Mai

15. Berliner Bilanz Forum zum Thema CSRD

11.05.2021

Der Bundesverband der Deutschen Industrie und das DRSC laden gemeinsam zum 15. Berliner Bilanz Forum am 15. Juni 2021 ein.

Gemeinsam mit Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Beratung, Rechtsprechung undWissenschaft soll sich über erste Positionierungen zu den Vorschlägen in Bezug auf die Berichterstattung nach der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ausgetauscht werden.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

11.05.2021

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' wie beabsichtigt funktionieren.

In seiner Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung vertritt das DRSC die Ansicht, dass IFRS 10 insgesamt ein robustes Gerüst an Prinzipien und Grundsätzen für die Beurteilung, ob ein Investor ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, bereitstellt. In Einzelfällen könne die Beurteilung in der Praxis herausfordernd sein; dies sei jedoch oftmals auf die Komplexität einzelvertraglicher Gestaltungen und nicht auf grundsätzliche Mängel in IFRS 10 zurückzuführen.

Weiterhin ist das DRSC der Auffassung, dass, obwohl die Erstanwendung von IFRS 11 in der Praxis mit einigen Herausforderungen verbunden gewesen sei, in der Praxis Lösungen für diese Anwendungsprobleme entwickelt wurden.

Ungeachtet der grundsätzlichen Überzeugung, dass IFRS 10 und IFRS 11 im Allgemeinen gut funktionieren, stellt das DRSC in seiner Stellungnahme jedoch auch fest, dass für einige Anwendungsfragen weiterhin Regelungslücken bestünden. Dies beziehe sich in erster Linie auf die Schnittstelle des Anwendungsbereichs von IFRS 10 und IFRS 11 zu anderen Standards, wie z. B.:

  • die Bilanzierung von Put-/Call-Optionen auf nicht beherrschende Anteile,
  • die Veräußerung oder Einbringung eines Tochterunternehmens (oder einer Gruppe von Vermögenswerten) zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen,
  • ob die rechtliche Ausgestaltung eines Erwerbs über ein Vehikel einer legalen Einheit („corporate wrapper“) einen Einfluss auf die Bilanzierung haben sollte (oder nicht), und
  • die Bilanzierung aus Sicht eines Agenten, d. h. wie interagieren die Anforderungen an “Prinzipale und Agenten” in IFRS 10 mit IAS 28.

Im Hinblick auf diese übergreifenden Fragestellungen bestehe ein Bedarf an Nachschärfungen durch den IASB.

Des Weiteren empfiehlt das DRSC dem IASB, prinzipienbasierte Leitlinien für die Bilanzierung von Transaktionen zu entwickeln, die eine Veränderung der Art der Einbeziehung eines Beteiligungsunternehmens beinhalten. In seiner Stellungnahme weist das DRSC darauf hin, dass die IFRS noch immer nicht sämtliche Statuswechsel regeln; dies gelte insbesondere für gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

10.05.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

Insgesamt sind wir der Ansicht, dass diese Standards solide Prinzipien und relevante Leitlinien zur Unterstützung der erforderlichen Ermessensentscheidungen für die getreue Darstellung der Anteile eines Unternehmens an Tochterunternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen bieten. Abgesehen von einigen in der Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung genannten Punkten sind wir der Ansicht, dass keine wesentlichen Änderungen an den relevanten Standards erforderlich sind. Wir haben in unseren Antworten auf die verschiedenen Fragen in der Überprüfung nach der Einführung Bereiche angegeben, die von Klarstellungen und/oder zusätzlichen illustrativen Beispielen profitieren könnten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IFRS-Stiftung kündigt Reihe von Internetseminaren zum Entwurf zu Angabevorschriften an

10.05.2021

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass sie in einer Reihe von Internetpräsentationen in den Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' einführen will.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf, der vorgeschlagene Leitlinien für ihn selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben, enthält, im März 2021 herausgegeben.

Die erste Präsentation ist für den 19. Mai 2021 geplant und wird einen Überblick über die Vorschläge des Boards geben. Um Teilnehmern aus verschiedenen Zeitzonen die Teilnahme zu erleichtern, wird es zwei Sitzungen geben, die beide die gleichen Themen behandeln:

  • Mittwoch, 19. Mai 2021, 09:00h–10:00h britischer Sommerzeit und
  • Mittwoch, 19. Mai 2021, 15:00h–16:00h britischer Sommerzeit.

