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Entwurf von Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen

27.02.2014

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf von Leitlinien zur Anwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen wie beispielsweise EBITDA, zugrunde liegender Gewinn und Free Cash Flow herausgegeben. In dem Leitfaden sind Prinzipien zu den Qualitätsmerkmalen enthalten, die Kennzahlen aufweisen sollten, sowie Angaben genannt, die extern berichteten Kennzahlen beigefügt werden sollten.

Die vorgeschlagenen Leitlinien mit dem Titel Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen — Definition, Prinzipien und Angaben ist die letzte Publikation einer PAIB- Reihe von Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis (International Good Practice Guidance, IGPG). Das Ziel der IGPG-Reihe ist, aktiven berufsständischen Rechnungslegern und ihren Unternehmen dabei zu helfen, einen Kreislauf beständiger Verbesserungen ihrer Berichterstattungsprozesse einzurichten, um internen und externen Parteien dabei zu helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf dieses Unternehmen zu treffen.

Im Entwurf wird festgehalten, dass ergänzende Finanzkennzahlen oft darauf abzielen, Vermögensverwaltern, Anlegern und anderen interessierten Parteien ein tieferes Verständnis der Leistung eines Unternehmens zu vermitteln. Solche Zahlen werden in der internen und externen Berichterstattung verwendet und sind auch oft außerhalb der Finanzberichterstattung zu finden - beispielsweise bei der Bewertung von Schuldvereinbarungen.

Ergänzende Finanzkennzahlen werden in den vorgeschlagenen Leitlinien als "diejenigen Finanzkennzahlen, die nicht notwendigerweise in dieser Art und Weise in einem Rechnungslegungsrahmenkonzept identifiziert werden" definiert und auch als "nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Finanzkennzahlen" oder "alternative Profitkennzahlen" bezeichnet. Solche Kennzahlen verfügen normalerweise nicht über allgemein akzeptierte Definitionen und basieren auf ausgewählten Informationen oft unter Hinzufügung zu oder Weglassung von Beträgen aus nach Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Finanzkennzahlen. Anpassungen der herkömmlich Kennzahlen erfolgen nach Ermessen, Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung, wobei ein Bezug zu anderen Kennzahlen nicht immer hergestellt wird.

Im Leitfaden wird vorgeschlagen, die Prinzipien des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung des IASB zu verwenden, insbesondere diejenigen zu qualitativen Merkmalen entscheidungsnützlicher Finanzinformationen. Auf dieser Grundlage sollte bestimmt werden, ob eine ergänzende Finanzkennzahl über ausreichend Attribute verfügt, um berichtet zu werden. Die Attribute sind die folgenden:

  • Relevanz. Damit eine ergänzende Finanzkennzahl für die Berichterstattung in Frage kommt, sollte sie entweder von der Unternehmensleitung für die Beurteilung der Leistung oder von kenntnisreichen Adressaten des externen Berichts verwendet werden.
  • Vollständigkeit. Eine ergänzende Finanzkennzahl sollte alle Informationen bieten, die notwendig sind, damit ein Nutzer das beschriebene Phänomen verstehen kann. Vollständigkeit ist erreicht, wenn die Kennzahl nicht angepasst werden muss und wenn keine weiteren ergänzenden Informationen notwendig sind.
  • Neutralität. Eine ergänzende Finanzkennzahl sollte nicht angepasst oder gewichtet oder sonstwie manipuliert werden, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Dies setzt voraus, dass alle einschlägigen positiven und negativen Bestandteile berücksichtigt werden.
  • Transparenz. Die Beschreibung einer alternativen Finanzkennzahl sollte im Einklang mit ihren Komponenten stehen. Außerdem sollte eine alternative Finanzkennzahl mit ausreichend Erklärungen versehen werden, sodass Unsicherheiten und Annahmen soweit wie möglich ausgeschlossen werden können.
  • Verständlichkeit und Überprüfbarkeit. Kenntnisreiche Adressaten müssen verstehen können, wie eine alternative Finanzkennzahl zusammengesetzt ist und welche Grenzen sie hat. Außerdem muss sie überprüfbar sein, sodass Konsens besteht, dass eine Kennzahl das getreu abbildet, was sie zu abbilden vorgibt.
  • Vergleichbarkeit. Adressaten müssen in der Lage sein, ergänzende Finanzkennzahlen zwischen Unternehmen derselben Branche und über Berichtsperioden hinweg vergleichen zu können.
  • Aktualität. Eine ergänzende Finanzkennzahl muss zu gleichen Zeit berichtet werden wie der Abschluss, auf den sie sich bezieht.

