Oktober

Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 — Zusammenfassung der Erörterungen

08.10.2018

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hat am 26. und 27. September 2018 ihre dritte inhaltliche Sitzung abgehalten. Wir haben einen Newsletter für Sie erstellt, in dem die Diskussionen bei der Sitzung zusammengefasst werden.

Folgende Themen wurden bei der Sitzung erörtert:

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Versicherungsrisiko als Ergebnis eines erworbene Anspruchs
  • Bestimmung von Abzinsungssätzen unter Verwendung eines Top-down-Ansatzes
  • Kommissionen und Wiederauffüllungsprämien für begebene Rückversicherungsverträge
  • Anpassung erwarteter Prämien in Bezug auf gegenwärtige oder vergangenen Dienstleistungen
  • Kapitalflüsse, die beim erstmaligen Ansatz außerhalb der Vertragsgrenze liegen
  • Einbringung von Kapitalflüssen aus Versicherungsakquisitionen
  • Prämienverzichte
  • Gruppenversicherungsverträge
  • Von einem Verband verwaltete Branchenpools
  • Jährliche Kohorten für Verträge, die an der Rendite eines bestimmten Pools von Grundgeschäften beteiligt sind

Sie können sich unsere englischsprachige Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung hier herunterladen.

EFRAG sucht neuen TEG-Vorsitzenden und Geschäftsführer — Bewerbungsfrist verlängert

05.10.2018

Wie zuvor berichtet, ruft die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu Bewerbungen für einen neuen Vorsitzenden und Geschäftsführer für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zum 1. April 2019 auf.

Die Bewerbungsfrist wurde jetzt bis zum 2. November 2018 verlängert. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.10.2018

Der IFRS-Fachausschuss wird am 11. und 12. Oktober 2018 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 70. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

    Zugang zu den Papieren für die Sitzung haben Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    EU-Parlament verabschiedet Entschließung zu IFRS 17

    04.10.2018

    Das EU-Parlament hat bei seiner gegenwärtigen Sitzung in Straßburg eine Entschließung zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' verabschiedet, die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) eingebracht wurde.

    Wie zuvor berichtet werden in der Entschließung die Vorteile und Verbesserungen gewürdigt, die IFRS 17 mit sich bringen wird, gleichzeitig werden aber auch Bedenken der ECON-Mitglieder in Bezug auf den Standard festgehalten.

    Der Entschließungsantrag wurde in der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 1. Oktober 2018 diskutiert. Während der Plenarsitzung haben der Vertreter der Europäischen Kommission und die Mitglieder des EU-Parlaments

    • festgehalten, dass die IFRS von wesentlicher Bedeutung sind und die Kosten bei einem Übergang in ein neues Umfeld unvermeidlich sind;
    • betont, dass die Vorteile von IFRS 17 klar sind, da der Standard einer Branche, die derzeit nicht transparent ist, Vergleichbarkeit und Klarheit bringen wird;
    • festgehalten, dass IFRS 17, um übernommen zu werden, mit der EU-Politik in Bezug auf Nachhaltigkeit, europäisches Gemeinwohl, Klimawandel und langfristige Investitionen in Einklang stehen sollte;
    • festgehalten, dass es wichtig ist, die Auswirkungen von IFRS 17 auf die Finanzstabilität zu beurteilen;
    • in Erinnerung gerufen, dass die EU-Kommission keine Möglichkeit hat, die IFRS im Rahmen der Übernahme zu verändern;
    • festgehalten, dass EFRAG sechs Sachverhalte identifiziert hat, die man den IASB bittet, erneut zu prüfen;
    • darauf hingewiesen, dass der IASB im Oktober mögliche Änderungen an IFRS 17 und eine mögliche Verschiebung des Zeitplans erörtern wird;
    • von der Branche gefordert, realistisch zu sein, was die vom IASB geforderten Lösungen betrifft;
    • festgehalten, dass sich Standards im Laufe der Zeit weiterentwickeln und weiterentwickeln sollten; und
    • zugesagt, dass die EU-Kommission die Arbeiten an IFRS 17 weiterhin überwachen wird, um sicherzustellen, dass der Standard mit dem europäischen Gemeinwohl übereinstimmt und die Versicherungswirtschaft nicht übermäßig belastet.

