Mai

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im April

20.05.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 29. April 2021 per Videokonferenz getagt. Am 30. April folgten Sitzungen des HGB-Fachausschusses und des Gemeinsame Fachausschusses. Ein Ergebnisbericht von den Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 101. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Während seiner 53. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss Anfrage zu DRS 21 Kapitalflussrechnung und Cash Pooling erörtert.

Während seiner 20. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie erörtert.

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Kernbotschaften des DRSC zur CSRD bei der Europäischen Kommission hinterlegt

19.05.2021

Wie bereits berichtet hat sich der Verwaltungsrat des DRSC mit dem Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst und im April Kernbotschaften dazu verabschiedet.

Diese Kernbotschaften sind jetzt auch in englischer Übersetzung verfügbar. Sie wurden nun auch der Europäischen Kommission übermittelt, um folgende Sichtweisen des DRSC noch einmal zu unterstreichen:

  • EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung brauchen eine klare internationale Orientierung
  • Die Bewältigung der Berichtspflichten muss machbar sein – sowohl inhaltlich als auch zeitlich
  • Ein qualitätsförderndes Umfeld ist wichtig – Proportionalität muss gewahrt bleiben
  • Kanalisierung legitimer Interessen muss über nationale Standardsetzer, wie das DRSC, erfolgen

Der Präsident des DRSC, Georg Lanfermann, hat diese Position gestern auch bei einer internationalen Podiumsdiskussion des Rats für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) mit dem Titel "The way forward on non-financial reporting: Can we align Europe's policy priorities with international standard setting?" vertreten. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier bei YouTube; der Beitrag von Lanfermann beginnt bei Minute 48.

IASB wird mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 erwägen

18.05.2021

Der IASB wird auf seiner kommenden Sitzung vom 24. bis 27. Mai 2021 die Bilanzierung von ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten erörtern, wenn Versicherer IFRS 17 'Versicherungsverträge' und IFRS 9 'Finanzinstrumente' erstmals anwenden.

Gegenstand der Diskussion wird eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen sein, die zu Beginn der Vergleichsperiode entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte während der Vergleichsperiode ausgebucht worden sind. Die Inkongruenz entsteht, weil es Unternehmen nicht gestattet ist, die Vergleichsinformationen für diese Vermögenswerte anzupassen.

Da die Erläuterung dieser Inkongruenz gegenüber den Abschlussadressaten schwierig wäre und sie auch keine entscheidungsnützlichen Informationen liefert, da sie keine wirtschaftliche Inkongruenz darstellt, wird der Stab den Board fragen, ob er eine eng umrissene Änderung entwickeln möchte, die die Bilanzierungsinkongruenz verringern würde, ohne breitere Auswirkungen zu haben und ohne ein Risiko unbeabsichtigter Folgen zu schaffen.

Der Stab schlägt eine Änderung vor, die es einem Unternehmen erlaubt, bei der Erstanwendung von IFRS 17 zum Zweck der Darstellung von Vergleichsinformationen finanzielle Vermögenswerte, die zwischen dem Übergangszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 ausgebucht wurden, wahlweise zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Die Übergangsbestimmungen in IFRS 9 würden unverändert bleiben.

Das Papier für die Sitzung (vorgesehen für Montag, 24. Mai 2021, 13:15h-14:15h) finden Sie auf der Internetseite des IASB. Eine deutschsprachige Zusammenfassung des Papiers finden Sie hier.

Aktualisierung: Die Sitzung wurde auf Donnerstag, 27. Mai 2021, 13:30h-14:30h verschoben.

Aktualisierung: Das ursprüngliche Agendapapier für dieses Thema wurde zurückgezogen und durch ein aktualisiertes Agendapapier ersetzt (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Kommission fordert EFRAG auf, mit der Arbeit an EU-Nachhaltigkeitsstandards zu beginnen

17.05.2021

Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) aufgefordert, mit der Arbeit an den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beginnen, die in dem von der Kommission im April veröffentlichten Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vorgesehen sind. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Entwürfe für die Nachhaltigkeitsstandards beginnen muss, bevor die neue EFRAG-Governance-Struktur eingerichtet ist, um den engen Zeitplan einzuhalten, den sich die Kommission selbst gesetzt hat.

Auf einer hochrangigen Konferenz am 6. Mai 2021 hatte Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, bereits angedeutet, dass die Entwicklung der neuen Standards auf der Arbeit der Projektarbeitsgruppe für die vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung des European Corporate Reporting Lab basieren sollte, die unter dem Dach der EFRAG arbeitet, aber nicht deren Governance-Struktur unterliegt. In dem Schreiben heißt es, dass dieser Ansatz "in einem pragmatischen Geist" verfolgt werden sollte. Allerdings wird in dem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der neuen Standards zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die überarbeitete EFRAG-Governance-Struktur übergeben werden sollte. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass EFRAG zwar anstreben sollte, den ersten Satz von Standardentwürfen bis zum 15. Juni 2022 vorzulegen, dass aber keine Entwürfe bei der Kommission eingereicht werden sollten, bis die überarbeitete EFRAG-Governance-Struktur vollständig implementiert ist und bis die europäischen Mitgesetzgeber den Vorschlägen der Kommission zugestimmt haben.

