Oktober

Rat verabschiedet Transparenzvorschriften für Emittenten von Wertpapieren

18.10.2013

Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Transparenzvorschriften für Emittenten von Wertpapieren auf regulierten Märkten geändert werden, die in der sogenannten Transparenzrichtlinie enthalten sind.

Die Änderungen zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung bestimmter Verpflichtungen, um regulierte Märkte attraktiver für die Kapitalaufnahme durch kleine und mittelgroße Emittenten zu machen (beispielsweise Streichung der Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen),
  • Verbesserung der gesetzlichen Klarheit und Wirksamkeit, insbesondere in Bezug auf Angaben zur Unternehmenseigentümerschaft (Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente, die verwendet werden können, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben) und
  • Zurverfügungstellung von Saktionen, die ausreichend abschreckend im Fall der Verletzung von Transparenzvorschriften sind.

Der Entwurf der Verordnung enthält auch eine Vorschrift für börsennotierte Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, Zahlungen an Regierungen in den Ländern offenzulegen, in denen sie tätig sind (sogenannte länderspezifische Berichterstattung). Dabei ist jährlich ein Bericht über Zahlungen, die an staatliche Stellen geleistet wurden, zu erstellen, der spätestens sechs Monate nach Ende jedes Geschäftsjahres zu veröffentlichen ist und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben muss.

Die Richtlinie wurde bereits vom Europäischen Parlament im Juni 2013 zusammen mit der neuen Bilanzierungsrichtlinie angenommen. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des Rats:

Symposium des ANC wird Erörterung zweier Berichte zur Zukunft der Rechnungslegung in Europa beinhalten

18.10.2013

Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptable (ANC) hat das Programm für sein 4. Symposium zu Rechnungslegungsforschung veröffentlicht, das am 14. und 15. November 2013 in Paris stattfinden wird. Die Tagesordnung sieht auch eine Erörterung zweier kontrovers diskutierter Berichte zur Zunkunft der Rechnungslegung in Europa vor.

Die beiden Berichte zur Rolle von Europa in der internationalen Standardsetzung und zu Fragen der Übernahme internationaler Standards sind

  • der AFEP-MEDEF-Bericht Stärkung des Prozesses für die Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards: Eine strategische Herausforderung für die Europäische Union, der im Juli 2013 herausgegeben wurde und in dem Änderungen zur Rolle des Rahmenkonzepts für die Entwicklung der IFRS vorgeschlagen werden und nach einer Änderung der europäischen IAS-Verordnung und der für die Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Strukturen gerufen wird, und
  • der Maystadt-Bericht, der im September im Entwurf freigegeben und im November 2013 in endgültiger Fassung erwartet wird, in dem der EU-Sonderberater seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt.

Die Berichte werden von ihren jeweiligen Autoren Michel Pébereau und Philippe Maystadt in einer Nachmittagssitzung am 14. November vorgestellt.

Sie können sich das vollständige Programm für das Symposium direkt von der Internetseite des ANC herunterladen. Eine Registrierung als Teilnehmer ist hier möglich.

FEE-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

18.10.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts-comptables Européens, FEE) hat gegenüber der Europäischen Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) Stellung zu deren Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen genommen. FEE unterstützt die Förderung eines gemeinsamen europäischen Durchsetzungsansatzes, aber hebt einige Punkte hervor, bei denen die Vorschläge von ESMA zu weit zu gehen scheinen.

Die von ESMA vorgeschlagenen neuen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, herausgegeben wurden. FEE ist der Meinung, dass einige der Vorschläge nahezulegen scheinen, dass ESMA Verantwortungen an sich zieht, die eigentlich woanders angesiedelt sind.

FEE weist darauf hin, dass ein gemeinsamer Ansatz in Bezug auf die Durchsetzung zwar zu begrüßen sei, dass es in der Transparenzrichtlinie der EU aber heißt, dass die letzendliche Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Richtlinie bei den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten liegt. ESMA besitze keine gesetzgeberischen Rechte hinsichtlich der Durchsetzung von Finanzinformationen, sondern sei beauftragt, diese zu koordinieren. In diesem Zusammenhang gibt FEE auch der Überzeugung Ausdruck, dass die neuen Leitlinien keine zusätzlichen Vorschriften zu denen der Transparenzrichtlinie enthalten sollte und dass ESMA sich davor hüten sollte, die Grenzen der Transparenzrichtlinie zu überschreiten. Schließlich merkt FEE an, dass die gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten genügend Raum für nationale Behörden lassen sollten,um nationale Prioritäten hinzuzufügen, die nationalen Umständen Rechnung tragen.