    Die Entschließung wurde vom EU-Parlament am 3. Oktober 2018 per Handzeichen angenommen.

    Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar:

    IASB-Podcast zur vorgeschlagenen Ergänzung zur IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 13

    04.10.2018

    Am 20. September hat die IFRS-Stiftung eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2018 um Elemente in Bezug auf die übliche Praxis hinsichtlich IFRS 13 veröffentlicht. Ein Podcast mit einem allgemeinen Überblick über die Vorschläge ist jetzt verfügbar.

    Der kurze Überblick (17 Minuten) kann auf YouTube abgerufen werden.

    Diskussion zum EU-Fitness-Check bei der IFASS-Sitzung

    03.10.2018

    Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in London im Oktober 2018 gab es eine Präsentation zum Konsultationsdokument der EU-Kommission 'Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen'.

    Prof. Dr. Peter Sampers, Vorsitzender des niederländischen Standardsetzers Raad voor de Jaarverslaggeving (RJ), führte in das Thema ein. Sampers hat die Antwort elf kleinerer Standardsetzer in der EU auf die Konsultation koordiniert und ist auch mit den Entwicklungen bei den europäischen Aufsichtsorganen ESMA, EIOPA, EBA und EZB vertraut.

    Sampers führte die IFASS-Teilnehmer in das Thema ein, indem er die Geschichte des Fitness-Checks erläuterte. Er begann mit der IAS-Verordnung und schlug dann den Borgen über den Maystadt-Bericht, die Evaluierung der IAS-Verordnung, den Bericht der HLEG über nachhaltige Finanzierung bis zum Aktionsplan der Kommission für nachhaltige Finanzierung und fasste damit zusammen, was er die europäische "Hassliebe" zu den IFRS nannte. (Sampers hat uns freundlicherweise die Erlaubnis erteilt, seine Präsentationsfolien über IAS Plus zur Verfügung zu stellen, sie sind hier verfügbar.)

    Sampers wendete sich dann dem Fitness-Check selbst zu, insbesondere der Frage 19 der Konsultation: "Ist es angesichts der unterschiedlichen Verpflichtungsniveaus, die der IASB weltweit veröffentlicht hat, nach wie vor angemessen, dass die IAS-Verordnung die Kommission daran hindert, den Inhalt der IFRS zu ändern?" Nach einer kurzen Anmerkung zur mangelnden Neutralität der Konsultationssprache und des Konsultationsformats, die später von einem erzürnten FRC-Vertreter bestätigt wurde, gab Sampers einen ausgewogenen Überblick über die Vor- und Nachteile und gab dann einen Überblick über die bisher bekannten Ergebnisse der Konsultation. Nur der französische Standardsetzer ANC hat sich für mögliche Carve-ins und Carve-outs ausgesprochen, während sich die anderen Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden alle für keine Änderungen aussprechen. Sampers teilte auch erste Ergebnisse mit, die von Vertretern der EU-Kommission auf der CFSS-Sitzung im September vorgestellt wurden (ein offizieller Bericht über die Ergebnisse der Konsultation wird für Oktober 2018 erwartet):

    • Es gingen 338 Antworten ein.
    • Die meisten Antworten kamen von Rechnungslegungsorganisationen.
    • 60% der Stellungnahmen kamen aus fünf Mitgliedsstaaten.
    • Die IFRS-Fragen wurden von ca. 70% der Befragten beantwortet.

    Laut Sampers fassten die Vertreter der Kommission die Ergebnisse wie folgt zusammen: "IFRS ist im Wesentlichen in Ordnung", und "einige denken, dass nichts geändert werden sollte".

