März

Standardsetzer aus Australien und Japan nehmen bilaterale Treffen auf

27.03.2018

Am 22. und 23. März 2018 trafen sich in Melbourne Vertreter des australien Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)

Die Standardsetzer informierten sich gegenseitig über ihre jeweiligen Rechnungslegungsrahmen und gegenwärtigen Aktivitäten und tauschten sich über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit aus.

Sie erörterten außerdem spezifische fachliche Themen, an denen beide Boards Interesse haben:

  • Fragen der IFRS-Umsetzung (insbesondere Werthaltigkeitsprüfung),
  • virtuelle Währungen,
  • immaterielle Vermögenswerte (insbesondere Geschäfts- und Firmenwerte),
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle,
  • Equity-Methode und
  • sonstiges Gesamtergebnis.

AASB und ASBJ beabsichtigen, diese Treffen fortzusetzen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des ASBJ.

Übernahme der Änderungen an IFRS 9 in europäisches Recht

26.03.2018

Die Europäische Union hat 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen, die der IASB im Oktober 2017 herausgegeben hat, adressieren Bedenken in Bezug darauf, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2019), also ein Jahr nach dem Inkrafttreten von IFRS 9 in seiner jetzigen Fassung. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, sodass Unternehmen die Änderung gemeinsam mit IFRS 9 anwenden können, wenn sie dies wollen.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 26. März 2018 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

26.03.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 33 'Wesentlichkeit bei der Aufstellung von UGB-Abschlüssen' herausgegeben.

Die Stellungnahme behandelt den Grundsatz und Einzelfragen der Wesentlichkeit aus Sicht des Aufstellers eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses nach dem UGB.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 11. Mai 2018 erbeten.

Außerdem gibt das AFRAC bekannt, dass die Stellungnahmefrist zum Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 32 'Umsatzrealisierung (UGB)' bis zum 6. Mai 2018 verlängert wurde.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

23.03.2018

Im Nachgang der Märzsitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im Februar ergeben haben. Unter den vielen Änderungen ist eine am wichtigsten, die nicht vorgenommen wurde. Da das Rahmenkonzept immer noch im "März 2018" erwartet wird, ist mit der Veröffentlichung nächste Woche zu rechnen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 23. Februar 2018.

Standardsetzung

  • Rahmenkonzept — Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nächste Woche zu erwarten, da der Eintrag "März 2018" unverändert blieb.

Standardpflege

  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — Nach der Erörterung der eingegangen Rückmeldungen bei der Sitzung im März ist nun der nächste Schritt eine Entscheidung über die künftige Projektausrichtung; ein Zeitpunkt wird nicht genannt.
  • IAS 8 — Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden — Im Arbeitsprogramm heißt es weiterhin "März 2018", und eine Pressemitteilung bestätigt ebenfalls, dass ein Entwurf am 27. März 2018 erwartet wird.
  • Definition eines Geschäftsbetriebs — Eine endgültige Änderung wird jetzt im Juni 2018 erwartet (zuvor: 2. Quartal 2018).
  • Angabeninitiative — Wesentlichkeit — Dieses Projekt wurde von "Standardsetzung" zu "Standardpflege" verschoben; eine Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird weiterhin im April 2018 erwartet.
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene — Dies wurde neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; der Board will im Juni 2018 über die Projektausrichtung entscheiden.
  • Klarstellungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 — Nach der Erörterung der künftigen Projektausrichtung bei der Sitzung im März ist nun der nächste Schritt eine Veröffentlichung zur Berücksichtigung der eingegangen Stellungnahmen, die im zweiten Halbjahr 2018 erwartet wird.