FEE hebt auch hervor, dass ESMA nicht versuchen sollte, ein Standardsetzer zu werden. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zu Wesentlichkeit unterstützt FEE zwar die Ansicht von ESMA, dass in diesem Bereich Verbesserungen notwendig sind, aber warnt, dass the Verantwortlichkeit für deren Bestimmung beim IASB bleiben müsse. FEE begrüßt in diesem Rahmen, dass der IASB ein Projekt zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit der Überarbeitung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf seine Agenda genommen hat. Eine Gefahr, in die Rolle eines Standardsetzers zu verfallen, sieht FEE auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten, die Aussagen zu bestimmten bilanziellen Behandlungen enthalten. Insbesondere gelte dies für die Veröffentlichung der Durchsetzungsentscheidungen von ESMA.

Letztlich weist FEE darauf hin, dass ESMA auch keine interpretierende Rolle übernehmen solle. ESMA könne Verlautbarungen herausgeben, um die Konzepte zu erläutern, die ihrer Durchsetzung unterliegen und für deren Umsetzung eingesetzt werden, aber ESMA solle sich von allem fernhalten, das als IFRS-Anwendungsleitlinien interpretiert werden könne, da das IFRS Interpretations Committee die einzige Quelle von Interpretationen der IFRS bleibe. Da ESMA selbst in den vorgeschriebenen Leitlinien geschrieben hatte "ESMA und die Durchsetzer geben keine allgemeinen IFRS-Anwendungsleitlinien gegenüber den Emittenten heraus", ist FEEs Aussage in diesem Fall als Unterstützung und Betonung dieses Punkts gedacht.

Sie können sich die vollständige Stellugnnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen. Das IDW hatte sich Ende letzter Woche ähnlich wie FEE geäußert.

Ergebnisse der 20. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

18.10.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 7. und 8. Oktober 2013 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 4. und 5. November 2013 statt.

Mitschrift von der Oktobersitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

18.10.2013

Wir haben die Übersetzung der Mitschrift von der Sitzung der treuhänder der IFRS-Stiftung, die am 17. Oktober in Frankfurt stattfand, abgeschlossen. Während der öffentlichen Sitzung erörterten die Treuhänder die Ergebnisse ihrer vorherigen nicht öffentlichen Diskussionen und nahmen Berichte des Vorsitzenden des IASB, leitender fachlicher Direktoren des IASB und des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) entgegen.

Zu den Mitschriften der Diskussionen der einzelnen Tagesordnungpunkte gelangen Sie über die nachfolgenden Verknüpfungen:

 

Donnerstag, 17. Oktober 2013 (11:30h-13:15h)

 

Der IASB stellt auf seiner Internetseite ein englischsprachiges Ergebnisprotokoll von der Sitzung zur Verfügung.

AFRAC 2013 - Einladung und Programm

17.10.2013

Am 28. November 2013 findet das jährliche Diskussionsforum des österreichischen Standardsetzers Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) 'AFRAC 2013' statt. Eine Einladung mit Programm der kostenfreien Veranstaltung wurden jetzt veröffentlicht.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

  • Begrüßung
  • Über die zukünftige Arbeit der Enforcement-Behörde
  • Überblick über die AFRAC-Facharbeiten und die Entwicklung des Rechnungswesen im öffentlichen Bereich
  • Bilanzierung und Bewertung verlusttragender Finanzinstrumente
  • Neues aus der Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten sowie der Bewertung von Beteiligungen

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 21. November 2013 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Tagesordnungen für die Novembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.10.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 4. und 5. November tagen, der HGB-Fachausschuss am 7. November. Für beide Sitzungen wurden jetzt Tagesordnungen zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 21. Sitzung folgende Themen besprechen:

Der erste Tag der Sitzung ist allen Themen gewidmet, der zweite ganz dem Rahmenkonzept vorbehalten. Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 13. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform
  • E-DRS 28 Kapitalflussrechnung - Auwertung der Stellungnahmen

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Vorsitzender der IFRS-Stiftung spricht über den holprigen Weg der globalen Konvergenz

16.10.2013

In einer Rede bei einer gemeinsam vom DRSC und von der IFRS-Stiftung veranstalteten hochrangigen Veranstaltung am Vorabend der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Frankfurt am 17. Oktober 2013 ging der Vorsitzende der IFRS-Stiftung, Michel Prada, auf europäische Verdienste um die IFRS, den Maystadt-Bericht und den Spannungsbogen zwischen Legitimität und Effizienz in Bezug auf die Standardsetzung ein.

