Juli

Wir nehmen Stellung zu den IASB-Vorschlägen in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

08.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' Stellung genommen. Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Bilanzierung in Bezug auf die Erfassung von Kreditausfällen bei Finanzinstrumenten zu verbessern, indem die Schwachpunkte des gegenwärtigen Modells der eingetretenen Verluste adressiert werden, die während der Finanzmarktkrise identifiziert wurden. Wir stimmen der Zielsetzung des Boards zu, Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten auf Grundlage der Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf die Einbringlichkeit künftiger, vertraglich vereinbarter Zahlungsströme anzusetzen und zu bewerten. Wir hegen jedoch eine Reihe von Bedenken bei bestimmten Aspekten des vorgeschlagenen Modells und schlagen einen alternativen Ansatz vor, bei dem eine absolute Beurteilung der Kreditqualität verwendet wird, was Bilanzierungsanomalien vermeiden würde, wenn ähnliche wirtschaftliche Bedingungen von finanziellen Vermögenswerten unterschiedlich bewertet werden.

In unserer Stellungnahmen treffen wir die folgenden Aussagen in Bezug auf die Vorschläge des IASB:

  • Wir unterstützen die Entscheidung des Boards, ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu entwickeln, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen.
  • Wir sind besorgt, weil die Ansätze zur Erreichung dieser Ziele, die vom IASB und vom FASB in dessen vorgeschlagenen Modell gegenwärtig erwarteter Kreditausfälle (Current Expected Credit Losses, CECL) gewählt wurden, deutlich voneinander abweichen und sind der Meinung, dass konvergierte Leitlinien zu diesem Thema für die Unterstützung gut funktionierender globaler Kapitalmärkte von entscheidender Bedeutung sind.
  • Wir unterstützen die grundlegenden Merkmale des vom Board vorgeschlagenen Wertminderungsmodell, wie beispielsweise finanzielle Vermögenswerte auf Grundlage ihrer Kreditqualität zu unterscheiden und die Wertminderung auf Grundlage erwarteter Kreditausfälle zu bemessen. Wir hegen jedoch Bedenken in Bezug auf bestimmte Aspekte des Modells, wie beispielsweise Unternehmen vorzuschreiben, eine relative Beurteilung der Kreditqualität zu verwenden.
  • Bei der Bemessung der Risikovorsorge für Zahlungsströme, die zu erhalten nicht mehr erwartet wird, stimmen wir der Verwendung des Effektivzinssatzes zu, sind aber besorgt hinsichtlich des vorgeschlagenen Ansatzes, wonach Unternehmen gestattet wird, einen sachgerechten Abzinsungssatz innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu verwenden.
  • Im Hinblick auf die Bewertung von Zinserträgen lehnen wir den Vorschlag ab, Zinserträge aus ausgereichten wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten auf Grundlage des Nettobuchwerts zu bemessen.
  • Bei gekauften wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten empfehlen wir, sowohl bei erstmaligem Ansatz als auch danach eine Wertberichtigung anzusetzen, die diejenigen Zahlungsströme umfasst, die zu erhalten nicht mehr erwartet wird.
  • Wir hegen Bedenken in Bezug auf den vom FASB vorgeschlagenen Wertminderungsansatz, unter anderem, weil das vom FASB vorgeschlagene Modell erfordert, über die gesamte Laufzeit erwartete Verluste für alle finanziellen Vermögenswerte zu erfassen, insbesondere bei erstmaligem Ansatz dieser finanziellen Vermögenswerte.

Angesichts unserer Bedenken sowohl im Hinblick auf das IASB- als auch auf das FASB-Modell schlagen wir einen anderen Ansatz vor, von dem wir meinen, dass er viele Aspekte der Vorschläge der beiden Boards beibehält und den Zielsetzungen gerecht wird. In der Stellungnahme wird der empfohlenen Ansatz wie folgt zusammengefasst:


