Juni

B20-Panel glaubt, dass Änderungen an Bilanzierungsprinzipien kein Werkzeug sind, um die Attraktivität von langfristiger Finanzierung zu erhöhen

24.06.2014

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Finanzinfrastruktur und langfristiger Investitionstätigkeit für die Globalwirtschaft hat das B20-Forum, in dem die Privatwirtschaft Empfehlungen für die jährlichen Treffen der G-20-Führer entwickelt, eine Arbeitsgruppe für Infrastruktur und Anlagetätigkeit entwickelt, die umsetzbare Empfehlungen für die G-20 entwickelt hat. Als Ergebnis einer dieser Empfehlungen haben die sechs größten internationalen Prüfungsfirmen ein Panel eingerichtet, um bestehende Rechnungslegungs- und Unternehmensberichterstattungspraxis zu untersuchen und Empfehlungen auszusprechen. Das Panel hat jetzt einen Bericht veröffentlicht, in dem untersucht wird, ob Verbesserungen in der Rechnungslegung oder der Unternehmensberichterstattung dabei helfen können, zusätzliche Privatfinanzierung dadurch anzuziehen, dass eine umfassendere, langfristigere Perspektive auf Wertschöpfung gelegt wird.

Da das Panel zu der Überzeugung gekommen ist, dass Informationen zu den wesentlichen Faktoren für Anlageentscheidungen oft nicht auf umfassende, ausgewogene und strukturierte Art und Weise durch das bestehende Unternehmensberichterstattungsmodell eingefangen werden, empfiehlt es, dass Neuentwicklungen und Innovationen in der Unternehmensberichterstattung, die Anlegern eine langfristigere und umfassender Perspektive auf die Wertschöpfung in Ergänzung der historischen finanziellen Leistung und gegenwärtigen Finanzlage bieten, zu unterstützen. Insbesondere wird auf die Relevanz integrierter Berichterstattung verwiesen. Das Panel empfiehlt, dass jeder der Finanzminister der G-20 jegliche praktischen, rechtlichen und satzungsmäßigen Hindernisse für eine verbesserte Finanzberichterstattung erkennt und beseitigt.

Das Panel hat auch Kommentare verfolgt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt hat, aber ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Anleger in ihren Anlageentscheidungen den Schwerpunkt eher auf die zugrunde liegenden Merkmale und Risiken der Anlagemöglichkeiten legen. Deshalb ist das Panel zum dem Schluss gekommen, dass Änderungen an den Rechnungslegungsprinzipien nicht die Attraktivität von Investitionen in langfristige Infrastrukturinstrumente steigern würde. Dennoch unterstützt das Panel die Bemühungen des IASB, stets die Finanzberichterstattung zu fortzusetzen und fordert den IASB auf, die Priorität auf die Herausgabe eines globalen Standards zur Versicherungsbilanzierung zu legen und sich Fragen der Erfolgsberichterstattung im Rahmen der Projekte zum Rahmenkonzept und Angabeninitiative anzunehmen.

Da regulatorische Vorschriften, Änderungen in diesen und entsprechende Unsicherheiten oft Anlageentscheidungen beeinflussen, empfiehlt das Panel, dass Regulierer überprüfen sollten, ob die Risikoauflagen oder -berechnungen im Einklang mit dem Risikomuster von Anlagen in Infrastrukturprojekte, die in ihren entsprechenden Rechtskreisen erwünscht werden, stehen.

Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache haben Sie hier.

IASB wird Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten einrichten

23.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat bekanntgegeben, dass er beabsichtigt, eine Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf die demnächst erscheinenden Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten einzurichten. Die Beratungsgruppe wird Anwender dadurch unterstützen, dass sie ein Diskussionsforum für Sachverhalte bietet, die während der Umsetzung der neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' (2014) auftreten, der vermutlich nächsten Monat herausgegeben werden soll.

Das neue Modell der erwarteten Verluste, das nach der neuen Fassung von IFRS 9 für Wertminderungen von Finanzinstrumenten gelten wird, stellt eine grundlegenden Änderung gegenüber der gegenwärtigen Praxis dar. Die Änderungen werden sowohl in der Umsetzung als auch auf Systeme und Prozesse erhebliche Auswirkungen haben - insbesondere im Finanzsektor. Die Übergangsgruppe wird die Anwender unterstützen, nachdem der Standard veröffentlicht wurde, um sicherzustellen, dass eine solide und einheitliche Umsetzung erfolgt.

