September

Kanadischer AcSB verschiebt verpflichtende IFRS-Anwendung durch bestimmte preisregulierte Unternehmen auf 2014

24.09.2012

Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) hat bekanntgegeben, dass die verpflichtende Anwendung der IFRS durch bestimmte Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Die Entscheidung, diesen Aufschub zu nutzen, ist freiwillig.

Der AcSB hat sich entschieden, die Unsicherheit der Anwender im Hinblick auf eine mögliche weitere Verschiebung jetzt zu beenden und nicht bis Ende des Jahres 2012 und damit bis zum jetzigen verpflichtenden Datum der Anwendung (1. Januar 2013) zu warten.

Die Gründe für den Aufschub sind die selben wie die für den im März 2012 beschlossenen Aufschub auf 2013. Vor dem Hintergrund von Äußerungen, die der IASB in der letzten Zeit öffentlich über seine Agendasetzung und die mögliche Priorisierung der Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen gemacht hat, gab der AcSB wie schon früher bekannt, dass er die weiteren Entwicklungen beobachten und den Bedarf eines weiteren Aufschubs erwägen werde, wenn eine Zwischenlösung nicht innerhalb eines Jahres entwickelt wird aber weiterhin wahrscheinlich bleibt.

Die Entscheidung des AcSB ist in der Accounting Standards Board Decision Summary für die Sitzung vom 5. und 6. September dokumentiert. Der AcSB geht davon aus, eine entsprechende Aktualisierung der Einleitung des CICA-Handbuchs im Oktober 2012 herauszugeben.

Japan 'designiert' weitere IFRS

23.09.2012

Am 21. September 2012 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwilllige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 30. Juni 2012 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt.

Dabei handelt es sich um die folgenden Verlautbarungen:

Damit entspricht die Liste der 'designierten' IFRS für die Anwendung durch freiwilllige IFRS-Anwender in Japan dem Stand der vom IASB veröffentlichten IFRS zum 30. Juni 2012.

Eine entsprechende Presseerklärung (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der  Internetseite der FSA.

Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen

23.09.2012

Der International Accounting Standards Board hielt am 20. September 2012 eine Unterrichtseinheit ab, um die Themen Erlöserfassung, Versicherungsverträge und Leasingverhältnisse zu erörtern. Zudem kam er mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board für eine gemeinsame Sitzung zusammen, auf der Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert wurden.

Nachfolgend können Sie die Mitschrift des gemeinsamen Sitzungsteils durch Anklicken der Verknüpfung einsehen:

Donnerstag, 20. September 2012

Gemeinsame Veranstaltung von DRSC und EFRAG zur Überprüfung von IFRS 8 und zum Diskussionspapier zu Angaben

23.09.2012

Am 13. November 2012 wird das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Veranstaltung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' und zum EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben in Frankfurt abhalten.

Die Veranstaltung ist teil einer Reihe von Veranstaltungen, die EFRAG gemeinsam mit nationalen Standardsetzern im Oktober und November in ganz Europa anbietet.

Ziel der Veranstlatungen ist es, europäische Sichtweisen in den vom IASB angestoßenen Prozess für die Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente nach dessen Einführung sowie in ein mögliches Projekt des IASB zu einem Angabenrahmenkonzept einfließen zu lassen. Im Juli 2012 war im Rahmen der proa-aktiven Aktivitäten von EFRAG ein gemeinsam von EFRAG, der französischen Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) entwickeltes Diskussionspapier zu Angaben herausgegeben worden.

Die gesamte Reihe der im Oktober und November geplanten Veranstaltungen ist wie folgt:

  • Brüssel, 11. Oktober 2012 (s. unsere Nachricht vom 21. September 2012),
  • Kopenhagen, 29. Oktober 2012,
  • Vilnius, 30. Oktober, nur Diskussionspapier zu Angaben,
  • Warschau, 8. November 2012,
  • Frankfurt, 13. November November,
  • Amsterdam, 27. November 2012, nur Diskussionspapier zu Angaben.

