September

12. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

17.09.2013

Die Papiere für den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 27. September 2013 stehen jetzt bereit.

Sie können sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Die Tagesordnung umfasst:

  • Überarbeitung DRS 17 - Berichterstattung ueber die Vergütung von Organmitgliedern
  • Überarbeitung DRS 4 - Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 - Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform

Vernehmlassung zu zwei neuen Schweizer Prüfungsstandards

16.09.2013

Die Treuhand-Kammer hat die Vernehmlassung für Entwürfe zweier neuer Prüfungsstandards eröffnet.

In der Praxis hat sich nach Erkenntnis der Treuhand-Kammer ein Bedürfnis nach einheitlichen Prüfungsrichtlinien im Hinblick auf die von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angebotenen Zertifizierungen von Softwareprodukten ergeben. Ferner stellte die Treuhand-Kammer fest, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verstärkt gefordert ist, zu Prüfungsgegenständen Stellung zu nehmen, die sich außerhalb des Spektrums der rein vergangenheitsorientierten Finanzinformationen wie Jahres- oder Zwischenabschlüsse bewegen.

Auf der Internetseite der Treuhand-Kammer finden Sie daher die folgenden Dokumente (jeweils wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abrufbar):

  • Begleitschreiben zur öffentliche Vernehmlassung
  • E-PS 870 Prüfung von Softwareprodukten
  • E-RS 10 Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung beim Einsatz von Informationstechnologie
  • E-PS 950 Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die weder Prüfungen noch Reviews von vergangenheitsorienten Finanzinformationen darstellen

Stellungnahmen zu E-PS 870 und E-PS 950 werden bis zum 18. Oktober 2013 in elektronischer Form erbeten.

Es ist beabsichtigt, die Prüfungsstandards gemeinsam mit den Anfang des Jahres veröffentlichten Schweizer Prüfungsstandards Ausgabe 2013 in Kraft zu setzen.

Deloitte-Stellungnahme zum gemeinsamen Entwurf zu Leasingverhältnissen

13.09.2013

Wir haben unsere Stellungnahme zum gemeinsam von IASB und FASB erarbeiteten Standardentwurf zu Leasingverhältnissen eingereicht. Wir sind der Ansicht, dass der Nutzungsrechteansatz konzeptionell gesehen die Rechte und Pflichten auf Seiten des Leasingnehmers sachgerecht beschreibt und als Grundlage für Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im gegenwärtigen Leasingstandard dienen sollte. Wir haben jedoch bedeutende Bedenken in Bezug auf den Ansatz, der derzeit im Vorschlag enthalten ist.

Unsere in der Stellungnahme ausgeführten Bedenken gelten insbesondere folgenden Aspekten:

  • der konzeptionellen Unterfütterung des Typ-B-Ansatzs — insbesondere der Umstand, dass dieser Ansatz über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu einer zunehmenden Abschreibung führt. Der vorgeschlagene Ansatz der zwei Modelle kann sich für die Ersteller zudem als kostenträchtiger und komplexer erweisen als die bestehenden Regelungen und mögen nicht zu hinreichend besseren Informationen für die Nutzer führen.
  • dem Umstand, dass die Kombination der vorgeschlagenen Bewertungsvorschriften für die Leasingverbindlichkeit und die vorgeschlagenen Angaben Abschlussnutzern nicht hinreichend Informationen über die zukünftigen Leasingzahlungen des Leasingnehmers vermitteln mögen .
  • dem Umstand, dass die Boards das Nutzungsrechtemodell nicht ausreichend für eine Anwendung durch Leasinggeber entwickelt und keine überzeugende Begründung dafür geliefert haben, dass das vorgeschlagene Modell der Leasinggeberbilanzierung eine bedeutende Verbesserung gegenüber dem derzeit bestehenden Bilanzierungsmodell für Leasinggeber darstellt.

In der Stellungnahme hinterfragen wir zudem, ob die Kosten-Nutzen-Analyse einer Einführung dieses neuen Modells zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Entwicklung des Nutzungsrechtskonzepts rechtfertigt und schlagen einen Alternativansatz vor.

Sie können die vollständige Stellungnahme hier herunterladen.

Mitschrift von der Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

13.09.2013

Auf unserer internationelen Seite wurde die englischsprachige Mitschrift von der jüngsten Sitzung des IFRS Interpretations Committee eingestellt, die am 10. und 11. September 2013 in London abgehalten wurde.

Wir werden für die Übersetzung des Protokolls einige Zeit benötigen; daher bieten wir Ihnen in der Zwischenzeit eine Verknüpfung auf die englische Mitschrift unserer Kollegen an.