Jede Sitzung wird maximal 60 Minuten dauern und eine moderierte Frage-und-Antwort-Runde beinhalten.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Stellvertretender Vorsitzender von IOSCO erklärt, warum und wie IOSCO die Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung unterstützt

10.05.2021

Bei der hochrangigen Konferenz "Proposal for a Corporate Sustainability Reporting Directive - The Way Forward", die die Europäische Kommission am 6. Mai 2021 ausgerichtet hat, erklärte Jean-Paul Servais, stellvertretender Vorsitzender der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und Vorsitzender des Monitoring Boards der IFRS-Stiftung, warum IOSCO an die Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung glaubt und was IOSCO tun wird, um sie zu unterstützen.

Servais begann seine Rede mit der Erläuterung, wie die Finanzmärkte und ihre Regulierungsbehörden ein Teil der Lösung sind, um sicherzustellen, dass das Finanzsystem angesichts der klimabedingten Risiken widerstandsfähig ist und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt. Damit die Finanzmärkte ihre Rolle spielen können, sei die Angabe umfassender und vergleichbarer nachhaltigkeitsbezogener Informationen von größter Bedeutung, und da es derzeit große Lücken in den Angabevorschriften gebe, müssten die staatlichen Behörden einspringen.

Anschließend erörterte er, warum und wie IOSCO involviert ist:

  1. IOSCO ist involviert, weil die Berichterstattung über den Unternehmenswert Teil ihres Mandats ist, den Anlegerschutz zu fördern, und die Mitglieder von IOSCO können die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchsetzen und dazu beitragen, Greenwashing durch Marktteilnehmer zu verhindern.
  2. IOSCO ist auch aufgrund ihrer Rolle bei der Überwachung der Governance der IFRS-Stiftung involviert und wird die Governance-Implikationen der Vorschläge der IFRS-Treuhänder zur Nachhaltigkeit überwachen.
  3. Und IOSCO kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, der IFRS-Initiative mehr Schwung zu verleihen und die Übernahme der neuen Standards in der ganzen Welt voranzutreiben.

Servais betonte, dass die IOSCO einen "Baustein"-Ansatz zur Etablierung eines globalen Nachhaltigkeitsberichtssystems befürwortet und eine unangemessene Fragmentierung so weit wie möglich einschränken will. Durch die Zusammenarbeit mit Standardsetzern aus den wichtigsten Rechtskreisen würden die Standards des neuen IFRS Sustainability Board eine weltweit konsistente und vergleichbare Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen. Der "Baustein"-Ansatz würde es den Rechtskreisen dann ermöglichen, weiter zu gehen oder schneller vorzugehen, wenn sie dies wünschen, während die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit erhalten bleibt. Er fügte hinzu:

In dieser Hinsicht glaube ich, dass es eine Konsistenz zwischen dem IFRS/IOSCO-Ansatz und den Überlegungen der EU zur internationalen Zusammenarbeit gibt. Die EU kann den grünen Wandel nicht allein erreichen. Sie braucht andere Länder, die ihre Ambitionen teilen und in dieselbe Richtung arbeiten. Eine stärkere internationale Angleichung bei ESG-bezogenen Angaben wird die globale Transparenz erhöhen. Es wird auch die Due-Diligence-Kosten für globale Investoren und die administrativen Kosten für global agierende Unternehmen reduzieren.

Servais wendet sich dann der Initiative der Europäischen Kommission und dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zu. Er begrüßte, dass die Kommission klargestellt hat, dass die EU-Standards darauf abzielen sollten, die wesentlichen Elemente der weltweit akzeptierten Standards, die derzeit entwickelt werden, zu übernehmen, und dass sie auf Standardisierungsinitiativen auf globaler Ebene aufbauen und zu diesen beitragen würden. Er merkte an, dass er den ersten IFRS-Standard für Mitte 2022 erwarte und begrüßte, dass der Richtlinienentwurf klarstellt, dass die EU-Standards "alle unter der Schirmherrschaft der International Financial Reporting Standards Foundation entwickelten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen sollten".

Zum vollständigen Text der Rede in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

10.05.2021

Das DRSC lädt gemeinsam mit Vertretern von EFRAG und IASB zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' ein.

Die Veranstaltung findet am 7. Juni 2021 von 13:30h bis 17:00h statt. Sie wird in deutscher Sprache und aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten.

Weiterführende Informationen entnehhmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung

10.05.2021

Das internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 8. und 9. März 2021 zu einer virtuellen Sitzung zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Wie bereits berichtet gehörten zu den erörterten Themen auch nichtfinanzielle Berichterstattung und die Agendakonsultation des IASB. Außerdem gab der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst eine Abschiedsrede.