Nach dem von uns empfohlenen Ansatz würde ein Unternehmen weiterhin die Kreditqualität seiner finanziellen Vermögenswerte während der Berichtsperiode überwachen. Wenn es für einen finanziellen Vermögenswert offensichtlich wird, dass es auf Grundlage der Werthaltigkeitshinweise und anderer relevanter Faktoren nicht mehr hochwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen alle vertraglich vereinbarten Zahlungsströme bei deren Fälligkeit erhalten wird, sollte unserer Meinung nach das Unternehmen sofort alle erwarteten Kreditausfälle (also die erwarteten Kreditausfälle für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts oder die durchschnittliche Restlaufzeit der Vermögenswerte im Portfolio) erfassen. Allgemein würden Unternehmen auf der vernünftigerweise ohne übermäßige Kosten und Mühen möglichen Detaillierungsebene beurteilen, ob solche Hinweise und relevante Faktoren vorliegen. In manchen Fällen kann dies dazu führen, dass die Beurteilung auf Portfolioebene erfolgt (also Portfolien ähnlicher Vermögenswerte).

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Forschungspapier zeigt, dass Bilanzierung zu historischen Kosten allein Banken nicht sicherer gemacht hätte

05.07.2013

In einem jüngst verfassten Forschungspapier analysieren Oana M. Georgescu und Christian Laux den Zusammenbruch dreier großer deutscher Banken während der Finanzmarktkrise. Die Autoren widmen sich insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Finanzberichterstattung und Finanzstabilität.

In ihrem Artikel gehen die Autoren verschiedenen "Mythen" im Zusammenhang mit der Beziehung von Finanzberichterstattung, Finanzregulierung und Finanzstabilität zueinander nach, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise 2007-2008 aufgekommen sind. Die Krise hat zu einer umfassenden Debatte in Bezug auf die Rolle von Rechnungslegung im Allgemeinen und Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert insbesondere im Hinblick auf Finanzstabilität geführt. Am hartnäckigsten hält sich die Behauptung, dass der Ansatz von Vermögenswerten von Banken zum beizulegenden Zeitwert eine wichtige Rolle beim Zusammenbrechen der Banken gespielt hat und dass Bilanzierung zu historischen Kosten zu weniger Zusammenbrüchen geführt hätte.

Die genauere Untersuchung von drei Bankenzusammenbrüchen in Deutschland lässt die Autoren zu einigen interessanten Schlussfolgerungen kommen. Alle drei Banken wurden auf Grundlage von HGB-Abschlüssen reguliert, nicht auf Grundlage von IFRS-Abschlüssen, obwohl zwei Banken Abschlüsse nach IFRS erstellten. Selbst Banken, die nach IFRS bilanzieren mussten, hatten die Möglichkeit, HGB-Abschlüsse zur erstellen und als Grundlage für die Regulierung einzureichen, wobei diese HGB-Abschlüsse nicht veröffentlicht werden müssen.

Im Gegensatz zu IFRS wird nach HGB im Wesentlichen zwischen zwei Berichterstattungskategorien (Umlaufvermögen und Anlagevermögen) unterschieden, wobei in beiden Kategorien die Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden und sich nur die Abschreibungsregeln unterscheiden. Interessanterweise kommen die Autoren also zu dem Schluss, dass "einige der spektakulärsten Zusammenbrüche von europäischen Banken bei Banken eintraten, die auf Grundlage einer Anschaffungskostenbilanzierung reguliert wurden".

Obwohl die Ergebnisse spezifisch für die untersuchten Banken ist, sind die Schlussfolgerungen von Bedeutung im Hinblick auf die gegenwärtige Debatte um Aufsicht und Bilanzierung. Darüber hinaus zeigen die Beispiele, "dass man vernünftigerweise bezweifeln kann, dass Bankenregulierung und Berichterstattung auf Grundlage von historischen Kosten allein Banken sicherer gemacht hätte".

Wir danken Professor Laux für die Erlaubnis, das Forschungspapier auf IAS Plus vorstellen zu dürfen. Es steht in englischer Sprache auf SSRN zur Verfügung.

