Im Schreiben des AASB, mit dem dieser Stellung zur Konsultation vom Januar 2014 nimmt, wird die Meinung vertreten, dass die Aufsichts- und Überwachungstrukturen dafür da sind, "das Vertrauen entstehen zu lassen, das Finanzberichterstattungsstandards aus informierten Expertenerwägungen der Bedürfnisse der Adressaten durch einen unabhängigen Standardsetzer resultieren". Es sei allerdings auch nötig, diese Aufsicht und Überwachung so auszuüben, dass nur sachgerechte Abweichungen zwischen den Standards für einzelne Sektoren entstehen.
Der AASB weist darauf hin, dass er selbst seit mehr als dreißig Jahren die Verantwortung für die australische Standardsetzung in allen Sektoren (Provatsektor, öffentlicher Sektor und gemeinnützige Unternehmen) trage. Australische Rechnungslegungsstandards basieren auf den International Financial Reporting Standards (IFRSs), und gewinnorientierte Unternehmen können die vollständige Einhaltung der IFRS in Anspruch nehmen. Für Unternehmen des öffentlichen Sektors und gemeinnützige Unternehmen seien allerdings zusätzliche Vorschriften eingeführt worden, die zum Teil von den IFRS abwichen, zum Teil aber auch zu einer recht guten Konvergenz mit den IPSAS führten. Insgesamt bemühe sich der AASB, gleiche Geschäftsvorfälle soweit wie möglich in allen Sektoren gleich abzubilden (sog. "Transaktionsneutralität").
Der AASB hält fest:
Der AASB ist der festen Überzeugung, dass es künstlich ist, Berichterstattungssachverhalte danach aufzuteilen, ob sie scheinbar relevant für (den Privatsektorteil) des globalen Kapitalmarkts sind oder scheinbar nur den öffentlichen Sektor betreffen (der auch Teil des globalen Kapitalmarkts ist). Dreißig Jahre Erfahrung haben den AASB erkennen lassen, dass es nur wenige Umstände gibt, die nur auf einen Sektor zutreffen, und dass die wirtschaftliche Analyse, die für den Umgang mit solchen Umständen ist, nicht einzigartig ist.
Der AASB hält auch fest, dass er die Gefahr sehe, dass aus der Tatsache, dass IASB und IPSASB Sichtweisen in Bezug auf die Finanzberichterstattung einnähmen, die "nicht ausreichend weit sind", kostenaufwendige Konvergenzprograme entstehen könnten. Daher spricht sich der AASB für die in der Konsultation genannte Option 1 aus (Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung). Allerdings könne auch Option 2 (separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt) als Zwischenlösung in Betracht gezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die notwendigen Strukturen in Bezug auf die IFRS-Stiftung nicht innerhalb von zwei bis drei Jahren geschaffen werden könnten.
Die Option der Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien lehnt der AASB ab, da dies "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu unnötigen sektorspezifischen, unkoordinierten Finanzberichterstattungssystemen führen würde". Der AASB hält des Weiteren fest, dass Finanzierungsfragen nicht der primäre Treiber für eine Entscheidung für eine der Lösungen sein sollte.
Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben sie auf der Internetseite des AASB.