Insgesamt wurden die folgenden Themen erörtert:

  • EFRAG-Initiative zur nichtfinanziellen Berichterstattung
    • Überblick über die gegenwärtigen Diskussionen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene
  • Angabeninitiative – Tochtergesellschaften, die KMU sind
    • Einführung in die kommenden Vorschläge
  • Annahme der Unternehmensfortführung
    • Präsentationen von Australien und Neuseeland
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit separaten Abschlüssen
    • Präsentationen von Brasilien, Indien, Italien und Korea
  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung
    • FRC-Diskussionspapier zu Zukunft der Unternehmensberichterstattung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Präsentation von Indien
  • Internationale Finanzberichterstattung für nicht gewinnorientierte Unternehmen
    • Einführung in das im Januar 2021 veröffentlichte IFR4NPO-Konsultationspapier
  • Agendakonsultation
    • Einführung in die wesentlichen Bereiche der kommenden Bitte um Informationsübermittlung
    • EFRAG-Präsentation mit vorläufigen Sichtweisen zur IASB-Agendakonsultation
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Überblick, Einzelgruppensitzungen und Zusammenführung der Diskussionsergebnisse
  • Botschaft des IASB-Vorsitzenden

Die nächste Sitzung soll am 29. und 30. September 2021 stattfinden; es wird wieder eine virtuelle Sitzung sein.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

AFRAC-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

08.05.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Informationsübermittlung genommen, mit der dieser die Adressaten um Rückmeldungen gebeten hat, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' wie beabsichtigt funktionieren.

AFRAC ist der Ansicht, dass die Anforderungen in IFRS 10, 11 und 12 eine solide konzeptionelle Grundlage bieten und in der Praxis nicht zu größeren Anwendungsproblemen führen. Die Themen, bei denen AFRAC Verbesserungspotenzial festgestellt hat, könnten optimiert werden, indem den Standards spezifischere Beispiele bzw. Leitlinien hinzugefügt werden. AFRAC ist der Meinung, dass die aktuellen Offenlegungspflichten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Aufwand der Ersteller und dem Informationsbedarf der Nutzer herstellt.

Zugang zu Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von AFRAC.

IASB wird Feldarbeiten zu seinem Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschhriften durchführen

07.05.2021

Am 25. März 2021 hat der IASB den Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' veröffentlicht, der vorgeschlagene Leitlinien für ihn selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS enthält, sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer', die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben. Der IASB lädt nun die Ersteller von Abschlüssen ein, an Feldarbeiten teilzunehmen, um die Vorschläge im Entwurf zu testen.

Der IASB sucht Ersteller, die Feldarbeit unter Verwendung seiner Anweisungen und Fragebögen durchführen würden, um die Anwendung der vorgeschlagenen neuen Vorschriften in IFRS 13, IAS 19 oder beiden zu testen. Die Teilnehmer würden dann die Ergebnisse der Feldarbeit zusammenfassen und berichten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Konferenz der Europäischen Kommission über die vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und das weitere Vorgehen

07.05.2021

In ihrem Bestreben, die EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zu überarbeiten, hat die Europäische Kommission im April einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht. Auf einer hochrangigen Konferenz am 6. Mai 2021 "Proposal for a Corporate Sustainability Reporting Directive - The Way Forward" diskutierten die Teilnehmer auch den engen Zeitrahmen der Vorschläge der Kommission.

Die Kommission schlug eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Dezember 2022 vor, so dass die Änderungen erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden wären. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, betonte in ihrer Grundsatzrede, dass der Zeitplan ambitioniert sei. Der Entwurf der CSRD sieht vor, dass für die Berichterstattung unter der neuen Richtlinie die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die noch von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu entwickeln sind, angewendet werden müssen.

McGuinness erklärte "wir haben nicht viel Zeit", fügte aber auch hinzu "aber wir werden dafür sorgen, dass wir diese Standards haben werden". Sie erläuterte, dass die Europäische Kommission EFRAG damit beauftragen werde, zwei Dinge parallel zu tun, um die neue Struktur innerhalb von EFRAG einzurichten und um die Standards rechtzeitig zur Verfügung zu haben: den neue Board und die entsprechenden fachlichen Strukturen einzurichten und gleichzeitig mit der Entwicklung der neuen EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu beginnen, die auf der Arbeit der Projektarbeitsgruppe für die vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung des European Corporate Reporting Lab basieren sollen, die unter dem Dach von EFRAG arbeitet, aber nicht Teil deren Governance-Struktur ist. Diese Standards würden später von den neuen fachlichen Gremien innerhalb von EFRAG übernommen.

Eine Aufzeichnung der Konferenz ist auf der Internetseite der Kommission verfügbar. Die Grundsatzrede von McGuinness und ihre Antworten auf Fragen aus dem Publikum beginnen um ca. 14:15 Uhr.

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