Forschungsprojekte

  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle — Ein Diskussionspapier wird jetzt in der ersten Jahreshälfte 2019 erwartet (zuvor: 2. Halbjahr 2018).
  • Angabeninitiative — Angabeprinzipien — Nach der Erörterung der künftigen Projektausrichtung bei der Sitzung im März sollen nun die verbleibenden Sachverhalte im Juni 2018 erörtert werden.
  • Abzinsungssätze — Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse wird im Juni 2018 erwartet (zuvor: 2. Quartal 2018).
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Ein Diskussionspapier wird im Juni 2018 erwartet (zuvor: 2. Quartal 2018).
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 — Nach der Erörterung dieses Themas bei der Sitzung im März hat der IASB nun aufgenommen, dass im zweiten Quartal 2018 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht werden soll.
  • IFRS 2 - Forschungsprojekt zu anteilsbasierten Vergütungen — Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse wird im Juni 2018 erwartet (zuvor: 2. Quartal 2018).

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf jährliche Verbesserungen — Aus dem Arbeitsprogramm genommen, nachdem die entsprechende Aktualisierung am 16. März 2018 veröffentlicht wurde.
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Praxisergänzungen zu IFRS 13 — Eine vorgeschlagene Aktualisierung wird im Juni 2018 erwartet (zuvor: 2. Quartal 2018).
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung — Aus dem Arbeitsprogramm genommen, nachdem die entsprechende Aktualisierung am 16. März 2018 veröffentlicht wurde.

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 23. Februar 2018 und zum 23. März 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Reden bei der EU-Konferenz zu nachhaltiger Finanzierung

23.03.2018

Am 22. März 2018 veranstaltete die Europäische Kommission eine hochrangige Konferenz zu ihrer Strategie für die Reform des Finanzsystems zur Unterstützung der EU-Agenda für Klima und nachhaltige Entwicklung.

Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Vizepräsident Valdis Dombrovskis ausgerichtet. Zu den Rednern gehörten der französische Präsident Emmanuel Macron und Michael Bloomberg, der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Klimaschutz. Außerdem sprachen der Vizepräsident der Europäischen Kommission Jyrki Katainen, der Kommissar für Klimaschutz und Energie Miguel Arias Cañete und der Kommissar für Umwelt Karmenu Vella.

Die Redner verwiesen auf den Aktionsplan der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung und einige erwähnten auch den am Mittwoch gestarteten Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen, blieben aber im Detail vage.

Die folgenden Informationen können auf der Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen werden (in englischer Sprache, sofern nicht anders angegeben):

DRSC sieht bei Fitness-Check der EU-Kommission "politisch gewünschtes Ergebnis"

22.03.2018

Nachdem gestern die Europäische Kommission ein Konsultationsdokument "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" veröffentlicht hat, meldet sich der deutsche Standardsetzer DRSC zu Wort. Man beklagt insbesondere die fragwürdige methodische Vorgehensweise, die bei bestimmten Fragen keine Erläuterungsfelder zulasse, wodurch sich die Kommission angreifbar mache, weil es so aussehe, als wolle man bestimmte Begründungen nicht hören.

Wie berichtet scheint die Konsultation seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein.

Das DRSC hält nun fest, dass viele Fragen "eine neutrale Grundhaltung vermissen [lassen], sie vermitteln vielmehr den Eindruck, dass der Leser zu einer bestimmten Antwort gelenkt werden soll". Das DRSC erklärt, dass sich das DRSC in den kommenden Monaten in seinen beiden Fachausschüssen sowie im Verwaltungsrat ausführlich mit der Konsultation befassen und seine Antworten auf die Befragung erarbeiten wird. Es ermutigt auch alle Unternehmen und Verbände zur Beteiligung an dieser Konsultation und hält fest, dass es von großer Bedeutung erscheine, "dass die deutsche Wirtschaft in dieser wichtigen Befragung ihre Stimme erhebt und ein deutlich vernehmbares Signal in Richtung Brüssel sendet".

Zur Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Ergebnisbericht von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

22.03.2018

Der IFRS-Fachausschuss hat vom 28. Februar bis zum 2. März 2018 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 65. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens in Europa

22.03.2018

Am 16. März 2018 fand an der Universität Rostock eine Tagung unter dem Titel 'Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens in Europa - Status Quo und Perspektiven' statt.