Im Leitfaden wird der Meinung Ausdruck verliehen, dass bei Einhaltung dieser Kriterien eine alternative Finanzkennzahl sinnvolle ergänzende Informationen darstellen kann. Werden diese Kennzahlen extern berichtet, sollten zusätzliche Angaben geleistet werden, die im Leitfaden wie folgt vorgeschlagen werden:

  • Definition und Zweck der Kennzahl einschließlich Markierung ergänzender Finanzkennzahlen als solche und Unterscheidung von auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierender Zahlen,
  • Angabe, falls Änderungen in der Zusammensetzung einer ergänzenden Finanzkennzahl vorgenommen werden nebst Gründen für die Änderungen und Neudarstellung von Vergleichsinformationen,
  • quantitative Überleitung auf auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Kennzahlen, die direkt vergleichbar sind bei Aufzeigen jeglicher Anpassungen oder Berechnungsschritte und
  • begleitende kontextualisierende Angaben zu zusätzlichen oder weggelassenen Posten und anderen Informationen, die die Beurteilung der Grenzen der Finanzkennzahl ermöglichen.
Außerdem wird in dem Leitfaden darauf hingewiesen, dass ergänzende Finanzkennzahlen, die extern berichtet werden, die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Informationen nicht in den Schatten stellen und am besten außerhalb des Abschlusses berichtet werden sollten.

Die Angabe von alternativen Profitkennzahlen ist ein derzeit weit diskutiertes Thema, und erst kürzlich hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) vorgeschlagene Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die in eine ähnliche Richtung laufen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Leitlinien des PAIB werden bis zum 26. Mai 2014 erbeten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

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EFRAG-Reihe von Einbindungsveranstaltungen zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

26.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die nationalen Standardsetzer in Europa eingeladen, gemeinsam öffentliche Diskussionen zum Forschungspapier von EFRAG, ANC und FRC zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss abzuhalten. Der niederländische Standardsetzer DASB wird diese Reihe mit einer öffentlichen Diskussion am 25. März 2014 eröffnen.

EFRAG, ANC und FRC hatten das gemeinsame Forschungspapier, das das Ergebnis eines der Projekte auf der pro-aktiven Agenda von EFRAG ist im Dezember 2013 herausgegeben. Im Nachgang der Veröffentlichung hat EFRAG wie üblich alle nationalen Standardsetzer in der EU angeschrieben und angeboten, gemeinsame öffentliche Diskussionen abzuhalten. Bis jetzt hat sich nur der DASB definitiv für eine gemeinsame Veranstaltung entschieden; EFRAG geht aber aus Erfahrung davon aus, dass sich eine ganze Reihe von öffentlichen Diskussionen aus dem Angebot entwickeln wird. 

Die Veranstaltung mit dem DASB findet am 25. März 2014 von 12:30h bis 15:30h in Amsterdam statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Wir werden Sie informieren, wenn weitere Termine von öffentlichen Diskussionen bekannt werden.

Hinweis: Die Veranstaltung in Amsterdam wurde am 12. März 2014 auf den 17. April 2014 verschoben. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DASB (in niederländischer Sprache).

