März

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' verfügbar

31.03.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patricia McConnell die Änderungen des IASB in Bezug auf das eigene Kreditrisiko.

Im November 2013 hatte der IASB im Rahmen seiner Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente gestattet, die Vorschrift, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus eigenem Kreditrisiko bei Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, vorzeitig zu übernahmen.

Patricia McConnell: One fewer non-GAAP adjustment to worry about: Improvements to the accounting for changes in own credit steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

Forschungspapier zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB

31.03.2014

Ein Forschungspapier zu Diskussionen und Ansichten im Zusammenhang mit einer Reihe wichtiger Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzeptprojekt des IASB aus Sicht der Forschung ergeben, ist kürzlich in 'Abacus' veröffentlicht worden.

Die Autoren erörtern folgende Themen:

  • Die Rolle des Rahmenkonzepts und die grundlegende Frage, ob ein Rahmenkonzept als die Grundlage für ableitende Schlussfolgerungen dienen soll oder ob es nur ein Versuch ist, bestehende Standards theoretisch zu begründen;
  • Zielsetzung und Verwendung der Finanzberichterstattung vor dem Hintergrund, dass das überarbeitete Rahmenkonzept Entscheidungsnützlichkeit für Kapitalgeber als oberstes Ziel definiert und verantwortlicher Unternehmensführung nur als zweitrangig und zudem offensichtlich als ein Ziel betrachtet, das nicht in Konflikt mit Entscheidungsnützlichkeit geraten kann;
  • Vorsicht und die Kontroverse um die Tatsache, dass das Konzept im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts 2010 vollständig gestrichen wurde;
  • Unsicherheit bei der Erfassung von Vermögenswerten und Schulden und der Vorschlag im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung, dass die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden keine besonderen Wahrscheinlichkeitsschwellen aufweisen sollten;
  • Ausbuchung und die Aussage, dass es aus konzeptioneller Sicht keine Notwendigkeit für gesonderte Ausbuchungsprinzipien in einem Rahmenkonzept gibt; sowie
  • Bewertungsfragen und die Unterscheidung zwischen Ansatz und Bewertung.

Ziel des englischsprachigen Artikels ist es, zur gegenwärtigen Debatte um Zielsetzung der Finanzberichterstattung und Vorsicht beizutragen. Er wurde in Abacus veröffentlicht und kann über Wiley Online heruntergeladen werden: Revisiting the Fundamental Concepts of IFRS. Professor Mora hat außerdem freundlicherweise eine exklusive dreiseitige Zusammenfassung des Papiers für IAS Plus verfasst.

Wir danken den Autoren für die freundliche Genehmigung, die Ergebnisse ihrer Forschung auf IAS Plus zur Verfügung stellen zu dürfen.

AASB fordert sektorneutrale Rechnungslegung

31.03.2014

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat Stellung zur Konsultation des Rates für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) in Bezug auf die künftige Überwachung und Aufsicht des IPSASB genommen. Der AASB spricht sich für sektorneutrale Rechnungslegungsstandards aus und gibt der Meinung Ausdruck, dass die Ausweitung der Zuständigkeit der Treuhänder und des Überwachungsgremiums der IFRS-Stiftung das geeignetste Mittel ist, Abweichungen in den Rechnungslegungstandards für einzelne Sektoren zu verringern.

Im Schreiben des AASB, mit dem dieser Stellung zur Konsultation vom Januar 2014 nimmt, wird die Meinung vertreten, dass die Aufsichts- und Überwachungstrukturen dafür da sind, "das Vertrauen entstehen zu lassen, das Finanzberichterstattungsstandards aus informierten Expertenerwägungen der Bedürfnisse der Adressaten durch einen unabhängigen Standardsetzer resultieren". Es sei allerdings auch nötig, diese Aufsicht und Überwachung so auszuüben, dass nur sachgerechte Abweichungen zwischen den Standards für einzelne Sektoren entstehen.