Die Europäische Union ist bestrebt, die öffentliche Rechnungslegung in ihren Mitgliedsländern zu vereinheitlichen und einheitliche Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) einzuführen. Doch von offizieller Seite ist man in Deutschland skeptisch – zuletzt hatte der Bundesrechnungshof in einem Sonderbericht im November 2017 harsche Kritik geäußert, aus der sich ein Austausch offener Briefe mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer ergab.

In diesem Kontext fand die Tagung an der Universität Rostock statt, die sich an Vertreter aus Politik und Verwaltung, der kommunalen Praxis, beratender Institutionen und der Wissenschaft richtete. Es gab Vorträge (unter anderem von Thomas Müller-Marques Berger, Vorsitzender der Consultative Advisory Group (CAG) des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)) zu folgenden Themen:

  • Öffentliche Rechnungslegung in Deutschland
  • EPSAS: Status Quo und Zukunftsperspektiven
  • Einfluss der internationalen Harmonisierung auf die EPSAS-Entwicklung
  • Die Sicht eines Landesrechnungshofs: EPSAS - Eine Chance für die Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland und in Europa
  • Sind die Hochschulen in Deutschland fit für EPSAS?
  • DiEPSAm-Projektvorstellung
  • Implikationen einer Harmonisierung aus kommunaler Perspektive aus Sicht des Städte- und Gemeindetages MV
  • Implikationen einer Harmonisierung aus kommunaler Perspektive aus Sicht des Deutschen Städtetages
  • Nutzung von doppischen Informationen

Die jeweiligen Vortragsfolien stehen Ihnen auf der Internetseite der Universität Rostock zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht verbleibende zwei Hintergrundpapiere zu IFRS 17

22.03.2018

Im Februar hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein erstes in einer Reihe von drei Hintergrundpapieren zu in IFRS 17 'Versicherungsverträge' veröffentlicht. Die verbleibenden beiden Papiere sind jetzt ebenfalls verfügbar.

Die beiden neuen Papiere befassen sich mit der Freigabe der vertraglichen Dienstleistungsmarge und den Übergangsvorschriften. Die Serie zielt darauf ab, vereinfachte Informationen zu kontroversen Bereichen von IFRS 17 zu bieten, damit europäische Adressatengruppen die Sachverhalte besser verstehen und sinnvoll in ihren Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 17 (derzeit im dritten Quartal 2018 erwartet) kommentieren können. Alle Papiere können von der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden:

EU-Kommission startet Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

21.03.2018

Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsdokument "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" veröffentlicht. Das Dokument scheint seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein.

Im Abschnitt "Der EU-Rechnungslegungsrahmen für börsennotierte Unternehmen" wird in dem Dokument auf Grade der Selbstverpflichtung hingewiesen, die IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Änderung zu übernehmen, und es wird gefragt, ob es "noch angemessen ist, dass die IAS-Verordnung die Kommission daran hindert, den Inhalt der IFRS zu ändern". Ferner wird die Frage gestellt, ob der EU-Übernahmeprozess geeignet ist, sicherzustellen, dass die IFRS kein Hindernis für umfassendere politische Ziele der EU wie Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen. In jedem Fall kann "ja" ohne weitere Begründung angekreuzt werden, "nein" muss begründet werden.

Im Fragebogen wird auch die Frage gestellt, wie die EU sicherstellen kann, dass die IFRS kein Hindernis für Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen. Auch hier sind die einzigen Antworten (a) "Durch die Beibehaltung der Befugnis, die IFRS unter genau definierten Umständen zu ändern" und (b) "Indem im EU-Rechtsrahmen explizit festgelegt wird, dass zur Übernahme von IFRS, die dem europäischen Gemeinwohl förderlich sind, Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen berücksichtigt werden müssen". "Andere" Meinungen müssen begründet werden, es sei denn, sie sind "Weiß nicht".

Das vollständige Konsultationsdokument finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Stellungnahmen werden bis zum 21. Juli 2018 erbeten.

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