Das englischsprachige Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

17.05.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 21. Mai 2021 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 102. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit
  • ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden
  • ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Mai 2021

14.05.2021

Der IASB wird am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Bilanzierung von ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten, wenn Versicherer IFRS 17 erstmals anwenden
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Dynamisches Risikomanagemen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

TEG-Sitzung kommende Woche

14.05.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 19. und 20. Mai 2021 per Videokonferenz tagen.

Zwei wichtige Themen auf der Agenda sind die IASB-Projekte zu dynamischem Risikomanagement und zu Tochtergesellschaften, die KMU sind.

Die genaue Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

13.05.2021

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 17. und 18. Mai 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 17. Mai 2021 (11:00h-16:00h)

  • Begrüßung
  • Preisregulierte Geschäfts-vorfälle
    • Überblick über den Entwurf und Erörterung mit den EEG-Mitgliedern
  • Strategie- und Governance-Projekte
    • Aktueller Stand der Initiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Agendakonsultation
      • Überblick über die Bitte um Informationsübermittlung und Rückmeldungen der EEG-Mitglieder

Dienstag, 18. Mai 2021 (11:00h-15:30h)

  • Geschäftsvorfälle unter Gemeinsamer Kontrolle
    • Rückmeldungen der EEG-Mitglieder zum Diskussionspapier
  • Agendaentscheidungen
    • Rolle der Agendaentscheidungen und Überblick über einige Beispiele jüngster Agendaentscheidungen
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
    • Zweite Phase der Überprüfung und Erörterung mit den EEG-Mitgliedern
  • Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern
    • Erfahrungen mit dern Anwendung von IAS 12 in Südamerika und Erörterung mit den EEG-Mitgliedern
  • Aktueller Stand laufender Projekte des IASB

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Starke Unterstützung für ISSB bei Gesprächsrunden der IOSCO

11.05.2021

Zur Unterstützung ihrer Arbeit zu nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Wertpapieremittenten veranstaltete die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) im April und Mai 2021 zwei Gesprächsrunden. Ziel war es, einen Dialog mit globalen Interessenvertretern über die Prioritäten der IOSCO zur Verbesserung der Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz nachhaltigkeitsbezogener Angaben zu führen und Meinungen zur praktischen Umsetzung einer globalen Systemarchitektur für diese Angaben einzuholen.

Die Teilnehmer der Gesprächsrunden betonten, wie wichtig es ist, das Tempo beizubehalten und auf der bestehenden Dynamik aufzubauen, um die dringend notwendigen Verbesserungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen, und unterstützten insbesondere die Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) unter der IFRS-Stiftung. Es gab eine klare Bereitschaft der Teilnehmer, mit IOSCO und der IFRS-Stiftung zusammenzuarbeiten, um diese Vision zu verwirklichen. Es herrschte auch weitgehende Einigkeit darüber, dass der ISSB, aufbauend auf bestehenden Initiativen, in der Lage sein wird, zeitnah qualitativ hochwertige internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Die Teilnehmer der Gesprächsrunden identifizierten auch einige wichtige Punkte, die die IOSCO berücksichtigen sollte, bevor sie ihren Mitgliedern empfiehlt, ISSB-Standards für grenzüberschreitende Emissionen oder bei der Festlegung von Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf nationaler Ebene zu verwenden.

Ein Bericht mit den wichtigsten Botschaften, die während der Gesprächsrunden geäußert wurden, ist jetzt auf der Internetseite der IOSCO verfügbar.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften

11.05.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' veröffentlicht.

Der Entwurf enthältvorgeschlagene Leitlinien für den IASB selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

Im Stellungnahmeentwurf

  • unterstützt EFRAG das Ziel des Projekts, die Relevanz von Angaben zu verbessern und eine strengere Methodik für den IASB zu entwickeln, um objektivierte Angabevorschriften zu definieren;
  • stimmt EFRAG insbesondere dem Vorschlag zu, in einem frühen Stadium des Standardsetzungsprozesses enger mit den Adressaten der Abschlüsse und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten;
  • stellt EFRAG fest, dass der vorgeschlagene Ansatz eine radikale Änderung gegenüber den bestehenden Leitlinien darstellt, indem er die Mindestanforderungen zu einer Ausnahme macht, und ist EFRAG besorgt, dass er die Ersteller dem Risiko eines "second guessing" aussetzt, die Prüfung solcher Angaben und die Durchsetzung der Vorschriften für Abschlussprüfer und Regulierungsbehörden erschwert und letztlich nicht zu den beabsichtigten Änderungen und Verbesserungen der Informationsrelevanz führt;
  • ermutigt EFRAG den IASB, die Wechselwirkungen zwischen seinem vorgeschlagenen Ansatz und mehreren anderen Aspekten weiter zu prüfen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15. Oktober 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass EFRAG einen Feldtest der Vorschläge des IASB durchführen wird und in Kürze eine Einladung für Unternehmen zur Teilnahme an den Feldtests veröffentlichen wird. Der IASB hat ebenfalls vor kurzem bekanntgegeben, dass er einen Feldtest zu seinem Entwurf durchführen wird.

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