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Umfrage zur Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen zeigt Bedarf für Standards in diesem Bereich

26.02.2014

Der beratende Ausschuss für Rechnungswesenorgane (Consultative Committee of Accountancy Bodies, CCAB) hat die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die darauf abzielte, zu eruieren, ob es einen Bedarf für die Entwicklung eines internationalen Finanzberichterstattungsrahmens, Leitlinien oder Standards für die Anwendung durch gemeinnützige Unternehmen gibt. Die Ergebnisse zeigen, dass es eine Bedarf für internationale Standards im gemmeinnützigen Sektor gibt.

Die umfassende Studie, die im November 2013 angestoßen worden war, ist die erste ihrer Art und gründet auf einer Literaturanalyse (die international Finanzberichterstattungsfragen im gemeinnützigen Sektor zutage fördern sollte) und einer Online-Befragung von 605 Personen aus dem Bereich der Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor, die aus 179 Rechtskreisen kamen. 

Die Studie wurde von vier Forschern aus Sheffield, Dundee, Wellington und Dublin für den CCAB durchgeführt, der sich aus dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW), dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), dem Institut der irischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI), der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und dem Institut für öffentliche Finanzen und Rechenschaft (Chartered Institute of Public Finance and Accountancy, CIPFA) zusammensetzt.    

Obwohl die Antworten nach Weltregion und Interessengruppe stark variierten, stimmten 72% der Befragten zu, dass internationale Standards für die Finanzberichterstattung im gemeinnützigen Sektor nützlich wären; 14% stimmten nicht zu und 7% lehnten dies sogar ausdrücklich ab. Unter denjenigen, die nicht zustimmten, kamen laut Bericht zur Studie diejenigen, "die am stärksten ablehnen, scheinbar aus Rechtskreisen wie Großbritannien, die bereits über ein wohl entwickeltes Rahmenkonzept für Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor verfügen".

In Bericht wird darauf hingewiesen, dass er "ein erster Schritt bei der Bestimmung ist, ob es eine Notwendigkeit für die Entwicklung harmonisierter internationaler Standards  für die Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor gibt", und es werden vier Möglichkeiten aufgezeigt, wie fortgefahren werden kann. Möglichkeit vier würde aus den Ergebnissen der Umfrage dabei am meisten unterstützt: 

    1. Nichts tun;
    2. auf Verbesserungen bestehender nationaler Berichterstattungskonzepte im gemeinnützigen Sektor drängen, um bestimmte Bedenken zu adressieren, die in der Umfrage zutage getreten sind (keine Entwicklung eines internationalen Standards);
    3. Entwicklung allgemeiner internationaler Leitlinien für die Berichterstattung durch Unternehmen des gemmeinützigen Sektors, aber keine Entwicklung verbindlicher Standards;
    4. Entwicklung internationaler Standards für die Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen durch einen internationalen Standardsetzer und danach Endossierung von einschlägigen Regulierern in den einzelnen Rechtskreisen weltweit.

In dem Bericht wird hervorgehoben, dass "sehr viel mehr Analyse und Diskussion zwischen interessierten Parteien nötig sein wird", um genauer zu verstehen, welcher Bedarf genau für internationale Standards im gemeinnützigen Sektor besteht und wie ein solcher Satz von Standards aussehen sollte, unter anderem in diesen Bereichen: 

  • der Grad, zu dem formale internationale Standards für die Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen begrüßt und übernommen würden,
  • die Form (Inhalt und Umfang), die ein jeglicher neuer Standard haben sollte,
  • die Frage, ob entsprechende Standards von allen gemeinnützigen Unternehmen angewendet werden sollte,
  • die Frage, wie diese neuen Standards entwickelt würden, und ob dies einen neuen Standardsetzer für den gemeinnützigen Sektor erfordern würde; und
  • die Grundlage (beispielsweise IFRS), auf der Standards für die Finanzberichterstattung im gemeinnützigen Sektor entwickelt werden sollten. 