Die Forschungsarbeit führt Erkenntnisse aus zwei früheren Artikeln fort, die gemeinsam von Professor Laux und Professor Christian Leuz veröffentlicht wurden (beide in englischer Sprache):

  • The crisis of fair-value accounting: Making sense of the recent Debate veröffentlicht 2009 in Accounting, Organizations and Society (AOS). In diesem Artikel bieten die Autoren eine detaillierte und systematische Erörterung der Vor- und Nachteile der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Er kann über ScienceDirect heruntergeladen werden (es entstehen Kosten für das Herunterladen des Artikels). Der Artikel steht auch auf SSRN zur Verfügung (kostenfrei). Wissenschaftliches Zitieren setzt die Verwendung der Version voraus, die durch ScienceDirect veröffentlicht wurde:
  • Did fair-value accounting contribute to the financial crisis? veröffentlicht 2010 im Journal of Economic Perspectives. In diesem Artikel untersuchen die Autoren US-amerikanische Bankenholdings und finden keinen Beleg, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in irgendwie maßgeblicher Weise zur Schwere der Finanzmarktkrise 2007-2008 beigetragen hat. Der Artikel steht kostenfrei auf der Internetseite der American Economic Association zur Verfügung.

IASB nimmt Stellung zum Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft

05.07.2013

Der IASB hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zu deren 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft' genommen. Thema des Schreibens ist die Frage der Kommission hinsichtlich einer möglichen Beziehung zwischen der Verwendung von Zeitwertbilanzierung und Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten.

Im 'Memorandum', das der IASB auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, eröffnet der IASB seine Antwort auf die Frage Q20 – Inwieweit begünstigt die Anwendung des Prinzips des beizulegenden Zeitwerts Ihrer Ansicht nach ein kurzfristig ausgerichtetes Anlegerverhalten? Welche Alternativen oder anderen Wege könnten in Betracht kommen, um solche Effekte zu kompensieren? mit der Aussage:

Der IASB ist nicht der Meinung, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben.

Der IASB verweist auf die große Bandbreite von Faktoren, die zur Kurzfristigkeit beitragen können (und die im Grünbuch auch anerkannt werden). Zeitwertbilanzierung möge zwar einer von diesen sein, aber, so heißt es im Schreiben, in einigen Fällen gebe es keine Alternative zu dieser Art der Bilanzierung, da nur der beizulegende Zeitwert beispielsweise sinnvolle Informationen über Finanzinstrumente mit komplexen Zahlungsströmen bieten könne. Dies bedeute aber nicht, dass der IASB beabsichtige, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Mit dieser Aussage wendet sich der IASB gegen allgemein bisweilen erhobene Vorwürfe - diese werden nicht expressis verbis im Grünbuch erhoben.

Wie in der Rede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst vom April 2013, die den Titel trug Bilanzierung und langfristige Investitonen - 'Kaufen und halten' sollte nicht 'kaufen und hoffen' bedeuten und dem Memorandum als Anhang beigefügt ist, verweist der IASB darauf, dass auch langfristig orientierte Anleger kurzfristigere, verlässliche und unvoreingenommene Leistungskennzahlen brauchen, um die Unternehmensleitung gegebenenfalls verantwortlich halten zu können.

Der IASB verweist auch auf IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, der 2011 herausgegeben wurde, um zu erläutern, wie der beizulegenden Zeitwert für Zwecke der Finanzberichterstattung zu bestimmen ist, und um die Transparenz zu erhöhen, wenn Unternehmen Bewertungsmodelle für die Bestimmung desselben verwenden, insbesondere wenn Märkte weniger aktiv werden.

Nachdem erläutert wird, dass die IFRS darauf abzielen, wirtschaftliche Bewegungen in dem Moment abzubilden, in dem sie geschehen, was auch bedinge, dass Volatilität nicht versteckt oder künstlich verringert werde, wenn diese den tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen entspreche, verwahrt sich der IASB dagegen, dass Rechnungslegung als ein Instrument angesehen oder kann zu verwenden versucht werde, mit dem kurzfristige Volatilität ausgeglichen werden könne. Das Schreiben schließt daher:


Letztlich ist es für alle Adressaten wichtig, die Grenzen der Finanzberichterstattung zu erkennen.

Weiterführende Informationen:

AFRAC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Wertminderung

05.07.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf zur Wertminderung eingereicht. Das AFRAC schließt sich der allgemeinen Meinung an, dass der Entwurf einen pragmatischen Kompromiss darstellt.