Der AASB weist darauf hin, dass er selbst seit mehr als dreißig Jahren die Verantwortung für die australische Standardsetzung in allen Sektoren (Provatsektor, öffentlicher Sektor und gemeinnützige Unternehmen) trage. Australische Rechnungslegungsstandards basieren auf den International Financial Reporting Standards (IFRSs), und gewinnorientierte Unternehmen können die vollständige Einhaltung der IFRS in Anspruch nehmen. Für Unternehmen des öffentlichen Sektors und gemeinnützige Unternehmen seien allerdings zusätzliche Vorschriften eingeführt worden, die zum Teil von den IFRS abwichen, zum Teil aber auch zu einer recht guten Konvergenz mit den IPSAS führten. Insgesamt bemühe sich der AASB, gleiche Geschäftsvorfälle soweit wie möglich in allen Sektoren gleich abzubilden (sog. "Transaktionsneutralität").

Der AASB hält fest:

Der AASB ist der festen Überzeugung, dass es künstlich ist, Berichterstattungssachverhalte danach aufzuteilen, ob sie scheinbar relevant für (den Privatsektorteil) des globalen Kapitalmarkts sind oder scheinbar nur den öffentlichen Sektor betreffen (der auch Teil des globalen Kapitalmarkts ist). Dreißig Jahre Erfahrung haben den AASB erkennen lassen, dass es nur wenige Umstände gibt, die nur auf einen Sektor zutreffen, und dass die wirtschaftliche Analyse, die für den Umgang mit solchen Umständen ist, nicht einzigartig ist.

Der AASB hält auch fest, dass er die Gefahr sehe, dass aus der Tatsache, dass IASB und IPSASB Sichtweisen in Bezug auf die Finanzberichterstattung einnähmen, die "nicht ausreichend weit sind", kostenaufwendige Konvergenzprograme entstehen könnten. Daher spricht sich der AASB für die in der Konsultation genannte Option 1 aus (Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung). Allerdings könne auch Option 2 (separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt) als Zwischenlösung in Betracht gezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die notwendigen Strukturen in Bezug auf die IFRS-Stiftung nicht innerhalb von zwei bis drei Jahren geschaffen werden könnten.

Die Option der Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien lehnt  der AASB ab, da dies "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu unnötigen sektorspezifischen, unkoordinierten Finanzberichterstattungssystemen führen würde". Der AASB hält des Weiteren fest, dass Finanzierungsfragen nicht der primäre Treiber für eine Entscheidung für eine der Lösungen sein sollte.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben sie auf der Internetseite des AASB.

Zwei endgültige und eine vorgeschlagene AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht

31.03.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite endgültige Stellungnahmen zu den Themen "Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" und "Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten" sowie einen Stellungnahmeentwurf zum Thema "Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach UGB" zur Verfügung.

Die Stellungnahme zur Corporate Governance basiert auf den beiden AFRAC-Stellungnahmen "Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB" (vom Dezember 2008) und "Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" (vom Juni 2011). Die beiden Stellungnahmen wurden zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt wobei die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 an die aktuellen regulativen Vorgaben angepasst und die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 inhaltlich unverändert integriert wurde. Die Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme zur Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen. Die Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Folgebewertung von Beteiligungen beschäftigt sich unter anderem mit der Definition von Beteiligungen, Anhaltspunkten für eine wesentliche Veränderung des beizulegenden Werts und der Frage nach einer Bewertungsuntergrenze für Beteiligungen. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen. Zum Entwurf werden Kommentare bis zum 25. April 2014 erbeten.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

31.03.2014

Für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die am Donnerstag, den 10. April 2014 in Sydney stattfindet, ist eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt worden.

Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 10. April 2014

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil (11:30h-13:15h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren
  • Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

Die Unterlagen für die Sitzung werden in Kürze auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Mitschnitt der 25. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.03.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 27. und 28. März 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile können Sie hier auf der Internetseite des DRSC abrufen.

Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft

28.03.2014

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das neue und andere Wege zur Erschließung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und Europas Rückkehr zu einem dauerhaften Wirtschaftswachstum unterstützen soll. Die Maßnahmen bauen auf den Reaktionen auf das 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft', das die EU-Kommission im März 2013 veröffentlicht hat. Zum Paket gehören auch Maßnahmen in Bezug auf die Rechnungslegung.