Auf der Internetseite des CCAB stehen Ihnen eine Presseerklärung und der vollständige Bericht in englischer Sprache zur Verfügung.

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Mitschrift von der Sitzung des IFRS-Beirats im Februar 2014

25.02.2014

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) hat am 24. und 25. Februar 2014 in London getagt. Wir haben für sie die Mitschrift von der Sitzung übersetzt, auf deren Tagesordnung wesentliche strategische Sachverhalte, Tätikeiten des IASB und der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die Überprüfung der Aufsichts- und Verwaltungsstruktur des IPSASB, Leasingverhältnisse, Unternehmensberichterstattung, die Aus- und Weiterbildungsinitiative und die Strategie in Bezug auf die Einbindung von Anlegern standen.

Für einen unmittelbaren Zugang zu den Mitschriften der einzelnen Sitzungsteile klicken Sie bitte auf die folgenden Verknüpfungen:

Montag, 24. Februar 2014

Dienstag, 25. Februar 2014

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

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Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

25.02.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Der endgültige Standard zur Erlöserfassung wird jetzt im zweiten Quartal 2014 erwartet. Die Entwürfe zur Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures und zum Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts werden jetzt erst im zweiten Quartal 2014 erwartet, ebenso der endgültige Standard zur Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Die erneuten Erörterungen wurden in einigen Projekten neu terminiert, darunter auch das Projekt zum Rhamenkonzept. Außerdem wurde eine öffentliche Konsultation im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Agenda hinzugefügt.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. Quartal 2014*
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014*

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 27. Januar 2014

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 25. Februar 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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EFRAG und die nationalen europäischen Standardsetzer laden Unternehmen ein, ihre Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 3 mitzuteilen

25.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien laden europäische Unternehmen ein, ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' (und den zugehörigen Folgeänderungen an anderen Standards) mitzuteilen, damit man sehen kann, ob IFRS 3 wie beabsichtigt für europäische Unternehmen funktioniert, die die IFRS anwenden.

Das Ziel der Aktion ist, Hinweise über jegliche Aspekte der Anwendung von IFRS 3 zu erlangen, aber Schwerpunkt sind die Fragen, ob es Bereiche von IFRS 3 gibt, die sich bei der Anwendung als schwierig herausgestellt haben, und ob es zu unerwarteten Kosten bei der Erfüllung des Vorschriften des Standards gekommen ist. Diese Fragen sind auch Kerpunkt der Bitte um Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, die am 30. Januar 2014 vom IASB herausgegeben wurde. Die Fragen des IASB wurden allerdings um einige zusätzliche Fragen zu Bereichen ergänzt, bei denen EFRAG und die nationalen Standardsetzer der Meinung sind, dass es noch tiefergehenderer Einblicke bedarf.

Ersteller, die an der Einbindungsaktion teilnehmen wollen, sollten über jüngere Erfahrungen (seit 2009) mit der Anwendung von IFRS 3 auf Unternehmenszusammenschlüsse verfügen. Sie werden um schriftliche Darstellung gebeten werden, denen dann nachfassende Gespräche mit Mitarbeitern von EFRAG oder den nationalen Standarsetzern folgen werden. Die Aktion soll bis 15. April 2015 abgeschlossen sein.

Die erhaltenen Rückmeldungen werden EFRAG und den nationalen Standardsetzern dabei helfen, ihre Stellungnahmen zu der Bitte um Informationsübermittlung zu formulieren. Es wird allerdings auch der Stab des IASB an dieser Aktion mitwirken, um Kenntnis über die detaillierten Rückmeldungen zu erhalten und um zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen mit den Einbindungsaktivitäten gibt, die vom IASB geplant werden.