Das AFRAC weist in der Stellungnahme zum Entwurf vom März 2013 unter anderem darauf hin, dass das vorgeschlagene Modell zwar aus finanztheoretischer Sicht nicht vollkommen korrekt ist, aber aufgrund der Tatsache, dass es eine gute Annäherung darstellt und aus Gründen der Anwendbarkeit unterstützt werden sollte. Das AFRAC betont außerdem die Notwendigkeit, bei der Entwicklung von Wertminderungsmodellen die Anforderungen an die Finanzberichterstattung und die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen abzustimmen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Beschleunigte Verfahren zu den Änderungen an IAS 36 und 39 - EFRAG erwägt, Übernahme zu empfehlen

05.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf ihre vorgeschlagenen Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 29. Mai 2013 und 27. Juni 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 bzw. IAS 39.

Mit den Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte hat der IASB unbeabsichtigt zu weit gefasste Angabevorschriften hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten korrigiert. Mit den Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen hat der IASB geklärt, dass Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen scheint besonders dringend. Änderungen an Standards können in der EU erst angewendet werden, wenn sie für die Anwendung in Europa übernommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Gleichzeitig wurde vom IASB die vorzeitige Anwendung der Änderungan an IAS 39 zugelassen. Daher führt derzeit die Novation von Derivaten innerhalb der EU zu einer Beendigung der Sicherungsbeziehung, während dies außerhalb der EU nicht der Fall sein muss.

EFRAG bittet nun sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 11. Juli 2013 erbeten. Die Kürze der Frist ergibt sich daraus, dass die EU-Kommission EFRAG gebeten hat, schnellstmöglich Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen auszusprechen. Wie am 29. Juni 2013 berichtet beabsichtigt EFRAG bereits am 15. Juli 2013 eine endgültige Übernahmeempfehlung auszusprechen, um der Bitte der Kommission nachzukommen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert. In einer erläuternden Presseerklärung, die das DRSC zur Aktualisierung des Statusberichts auf seiner Internetseite veröffentlicht hat wird allerdings auf Folgendes hingewiesen:

 

Da beide Änderungen gemäß IASB ab 1.1.2014 anzuwenden sind, bat die EU-Kommission EFRAG um ein beschleunigtes Verfahren, um ein Endorsement noch vor dem 1.1.2014 zu ermöglichen. [...] Es ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass gleichwohl im Endorsement Status Report angegeben wird, dass die ARC-Abstimmung zu beiden Themen erst im 4. Quartal 2013 erfolgt (zuvor war dies noch im 3. Quartal geplant). Als Konsequenz dessen ist laut Status Report mit einem Endorsement erst im 1. Quartal 2014 zu rechnen – was der Absicht der EU-Kommission somit entgegen steht.

Die vollständige Presseerklärung ist Ihnen hier zugänglich.

Treuhänder der IFRS-Stiftung neu- bzw. wiederberufen

04.07.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung eine neuen Treuhänders für den asiatisch-pazifischen Raum und die Wiederberufung dreier weiterer Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben.

Der neue Treuhänder ist Joji Okada, Chief Financial Officer, Senior Executive Managing Officer und Representative Director von Mitsui & Company Limited, einer der größten Handelsgesellschaften Japans mit 150 Niederlassungen in 67 Ländern. Seine Ernennung folgt dem Rücktritt von Noriaki Shimazaki, der sein Amt im Juni dieses Jahres aufgab. Okadas Amtszeit beginnt mit sofortiger wirkung und endet am 31. Dezember 2015. Er kann einmal für drei Jahre wiederberufen werden.

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung hat außerdem die Wiederberufung von Duck-Koo Chung (Asien/Pazifik), Dick Sluimers (Europa) und Antonio Zoido (Europa) bestätigt, die eine zweite Amtszeit als Treuhänder wahrnehmen werden.

Weiterführende Informationen:

Nächste Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC - Sitzungspapiere

03.07.2013

Im Juli werden der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC zum Teil gemeinsam vom 10. bis 12. Juli 2013 tagen. Arbeitspapiere für die Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Arbeitspapiere finden Sie unter folgenden Verküpfungen auf die Internetseite des DRSC:

Noch fehlende Papiere sollen in Kürze nachgereicht werden.

