Januar

IASB schlägt weitere Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2013 vor

15.01.2014

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer zweiten Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung. Durch diese Ergänzung werden zwischenzeitliche Entwicklungen in der Standardsetzung berücksichtigt.

Diese zwischenzeitlich veröffentliche zweite Ergänzung ist Teil der Vorbereitung der beschleunigten Herausgabe der IFRS-Taxonomie 2014. Der Entwurf einer ersten Ergänzung war im September 2013 veröffentlicht worden. Die endgültige Version der IFRS Taxonomie 2014 wird voraussichtlich Anfang März 2014 verabschiedet.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel IFRS Taxonomy 2013 Interim Release Package 2 kann bis zum 14. Februar 2014 Stellung genommen werden.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Drei Neuberufungen in den IFRS-Beirat

15.01.2014

Die Treuhänder der IFRS Stiftung haben die Ernennung von drei neuen Mitgliedern des IFRS-Beirats bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder des IFRS-Beirats sind:

 

  • Olav Jones — Insurance Europe
  • Anne Simpson — Council of Institutional Investors
  • Surya Subramanian — Emirates NBD

Dies ist die zweite Runde von Ernennungen für das Jahr 2014 (zur ersten Runde, in der 14 Ernennungen erfolgten, siehe hier), so dass nun noch zwei weitere Stellen zu besetzen sind.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung.

Wir unterstützen die Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB

15.01.2014

Wir haben unsere Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung' veröffentlicht. Wir stimmen zwar mit vielen der im Diskussionspapier enthaltenen vorläufigen Sichtweisen überein, vermissen aber bei einigen Aspekten eine ausreichende Würdigung. Dies betrifft insbesondere Konzepte zur Abgrenzung von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten, zur Kapitalerhaltung und zur Berichtseinheit. Wir empfehlen dem IASB, in diesen Bereichen zusätzliche Untersuchungen unter Einbeziehung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) durchzuführen.

Wir haben zu allen Bereichen des Diskussionspapiers Stellung genommen und heben u.a. die folgenden Aspekte hervor:

 

Das Rahmenkonzept sollte als lebendes Dokument aufgefasst und, falls erforderlich, aktualisiert werden, um mit konzeptionellen Weiterentwicklungen Schritt zu halten. Es sollte einen eingerichteten Prozess geben, das Rahmenkonzept regelmäßig zu überprüfen.

Die Identifizierung und Handhabung etwaiger Konflikte zwischen dem überarbeiteten Rahmenkonzept und aktuell geltenden IFRS sollte Bestandteil des Arbeitsprogramms des IASB sein.

Änderungen am Rahmenkonzept sollten erst nach deren vollständiger Untersuchung und Überprüfung vorgenommen werden.

Das Rahmenkonzept sollte ausreichend detailliert formuliert sein, damit die entsprechenden Konzepte wie vorgesehen angewendet werden.

 

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Bilanz für das Jahr 2013

15.01.2014

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

In Bezug auf neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die für am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, bei denen aber eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist, ist für deutsche Unternehmen zu beachten, dass die freiwillige vorzeitige Anwendung das EU-Endorsement der entsprechenden Standards oder Interpretationen voraussetzt. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können Sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2013 hier herunterladen.

 

Hinweis: Gemäß Tz. 30 in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler müssen Unternehmen die möglichen Auswirkungen neuer und geänderter Standards, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, beurteilen und dies entsprechend im Anhang angeben. Der im Newsletter enthaltene Überblick basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2013. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2013, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind gemäß IAS 8 ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen.

 

Japanische Finanzmarktaufsicht schlägt Vereinfachung der Angabevorschriften vor

14.01.2014

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) schlägt der interessierten Öffentlichkeit vor, die Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards zu vereinfachen. Der Vorschlag basiert auf den Empfehlungen des japanischen Rates für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC), der im Juni 2013 einen Bericht ('BAC-Report') herausgegeben hatte, mit dem die zuvor erfolgten Erörterungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan abgeschlossen wurden.

Obwohl der Vorschlag keinen Einfluss auf Angabenpflichten in Konzernabschlüssen hat, die nach den den in Japan designierten IFRS aufgestellt werden, wurden die entsprechenden Maßnahmen in den BAC-Bericht einbezogen. Hintergrund hierfür ist, die Anwendung der IFRS durch japanische Unternehmen durch eine Verringerung des Aufwandes für die gesamte Finanzberichterstattung zu forcieren. Stellungnahmen können noch bis zum 14. Februar 2014 abgegeben werden. Auf dem Vorschlag basierende Änderungen sollen frühestens für separate Abschlüsse anzuwenden sein, die am 31. März oder später enden.