    Als die Diskussion für das Publikum geöffnet wurde, wurden die folgenden wesentlichen Anmerkungen gemacht:

    • Die Formulierungen der HLEG in ihrem Abschlussbericht seinen darauf hinzudeuten, dass es eine Entsprechung von Nachhaltigkeit und langfristigen Investitionen gibt, was nicht der Fall ist.
    • Die Position Frankreichs ist für für Carve-ins und Carve-outs per se, sondern für eine solche Möglichkeit als letztes Mittel.
    • Kanada hat theoretisch die Möglichkeit, die IASB-Verlautbarungen zu ändern, hat dies aber noch nie getan. Wenn es jemals Änderungen gäbe, wäre es die Entscheidung des Standardsetzers und keine politische. Politische Entscheidungen in anderen Teilen der Welt, die Auswirkungen auf die internationale Rechnungslegungsgemeinschaft haben würden, würden mit großer Sorge betrachtet.
    • Es wurde festgehalten, dass die Frage von möglichen Änderungen auch eine Frage der Souveränität ist. Gleichzeitig wurde dagegen gehalten, dass die Frage der Souveränität seit der Übernahme der IFRS in der EU auf dem Tisch liegt. Die binäre Übernahmeentscheidung wurde bewusst in den Endorsement-Prozess integriert, um die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf ein Minimum zu beschränken.
    • Die nächsten Schritte in dieser Entwicklung werden nicht unbedingt kommen, da in der EU bald Parlamentswahlen stattfinden, was einen Stillstand der Entwicklungen im Jahr 2019 bedeuten könnte.
    • Die EU ist keine Blase, "wir handeln mit dem Rest der Welt und der Rest der Welt handelt mit uns". (Australien, Kanada und Hongkong haben genau aus diesem Grund ebenfalls auf die EU-Konsultation reagiert.)
    • Indem sie versuchen, die Rechnungslegung zu nutzen, um langfristiges Denken voranzubringen, weichen die Regierungen ihrer Aufgabe aus, die Dinge selbst direkt anzugehen.

    Der letzte Kommentar aus dem Publikum kam vom IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst. Er hielt das europäische Denken, der EU mehr Macht zu geben, indem man den IASB mit Carve-ins und Carve-outs "bedrohen" kann, für völlig falsch. Hoogervorst erklärte, dass der IASB den ihm zur Kenntnis gebrachten Bedenken sehr aufmerksam zuhört und viele Anpassungen während des Prozesses der Entwicklung eines Standards vorgenommen werden. Warum, fragte er, sollte der IASB weiterhin auf die europäischen Bedenken hören, wenn die EU am Ende die endgültigen Standards bei der Übernahme eh nach ihren eigenen Wünschen ändern würde?

    Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2018

    02.10.2018

    Der IASB ist am 19. und 20. September 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen, um sieben Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

    Die wichtigsten Sitzungsteile konzentrierten sich auf dynamisches Risikomanagement und primäre Abschlussbestandteile.

    Die Sitzung zu dynamischem Risikomanagement war der nicht vollkommenen Angleichung und Änderungen des Risikomanagements. Der Board strebt an, die Entwicklung eines Kernmodells in der ersten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen zu haben.

    Bei der Sitzung zu primären Abschlussbestandteilen erörterte der Board drei Themen: (1) Anwendungsbereich der Vorschläge in Bezug auf Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, (2) ungewöhnliche oder seltene Posten und (3) Darstellung der Ergebnisse von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Darstellung der finanziellen Leistung. Der Board entschied, das Projekt auf die aktive Standardsetzungsagenda zu heben.

    Bei der IFRS-Umsetzung hat der Board entschieden, einen Entwurf von Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu erarbeiten, um die Bedeutung des Begriffs 'unvermeidbare Kosten' in der Definition eines belastenden Vertrages klarzustellen.

    Im Rahmen der Angabeninitiative hat der Board den internen Leitfaden zur Festlegung und Formulierung von Angabevorschriften verabschiedet.

    Das IASB kehrt zu seinem eng umrissenen Projekt zur Änderung von IAS 1 zurück, das der Frage gilt, wie sich ein unbedingtes Recht auf Aufschub der Erfüllung eines Darlehens durch Refinanzierung oder Prolongation auf die Klassifizierung eines Darlehens als kurz- oder langfristig auswirkt. Es ist geplant, sich auf eine separate Änderung zu konzentrieren, anstatt sie in die Änderungen von IAS 1 aufzunehmen, die sich voraussichtlich aus dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen ergeben werden.