Weitere Informationen zur Duchführung der Aktion und zu den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Ansprechpartner in Deutschland ist das DRSC - eine entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC finden Sie hier. Den Fragebogen, der die Grundlage für die schriftliche Befragung bildet, hat der britische FRC zu Informationszwecken seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

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Mitschrift von der Februarsitzung 2014 des IASB — Teil 3 (Abschluss)

25.02.2014

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung am 19. und 20. Februar 2014 in London ab. Wir haben nunmehr auch die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zum Sitzungsteil zu den Sachverhalten des IFRS Interpretations Committee vom Mittwoch eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der Mitschrift klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

Mittwoch, 19. Februar 2014

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

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Zwei IASB-Mitglieder wiederberufen, Größe des IASB soll überprüft werden

24.02.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung von Patrick Finnegan und Amaro Gomes, deren bisherige Amtszeit am 30. Juni 2014 endet, für jeweils eine zweite Amtszeit von fünf Jahren berufen. Gleichzeitig haben sich die Treuhänder entschieden, die Stellen von Jan Engström und Patricia McConnell, deren Amtszeiten ebenfalls Ende Juni enden, die aber nicht wiederberufen werden können bzw. für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehen, nicht neu zu besetzen.

Im Januar 2009 hatten die Treuhänder der IFRS-Stiftung dafür gestimmt, die Anzahl der Boardmitglieder bis zum 1. Juli 2012 auf 16 zu erweitern, wobei die volle Besetzung erstmals mit der Berufung von Gary Kabureck im Februar 2013 erreicht wurde.

Zwischenzeitlich haben die Treuhänder entschieden, als Teil der erneuten Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und des IASB, die 2015 durchgeführt werden soll, auch die öffentliche Meinung zur optimalen Größe des IASB einzuholen. Um den Ergebnissen dieser Überprüfung nicht vorzugreifen wollen die Treuhänder die Stellen der Boardmitglieder, deren Amtszeit im Juni 2014 ausläuft und die nicht wieder berufen können oder wollen, vorerst nicht wieder besetzen.

Mit der sich daraus ergebenden IASB-Größe ab Juli 2014 ändert sich auch die Anzahl der erforderlichen Stimmen für Entscheidungen; das Quorum wird wieder mit 9 Stimmen erfüllt sein.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung zu den Wiederberufungen direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Veränderungen in der Mitgliedschaft von TEG

24.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Änderungen in der Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) bekanntgegeben.

Die gegenwärtigen Mitglieder Mike Ashley (stellvertretender Vorsitzender von TEG), Joanna Frykowska, Nicklas Grip, Serge Pattyn und Andrea Toselli wurden wiederberufen, und Christian Chiarasini (Prüfer, Frankreich) wurde neu berufen. Nicolas de Paillerets, Marios Cosma und Bill Hicks werden zum 30. März 2014 ausscheiden bzw. sind bereits auf eigenen Wunsch ausgeschieden.

Damit wird die Mitgliedschaft ab dem 1. April 2014 wie folgt aussehen:

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Françoise Flores, Industrie, Frankreich - Vorsitzende von EFRAG TEG
  • Mike Ashley, Prüfer, Großbritannien, stellvertretender Vorsitzender
  • Andreas Barckow, Prüfer, Deutschland
  • Christian Chiarasini, Prüfer, Frankreich
  • Gabi Ebbers, Versicherungen, Deutschland
  • Joanna Frykowska, Prüferin, Polen
  • Nicklas Grip, Spezialist auf den Gebieten Kreditwesen und Finanzinstrumente, Schweden
  • Araceli Mora, Professorin, Spanien
  • Serge Pattyn, Nutzer, Belgien
  • Andrea Toselli, Prüfer, Italien

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

  • Liesel Knorr - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (deutscher Standardsetzer)
  • Jérôme Haas - Autorité des Normes Comptables (französischer Standardsetzer)
  • Roger Marshall - UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer
  • Angelo Casó - Organismo Italiano di Contabilità (italienischer Standardsetzer)

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unabhängig vom EFRAG-Aufsichtsrat und allen anderen Interessen. EFRAG berät durch TEG die Europäische Kommission in Bezug auf die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben, indem er die fachliche Qualität der Verlautbarungen untersucht.