Das Vorgehen der FSA stellt den sichtbaren Fortschritt bei der Umsetzung der drei wesentlichen strategischen Empfehlungen im BAC-Bericht dar.

 

Empfehlungen des BAC-BerichtsStatus
1. Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung Umgesetzt im Oktober 2013.
2. Einführung 'indossierter IFRS' Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) entwickelt derzeit einen Entwurf, durch den in einem ersten Schritt alle vom IASB bis Ende 2012 verabschiedeten Standards und Interpretationen abgedeckt werden. Der ASBJ plant, diesen ersten Schritt bis Ende 2014 abzuschließen.
3. Vereinfachung der Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards Die Implementierung der am 14. Januar 2014 vorgeschlagenen Änderungen soll bis Ende März 2014 erfolgt sein.

Weitere Informationen finden sich hier:

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

14.01.2014

Der IASB wird vom 21. bis 23. Januar 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB werden die Projekte Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem in zwei Unterrichtseinheiten der Verwendung von Informationen durch Kapitalgeber und der Bilanzierung fruchttragender Pflanzen (Änderung von IAS 41) widmen. Weiterhin diskutiert werden vom IASB die Klassifizierung und Bewertung (Änderung von IFRS 9), Änderungen von IAS 1 sowie Wertminderungen.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

14.01.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept (DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung') genommen.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, zu denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Das DRSC begrüßt ausdrücklich die Wiederaufnahme des Projekts durch den IASB und stimmt der Vorgehensweise zu, auf dem bestehenden Rahmenkonzept aufzubauen und Aktualisierungen, Lückenfüllungen und Verbesserungen vorzunehmen anstatt jeden einzelnen Aspekt des Rahmenkonzepts fundamental neu zu überdenken. Da die Verabschiedung eines geänderten Rahmenkonzepts erhebliche Folgewirkungen auf die Rechnungslegung hätte, regt das DRSC an, bereits in dem vom IASB zu erarbeitenden Entwurf Informationen aufzunehmen, wie sich die geänderten Regelungen des Rahmenkonzepts auf verschiedene Standards auswirken könnten. Das DRSC stimmt dem IASB in diesem Zusammenhang allerdings zu, dass sofortige Änderungen diverser Standards im Zuge der Verabschiedung eines neuen Rahmenkonzepts nicht wünschenswert wären.

Das DRSC stimmt vielen im Diskussionspapier geäußerten Vorschlägen weitgehend zu. Kritisch werden vom DRSC hingegen u.a. folgende Inhalte des Diskussionspapiers gesehen:

Aufteilung von Inhalten des Rahmenkonzepts in einen für IFRS-Anwender bestimmten Teil und einen ausschließlich vom IASB bei der Entwicklung neuer Standards zu beachtenden Teil.

Vermengung von definitorischen Ausführungen zu Vermögenswerten und Schulden mit deren Ansatzkriterien.

Fehlende konzeptionelle Auseinandersetzung im Hinblick auf die Bedeutung der diversen im Diskussionspapier aufgezählten Bestandteile des Abschlusses sowie nicht ausreichende Abgrenzungen.

Noch bestehende erhebliche Unschärfen bei der Konkretisierung, wann eine Schuld anzusetzen ist (bspw. im Hinblick auf den Begriff 'Ereignis der Vergangenheit').

Vernachlässigung der mit dem Konzept der Berichtseinheit zusammenhängenden Fragenstellungen.

Bestehende Unklarheit, welche Rolle dem Kriterium der Verlässlichkeit bei der Wahl eines Bewertungsmaßstabs zukommt.

Fehlende Leitlinien zu Zinssätzen im Rahmen von Cashflow basierten Bewertungsmethoden.

Nicht ausreichender Fokus auf Anhang-Fragestellungen mangels eines struktuierten Ansatzes, wann entsprechende Informationen erforderlich sind.

Schließlich sieht das DRSC den vom IASB vorgesehenen Zeitplan, das Projekt bis Ende 2015 abzuschließen, als zu ambitioniert an. Bereits bei der Entwicklung des Diskussionspapiers sei zu erkennen gewesen, dass aus Zeitgründen elementare, weiter in die Tiefe gehende Diskussionen vorzeitig abgebrochen bzw. verschoben wurden. Angesichts der enormen Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung, sei eine übereilte Vorgehensweise nicht angezeigt.

Die Stellungnahme des DRSC gegenüber dem IASB kann auf der Website des DRSC abgerufen werden.