Der IASB bittet um Nominierungen für die Übergangsgruppe, die aus 14 bis 18 Spezialisten bestehen soll. Es werden Ersteller, Prüfer und Vertreter verwandter Interessengruppen gesucht. Die Gruppe soll zwei- bis dreimal pro Jahr tagen.

Weitere Informationen zur neuen Beratungsgruppe in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Stellvertretender Vorsitzender des IASB warnt davor, 'die Uhr zurückdrehen' zu wollen

23.06.2014

In einer Rede bei der derzeit in London stattfindenden IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung sprach der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh über die laufenden alten und neuen Projekte des IASB und nahm Stellung zu einer Vision der internationalen Standardsetzung, die vorsehen würde, dass Unterschiede zwischen Rechnungslegungsstandards bestehen bleiben.

In seinen Anmerkungen unterschied Mackintosh zwischen den laufenden Projekten, unter denen er den Abschluss der Konvergenzprojekte mit dem FASB versteht, und den neuen Projekte, die der IASB nach 2011 auf seine Agenda genommen hat. Mackintosh verwies darauf, dass nur noch zwei Konvergenzprojekte nicht abgeschlossen seien, die sich aber beide "dem Abschluss näherten". Er betonte, dass der IASB davon ausgeht, nächsten Monat eine endgültige Version von IFRS 9 Finanzinstrumente herauszugeben, aber dass es nicht gelungen sei, "trotz unserer stärksten Bemühungen mit dem FASB in Bezug auf Wertminderung übereinzukommen". Bei der Leasingbilanzierung gestand er ein, dass sich der IASB bewusst sei, dass die Änderungen nicht ohne Kosten für die Ersteller seien, aber der IASB habe bereits einige pragmatische Entscheidungen getroffen, um dabei zu helfen, die Kosten auf einem Minimum zu halten. Bei den laufenden Projekten ging er auch kurz auf Versicherungsbilanzierung ein, obwohl dies ursprünglich kein Konvergenzprojekt war. Er gab der Meinung Ausdruck, dass es bei der Vereinheitlichung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen sicherlich zu Kontroversen kommen würde. Bei den neueren, vom IASB allein betriebenen Projekten ging Mackintosh auf das Projekt zur Überprüfung des Rahmenkonzepts ein, in dessen Rahmen der IASB davon ausgeht, im Laufe dieses Jahres den Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts herauszugeben, und stellte auch kurz die Angabeninitiative vor.

Mackintosh wendete sich dann der Tatsache zu, dass die weltweite Verbreitung der IFRS zu einer Veränderung der Prioritäten beim IASB geführt hat. Es sei nicht länger das Ziel, die Zahl der IFRS-anwendenden Rechtskreise zu erhöhen, sondern die Zusammenarbeit mit den IFRS-Anwendern zu vertiefen und die einheitliche Anwendung und Umsetzung zu fördern. In diesem Zusammenhang ging er auch auf Bemerkungen von FASB-Mitgliedern ein, dass bei der Rechnungslegung eine Einheitsgröße nicht allen passen könne und dass rechtliche, regulatorische und kulturelle Differenzen zwischen verschiedenen Rechtskreisen Abweichungen und ausweichlich machen würden. Mackintosh wendete sich gegen diese Aussagen und wies darauf hin, dass "zwischen 1973 und 1998 neun der größten Wirtschaften, unter ihnen die Vereinigten Staaten, zusammengearbeitet haben, um die Abweichungen zwischen ihren jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandards zu minimieren, indem sie an den International Accounting Standards gemessen werden", aber das dies "jämmerlich misslungen" sei. Er brachte dies im Hinblick auf den inzwischen viel größeren Kreis der IFRS-Anwender auf den Punkt: "Wenn alle Anwender der IASB-Standards darauf bestehen würden, ihren nationalen Ansprüchen den Vorzug zu geben, würde das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards offensichtlich zunichte gemacht." Er glaubte auch, dass die Argumente hinter den Bemerkungen der FASB-Mitglieder nicht valide sind:

Ich kaufe ihnen das Argument nicht ab, dass kulturelle Unterschiede bedeuten müssen, dass der Ansatz über eine Einheitsgröße nicht funktionieren kann.  Unser Board und unser Stab arbeiten unglaublich hart daran, prinzipienbasierte Standards zu entwickeln, die von Rechtskreisen in der ganzen Welt übernommen werden können - unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsstand und ihrer Rechtskultur. Als Konsequenz haben Länder mit so unterschiedlichen Kulturen wie Brasilien, Deutschland, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Mexiko, Nigeria, die Türkei und natürlich das Vereinigte Königreich alle ohne Probleme die IFRS übernommen. Es gibt doch in der Tat größere kulturelle Unterschiede zwischen Großbritannien und Frankreich als zwischen Großbritannien und den USA, und dennoch erstatten sowohl Großbritannien als auch Frankreich nach IFRS Bericht. Des Weiteren wenden mehr als 500 ausländische, in den Vereinigten Staaten börsennotierte Unternehmen IFRS an, also scheinen die Hinweise doch zu belegen, dass Einheitsgrößen in der Finanzberichterstattung doch allen passen können - wenn es denn den Willen gibt, dies durchzusetzen.

Den vollständigen Text der englischsprachigen Rede Mackintoshs finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ausführliches Interview zum Erlöserfassungskonzept in IFRS 15

23.06.2014

Robert Bruce ist Gastgeber eines Interviews mit Phil Barden, Leiter des Deloitte-Expertenbeirats zu Erlöserfassung, und Amy Haworth, einer Seniormanagerin des britischen IFRS Centre of Excellence, in dem das Erlöserfassungsmodell in IFRS 15 in größerer Tiefe erläutert wird.

In dem etwa einstündigen Interview werden die Kernaspekte des neuen Erlöserfassungskonzepts erörtert und mögliche Sachverhalte hervorgehoben, denen sich einige IFRS-Berichterstatter gegenübersehen können, wenn sie IFRS 15 umsetzen. Außerdem werden bestimmte Leitlinien vorgestellt, die mit IFRS 15 eingeführt werden und deren sich Berichterstatter bewusst sein müssen – beispielsweise zu Angaben, Vertragsänderungen, Kundenoptionen auf den Erwerb weiterer Güter oder Dienstleistungen und Übergangsoptionen.

Zugang zum Video, das auch in themenbezogenen Abschnitten angesehen werden kann, haben Sie hier.

Interview mit Michel Prada

20.06.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite ein Interview mit Michel Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung. Prada bietet einen Überblick über historische Entwicklungen, Konvergenz und den neuen multinationalen Ansatz des IASB, die Führungs- und Aufsichtsstruktur der IFRS-Stiftung und die Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS.

Im Hinblick auf Konvergenz vertritt Prada die Meinung, dass die für die Einrichtung des neuen multinationalen Ansatzes des IASB in Form des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) notwendige Dynamik sich erst aus den Bemühungen der Konvergenz mit dem FASB ergeben habe. Bei der Führungs- und Aufsichtsstruktur geht er auch insbesondere auf das Spannungsfeld zwischen politischer Legitimität und fachlicher Unabhängigkeit ein.

Das in englischer Sprache geführte Interview (ca. 23 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Mai und Juni

20.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/CFSS-Sitzung vom 27. Mai, der EFRAG/TEG-Telefonkonferenzen am 28. Mai und 24. Juni sowie der Sitzung von EFRAG/TEG am 11., 12. und 13. Juni 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die Veröffentlichung von Entwürfen einer Übernahmeempfehlung zu den am 6. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen  und einer Übernahmeempfehlung zu den am 12. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen von der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter IFRS.

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Positionspapier des IVSC zur Konvergenz im Bereich globaler Regulierung

20.06.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine Positionspapier herausgegeben, das der Rolle der Bewertung bei der globalen regulatorischen Konvergenz gewidmet ist.