Nähere Details zu den Veranstaltungen sind bisher bis auf die Veranstaltung in Brüssel noch nicht auf der entsprechenden Projekteseite von EFRAG bekanntgegeben worden. Wir werden Sie informieren, wenn weitere Informationen zur Verfügung stehen, und insbesondere, wenn das DRSC eine Einladung zu der Veranstaltung in Frankfurt ausspricht und eine Anmeldung möglich ist.

EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess

21.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der IFRS-Stiftung Stellung zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsualtionsprozess genommen, das im Mai 2012 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde.

Insbesondere spricht sich EFRAG für einen gemeinsamen Konsultationsprozess und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem IASB und regionalen und nationalen Standardsetzern aus. EFRAG ist überzeugt, dass die Ergebnisse von Auswirkungsanalysen eine wichtige Eingabe in den Entscheidungsfindungsprozess des IASB darstellen und die Analysen im Umfang dem Projekt angemessen sein und in die gesamte Laufzeit eines Projekts integriert werden sollten. Im Handbuch sollten Leitlinien dazu enthalten sein, wie der IASB die Bedürfnisse von Anwendern identifiziert und analysiert. EFRAG ist der Meinung, dass in all diesen Bereichen eine Zusammenarbeit mit externen Gremien sinnvoll sein kann. Außerdem spricht sich EFRAG dafür aus, dass die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsistenzprüfung und möglicherweise von Feldversuchen, wenn diese durchgeführt werden, in öffentlicher Sitzung vom IASB erörtert werden sollten, bevor der IASB eine endgültige Entscheidung zu einem Standard oder einer Änderung fällt.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen eine deutschsprachige Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen im aktualisierten Handbuch für den Konsultationsprozess.

IFRS fokussiert - Hedge Accounting - Ablösung der bisherigen Vorschriften steht kurz bevor

21.09.2012

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt, in dem die zukünftigen Vorschriften und erste Auswirkungen auf die Praxis, die sich nach Analyse des Mitarbeiterentwurfs der neuen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung ergeben, dargestellt werden.

In dem Newsletter mit dem Titel Hedge Accounting – Ablösung der bisherigen Vorschriften steht kurz bevor werden auch die bisherigen Vorschriften aus IAS 39, dem Standardentwurf aus dem Jahr 2010 und dem aktuellen Mitarbeiterentwurf übersichtsartig gegenüber gestellt.

Der Mitarbeiterentwurf soll den interessierten Parteien die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und dem IASB selbst Zeit für die Erwägung weiterer Praxisfragestellungen aus den konkreten Formulierungen im Rahmen seiner Outreach-Aktivitäten einräumen. Die endgültige Fassung der Vorschriften wird für Ende des Jahres 2012 erwartet.

Diese und frühere Augaben von IFRS fokussiert stehen Ihnen auch jederzeit in unserem Archiv mit Ausgaben des Newsletters zur Verfügung.

EFRAG-Veranstaltung zur Überprüfung von IFRS 8 und zum Diskussionspapier zu Angaben

21.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bietet am Donnerstag, den 11. Oktober 2012 eine Veranstaltung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' und zum EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben in Brüssel an.

EFRAG tritt damit dem Kreis der nationalen Standardsetzer bei, die weltweit Diskussionsforen anbieten, um Meinungen der Anwender zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente durch den IASB einzuholen. Der Prozess für die Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente nach dessen Einführung wurde im ersten Quartal 2012 eingeleitet, die Veröffentlichung einer 'Bitte um Übermittlung von Sichtweisen' erfolgte am 19. Juli 2012. Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2012 erbeten. Bei der jetzt angesetzten Veranstaltung möchte EFRAG Rückmeldungen von europäischen Anwendern zu deren Erfahrungen bei der Erstellung und/oder Analyse von nach IFRS 8 erstellten Informationen einholen und diese in die Antwort von EFRAG auf die Bitte um Übermittlung von Sichtweisen des IASB einfließen lassen. Philippe Danjou, Mitglied des IASB, wird den Prozess des IASB erläutern.