Die vier Kernaufgaben des Fachexpertenausschusses sind:

  • Proaktiver Beitrag zur Arbeit des IASB: Proaktive Koordinierung der europäischen Standardsetzer, des Berufsstands, der Nutzer und der Ersteller, um zum Prozess der Standardsetzung des IASB beizutragen und ihn effizient zu beeinflussen. Der Mechanismus sollte normalerweise dazu führen, dass dem IASB Eingaben zu jewedem von ihm oder dem IFRS Interpretations Committee herausgegebenen Diskussionspapier oder Entwurf zugehen. Ferner liefert er einen Beitrag zur Entwicklung fachlicher und konzeptioneller Papiere zu aufkommenden Themen, die dem IASB zur Kenntnis gebracht werden sollen.
  • Initiierung von Änderungen an den EG-Bilanzrichtlinien: Unterstützung der Kommission in deren Beurteilung einer möglichen Unverträglichkeit eines IFRS oder einer Interpretation mit den EG-Bilanzrichtilinien und Empfehlung der erforderlichen Änderungen an den Richtlinien
  • Fachliche Beurteilung der Standards und Interpretationen des IASB: Abgabe einer Empfehlung an die Europäische Kommission hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung eines IASB-Standards oder einer Interpretation für die Anwendung in der EU.
  • Umsetzungsleitlinien: Identifizierung von Sachverhalten, bei denen die allgemeinen Auslegungsleitlinien des IASB (d.h. die Interpretationen) nicht ausreichen, um eine einheitliche Anwendung eines bestimmten Standards in der EU zu gewährleisten. Der Mechanismus würde derartige Fälle dem IASB zur Kenntnis bringen und darauf drängen, sachtgerechte Lösungen zu finden. Ferner würde er - in Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden für die Wertpapiermärkte - Umsetzungsleitlinien entwickeln, die speziell für in der EU notierte Unternehmen relevant sind.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen in der Mitgliedschaft direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 äußern sich nicht mehr zur Konvergenz

24.02.2014

In den letzten Jahren hatte die Gruppe der 20 (G-20) in ihren Abschlusskommuniqués, die nach Gipfeln veröffentlicht wurden, stets auf die Konvergenz von Rechnungslegungsstandards gedrängt. Im neuesten Kommuniqué jedoch, das nach dem Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 in Sydney veröffentlicht wurde, ist der Ruf nach Konvergenz nicht mehr enthalten.

In vergangenen Jahren hatte das Abschlusskommuniqué immer einen Ansatz enthalten, der stets etwa so lautete: "Wir unterstreichen die Bedeutung der Weiterführung der Arbeit in Bezug auf die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards, um die Widerstandskraft unseres Finanzsystems zu stärken. Wir fordern den  International Accounting Standards Board und den US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board auf, ihre Arbeiten zu den wesentlichen ausstehenden Projekten für die Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards bis Ende 2013 abzuschließen." (Kommuniqué vom G-20-Gipfel 2013 in St. Petersburg). Im jetzt veröffentlichten Kommuniqué vom Treffen am 22. und 23. Sydney wird das Thema jedoch nicht erwähnt.

Jüngste Entscheidungen im Januar und Februar 2014 bedeuten, dass nur noch zwei der ursprünglichen vier verbleibenden großen Projekte – Erlöserfassung (soll Ende des ersten Quartals 2014 abgeschlossen werden) und Bilanzierung von Leasingverhältnissen (noch keine weitere zeitliche Planung bekannt, die erneuten Erörterungen sollen im März 2014 wieder aufgenommen werden) – auf der Konvergenzagenda von IASB und FASB verbleiben.

Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué direkt von der Internetseite der G-20 herunterladen.

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