Das Positionspapier mit dem Titel Globale Regulatorische Konvergenz und der Berufsstand der Bewerter enthält folgende Einschätzung der Lage:

Da viele Unternehmen und Finanzinstitute jetzt global tätig sind, ist die Konvergenz der verschiedenen Systeme nationaler Regulierung der Finanzmärkte unabdingbar sowohl für die wirksame Regulierung als auch für die Förderung wirtschaftlichen Wachstums. Einheitliche und wirksame Regulierung ist wichtig für die Förderung der Vergleichbarkeit von Finanzinformationen, die Minimierung der Auswirkungen systemischer wirtschaftlicher Risiken und die Hilfe bei der Gewährung fairer Bedingungen im internationalen Wettbewerb. Für den Berufsstand der Bewerter beinhaltet regulatorische Konvergenz die globale Übernahme und Umsetzung hochwertiger, international akzeptierter Standards für die Durchführung von und Berichterstattung über diese Bewertungen, auf die sich Anleger und Regulierer der globalen Finanzmärkte verlassen.

Im Papier wird Folgendes hervorgehoben:

  • die Rolle von Bewertungen für die Sicherstellung des öffentlichen Interesses in solchen Bereichen wie Finanzberichterstattung, Liquidität von Finanzinstituten sowie Kreditvergabe- und Anlageentscheidungen, wobei festgehalten wird, dass ein einheitlicher Ansatz nicht immer sachgerecht sein wird;
  • wie der Berufsstand der Bewerter zur globalen regulatorischen Konvergenz in Form von Standardentwicklung, der Förderung der einheitlichen Anwendung und Umsetzung sowie der Entwicklung von regulatorischen Vereinbarungen beitragen kann;
  • der wesentliche Nutzen globaler regulatorischer Konvergenz einschließlich der Vergleichbarkeit von Finanzinformationen, der Verbesserung der Prüfbarkeit von Abschlüssen, der Reduzierung systemischer Risiken, Reduzierung der Informationskosten, Reduzierung der Möglichkeiten regulatorischer Arbitrage, Stützung des globalen Regulierungssystems und Erhöhung des Nutzens für Entwicklungsländer und aufstrebende Wirtschaften;
  • Hindernisse und Herausforderungen, die sich bei der globalen regulatorischen Konvergenz ergeben können; und
  • die Rolle und Arbeit des IVSC einschließlich des Setzens von Bewertungsstandards und Berufsausübungsstandards für Bewerter, Stellung von Unterstützung bei Übernahme und Umsetzung sowie Förderung von einheitlichen Kompetenzniveaus und berufsethischen Standards bei den Mitgliedvereinigungen des IVSC.

Das englischsprachige Positionspapier in voller Länge finden Sie auf der Internetseite des IVSC.

Mitgliedschaft der Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung bekanntgegeben

19.06.2014

Die EU-Kommission hat die Mitglieder ihrer informellen 'Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung' ausgewählt.

Die folgenden Organisationen wurden berufen:

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA),
  • Business Europe,
  • Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften (VMEBF),
  • Europäischer Bankenverband (European Banking Federation, EBF),
  • Insurance Europe,
  • Europäischer Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS),
  • Investmentnanagementvereinigung (Investment Management Association, IMA),
  • Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE),
  • Globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA),
  • Bruegel,
  • European Accounting Association (EAA).

Zusätzlich wurden die folgenden Organe aus Mitgliedstaaten berufen:

  • Accounting Standards Board, Estland,
  • Autorité des Normes Comptables, Frankreich,
  • Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), Deutschland,
  • CONSOB, Finanzmarktregulierer, Italien,
  • Bank of Spain, Spanien,
  • Accounting Standards Board BFN, Schweden,
  • Financial Reporting Council, Großbritannien.

Aufgabe der Expertengruppe soll sein, die Kommission bei der Durchführung einer rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung zu beraten und zu unterstützen. Die Kommission beabsichtigt derzeit, eine öffentliche Konsultation durchzuführen und möglicherweise gezielte Workshops abzuhalten. Es ist beabsichtigt, dabei auf die Erfahrungen der Expertengruppe in Bezug auf diese Aktivitäten sowie auf möglicherweise zusätzlich ratsame Maßnahmen zurückzugreifen.