Neue Länderprofile in Bezug auf die Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen

13.09.2013

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen weitere 15 Profile hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl jetzt 81 Profile beträgt. Mit der Hinzufügung der neuen Profile wurde die zweite Phase zur Berurteilung des Fortschritts der Anwendung der IFRS weltweit abgeschlossen.

Zu den im Juni 2013 bereits verfügbar gemachten Profilen wurden jetzt Profile für Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern hinzugefügt.

Die Informationen in den Profilen wurden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen landesfirmen der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnten, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die kürzlich durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wurde.

Alle Profile stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen

13.09.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' verabschiedet. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die verschiedenartige Bilanzierung beim Leasingnehmer nur dann zu akzeptieren ist, wenn diese den Abschlussnutzern helfe; ansonsten sollten alle Leasingverhältnisse einheitlich wie Typ-A-Verhältnisse bilanziert werden. Die Leasinggeberbilanzierung sollte einstweilen weiter gemäß IAS 17 erfolgen.

Das DRSC hatte sich in seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier (DP/2009/1) sowie zum ursprünglichen Entwurf (ED/2010/9) für ein einheitliches Bilanzierungsmodell ausgesprochen, welches Leasingnehmer und Leasinggeber gleichermaßen anzuwenden hätten und demzufolge sämtliche Leasingverhältnisse mit Ausnahme der kurzfristigen Leasingverhältnisse als Finanzierungsvorgang abzubilden gewesen wären. Dies hätte dazu geführt, dass die erworbenen Nutzungsrechte beim Leasingnehmer zu erfassen (und beim Leasinggeber korrespondierend auszubuchen) und eine Leasingverbindlichkeit (resp. -forderung) auszuweisen gewesen wären. Das DRSC hatte damit die Grundhaltung des IASB unterstützt, auch wenn Änderungen im Detail erbeten wurden.

Im überarbeiteten Entwurf wurden zwar viele Änderungsvorschläge aufgegriffen. Gleichwohl fand die grundsätzliche Haltung von IASB und DRSC keine Mehrheit, alle Leasingverhältnisse einheitlich abzubilden. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC sieht die nun vorgeschlagene erneute Einführung von zwei Arten an Leasingverhältnissen problematisch und lehnt diese im Kern ab, weil sie keine erkennbare Verbesserung in der Entscheidungsnützlichkeit gegenüber der tradierten Bilanzierung bringe; es würden lediglich bestehende Spielräume durch neue Spielräume ersetzt.

Das DRSC würde sich allerdings einer Einführung des neuen Modells nicht in den Weg stellen, wenn die Abschlussnutzer mit diesem ihre Bedürfnisse befriedigt sähen; gleichwohl werden ernsthafte Zweifel gehegt, dass die Unterscheidung in Typ-A- und Typ-B-Leasingverhältnisse wirklich das darstelle, was Abschlussnutzer mit ihrer Forderung nach Bilanzwirksamkeit von Leasingverhältnissen abgebildet sehen wollten.

Auf Seiten des Leasinggebers fällt die Kritik noch schärfer aus: Der IFRS-Fachausschuss kommt zu dem Urteil, dass die Nutzungsrechtebilanzierung nicht hinreichend entwickelt sei, um entscheidungsnützliche Information zu gewährleisten. Man könne keine Vorteile darin erkennen, bereits bei vergleichsweise kurzen Vermietungsvorgängen eine Teilausbuchung des überlassenen Leasingguts zu fordern, da die Kontrolle über dieses de iure nie abgehe; dies gelte insbesondere im Immobilienleasing. Lediglich die Kontrolle über die Nutzung über den überlassenen Vermögenswert gehe ab - was die Frage eröffne, warum Nutzungsrechte aus dem Eigenschaftsbündel, welches einen Vermögenswert ausmache, abgespalten und eigenständig bilanziert würden, zumal dies für andere Rechte nicht der Fall sei.