Ein Großteil der Debatte um das Grünbuch war der Frage gewidmet, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu Kurzfristigkeit im Anlageverhalten führt. In vielen Stellungnahmen war auf die große Bandbreite von Faktoren verwiesen worden, die zur Kurzfristigkeit beitragen können, und es war die Meinung geäußert worden, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen nicht zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben (s. entsprechende Stellungnahmen von IASB, EFRAG, FEE). Die Befragten äußerten sich auch zur Bedeutung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung zur Sicherstellung dessen, dass zukünftige Rechnungslegungsstandards in einer Weise entwickelt werden, die langfristigen Anlagen nicht schadet. Sie wiesen auch auf die laufenden Arbeiten des IASB zur Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten hin.

In der Mitteilung mit der Beschreibung des Maßnahmenpakets hat die EU-Kommission die Diskussion wieder ausgeweitet und nimmt auch Bezug auf die Überprüfung der Übernahmekriterien im Zusammenhang mit der geplanten EFRAG-Reform und die Bedingungen im Zusammenhang mit der fortgesetzen EU-Finanzierung der IFRS-Stiftung. Ebenfalls aufgenommen wurden Erwägungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), da die Meinung vertreten wird, dass KMU den wichtigsten Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.

Die Maßnahmen, die die Kommission ergreifen will, sind die folgenden (aus der Mitteilung wiedergegeben):

  • Im Rahmen der Übernahme des überarbeiteten IFRS 9 wird die Kommission abwägen, ob die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in diesem Standard insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle für langfristige Anlagen angemessen ist.
  • Die Kommission wird den IASB auffordern, die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf die Anlagehorizonte der Anleger sowohl bei bestimmten maßgeblichen Projekten als auch bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts angemessen zu berücksichtigen und dabei der Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips besondere Beachtung zu schenken.
  • In der Evaluierung der IAS-Verordnung durch die Dienststellen der Kommission wird im Laufe des Jahres 2014 gemeinsam mit den Interessenträgern die Angemessenheit der Übernahmekriterien untersucht werden. Dabei wird man auch Europas Bedarf an langfristigen Finanzierungen berücksichtigen.
  • Die Dienststellen der Kommission werden 2014 ein Konsultationsverfahren zur Prüfung folgender Fragen einleiten: (i) Argumente für einen vereinfachten Rechnungslegungsstandard für die konsolidierten Jahresabschlüsse börsennotierter KMU und (ii) Nutzen eines komplett eigenständigen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte KMU zur Ergänzung der Rechnungslegungsrichtlinie.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

EFRAG sieht Bruch eines grundlegenden Prinzips von IAS 1

28.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um ernsthaften Bedenken hinsichtlich der demnächst erwarteten Änderungen an IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' in Bezug auf sonstige Änderungen des Nettovermögens bei Anwendung der Equity-Methode Ausdruck zu geben.

EFRAG weist darauf hin, dass die geplanten Änderungen mit dem grundlegenden Prinzip aus IAS 1, dass nur Geschäftsvorfälle mit Eigenkapitalhaltern direkten Einfluss auf das Eigenkapital haben sollten, im Widerspruch stehen. Des Weiteren würden wirtschaftlich ähnliche Geschäftsvorfälle (direkte und indirekte Erwerbe und Veräußerungen) unterschiedlich bilanziert. Letztlich ist EFRAG der Meinung, dass die Änderungen zu einer aufgeschobenen Verlusterfassung führen würden, da Minderungen des Buchwerts eines Investitionsempfängers aufgrund Verwässerung erst in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, wenn die Equity-Methode nicht länger angewendet wird. EFRAG weist auch darauf hin, dass die Änderungen es erforderlich machen würden, die gängige Praxis in Europa zu ändern.