Eine englischsprachige Mitteilung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

Neue EFRAG-Struktur tritt zum 31. Oktober 2014 in Kraft

19.06.2014

Am 16. Juni 2014 haben in der EFRAG-Generalversammlung die sieben gegenwärtigen EFRAG-Mitgliedsorganisationen die überarbeitete Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe verabschiedet und acht neue Mitglieder berufen, unter ihnen das DRSC. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 31. Oktober 2014 wurde gewählt, weil die EU-Kommission den neuen Präsidenten erst nach Anhörung des EU-Parlaments und des Rats nominieren kann, was vor dem Hintergrund der Wahlen zum Europaparlament erst zu Beginn des Herbstes erwartet wird.

Die überarbeitete Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe spiegeln die Empfehlungen aus dem Maystadt-Bericht wider und sehen die Einrichtung eines neuen EFRAG Boards vor, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich sein wird und dem Ziel dienen soll, dass Europa mit einer Stimme auf Grundlage eines konsensbasierten Entscheidungsprozesses im Board spricht.

Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, einen offenen und transparenten Konsultationsprozess mit europäischen Anwendern sicherzustellen, der Diskussionspapiere, Entwürfe von Stellungnahmen, Entwürfe von Konsultationsdokumenten und Entwürfe von Übernahmeempfehlungen mit einschließt. Insbesondere werden in den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe die folgenden Verantwortlichkeiten des Boards festgehalten:

  • Festlegung der strategischen Ausrichtung von EFRAG unter Berücksichtigung der Prioritäten, die die EU-Kommission hinsichtlich der Entwicklung von internationalen Finanzberichterstattungsstandards (IFRS) definiert hat;
  • Anweisung von TEG und Einholung von dessen fachlichen Rat in Bezug auf Sachverhalte, die für die Position des EFRAG Boards relevant sind, Beaufsichtigung der Arbeit von TEG und Anleitung von TEG sowie Rückmeldungen an TEG zu seiner Arbeit;
  • Festlegung der Ausrichtung der Feldarbeit von EFRAG, wenn gesonderte Konsultationen oder Untersuchungen als notwendig angesehen werden, um eine wirtschaftliche Beurteilung zu ermöglichen;
  • Sicherstellung der optimalen Nutzung europäischer Ressourcen;
  • Beratung der EU-Kommission bei der strategischen Ausrichtung hinsichtlich der Finanzberichterstattung;
  • Erwägung von und Stellungnahme in Bezug auf vorgeschlagene (Weiter-)Entwicklungen von Verordnungen, Direktiven, Leitlinien und Hinweisen auf Verlangen der EU-Kommission;
  • Entscheidung über die Forschungsaktivitäten von EFRAG nach Konsultation mit der EU-Kommission und nach öffentlicher Konsultation zu der Frage, welche Projekte auf die Forschungsagenda genommen werden sollen, wenn dies für notwendig gehalten wird, um die Rechnungslegungsdebatte in Europa zu fördern und Einfluss auf den IASB zu nehmen; und
  • Stellungnahme zu den Agendakonsultationen des IASB nach Rücksprache mit der EU-Kommission und nach öffentlicher Konsultation.

Der Fachexpertenausschuss (TEG), der mindestens zehn Mal im Jahr physisch für mindestens drei Tage zusammenkommen soll, berät den EFRAG Board fachlich, wobei die letztliche Verantwortung für EFRAG-Positionen allein beim Board liegt. Der Ausschuss übermittelt seine fachliche Einschätzung, Argumente und Analysen auf Grundlage seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der fachliche Rat des Ausschusses bildet dann Teil der Arbeitspapiere, die dem Board zwecks Finalisierung und Verabschiedung vorgelegt werden. Der Fachausschuss wird sich auch in die Forschungsaktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung einbringen, die der Board aufnimmt. Es wird erwartet, dass der Fachexpertenausschuss verlässliche fachliche Beurteilungen erarbeitet, die von abgewogenen Meinungen unterstützt werden, ohne dass Partikularinteressen von Mitglieds- oder nominierenden Organisationen diese beeinflussen.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

IFRS-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

19.06.2014

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Jin Liqun zum Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Die Amtszeit des neuen Treuhänders beginnt am 1. Juli 2014 und endet am 31. Dezember 2016 und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Liqun ist gegenwärtig Vorsitzender der China International Capital Corporation Limited und Mitglied des Beirats für ausländische Politik des chinesischen Außenministeriums. Er verfügt über einen Hintergrund in Anlagetätigkeiten und Kapitalmärkten sowohl im öffentlichen als auch im Privatsektor.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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