Des Weiteren hat sich das DRSC zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf geäußert. Die gegenüber EFRAG abgegebene Stellungnahme finden Sie hier.

Britischer FRC äußert sich zum IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

14.01.2014

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) stellt auf seiner Internetseite seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept (DP/2013/1) zur Verfügung. Der FRC unterstreicht hierin die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung des bestehenden Rahmenkonzepts und fordert eine noch weitaus fundamentalere Analyse bspw. in Bezug auf die verschiedenen Bewertungskonzepte sowie die Berichtseinheit.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, zu denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Der FRC unterstützt die IASB-Entscheidung, die Arbeiten am Rahmenkonzept wiederaufzunehmen, da das bestehende Rahmenkonzept veraltet und unvollständig sei. Der FRC stimmt mit einer Reihe von Vorschlägen im Diskussionspapier überein, bspw.:

Die gleichberechtigte Betonung der Gewinn- und Verlustrechnung, des sonstigen Gesamtergebnisses und der Bilanz sowie die Aufwertung der Kapitalflussrechnung.

Die vorläufige Sichtweise des IASB, dass durch die Anwendung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs nicht unbedingt die relevantesten Informationen zur Verfügung gestellt werden und dass die Wahl eines Bewertungsmaßstabs davon abhängen sollte, wie bestimmte Vermögenswerte oder Schulden zu künftigen Cashflows beitragen.

Die Beibehaltung einer (Zwischen-)Summe betreffend den Gewinn und Verlust als primäre Informationsquelle über die aus dem Einsatz von wirtschaftlichen Ressourcen erzielten Rückflüsse in einer Abrechnungsperiode.

Die Beibehaltung der derzeit geltenden Definition des Eigenkapitals als Residualgröße.

Allerdings fordert der FRC in verschiedenen Bereichen eine weitergehende Analyse, als sie im vorliegenden Diskussionspapier geleistet würde, bspw.:

Klarstellung der Definition von Schulden in Situationen, in denen ein Unternehmen den verpflichtenden Transfer eines wirtschaftlichen Nutzens durch eigene künftige Handlungen vermeiden könnte. 

Diskussion von spezifischen Bewertungskonzepten, die im vorliegenden Diskussionspapier oberflächlich und unvollständig sei.

Zielsetzung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Berichtseinheit.

Der FRC weist im Zusammenhang mit der von ihm geäußerten Kritik auf eine Reihe von Veröffentlichungen (Bulletins) hin, die der FRC zusammen mit anderen nationalen Standardsetzern und der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veröffentlicht hat.

Schließlich äußert der FRC Bedenken, dass das Projekt übereilt abgeschlossen werden könnte. Wenn für die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen Rahmenkonzepts mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt werde, solle sich der IASB diese Zeit auch nehmen und seine Planungen ggf. entsprechend anpassen. 

Die Stellungnahme ist in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC abrufbar. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier.

Mitschnitt der 23. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.01.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 9. und 10. Januar in Berlin getagt. Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der Sitzung sind jetzt archiviert und auf der Internetseite des DRSC zugänglich.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Zu den Mitschnitten der einzelnen Tagesordnungspunkte auf der Internetseite des DRSC gelangen hier.

Dänemark erlaubt die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ausschließlich in englischer Sprache

10.01.2014

Das dänische Parlament hat am 3. Dezember 2013 eine Änderung des dänischen Gesetzes über den Jahresabschluss erlassen, die es in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallenden Unternehmen ermöglicht, ihren Jahresabschluss ausschließlich in englischer Sprache zu veröffentlichen.

Dies ist für Abschlüsse möglich, die in einer nach dem 1. Januar 2014 erfolgten Hauptversammlung verabschiedet werden. Das neu geschaffene Wahlrecht kann ggf. auch bereits für zum 31. August 2013 oder später aufgestellte Jahresabschlüsse zur Anwendung kommen, sofern die Hauptversammlung, in der ein Abschluss verabschiedet wird, nach dem 1. Januar 2014 stattfindet. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Entscheidung, ob der Abschluss ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht werden soll, vor der Verabschiedung des Abschlusses getroffen wurde.

Begründet wird der mögliche Verzicht auf die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in dänischer Sprache im Wesentlichen mit den erheblichen Auslandsgeschäften vieler dänischer Unternehmen und dem Umstand, dass Englisch häufig die gängige Handelssprache in diesen Unternehmen ist. Die Entscheidung, den Jahresabschluss nur in englischer Sprache zu veröffentlichen, gilt auch für Zwischenabschlüsse.

Weitere Informationen finden sich in der Gesetzesänderung auf der Internetseite des Dänischen Parlaments (in Dänisch).

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