Eröffnend ging Prada auf die hervorragende Arbeit des DSRC ein und verwies insgesamt auf den Beitrag, den Deutschland zur Arbeit des IASB auf allen Ebenen leistet. Vor dort schlug er den Bogen zur Vorreiterrolle, die die EU bei der Übernahme und Verbreitung der Akzeptanz der IFRS gespielt hat. Dennoch warnte er, dass Europa nicht den Nutzen verspielen dürfe, den es aus der Übernahme der IFRS gezogen hat. Zuerst implizit, dann direkt ging er dabei auf den Maystadt-Bericht und darin beschriebene mögliche Änderungen des Übernahmeprozesses ein:

Gleichzeitig, und hier spreche ich als stolzer Europäer, müssen wir diesen mühsam gewonnenen Nutzen aufmerksam beschützen. Es kann geringfügig erscheinen, die Standards für die Anwendung in Europa leicht zu verändern, um europäische Ideen besser widerzuspiegeln, oder die Übernahmekriterien zu verändern, sodass eine Nichtübernahme eines Standards oder einer Interpretation wahrscheinlicher wird.

Nach meinem Verständnis hat Herr Maystadt davor auch in seinem Berichtsentwurf gewarnt. Dennoch könnte es leicht passieren, dass man unabsichtlich den Rubikon überschreitet. Eine kleine Änderung hier, eine nicht erfolgte Übernahme da, und plötzlich hat man Standards, die wieder mit anderen Teilen der Welt nicht im Einklang stehen. Eine Dekade Fortschritt verschenkt. Davor müssen wir uns alle hüten.

Gleichzeitig gab Prada auch zu, dass eine solche globale Einheitlichkeit nicht leicht ist und zu einem bestimmten Preis kommt. Die G-20 hätten immer wieder gefordert, einheitliche Rechnungslegungsregeln zu schaffen, während es doch deutliche kulturelle Unterschiede zwischen den diversen Rechtskreisen gebe - auch in Bezug darauf, wie Unternehmen geführt werden. Der IASB bemühe sich darum, wenn allen Rechtskreisen Gehör zu verschaffen und in größtmöglicher Transparenz zu seinen Entscheidungen zu kommen, die bisweilen für einige Rechtskreise unerfreulich aber durch die Transparenz hoffentlich nachvollziehbar seien.

In diesem Zusammenhang widmete sich Prada auch der Frage der Legitimität. Er verwies darauf, dass internationale Organisationen sich immer in einem Balanceakt zwischen Effizienz und Legitimität bewegten. An einem Ende des Spektrums gäbe es hochlegitimierte Organisationen, die wenig zu Stande brächten, am anderen Ende hocheffiziente Unternehmen mit verschwindender Legitimierung. Die Treuhänder bemühten sich, den IASB in der Mitte dieses Spektrums zu halten: höchstmögliche Legitimität bei gleichzeitigen Eingeständnis, dass Standardsetzung auch eine gewisse Geschwindigkeit braucht. Deshalb warnte der Vorsitzende der Treuhänder auch davor, mehr Kontrolle durch Regierungen über den IASB ausüben zulassen. Er erläuterte:

Einige rufen weiterhin danach, dass es mehr direkte Aufsicht über den IASB durch Regierungen geben sollte. Aber eine Konsensfindung wie bei den Vereinten Nationen würde es unwahrscheinlich machen, dass Rechnungslegungsstandards entwickelt werden, die die nötige Strenge, Disziplin und Vergleichbarkeit in Bezug auf die Berichterstattung durch multinationale Unternehmen erzwingen.

Er forderte diejenigen, die sich für mehr Lenkung durch Regierungen aussprechen, die Teile des Konsultationsprozesses zu benennen, auf die oder deren Ergebnisse sie zu verzichten bereit wären. Dabei sollten sie auch bedenken, dass jegliche Änderungen auch zu unbeabsichtigten Konsequenzen in Bezug auf die fachliche Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses führen könnten.