In dem Schreiben hält EFRAG fest, dass die Mehrzahl der Stellungnahmenden zum IASB-Entwurf ED/2012/3 Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens die Vorschläge nicht unterstützt hätten und dass bei der Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) EFRAG und andere ASAF-Mitglieder Bedenken ob der Entscheidung des IASB geäußert hätten, mit den Vorschlägen wie vorgestellt fortzufahren, obwohl diese in einer deutlichen Mehrheit der Stellungnahmen abgelehnt worden seien.

Das Schreiben von EFRAG enthält die Beschreibung eines alternativen Bilanzierungsmodell, das im Wesentlichen auf den Vorschlägen des IFRS Interpretations Committee beruht, die dieses gegenüber dem IASB ausgesprochen hat, als der Sachverhalt vor dem Hintergrund seiner bedeutenden Auswirkungen aus dem Prozess des jährlichen Verbesserungen herausgelöst wurde. Der alternative Ansatz weist die beschriebenen Probleme nicht auf.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

FEE-Papier zur möglichen Einführung von EPSAS

28.03.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Papier veröffentlicht, in dem die sich herausschälenden Themen in der öffentlichen Debatte hinsichtlich einer möglichen künftigen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) in den Mitgliedstaaten der EU diskutiert werden.

In dem Papier wird die skeptische Grundhaltung deutlich, die FEE bereits in einem Begleitschreiben, das der Antwort auf die Konsultation vom Dezember 2013 beigefügt war, vertreten hat. Dennoch bietet das jetzt veröffentlichte Papier einen guten Überblick darüber, warum bessere Finanzinformationen im öffentlichen Sektor notwendig sind, wie die international bereits bestehenden Standards funktionieren und welche Probleme in Bezug auf diese wahrgenommen werden sowie welche Herausforderungen bei der Entwicklung einer eigenen europäischen Lösung auftreten können.

Das Themenpapier steht in englischer Sprache auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen

27.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu deren vorgeschlagenen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' veröffentlicht.

Im Entwurf der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien vom Februar 2014 hält EFRAG fest, dass alternative Profitkennzahlen "wenn sie sachgerecht verwendet und dargestellt werden, nützliche Informationen bieten und Anlegern helfen können, ein besseres Verständnis der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu erlangen". Daher unterstützt EFRAG das Konzept klar definierter und erläuterter alternativer Profitkennzahlen, die über die Zeit hinweg einheitlich angewendet werden. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die von ESMA vorgeschlagene Definition viel zu weit gefasst sei und im Kontext der IFRS-Rechnungslegung nicht gut funktioniere.

EFRAG ist außerdem der Meinung dass der vorgesehene Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Leitlinien viel umfangreicher als sachgerecht sei und es dem Bezug auf  'alle Dokumente, die regulierte Informationen enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden' an einem klaren zugrunde liegenden Prinzip fehle. Insbesondere empfiehlt EFRAG, Prospekte und Teile von Prospekten aus dem Anwendungsbereich auszunehmen wie auch unter den CESR-Leitlinien der Fall war, den die vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien ersetzen sollen.

Generell hat EFRAG fest, dass ESMA "keine klare Begründung dafür geliefert hat, warum die bestehen CESR-Leitlinien nicht länger als sachgerechte Leitlinien bietend angesehen und ersetzt werden sollen". In einigen Fällen ist EFRAG sogar der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien negative Auswirkungen haben können. EFRAG weist zum Beispiel darauf hin, dass die Vorschriften in Bezug auf die Darstellungsprominenz wie derzeit im Entwurf enthalten dazu führen könnten, dass eine Art Deckelung der Menge der Informationen, die Unternehmen freiwillig zur Verfügung stellen dürfen, unabhängig davon eingerichtet wird, ob diese Informationen für den Adressaten nützlich sind. Außerdem ist EFRAG überzeugt, dass ESMA teilweise Gefahr laufe, Vorschriften einzuführen, die unbeabsichtigterweise zu Überfrachtung und Phrasendrescherei bei den Angaben führen können.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf sowie die entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar. Rückmeldungen können bis zum 25. April 2014 bei EFRAG eingereicht werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.