaltet sein sollte. Außerdem sollte die Art von Unternehmen, für die der IFRS für KMU entwickelt wurde, klar benannt werden. Ebenso muss der Entwicklungsprozess für jegliche Änderungen am Standard formuliert werden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IASB veröffentlicht Vorschläge in Bezug auf begrenzte Änderungen bei der Equity-Bilanzierung

22.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' herausgegeben, mit dem begrenzte Änderungen an IAS 28 vorgeschlagen werden, um Leitlinien aufzunehmen, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden. Diese Änderungen werden auch als 'sonstige Änderungen des Nettovermögens' bezeichnet.

Die Frage, wie ein Investor sonstige Änderungen des Nettovermögens zu bilanzieren hat, hat sich aus Folgeänderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen ergeben, die im Jahr 2007 vorgenommen wurden. Seinerzeit wurden explizite Leitlinien gestrichen, die sich damals im Standard befanden. Der Sachverhalt wurde ursprünglich vom IFRS Interpretations Committee erörtert, das empfahl, dass der IASB eine begrenzte Änderung an IAS 28 (überarbeitet 2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures vornehmen solle. In IAS 28 (2011) wurden die Kernvorschriften in Bezug auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode aus der Vorgängerversion des Standards übernommen. IAS 28 (2011) tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft, was bedeutet, dass die Vorgängerversion nicht mehr geändert werden konnte, bevor sie ersetzt wird.

Nach den Vorschlägen in ED/2012/3 ist vorgesehen, dass ein Investor seinen Anteil der Änderungen im Nettovermögen eines Investitionsempfängers, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden und die keine erhaltenen Ausschüttungen sind, in seinem eigenen Eigenkapital erfasst.

Beispiele von Geschäftsvorfällen eines assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures, die zu sonstigen Änderungen des Nettovermögens führen können, beinhalten die folgenden:

  • Herausgabe weiteren Aktienkapitals an andere Parteien als den Investor,
  • Rückkäufe von Eigenkapitalinstrumenten von anderen Anteilseigenern als dem Investor,
  • Schreiben einer Put-Option auf die Eigenkapitalinstrumente des Investitionsempfängers an andere Anteilseigner,
  • Veräußerung oder Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an Tochterunternehmen des Investitionsempfängers,
  • anteilsbasierte Vergütungen, die durch Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden.

Die Berechnung des Betrags, der im Eigenkapital erfasst wird, kann auch die Veränderungen (wenn vorhanden) des Eigentümeranteils des Investors widerspiegeln, die durch den Geschäftsvorfall ausgelöst werden, der zu der sonstigen Änderung des Nettovermögens führt (d.h. eine Verringerung des Eigentümeranteils aufgrund der Herausgabe von Aktien durch ein assoziiertes Unternehmen an andere Anteilseigner).

Mit dem vorgeschlagenen Ansatz würden im Wesentlichen die Vorschriften aus IAS 28 vor den Änderungen von 2007 wieder eingeführt. Er ist als kurzfristige Lösung gedacht, um Abweichungen in der Praxis zu begegnen, bis der IASB sich dem Thema der Bilanzierung nach der Equity-Methode umfassender zuwendet.

Der Entwurf enthält auch eine alternative Sichtweise eines Boardmitglieds, das der Meinung ist, dass die Änderung nicht im Einklang mit den Konzepten anderer Standards (IAS 1, IFRS 10) steht und zu schwerwiegenden konzeptionellen Verwirrungen führen würde. Dieses Boardmitglied ist der Meinung, dass diese kurzfristige Lösung nicht die Finanzberichterstattung verbessert, sondern ein grundlegendes Konzept von Konzernabschlüssen untergräbt.

Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen wird nach Abschluss der Kommentierungsphase entschieden.

Die Stellungnahmefrist beträgt 120 Tage und endet am 22. März 2013.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs mit Verknüpfung auf den Entwurf selbst zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

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