Insgesamt sei die Abgrenzung von bilanzierungspflichtigen Mietverhältnissen und nicht bilanzwirksamen schwebenden Geschäften nicht überzeugend gelöst. Folglich kommt das DRSC zu dem Schluss, dass die Leasinggeberbilanzierung so lange entsprechend IAS 17 folgen solle, bis die Nutzungsrechtebilanzierung (unterstützt durch die laufende Diskussion im Projekt zum Rahmenkonzept) überzeugend konzeptionell unterfüttert ist. Auf Seiten des Leasingnehmers favorisiert der IFRS-Fachausschuss dagegen eine Bilanzierung auf der Basis von Nutzungsrechten, da diese eine unvermeidliche Konsequenz der Forderung sei, die Leasingverbindlichkeit sichtbar werden zu lassen. Im Gegensatz zu den vom IASB unterbreiteten Vorschlägen favorisiert das DRSC aber eine einheitliche Bilanzierung aller Leasingverhältnisse gemäß Typ A.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Maystadt gibt Berichtsentwurf mit vorläufigen Empfehlungen frei

13.09.2013

Am 5. September 2013 hat der EU-Sonderberater von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, den Entwurf eines Berichts freigegeben, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt. Maystadt hatte in den vergangenen Monaten ausgiebig das Gespräch mit vielen europäischen Adressatengruppen gesucht, bevor er seine vorläufigen Schlüsse zog. Diese Adressatengruppen haben nun bis Ende des Monats Zeit, um Stellung zu den Vorschlägen zu nehmen.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." Sein Auftrag besteht im Kern darin, die Governance der EU-Gremien im Bereich der Finanzberichterstattung und Rechnungslegung, d. h. die Governance der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) und des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR), einer Überprüfung zu unterziehen.

IAS Plus hat von dem Prozess nahe stehenden Quellen erfahren, dass der Berichtsentwurf von Maystadt, der nicht öffentlich zugänglich ist, eine kurze Darstellung und Einwertung der derzeitigen Situation sowie drei unterbreitete Vorschläge zum weiteren Vorgehen enthält. Danach werde in dem Dokument gesagt, dass unter den europäischen Adressaten ein weitgehender Konsens im Hinblick auf die Verpflichtung auf weltweit akzpetierte, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und auf eine Beibehaltung der derzeitigen Übernahmeprozesses als solchem bestehe. So seien die Adressaten nicht der Meinung, dass der Übernahmeprozess flexibler ausgestaltet werden sollte, was notwendig wäre, wollte man zu übernehmende Verlautbarungen abändern können.

Bei der Suche nach Maßnahmen bezüglich möglicher Verbesserungen am derzeitigen Prozess schlage Maystadt die Erwägung dreier Optionen vor:

  • Nach der ersten Option würde EFRAG umgestaltet, damit die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einflösse, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen würden. Der derzeitige Aufsichtsrat von EFRAG würde durch einen Board ersetzt, der aus Vertretern von EU-Organisationen, aus dem Privatsektor sowie nationaler Standardsetzer bestünde. Seine Aufgabe bestünde darin, Stellungnahmen an den IASB zu verabschieden und Sichtweisen dahingehend zu äußern, ob eine bestimmte Verlautbarung übernommen werden solle. Der derzeit bestehende Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) würde derart umgestaltet, dass er seine Arbeit als Fachgremium zwar fortsetzen, das letztendliche Stimmrecht jedoch an den neuen Board abtreten würde.
  • Die zweite Option sähe so aus, dass EFRAG zu einem Teil der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Market Authority, ESMA) würde. Als Vorbild für diese Option dient die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC); damit würden die Übernahme- und Durchsetzungsaktivitäten in Europa miteinander vereint.
  • Die dritte Option bestünde in der Schaffung einer eigenständigen europäischen Behörde, die an die Stelle von EFRAG treten würde.

In seinem Berichtsentwurf empfehle Maystadt die Verfolgung der ersten Alternative, nennt aber keinen konkreten Zeitplan.

Im Hinblick auf die Governance des RAR enthält das Dokument aussagegemäß einige Hinweise dazu, wo Verbesserungen angezeigt sein könnten. Der Bericht gehe aber nicht groß ins Detail, weil der derzeitige Komitologieprozess nach dem Vertrag von Lissabon abgeschafft wurde und der RAR ohnehin durch ein anderes Gremium ersetzt werden muss.

Wir werden unsere Leser über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Ergebnisse der 19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.09.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 2. und 3. September 2013 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Vorsitzender des FASB spricht zur Zukunft der Standardsetzung in den Vereinigten Staaten nach dem Ende der Konvergenz

13.09.2013

In einer Rede, die er bei der FASB@40-Konferenz am 12. September 2013 in New York gehalten hat, sprach der FASB-Vorsitzende Russ Golden ausführlich über Vergangenheit und Zukunft des FASB und benannte die Prioritäten, die der FASB seiner Meinung nach zukünftig setzen sollte. Zu seinen Plänen für die Zukunft gehört der Abschluss der IASB-FASB-Konvergenzprojekte, die Entwicklung eines neuen Modells für globale Beziehungen und eine neue Agendaausrichtung des FASB.