    Der Stab hat über die Aktivitäten im Rahmen des Forschungsprogramms berichtet. Der Stab beabsichtigt, ab 2019 mit der Erörterung im Zusammenhang mit Rohstoffindustrien mit dem Board zu beginnen.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

    Podiumsdiskussion zur Lageberichterstattung bei der WSS-Sitzung

    02.10.2018

    Bei der Sitzung der Gruppe der Weltstandardsetzer (WSS), die derzeit in London stattfindet, moderierte IASB-Mitglied Nick Anderson eine Podiumsdiskussion zum IASB-Projekt, das der Aktualisierung des Leitliniendokument zur Lageberichterstattung gilt.

    Die Podiumsteilnehmer waren alle Mitglieder der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung des IASB: Kris Peach, Vorsitzende des australischen Standardsetzers AASB, Ryoko Ueda von Mizuho International und DRSC-Präsident Prof. Dr. Andreas Barckow.

    Da alle Diskussionsteilnehmer Mitglieder der Beratungsgruppe sind, die am vergangenen Freitag ihre erste Sitzung abhielt, begann die Diskussion mit der Frage, warum die Diskussionsteilnehmer sich für eine Mitgliedschaft in der Beratungsgruppe beworben haben und welche Perspektiven und Erkenntnisse sie in die Debatte einbringen wollen. Peach erklärte, dass sie das Projekt für entscheidend für das IASB halte und dass die Standardsetzer Teil der allgemeineren Debatte sein müssten, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten. Ueda verwies auf den Lagebericht als Brücke zwischen Investoren und Unternehmen. Und Barckow erklärte, dass Deutschland seit 15 Jahren über einen ausgereiften Standard für Lageberichterstattung (DRS 20) verfügt und dass er hoffe, durch den Beitrag von gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen zur Entwicklung eines internationalen Standards beizutragen.

    Als die dringlichsten Sachverhalte, die der Board bei der Überarbeitung des Leitliniendokuments adressieren sollte, hielten die Podiumsteilnehmer fest, dass Unternehmen, um ihre Geschichte einheitlich und stimmig erzählen zu können, einen Rahmen benötigen, der eine umfassende und vollständige Berichterstattung ermöglicht, die finanzielle und nicht-finanzielle Informationen miteinander verbindet. Es wurde auch festgestellt, dass es derzeit an einer Berichterstattung über Risiken über das Risiko von Finanzinstrumenten hinaus mangelt. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der Frage, ob die Standardsetzer ein Mandat haben, sich in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu betätigen, wurde auch festgestellt, dass ein Großteil der nichtfinanziellen Informationen tatsächlich nicht nichtfinanziell, sondern vorfinanziell ist, da diese zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen haben und sich im Jahresabschluss eines Unternehmens niederschlagen werden, so dass die Frage, was zu berichten ist, eher eine Frage des Zeitpunkts ist.

    Die Diskussion drehte sich dann um zwei entscheidende Fragen. Sollte sich der Ansatz des Projekts auf Vergleichbarkeit konzentrieren, was letztendlich zu sehr vergleichbaren Aussagen führen könnte, die jedoch meist hohle Phrasen und damit nutzlos sind, oder sollte ein Managementansatz bevorzugt werden, der mit einer geringeren Vergleichbarkeit verbunden wäre? Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beiden Positionen zu wahren ist. Und sollte das Leitliniendokument verpflichtend gemacht werden, um eine einheitliche Anwendung und Vergleichbarkeit zu fördern? Die Diskussionsteilnehmer stellten fest, dass alle anderen IASB-Verlautbarungen verpflichtend sind und dass die Leitliniendokumente im Kanon der IFRS-Literatur seltsame Ausnahmen darstellen. Es wurde darauf festgehalten, dass das Leitliniendokument langfristig verbindlich werden sollte, jedoch wurde auch eingestanden, dass dies nur schrittweise erreicht werden kann.

    Da die Qualität der Lageberichte von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich ist, wurden die Podiumsteilnehmer gefragt, was getan werden kann, um die Qualität insgesamt zu erhöhen. Zu den Vorschlägen gehörte die Empfehlung, die Einhaltungserklärung in IAS 1 auszuweiten, sodass Unternehmen angeben müssen, ob das Leitliniendokument angewendet wurde, und Unternehmen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es diese guten Leitlinien gibt. Und es wurde vorgeschlagen, Beispiele für gute ausgeübte Praxis zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Die Vertreterin der Adressaten betonte, wie wichtig der Dialog mit den Adressaten ist, um zu verstehen, was diese wollen und brauchen.

