April

Neue Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept

23.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die dritte Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

In der dritten Ausgabe des Newsletters werden die vorläufigen Entscheidungen, die bei der Märzsitzung 2013 des IASB in Bezug auf das demnächst erscheinende Diskussionspapier gefällt wurden, zusammengefasst und eingewertet. Darüber hinaus werden erste Sichtweisen dess Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) von deren Sitzung am 3. April zusammengefasst. Dies sitzung war der Vorbereitung der ersten Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) gewidmet, bei der das Rahmenkonzept das beherrschende Thema war.

Insbesondere geht es im Rahmenkonzeptnewsletter um folgende Themen:

  • Umfang des Projektes zur Überarbeitung des Rahmenkonzept,
  • Definition und Ansatz von Abschlussposten,
  • Bewertung von Abschlussposten,
  • Entwicklung und Inhalt des Diskussionspapiers und
  • Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.

Die Informationsstrategie von EFRAG, ANC, DRSC, OIC und FRC beinhaltet nicht nur Newsletter, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten, sie umfasst auch Bulletins, in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Diese Bulletins stellen wir Ihnen auf IAS Plus auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Die neueste Newsletters steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Zusammenfassung der Sitzung des PRC am 2. April 2013

23.04.2013

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat am Dienstag, den 2. April 2013 in Brüssel getagt. Ein Zusammenfassung der Ergebnisse ist jetzt auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Wesentlicher Zweck der Sitzung war, den Fortschritt bei der Entwicklung der Bulletins zum Rahmenkonzept zu erörtern und sich über den aktuellen Stand der diversen pro-aktiven Projekte von EFRAG unterrichten zu lassen. Außerdem
wurden die Mitglieder des PRC über eine gemeinsame Sitzung der Forschungsdirektoren von EFRAG, den vier großen nationalen europäischen Standardsetzern und des IASB informiert, die im März stattgefunden hat. Während dieser Sitzung waren Informationen zu den verschiedenen Forschungsaktivitäten ausgetauscht und über mögliche Zusammenarbeit unter Wahrung der nötigen Unabhängigkeit gesprochen worden.

Die englischsprachige Zusammenfassung der Diskussionen können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Die nächste Sitzung des PRC wird am 18. Juni 2013 stattfinden.

Arbeitsentwürfe zum Versicherungsprojekt freigegeben

22.04.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat zwei kleinere Arbeitsentwürfe im Zusammenhang mit seinem Entwurf zu Versicherungsverträgen freigegeben. Die Dokumente wurden vom Stab des IASB erstellt und spiegeln vorläufige Entscheidungen des IASB wider, die dieser bei seinen Sitzungsabschnitten zu Versicherungsverträgen getroffen hat.

Im Juli 2010 wurde der Entwurf zu Versicherungsverträgen veröffentlicht, der Leitlinien zu einem umfassenden Rahmenkonzept bietet, Sachverhalte der gegenwärtigen Anwendung (IFRS 4) klärt und Vergleichbarkeit über verschiedene Märkte hinweg ermöglicht.

In den jetzt veröffentlichten Arbeitsentwürfen werden die folgenden Vorschläge abgedeckt, die im Rahmen des IASB-Projekts zur Versicherungsbilanzierung entwickelt wurden:

  • Verträge mit Zahlungsströmen, die in Abhängigkeit der Renditen der zugrundeliegenden Sachverhalte schwanken und
  • Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen.

Die Arbeitsentwürfe stehen nebst anderen Ressourcen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Vollständiger Text der endgültigen Fassung des Kompromisses zu den Rechnungslegungsrichtlinien

22.04.2013

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden sollen. Der vollständige Text der endgültigen Fassung des Kompromisses ist jetzt zur Verfügung gestellt worden.

Der Text, auf den man sich Anfang April geeinigt hatte und der gestern erstmals in ganzer Länge zur Verfügung gestellt wurde, ist jetzt dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (Comité des représentants permanents, COREPER) zwecks Billigung unterbreitet worden.

Ziel des Vorschlags ist es, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen zu reduzieren, Abschlüsse klarer zu gestalten und besser vergleichbar zu machen und mehr Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen zu schaffen. Die Einführung einer verpflichtenden länderspezifischen Berichterstattung ist in diesem Zusammenhang die wesentliche Änderung, sie ist in den Paragrafen 32 bis 38 des Dokuments beschrieben.

Gibt es keine weiteren Änderungen und erbringt die Prüfung sämtlicher Sprachfassungen durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Rats und des Parlaments keine Anmerkungen, kann von einer Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Amtsblat der Europäischen Union im Juni oder Juli 2013 ausgegangen werden. Mitgliedstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.