In Bezug auf die künftigen Prioritäten entwickelte Golden seine Ideen in den folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Prozesse des FASB, um die Laufzeit von Projekten zu verkürzen und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern - u den Maßnahmen in diesem Bereich gehören, den Agendasetzungsprozess zu überprüfen und auf Bedenken der Anwender in Bezug auf die FASB-Kodifizierung einzugehen.
  • Reduzierung der Komplexität und der Kosten von Rechnungslegunsstandards bei Erhalt oder Verbesserung der Relevanz der Informationen, die sowohl von börsennotierten wie auch von nicht börsennotierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden - hier nannte er ausdrücklich auch die Zusammenarbeit mit dem PCC.
  • Verbesserung der Art und Weise wie der FASB kommuniziert, um die Wahrnehmung und das Verständnis seiner Projekte zu erhöhen - dazu gehören auch die Verwendung leicht verständlicher Sprache und die Verwendung von Zeit auf Umsetzungs- und Lehrfragen (beispielsweise wie in Bezug auf den demnächst erscheinenden Standard zu Erlöserfassung).
  • Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) und  dem Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB), um den Bedürfnissen aller Anwender besser gerecht zu werden.

Golden sprach auch über Unabhängigkeit in Bezug auf den FASB und der kritischen Bedeutung von Unabhängigkeit in Bezug auf hochwertige Standardsetzung. Er ist der Meinung, dass Unabhängigkeit ein "Privileg, das zu verdienen sei" sei. Dies geschehe durch Rechenschaft durch Einhaltung von Prozessen, Berücksichtigung der gesamten Bandbreite von Sichtweisen, Berücksichtigung von Ergebnissen der Überprüfung nach der Einführung durch die FAF und insgesamt durch Einreißen der Mauern und dadurch, dass man "viel Zeit mit den Leuten verbringt, die direkt oder indirekt von der Standrads betroffen werden, die man setzt".

Golden wendete sich der Konvergenz von US-GAAP und IFRS zu und hielt fest, dass die Vereinbarung, die 2002 in Norwalk getroffen worden sein, eine "bedeutende Errungenschaft" sei und hielt außerdem fest, dass das Erreichen globaler Konvergenz ein Ziel sei, bei dem sich die Methoden ändern würden:

Mit dem kommenden Ende der bilateralen Konvergenz gilt es in eine neue Umgebung einzutreten, in der wir einer kritischen Entscheidung gegenüber stehen. Wir müssen entscheiden ob, und wenn ja wie, wir das Ziel der Konvergenz weiter verfolgen wollen - während wir die dringenden Bedenken derjenigen berücksichtigen, die an amerikanischen Kapitalmärkten investieren.

Golden betrachtet das Abschließen der großen Konvergenzprojekte von IASB und FASB als oberste Priorität für 2013 und 2014, und er gab seiner Erwartung Ausdruck, dass ein Standard zur Erlöserfassung bis Ende 2013 herausgegeben sein wird, und dass endgültige Standards zu Leasingverhältnissen, Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und der Wertminderung von Finanzinstrumenten 2014 folgen werden. Er sagte auch, dass der FASB "Entscheidungen zur Versicherungsbilanzierung danach finalisieren" würde.

Im Einklang mit anderen Äußerungen des IASB und des FASB erkannte Golden an, dass das frühere bilaterale Modell der Konvergenz sich weiterentwickeln müsse, um auch andere Rechtskreise und deren Standardsetzer zu berücksichtigen, insbesondere, wenn diese bedeutende Kapitalmärkte repräsentierten:

Ich sehe eine langfristig orientierte Umgebung für die globale Standardsetzung, in der der FASB, der IASB und andere Standardsetzer großer Kapitalmärkte koexistieren und zusammenarbeiten, wobei sie das gemeinsame Ziel der Herausgabe konvergierter Standards verfolgen, während sie außerdem die besonderen Bedürfnisse der Kapitalmärkte berücksichtigen, für die sie Standards setzen.

Golden verknüpfte diese Ziele mit denen des FASB und hielt fest, dass "die oberste Priorität des FASB ist, die Finanzberichterstattung  zum Nutzen der Anleger un anderer Adressaten von Finanzinformationen an amerikanischen Kapitalmärkten zu verbessern". Er hielt außerdem fest, dass andere "bedeutende Hindernisse" wie die Abweichungen "in der Prüfung und der Durchsetzung von Finanzberichterstattungsvorschriften in den Rechtskreisen weltweit" reduziert werden müssten, was gleichzeitig eingestehe, dass "eine vollständige Konvergenz der Finanzberichterstattung nicht allein durch Rechnungslegungsstandards" erzielt werden könne.