Am 12. Juli vormittags findet von 9:00h bis 9:15h die 20. öffentliche Sitzung des DRSC statt. Sie dient der Verabschiedung der geänderten Verlautbarungen des RIC. Die Änderungne, die Verabschiedet werden sollen sind ebenfalls bereits als Arbeitspapier mit hervorgehobenen Änderungen auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

Gemeinsame Gesprächsrunden von IASB und FASB zu deren überarbeiteten Vorschlägen zur Leasingbilanzierung

02.07.2013

Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB bieten eine Reihe von Gesprächsrunden zu den von ihnen kürzlich veröffentlichten Vorschlägen zu Leasingbilanzierung an. Der IASB hatte am 16. Mai 2013 seinen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' veröffentlicht, der FASB am gleichen Tag einen korrespondierenden Entwurf.

Bei diesen Gesprächsrunden können Teilnehmer die Vorschläge eingehender mit dem IASB und dem FASB diskutieren. Um möglichst viele Themenfelder abzudecken, suchen die Boards nach Teilnehmern aus Ersteller-, Prüfer-, Anleger- und weiteren Kreisen. Anmeldungen sind jeweils bis zum 12. August 2013 möglich.

Überblick über die Gesprächsrunden

Dienstag, 10. September 2013
São Paulo, Brasilien
Conselho Regional de Contabilidade do Estado de São Paulo
nº. 60, 1º andar
Plenário, Bairro Higienópolis
Zeit: 14:00h–16:30h

Montag, 16. September 2013
Büroräume des IASB
30 Cannon Street
London EC4M 6XH
Großbritannien
Zeit: 9:00h.–12:00h und 13:00h–16:00h

Montag, 23. September 2013
Büroräume des FASB
401 Merritt 7
Norwalk, CT 06856
Vereinigte Staaten
Zeit: 9:00h.–12:00h und 13:00h–16:00h

Donnerstag, 3. Oktober 2013
Sheraton Gateway Los Angeles
6101 W Century Blvd
Los Angeles, CA 90045
Vereinigte Staaten
Zeit: 9:00h.–12:00h und 13:00h–16:00h
(Gesprächsrunde für nicht börsennotierte Unternehmen)

Freitag, 4. Oktober 2013
Singapur
genauer Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben
genaue Veranstaltungszeit wird noch bekanntgegeben

Weiterführende Informationen:

IVSC veröffentlicht Entwurf zur Bewertung von Derivaten

02.07.2013

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf zur Bewertung von Eigenkapitalderivaten veröffentlicht, der den ersten Teil einer Reihe darstellt, die auch ähnliche Leitlinien zu Fremdwährungs-, Fixed Income- und Rohstoffderivaten umfassen soll.

Der IVSC ist überzeugt, dass der Mangel weltweit akzeptierter und anerkannter Standards für die Bewertung von Derivaten zu einem Mangel an Vertrauen in die produzierten Bewertungen geführt hat. Das Problem ist besonders ausgeprägt im Zusammenhang mit außerbörslichen (over the counter, OTC) Produkten, die nicht an Börsen gehandelt werden und für die aktuelle Preisinformationen nicht verfügbar sind. Und doch müssen alle Unternehmen, die irgendeine Art von Finanzprodukt halten, dies in ihrem Abschluss bewerten.

Im Entwurf werden die wesentlichen Arten von Eigenkapitalderivaten nebst einer Beschreibung des jeweiligen Produkts aufgeführt. Außerdem werden verschiedene Bewertungsmodelle beschrieben und die jeweilig erforderlichen Schlüsselannahmen und erforderlichen Eingaben genannt. Allerdings werden Produkte und Bewertungsmethoden einander nicht zugeordnet. Es gibt also keine Stellungnahmen zur jeweiligen Anwendbarkeit eines Modells, und es werden keine Aussagen getätigt, ob bestimmte Modelle unter bestimmten Umständen eher anzuwenden sein sollten als andere.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. September 2013 erbeten.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der internetseite des IVSC zur Verfügung:

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

02.07.2013

Für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die am Donnerstag, den 11. Juli in Johannesburg stattfindet, wurde jetzt die Tagesordnung bekanntgegeben.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:


Donnerstag, 11. Juli 2013

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung (10:30h-12:15h)


  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB und leitender Fachdirektoren des IASB
  • Aktuelle Fachdiskussion - Angaben
  • Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

Die Papiere für die Sitzung sind noch nicht verfügbar, werden aber in Kürze auf der Internetseite des IASB zugänglich sein.

Correction list for hyphenation

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