Teil der Veranstaltung wird auch der Erörterung und Rückmeldungen zum Diskussionspapier Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben gewidmet, das im Juli 2012 gemeinsam von EFRAG, der französischen Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) herausgegeben wurde. Ziel des Diskussionspapiers ist es, auf lange Sicht am vom IASB geplanten Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept mitzuarbeiten, darauf Einfluss zu nehmen und europäische Sichtweisen einfließen zu lassen.

Die Veranstaltung findet am 11. Oktober 2012 von 13:00h bis 15:00h statt. Anmeldungen werden bis zum 5. Oktober 2012 erbeten. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS "Grünes Buch" 2012 erschienen

20.09.2012

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS July 2012' erschienen ist. Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, enthält den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen), die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2012 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs vom Oktober 2011 (die den Stand 1. Juli 2011 widerspiegelte) sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch ist für £90 plus Versandkosten erhältlich (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Neues IFAC-Positionspapier betont, dass Regierungen und Politiker weiter nach globalen Lösungen suchen sollten

20.09.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Positionspapier Nr. 6 'Globale Regulierungskonvergenz und der Berufsstand der Rechnungsleger' veröffentlicht, in dem betont wird, das fortgesetzte Bemühungen um die Aufrechterhaltung globaler Konvergenz bei Standardsetzung und Regulierung kritisch für die Entwicklung eines stabilen, globalen Finanzsystems sind.

IFAC ist der Meinung, dass dem globalen öffentlichen Interesse am besten durch die weltweit einheitliche Übernahme und Umsetzung hochwertiger, international anerkannter Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Beratungs-, Aus- und Weiterbildungs- und ethischer Standards (einschließlich Unabhängigkeitsvorschriften für Prüfer) sowie entsprechender Standards für den öffentlichen Sektor gedient wird. Diese Standard sollten dann für die Finanzberichterstattung and den Kapital- und Schuldenmärkten angewendet werden.

In dem Papier werden sechs Vorteile genannt, die sich aus einer solchen globalen Konvergenz ergeben können:

  • verbesserte Vergleichbarkeit von Finanzinformationen,
  • geminderte Auswirkungen systemischer Risiken,
  • verringertse Informationskosten,
  • weniger Möglichkeiten für aufsichtliche Willkür,
  • Grundlage für ein globales Aufsichtssystem,
  • zusätzlicher Nutzen für Schwellen- und Entwicklungsländer.

In dem Papier werden allerdings auch Heruasforderungen und Beeinträchtigungen aufgeführt. IFAC erkennt an, dass Länder unterschiedlich sind, aber der VErband warnt, dass die Hinzufügung von zusätzlichen Vorschriften oder das Weglassen einzelner Vorschriften die globale Konvergenz unterminieren. IFAC fürchtet um den Schwung der gemeinsamen Suche nach globalen Lösungen, wenn die Berücksichtigung nationaler Interessen vor globalen Lösungen zur Tendenz wird. Im Positionspapier heißt es:

 

Der Fortschritt in Bezug auf globale Lösungen ist gefährdert, aus dem Gleis geworfen zu werden: (i) durch uneinheitliche und/oder einseitige Entscheidungsprozesse einschließlich Reformen, die länderübergreifende Auswirkungen haben; und (ii) wenn Politiker eine nationale  - und nicht globale - Sichtweise bei kritischen wirtschaftlichen Fragen einnehmen.

Das neue Positionspapier ist Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC zugänglich.

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Micro-Richtlinie

20.09.2012

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet, der seit dem 1. August 2012 als Referentenentwurf vorlag.

Kleinstkapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350 000 Euro,
  • Umsatzerlöse bis 700 000 Euro
  • durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Eine Verknüpfung auf den jetzt verabschiedeten Gesetzentwurfstext finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.