Der vollständige Text in deutscher Übersetzung steht Ihnen im öffentlichen Dokumentenregister des Rates zur Verfügung.

Dänemark ersetzt bestehende Rechnungslegungsstandards für KMU mit einem einzigen Standard

22.04.2013

Um die Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen zu modernisieren und um zur Erstellung informativer und relevanter Abschlüsse zu motivieren, hat der Rechnungslegungsfachausschuss des FSR – Danske Revisor einen neuen Rechnungslegungsstandard herausgegeben, mit dem die bisherigen Leitlinien ersetzt werden, die über verschiedene Standards verteilt waren.

Bis jetzt bot der FSR zwei Sätze von nicht verbindlichen Leitlinien für Unternehmen der Klassen B und C an. (Dänische Unternehmen sind in vier Klassen in Bezug auf die Rechnungslegung unterteilt, die von A = Kleinstunternehmen bis D = börsennotierte Unternehmen reichen). B- und C-Unternehmen hatten bisher die Wahl entweder dem Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen zu folgen, den der FSR 2007 herausgegeben hat (B-Unternehmen) oder den Satz dänischer Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 anzuwenden (B- und C-Unternehmen), wenn sie sich nicht dafür entschieden, sich allein auf das dänische Rechnungslegungsgesetz (Danish Financial Statements Act) zu stützen. Die dänischen Rechnungslegungsstandards basierten auf den IAS, wurden aber seit 2002 nicht länger aktualisiert, als absehbar wurde, dass die IRS für börsennotierte Unternehmen ab 2005 für börsennotierte Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein würden. Der Rechnungslegungsstandards für kleine Unternehmen basierte wiederum auf den dänischen Rechnungslegungsstandards, wurde aber an die Bedürfnisse von KMU angepasst.

Abgesehen von der Einhaltung des dänischen Rechnungslegungsgesetzes, das auf der 4. und 7. Rechnungslegungsrichtlinie der Europäischen Union basiert, war die Einhaltung eines bestimmten Satzes von Rechnungslegungsvorschriften für B- und C- Unternehmen bisher nicht verpflichtend und wird auch weiterhin freiwillig sein. Der neue, einzelne Standard, der Mitte April herausgegeben wurde, ist eine aktualisierte Version des alten Standards für B-Unternehmen, wurde aber auf C-Unternehmen ausgeweitet. Außerdem wurden neue Rechnungslegungserkenntnisse für nicht börsennotierte Unternehmen, wie sie beispielsweise auch im IFRS für KMU widergespiegelt sind, aufgenommen. Der neue Standard ist als Rechnungslegungsleitlinie für Sachverhalte anzusehen, die im dänischen Rechnungslegungsgesetz nicht abgedeckt oder erläutert werden und soll zu guten, informativen Abschlüssen inspirieren.

Künftig haben B- und C-Unternehmen in Dänemark die folgenden Optionen:

  • Erstellung von Abschlüssen allein auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes,
  • Erstellung von Abschlüssen auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes nebst Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards für B- und C-Unternehmen zwecks Sicherstellung informativer und relevanter Finanzberichterstattung,
  • Einhaltung der vollen IFRS.

Der Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen aus dem Jahr 2007 und die Dänischen Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 wurden zurückgezogen.

Börsennotierte Unternehmen (Unternehmen der Klasse D) sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Sie wenden weiterhin die vollen IFRS wie für die Übernahme in Europa übernommen an, so wie es für alle börsennotierten Unternehmen in der EU verpflichtend ist.

Der neue Rechnungslegungsstandard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Die Rechnungslegungslandschaft für KMU in Europa ist derzeit einigen Änderungen unterworfen. So hat kürzlich der britische Rat für Rechnungslegung den Standard FRS 102 herausgegeben, mit dem die nationalen britischen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basierenden Standard ersetzt werden. Die EU insgesamt befindet sich derzeit in der Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien, die darauf abzielen, die Rechnungslegung durch KMU und insbesondere durch Kleinstunternehmen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Wie Mitte des Monats berichtet wurde in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien Einigung erzielt, auch wenn Einzelheiten der Änderungen bis jetzt noch nicht kommuniziert wurden. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinien hatte es auch Rufe gegeben, die Anwendung des IFRS für KMU in Europa zu gestatten, wenn Mitgliedstaaten dies wünschen sollten. Da jedoch der IFRS für KMU mit bestimmten Aspekten der 7. Rechnungslegungsrichtlinie im Wiederspruch steht, ist eine entsprechende Gestattung der Anwendung nicht vorgesehen.