FASB-Vorsitzender spricht über Vergleichbarkeit in der globalen Finanzberichterstattung

16.10.2013

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Russell Golden, sprach in Tokio vor Mitgliedern des Keidanren (Verband der japanischen Wirtschaftsorganisationen) und Financial Executives International (FEI) Japan über die Bemühungen, die in Japan und den Vereinigten Staaten unternommen werden, um größere Vergleichbarkeit in der globalen Finanzberichterstattung zu erzielen.

Zuerst ging Golden auf die Entwicklungen in Japan ein und bezog sich auf das am 10. Juni 2013 veröffentlichte Positionspapier des Keidanren mit dem Titel Grundlegende Positionen zum künftigen Rechnungslegungssystem in Japan und den abschließenden Bericht des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) vom 20. Juni 2013 mit dem Titel Die gegenwärtige Politik in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Beide Papiere würden hilfreiche Analysen in Bezug auf die globalen Bemühungen hinsichtlich der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards bieten. Aus seiner Analyse der Papiere leitete Golden vier wichtige Prinzipien ab, die alle Parteien sich zu Eigen machen müssten:

    1. auf einen gemeinsamen Satz globaler Rechnungslegungsstandards hinarbeiten,
    2. volle Teilnahme am Standardsetzungsprozess des IASB,
    3. Erhalt und Verbesserung nationaler Rechnungslegungsstandards,
    4. Eingeständnis, dass nationale Wirtschaftskulturen es erforderlich machen, Unterschiede in den nationalen Standards beizubehalten.

Er gab der Überzeugung Ausdruck, dass es wichtig sei, dass Japan und die Vereinigten Staaten eine führende Rolle bei der Verbreitung dieser Prinzipien weltweit übernehmen.

Golden wendete sich dann der Rolle des FASB bei den Konvergenzbemühungen zu. Er hob die Bedeutung der Vereinbarung von Norwalk 2002 hevor, in der sich der IASB und der FASB verpflichteten, US-GAAP und IFRS zu harmonisieren. Er verweis auch Prioritäten des FASB für den Rest dieses Jahres und das nächste hervor, zu denen gehört, die großen Konvergenzprojekte abzuschließen. Der FASB geht davon aus, einen endgültigen Standard zur Erlöserfassung Anfang 2014 herauszugeben, Verlautbarungen zu Klassifizierung und Bewertung und Wertminderung im Laufe des Jahres 2014 und zu Leasingverhältnissen Ende 2014. Der Standard zu Versicherungsverträgen wird irgendwann nach Veröffentlichung des Standards zu Leasingverhältnissen erwartet.

Während der FASB sich auf Konvergenzbemühungen konzentriert hat, ist die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) immer noch dabei, zu prüfen, ob die IFRS für eine Anwendung in den Vereinigten Staaten zugelassen werden sollen. Im Juli 2012 hat der der Stab der SEC einen Bericht herausgegeben, in dem positive und negative Aspekte der IFRS beschrieben werden, der aber keine Empfehlung enthält, wie die Vereinigten Staaten weiter vorgehen sollten.

Golden beschrieb dann verschiedene Schritte, die der FASB unternimmt, um die Finanzberichterstattung in den Vereinigten Staaten zu verbessern und gleichzeitig international die Finanzberichterstattung zu verbessern und zu harmonisieren. Diese Schritte sind (1) Verbesserung von US-GAAP wo notwendig, (2) aktive Teilnahme an der Entwicklung der IFRS und (3) Verbesserung der Beziehungen zu und der Kommunikation mit nationalen Standardsetzern.

Abschließend wiederholte Golden: "Der beste Weg vorwärts für Standardsetzer ist mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, schlussendlich sich auf Standards zu einigen, die die geringst möglichen Abweichen aufweisen, und diese zu übernehmen."

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

Sitzung von IASB und CMAC

16.10.2013

Vertreter des IASB und der Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) werden am 17. Oktober 2013 zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen.

Schwerpunkt der Erörterungen wird das Rahmenkonzeptprojekt des IASB sein. Nachfolgend geben wir Ihnen die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und CMAC
17. Oktober 2013, London
Donnerstag, 17. Oktober 2013

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