    Eine Frage aus dem Publikum löste eine Diskussion über integrierte Berichterstattung in Abgrenzung zur Lageberichterstattung aus. Auf das IIRC-Rahmenkonzept wurde verwiesen. Auf dem Podium wurde festgestellt, dass das IIRC-Rahmenkonzept eine der verfügbaren Quellen ist, auf die das IASB zurückgreifen kann, aber dass es darüber hinaus viele weitere Quellen gibt. In diesem Zusammenhang verwiesen der Stab des IASB auch auf den Projektumfang, der bei der Einführung in die Podiumsdiskussion erläutert worden war (siehe Folie 3 des Agendapapiers für die Diskussion). Der gleiche Verweis wurde wiederholt, als die Frage nach ESG-Berichterstattung in Abgrenzung zur Lageberichterstattung aufkam. Bezüglich der ESG-Faktoren wurde auch festgestellt, dass man sie unter zwei Gesichtspunkten betrachten kann: Finanzberichterstattung und politischer Wille. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Rahmenkonzept das starke Rückgrat des Projekts des IASB ist, da es dazu beitragen wird, zu bestimmen, inwieweit ESG-Faktoren im Lagebericht berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass dieser konsistente, konzise, vergleichbare, relevante, neutrale und entscheidungsnützliche Informationen darüber liefert, ob das Unternehmen und sein Geschäftsmodell langfristig nachhaltig sind.

    Auf die für die Diskussion vorbereiteten Fragen zurückzukommend, wurden die Diskussionsteilnehmer nach dem Darstellungsformat des Lageberichts gefragt. Ueda erklärte mit Nachdruck, dass sich die narrative Berichterstattung zwar stark von der Finanzberichterstattung unterscheide, dass aber der verbindende Aspekt die Qualität sein müsse: dass beide Formen der Berichterstattung klar und präzise sein müssen und die Bedürfnisse der Nutzer erfüllen müssen. Barckow wies darauf hin, dass der Ansatz, den Lagebericht als nachgelagert zu betrachten und zu überlegen, wie die Berichterstattung in diesem Format der Finanzberichterstattung ähnlicher gestaltet werden kann, d.h. zuerst über die Finanzdaten nachzudenken und sie dann durch einen Lagebericht zu ergänzen, vielleicht bedeute, in der falschen Reihenfolge vorzugehen. Vielleicht sollte zuerst der Lagebericht kommen und dann das Nachdenken darüber, wie dieser übergreifende Bericht über die Strategie und das langfristige Ziel des Unternehmens durch Finanzdaten unterstützt und im Abschluss reflektiert werden kann.

    Schließlich wurden die Standardsetzer auf dem Podium gefragt, ob sie nicht besorgt wären, Vorschriften zu duplizieren, die in ihrem Land bereits existierten. Peach erklärte, dass in Australien zwar Vorschriften bestehen, aber der übergreifende Rahmen, der sicherstellen würde, dass alle berichteten Informationen wesentlich, wichtig, überprüfbar, zuverlässig, neutral und ausgewogen sind, noch fehlt. Bislang habe sie nichts gesehen, was die lokalen Vorschriften duplizieren oder ihnen gar widersprechen würde. Barckow, der feststellte, dass er gerne den deutsche Standard international lizenzieren würde, bemerkte, dass es für die nationalen Standardsetzer viel einfacher sei, Standards und Rahmen zu entwickeln, da sie nur vor einem rechtlichen Hintergrund arbeiten. Dies wurde vom Stab des IASB unterstützt, der festhielt, dass eine der großen Herausforderungen des Projekts darin bestehe, einen Rahmen zu entwickeln, der weltweit rigoros und konsequent angewendet werden kann.

    Abschiedsrede von Michel Prada bei der Sitzung der Weltstandardsetzer

    02.10.2018

    Michel Prada, der scheidende Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, hat sich gestern von den Mitgliedern der Gemeinde der Weltstandardsetzer verabschiedet.

