EFRAG-Diskussionspapier zur Bilanzierung von Abgaben

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15.08.2014

In ihrer Publikationsreihe 'Short Discussion Series' hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Abgaben veröffentlicht. Der Fokus liegt hierbei nicht auf der Anwendung geltender IFRS, sondern auf der Frage, in welcher Weise die IFRS geändert werden müssten, um der in der Praxis geäußerten Kritik an der Bilanzierung von Abgaben zu begegnen und eine entsprechend veränderte Bilanzierung zu erreichen. EFRAG bittet um Stellungnahmen bis zum 15. Dezember 2014.

Das Diskussionspapier EFRAG Short Discussion Series - Abgaben: Was müsste in den IFRS geändert werden, um eine andere Bilanzierung zu erreichen? setzt sich mit der Kritik auseinander, die während des EU-Übernahmeprozesses der Interpretation IFRIC 21 Abgaben geäußert wurde. Im Diskussionspapier werden die Kritikpunkte im Einzelnen aufgegriffen und hieraus entsprechende Alternativen zur Bilanzierung von Abgaben abgeleitet.

Ein wesentlicher Vorbehalt gegen die geltenden IFRS besteht in der bei bestimmten Abgaben bestehenden Verpflichtung, den entsprechenden Aufwand sofort (und nicht sukzessive) erfassen zu müssen. Hierzu wird im Diskussionspapier Folgendes ausgeführt:

In Kombination mit den Regelungen in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte führt IFRIC 21 häufig dazu, dass bei einer regelmäßig (z.B. jährlich) berechneten Abgabe, deren gesetzliche Grundlage an das Vorliegen einer bestimmten Aktivität anknüpft, es zu einer sofortigen Aufwandserfassung kommt. Kritiker dieser Bilanzierung halten dem entgegen, dass der mit einer regelmäßig berechneten Abgabe verbundene Aufwand über den Zeitraum erfasst werden sollte, auf den sich die Abgabe bezieht. Demnach sei der wirtschaftliche Gehalt einer regelmäßig wiederkehrenden Abgabe in der Zahlung für die Aktivität über den gesamten (bspw. jährlichen) Zeitraum zu sehen - und zwar auch dann, wenn die Zahlungsverpflichtung nicht an die gesamte Aktivität innerhalb dieses Zeitraums anknüpft, sondern bspw. an die Geschäftstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit diesen Vorbehalten wird im Diskussionspapier auch auf frühere, nicht zu Ende geführte Projekte des IASB zu nicht finanziellen Schulden eingegangen und geschlussfolgert, dass die Umsetzung der jeweiligen Vorschläge nicht zu der von den Kritikern als sachgerecht erachteten Bilanzierung von Abgaben führen würde. Des Weiteren werden im Diskussionspapier weitere Lösungsansätze behandelt:

  • Änderung der Definition und der Ansatzkriterien für Schulden;
  • Entwicklung von Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen für die Zahlung einer Abgabe einen Vermögenswert oder eine Dienstleistung erhält;
  • Untersuchung, ob andere gesetzliche Inhalte als der im Gesetz festgelegte Zeitpunkt einen Einfluss darauf haben könnten, was als das verpflichtende Ereignis anzusehen ist;
  • Änderung von IAS 34 Zwischenberichterstattung;
  • Anwendung des Modells in IAS 12 Ertragsteuern;
  • Durchführung eines Forschungsprojekts zu Abgaben und ähnlichen Transaktionen.

Im Diskussionspapier wird weiter ausgeführt, dass ein Lösungsweg in der Identifizierung eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung liegen könne. Sollte eine solche Identifizierung nicht möglich sein, könne eine sukzessive Aufwandserfassung dadurch erreicht werden, dass die Bilanzierung immer dann erfolgt, wenn das Unternehmen keine realistische Alternative zur Zahlung hat, wobei die Verpflichtung an die über einen Zeitraum erfolgende Aktivität geknüpft würde. Dies könne durch eine Änderung der Definition von Schulden oder durch das Hinzufügen eines illustrierenden Beispiels in IAS 34 erreicht werden. EFRAG ist darüber hinaus davon überzeugt, dass ein Forschungsprojekt zu allen Transaktionen mit staatlichen Stellen maßgeblich zu einer stabilen Lösung im Hinblick auf die Bilanzierung von Abgaben beitragen könne.

Das vorliegende dritte Diskussionspapier aus der Reihe "Short Discussion Series" kann bis zum 15. Dezember 2014 von der interessierten Öffentlichkeit kommentiert werden. Die entsprechende Presseerklärung sowie das Diskussionspapier (beides in englischer Sprache) kann von der EFRAG Internetseite heruntergeladen werden. 

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