Ungeachtet dieser Anmerkungen beschrieb Golden eine Reihe von Wegen, wie der FASB "die Finanzberichterstattung an amerikanischen Kapitalmärkten verbessern und gleichzeitig internationale Rechnungslegung verbessern und vereinheitlichen" könne. Dazu gehören nach seiner Meinung die folgenden Maßnahmen:

  • Weiterentwicklung der US-GAAP, ausgehend von einer Evaluierung und Berücksichtigung der IFRS, wenn Verbesserungen von US-GAAP angegangen werden, und Erwägung, ob US-GAAP die Form und künftige Ausrichtung internationaler Standards beeinflussen können.
  • Aktive Teilnahme an der Entwicklung der IFRS durch aktive Teilnahme an den IASB-Projekten durch das Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) und andere Mittel wie beispielsweise Mitteilen der Erkenntnisse aus dem Konsultationsprozess des FASB und seinen Einbindungsaktivitäten.
  • Verbesserung der Beziehung zu und der Kommunikation mit anderen nationalen Standardsetzern, "um einen allgemeineren Kommunikationsfluss und Ideen zu fördern, die gegenseitig das Denken befruchten und zu einer Umgebung beitragen, aus der größere Konvergenz erwächst", obwohl in einigen Fällen "die Interessen von Anlegern das Ziel der Schaffung vollständig konvergierter Rechnungslegungsstandards überwiegen können".

Golden beschloss seine Rede mit einer Ausblick in Bezug auf wahrscheinliche Projektprioritäten, die sich aus einer Studie ergeben haben, die der Beirat des FASB (Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) durchgeführt hat. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bald öffentlich verfügbar gemacht werden und dem FASB dabei helfen, einzuschätzen, ob Projekte, die auf Sparflamme geschoben wurden, fortgesetzt werden sollen, ob Sachverhalte aufgenommen werden sollen, die den Schwerpunkt von Nachrichten und Kommentaren bildeten, und Sachverhalte zu behandeln sind, die sich aus der Überprüfung nach der Einführung von Standards ergeben haben.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FASB.

Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

13.09.2013

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 14. und 15. Oktober zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt und weist eine große Bandbreite von Themen auf, die diskutiert werden sollen. Neben den üblichen Berichten von IASB, Treuhändern der IFRS-Stiftung und Überwachungsgremium sollen die Umsetzung und Pflege von Rechnungslegungsstandards, ein Berichtsentwurf der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen, die Anwendung der IFRS weltweit und der Aufbau eines IFRS-Netzwerks erörtert werden. Besonderes Augenmerk soll auch auf das IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen, das Rahmenkonzept und die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 gelegt werden.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 14. Oktober 2013 (9:15h-17:30h)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Überblick über die letzten vier Monate
    • IASB-Aktivitäten
    • Aktivitäten der Treuhänder einschließlich des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission zur Finanzierung der IFRS-Stiftung
    • Aktivitäten des Überwachungsgremium
  • Aktuelles zur IFRS-Anwendung in Japan
  • Rolle und Zusammensetzung des IFRS-Beirats
  • Umsetzung- und Pflegemaßnahmen
    • Welche Unterstützung nach der Umsetzung der IFRS sollte der IASB gewähren?
    • Was ist die richtige Balance zwischen Eingehen auf die Bedürfnisse für die Umsetzung und Vornahme von Änderungen an den IFRS?
    • Beibehaltung der Konvergenz gemeinsam entwickelter Standards
    • Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit mit der IOSCO
  • Rahmenkonzept - Zweck, andere strategische Sachverhalte und Zusammenspiel zwischen dem IASB und dem IPSASB


Dienstag, 15. Oktober 2013 (8:00h-16:00h)

  • Nicht öffentliche Sitzungsteile - Zusammenkünfte mit Anlegervertretern und Vertretern der aufstrebenden Volkswirtschaften
  • Aufbau des IFRS-Netzwerks - Zusammenspiel zwischen den internationalen Bewertungsstandards und den IFRS
  • Auswirkungsanalysen - Berichtsentwurf der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen
  • Überprüfung nach der Einführung - IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Anwendung der IFRS weltweit
  • Leasingverhältnisse - Finalisierung des Standards
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind noch nicht verfügbar, werde aber rechtzeitig vor der Sitzung auf dieser IASB-Internetseite eingestellt werden.

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