    In seiner Rede blickte Prada auf die lange Erfolgsgeschichte der IFRS zurück, mit der er über zwanzig Jahre lang verbunden war. Wie er erklärte, begann die Geburt der IFRS-Bewegung, wie viele andere Bewegungen auch, mit einer Krise. Ende der 90er Jahre traf die asiatische Finanzkrise eine stark fragmentierte Rechnungslegungswelt, und im Mai 2000 endossierte IOSCO internationale Rechnungslegungsstandards - in einer Sitzung unter dem damaligen Vorsitz von Michel Prada. Und während die SEC erkannte, dass sie auch Investoren schützen musste, die zunehmend im Ausland investierten, erschütterte der Enron-Skandal den Glauben an US-GAAP, und die internationale Gemeinschaft kam zu dem Schluss, dass "internationale Rechnungslegungsstandards nicht in Connecticut entworfen werden können".

    Prada erläuterte, wie die Europäische Union beschloss, die IFRS ab 2005 anzuwenden, und wie die EU, Hongkong, Südafrika und andere Länder bei der weltweiten Übernahme eine Vorreiterrolle spielten. Heute, so Prada, wenden neun von zehn Ländern IFRS an, und viele große Länder, die (noch) nicht vollständig beigetreten sind, haben entweder Standards, die den IFRS nahekommen, oder gestatten die IFRS-Anwendung - manchmal nur für bestimmte Gruppen. (Prada ging auf die Situation in China, Indien, Japan und den USA ein.) Er sprach auch über das Thema der einheitlichen Anwendung. Während es noch viel zu tun gebe und während, wie Prada über einen der ersten IFRS-Anwender sagte, "in Europa nicht alles immer einfach ist" heutzutage, kam er zu dem Schluss, dass die IFRS "volljährig" geworden sind.

    Im Hinblick auf die Zukunft der IFRS sprach Prada über die Bedeutung der Rechnungslegung im Zeitalter der digitalen Disruption und darüber, wie die IFRS angepasst und weiterentwickelt werden müssen. Er sprach auch über eine breitere Unternehmensberichterstattung und die Notwendigkeit einer globalen Zusammenarbeit, um Investoren ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die Erfolge von Unternehmen in vielen Bereichen beurteilen können. In dieser Welt, so meinte er, müsste man sich um die IFRS kümmern und sie manchmal sogar beschützen, aber er bezweifele ihre Relevanz nicht.

    Sich von der Gemeinschaft der Standardsetzer verabschiedend forderte er sein Publikum auf, die Zusammenarbeit zu vertiefen, gemeinsam Standards zu entwickeln und Probleme gemeinsam zu lösen. Er endete mit zwei starken Botschaften: "Bei IFRS geht es nicht nur um Standards, sondern auch um Menschen", sagte er, und "IFRS bleibt ein leuchtendes Beispiel dafür, was erreicht werden kann, wenn Menschen zusammenarbeiten".

    Die Amtszeit von Prada als Vorsitzender der Treuhänder endete im Dezember 2017, aber er stimmte zu, im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger gefunden werden konnte. Er wird seine Verantwortlichkeiten Mitte des Monats bei der Sitzung der Treuhänder in Johannesburg dem designierten Vorsitzenden der Treuhänder, Erkki Liikanen, übergeben.

    AFRAC 2018

    01.10.2018

    Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 4. Dezember 2018 zu seinem Forum "AFRAC 2018" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

    Bei der AFRAC 2018 sind folgende Vorträge vorgesehen:

    • Tendenzen der zukünftigen Entwicklung der IFRS
    • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
    • IFRS 9 und UGB
    • Kapitalkonsolidierung im UGB

    Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 20. November 2018 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

    Handbuch der IPSASB-Verlautbarungen 2018

    01.10.2018

    Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat das 'Handbuch 2018 der Verlautbarungen für internationale Rechnungslegung im öffentlichen Sektor' herausgegeben.

    Das Handbuch, das in drei Bänden erscheint, enthält alle bis zum 31. Januar 2018 herausgegebenen IPSASB-Verlautbarungen einschließlich des Rahmenkonzepts für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors. Es kann kostenfrei von der Internetseite des IPSASB heruntergeladen werden. Am Ende der genannten Seite können zu dem alle Standards auch einzeln heruntergeladen werden.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.