Weiterführende Inforamtionen in dänischer Sprache auf der Internetseite des FSR:

Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 fordern weiterhin Konvergenz

20.04.2013

Im Kommuniqué von der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die am 18. und 19. Februar 2013 in Washington stattfand, wird wieder der Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB gefordert.

Die Teilnehmer der Sitzung erörterten die übliche Agenda der G-20 in Bezug auf den allgemeinen wirtschaftliche Ausblick, die Bemühungen hinsichtlich der Reform der internationalen Finanzarchitektur sowie die Fortschritte in der Finanzmarktregulierung. Im Abschlusskommuniqué ist die inzwischen übliche Formulierung zur Konvergenz enthalten:

Wir wiederholen unseren Aufruf an den IASB und den FASB, bis Ende 2013 ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards abzuschließen.

Bei der Sitzung wurde auch ein Fortschrittsbericht des Finanzstabilitätsrats (FSR) entgegengenommen, dem bereits ein Schreiben im Vorfeld der Sitzung vorausgegangen war. In Bezug auf die Entgegenahme des Berichts heißt es in der Presseerklärung des FSR über die Teilnehmer der Sitzung:

Sie nahmen die Fortschritte bei der Umsetzung der aufsichtlichen Reformen in Bezug auf OTC-Derivate zur Kenntnis und verplichteten sich, die ausstehenden gesetzlichen und und aufsichtlichen Rahmenregelungen für diese Reformen zu vollenden.

Ergebnis der Umsetzung dieser Reformen ist auch der vom IASB Ende Februar veröffentlichte Standardentwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Mit dem Entwurf werden Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und dem in Kürze erscheinenden Abschnitt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, wonach eine Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung zulässig ist, wenn Sicherungsinstrumente aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder Regulierung einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen. Derartige Regelungen werden gegenwärtig in einzelnen Rechtskreisen eingeführt, um die von den G-20 vereinbarten Reformen zu außerbörslichen Derivaten umzusetzen. In Europa ist dies die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR), die im Amtsblatt vom 27. Juli 2012 veröffentlicht wurde.

Folgende Dokumente in englischer Sprache stehen Ihnen zur Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 zur Verfügung:

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

19.04.2013

Am 29. April 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung stehen wie schon bei der letzten Telefonkonferenz die EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) und eine mögliche Studie zum Geschäftsmodell und lagfristiger Investitionstätigkeit. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Stellungnahme des IDW zur Novation von Derivaten

19.04.2013

Das Institu der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' zur Verfügung. Das IDW schließt sich dem allgemeinen Wunsch nach Ausweitung des Anwendungsbereichs an.

In seinem Schreiben vom begrüßt das IDW die Absicht des IASB unter bestimmten Umständen die Auflösung einer Sicherungsbeziehung – auch im Fall der Novation des Sicherungsinstruments – nicht erforderlichwerden zu lassen. Allerdings weist das IDW darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Entwurfs ein erheblicher Teil der betroffenen Derivate vom Anwendungsbereich der geplanten Ausnahmeregelung ausgeschlossen wird.

Das IDW empfiehlt daher in der endgültigen Fassung eine Ausweitung des Anwendungsbereichs unter bestimmten Voraussetzungen (Einbeziehung freiwilliger Novationen). Des Weiteren ist das IDW der Meinung, dass der Ausdruck Novation der genauen Definition bedarf, um uneinheitliche Anwendungen zu vermeiden, und dass der Begriff zentrale Gegenpartei nicht alle in der Praxis relevanten Konstellationen abdeckt.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Studie von ACCA zum Nutzen der IFRS-Konvergenz in China

19.04.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein Forschungspapier veröffentlicht, das den Auswirkungen der Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in China gewidmet ist. Schlussfolgerung der Autoren der Studie ist, dass die Konvergenz in China dort Nutzen gebracht hat, wo Unternehmen angemessene rechtliche, führungsbezogene und wirtschaftliche Anreize geboten wurden, um sie dazu zu bringen, hochwertige Angaben zu machen.

Die Studie mit dem Titel Hat die IFRS-Konvergenz Auswirkungen auf die Qualität der Finanzberichterstattung in China? wurde im Auftrag von ACCA von britischen Wissenschaftlern durchgeführt. In ihr werden die Auswirkungen der mit den IFRS harmonisierten chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) dadurch evaluiert, dass sie mit der 'Wertrelevanz' von Abschlüssen verglichen werden, die vor und nach 2007 erstellt wurden, als die CAS-Anwendung in China verpflichtend wurde.

In dem Bericht wird der Rückgriff auf 'Wertrelevanz' wie folgt motiviert:

Die Wertrelevanzanalyse untersucht die den Zusammenhang zwischen dem Aktienpreis von Unternehmen und den Rechnungslegungsinformationen wie beispielsweise Buchwerte und Erträge, die sie veröffentlichen. Diese Studie geht davon aus, dass gilt: Je stärker der Zusammenhang, desto nützlicher sind die Bilanzzahlen, die von den unternehmen herausgegeben werden, für die Bewertungsentscheidungen der Investoren, die eine wichtige Gruppe unter den Adressaten von Abschlüssen sind.

Da einige Unternehmen IFRS-Überleitungen vor dem Jahr 2007 zur Verfügung stellen mussten, wurden für die Studie diese Unternehmen als Kontrollgruppe verwendet, um die Auswirkungen der Übernahme der mit den IFRS harmonisierten CAS zu untersuchen und andere Auswirkungen wie beispielsweise Geschäftszyklen oder Trends auszuschließen.

Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass es eine beträchtliche Zunahme in der Wertrelevanz der Erträge nach der Übernahme der CAS gegeben hat. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die Auswirkungen zwischen einzelnen Unternehmen stark abweichen. Dies wird mit Hypothesen hinsichtlich der unterschiedlichen Kategorien von Unternehmen begründet, die auf dem Bedarf an externen Kapital beruhen.

So ergab die Studie zum Beispiel, dass die Auswirkungen der CAS-Übernahme im produzierenden Gewerbe und bei Unternehmen in weniger entwickelten Regionen stärker war, da diese Unternehmen sich stärker auf externes Kapital verlassen müssen. Im Gegesatz dazu waren die Auswirkungen bei börsennotierten Unternehmen unter der Kontrolle der chinesischen Zentralregierung weniger ausgeprägt, da diese Unternehmen wahrscheinlich weniger motiviert sind, die Qualität ihrer Finanzberichterstattung zu verbessern, da sie sich weniger auf externes Kapital verlassen müssen. Auch bei Unternehmen, die nicht ihre volle Lesitungskraft ausschöpfen oder gar in Bedrängnis sind, zeigten sich geringe Auswirkungen. Hier gehen die Forscher davon aus, dass die Auswirkungen der CAS-Übernahme durch Gewinnmaipulation überdeckt werden, die den Verlust der Börsennotierung vermeiden soll.

Da China ein Schwellenland ist, sind die Ergebnisse von besonderem Interesse. Frühere Forschungen haben übereinstimmend ergeben, dass der Nutzen der verpflichtenden IFRS-Anwendung oder der Harmonisierung mit den IFRS in Ländern mit starker Durchsetzung und starkem Anlegerschutz besonder spürbar ist. Beides findet sich eher in stärker entwickelten als weniger entwickelten Rechtskreisen. Die Studie kommt jedoch zu folgendem Schluss:

  • Selbst in Rechtskreisen mit schwacher rechtlicher Durchsetzung und wenig entwickeltem Anlegerschutz können die IFRS oder mit den IFRS harmonisierte Standards zu besserer Finanzberichterstattung führen, wenn die Kommunikation mit externen Anlegern einen entsprechenden Anreiz bietet.
  • In Rechtkreisen mit ausgeprägtem Staatskapitalismus kann die Übernahme der IFRS oder die Harmonisierung mit ihnen der Wirtschaft allgemein nutzen, da der Nachteil in Bezug auf die Kapitalaufnahme der Unternehmen, die weniger Unterstützung durch den Staat erfahren, reduziert wird.

Auf der Internetseite von ACCA stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

IFRS in Focus-Newsletter zum IIRC-Konsultationsentwurf zur integrierten Berichterstattung

19.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zum Konsultationsentwurf des vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur intergrierten Berichterstattung erarbeitet, den der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) am 16. April 2013 herausgegeben hat.

In dem englischsprachigen Newsletter werden die Vorschläge zu Zielsetzung, grundlegenden Konzepten, Leitprinzipien und inhaltlichen Bestandteilen eines integrierten Berichts erörtert und die Leitlinien zur Erstellung und Darstellung zusammengefasst.

Sie können sich den Newsletter hier herunterladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte des Entwurfs in deutscher Sprache finden Sie in unserer Nachricht vom 16. April: IIRC veröffentlicht Konsultationsentwurf zur integrierten Berichterstattung.

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