Juli

EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

27.07.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft zu Bewerbungen für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) auf.

Sieben der sechzehn Mitglieder von TEG erreichen das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 31. März 2022 und eins der Länderverbindungsmitglieder das Ende seiner derzeitigen Amtszeit am 31. Oktober 2021. Nicht alle Mitglieder können wiederberufen werden.

EFRAG begrüßt ausdrücklich alle Bewerbungen, auch wenn insbesondere Kandidaten mit Banken- und Adressatenhintergrund gesucht werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Software-as-a-Service-Vereinbarungen – Auswirkungen auf die Bilanzierung als Folge der digitalen Transformation

26.07.2021

Die technologische Architektur von Unternehmen auf der ganzen Welt hat sich weiterentwickelt. Dies hat zu potenziell signifikanten Änderungen in der bilanziellen Abbildung für Unternehmen geführt, die Cloud-Computing-Vereinbarungen eingehen. Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat zwei Agendaentscheidungen veröffentlicht, die klarstellen sollen, wie Vereinbarungen in Bezug auf einen bestimmten Teil der Cloud-Technologie, sog. Software as a Service (SaaS), zu bilanzieren sind.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt, der folgenden Aspekten nachgeht:

  • Hauptunterschied zwischen On-Premise- und Cloud-Modellen
  • Bilanzierungskonsequenzen
  • Praktische Auswirkungen der Agendaentscheidungen
  • Beispielhafte Anhangangaben
  • Aspekte jenseits der Buchhaltung

Sie können sich den Newsletter hier herunterladen.

IASB schlägt neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften vor

26.07.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht, mit dem es qualifizierten Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht werden soll, die IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabenvorschriften. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Januar 2022 erbeten.

 

Hintergrund

Im Rahmen der Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2015 hatten einige Stellungnehmende angemerkt, dass Tochterunternehmen, die KMU sind, für Konsolidierungszwecke Zahlen an ihr Mutterunternehmen melden, die die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS anwenden. Die Anwendung der IFRS für KMU ist für sie nicht attraktiv, da dies bedeuten würde, dass sie zwei Sätze von Rechnungslegungsinformationen führen müssten. Stattdessen würden sie weniger belastende Angabevorschriften begrüßen, da dies die Kosten reduzieren würde, ohne dass Informationen, die von den Adressaten ihrer Abschlüsse benötigt werden, wegfallen. Sie schlugen daher dem Board vor, die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angabevorschriften in Betracht zu ziehen.

Der Board nahm diese Bedenken zur Kenntnis und beschloss, ein Projekt zu verfolgen, um die erforderlichen Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU zu analysieren und möglicherweise einen IFRS mit reduzierten Angaben zu entwickeln, der es berechtigten Tochterunternehmen ermöglichen würde, grundsätzlich die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der vollen IFRS und die Angabevorschriften des IFRS für KMU mit minimalen Anpassungen dieser Angabevorschriften anzuwenden. Ein Entwurf eines solchen möglichen neuen Standards wurde heute veröffentlicht.

 

Kernvorschläge

Die Vorschläge im Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben zielen auf Unternehmen ab, die

  • (a) keine öffentliche Rechenschaftspflicht haben; und
  • (b) Tochterunternehmen eines obersten oder zwischengeschalteten Mutterunternehmens sind, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss nach IFRS erstellt.

Die Anwendung des neuen vorgeschlagenen IFRS wäre für Tochterunternehmen, die zur Anwendung berechtigt sind (d. h. solche, die die beiden obigen Bedingungen erfüllen), optional.

Vorgeschlagene neue Angabevorschriften

Der vorgeschlagene neue Standard enthält etwa 200 Textziffern mit Angabevorschriften, die nach den einzelnen Standards aufgelistet sind. Bei der Entwicklung dieser Textziffern ging der Board von den Angabevorschriften im IFRS für KMU aus und passte diese dort an, wo sie von denen in den vollen IFRS abweichen, indem er Angabevorschriften für Themen oder Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hinzufügte, die in den vollen IFRS adressiert werden, aber im IFRS für KMU nicht enthalten sind, und indem er Angabevorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden strich, die im IFRS für KMU, aber nicht in den vollen IFRS enthalten sind.

Es gibt Ausnahmen von diesem Ansatz, die in der Grundlage für Schlussfolgerungen des neuen Standards erläutert werden. Sie beziehen sich insbesondere auf:

  • Angabeziele;
  • Investmentgesellschaften;
  • Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten,
  • die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen; und
  • leistungsorientierte Verpflichtungen.

Ein Anhang zum vorgeschlagenen neuen Standard listet die Angabevorschriften in den IFRS auf, die durch die Angabevorschriften des Entwurfs ersetzt würden.

Der vorgeschlagene neue Standard enthält keine reduzierten Angabevorschriften für IFRS 17 Versicherungsverträge. Der Board argumentiert, dass einige Unternehmen, die IFRS 17 anwenden, zwar berechtigt wären, den neuen Standard anzuwenden, IFRS 17 jedoch ein Modell für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen einführt, das durch seine Angabevorschriften unterstützt wird. Wenn es mögliche Erleichterungen gäbe, so wären diese im Umfang begrenzt. Außerdem kann in den ersten Jahren der Anwendung von IFRS 17 den Interessen der Abschlussadressaten am besten mit vollständigen Angaben nach IFRS 17 gedient sein. Daher ist ein Tochterunternehmen, das den vorgeschlagenen neuen Standard anwendet und IFRS 17 anwendet, verpflichtet, die vollständigen Angabevorschriften von IFRS 17 anzuwenden.

Der Entwurf enthält reduzierte Angabevorschriften, die für ein Tochterunternehmen gelten, das seinen ersten IFRS-Abschluss erstellt und sich für die Anwendung des vorgeschlagenen neuen Standards entschieden hat. Im Entwurf werden die Stellungnehmenden ausdrücklich gefragt, ob sie damit einverstanden sind, reduzierte Angabevorschriften für IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in den Standardentwurf aufzunehmen, anstatt die Angabevorschriften in IFRS 1 unangetastet zu lassen.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen endet am 31. Januar 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen den neuen Standard für Berichtsperioden anwenden kann, die an oder nach einem bestimmten Datum beginnen (ca. 18-24 Monate nach Veröffentlichung), wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Ein Unternehmen würde den neuen Standard in der aktuellen Periode, aber nicht in der unmittelbar vorangegangenen Periode anwenden, jedoch würde das Unternehmen für alle im Abschluss der aktuellen Periode ausgewiesenen Beträge Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode zur Verfügung stellen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

26.07.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 12. und 13. Juli 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 104. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juli 2021)

24.07.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Juli 2021 und der gemeinsamen Sitzung mit dem FASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. Juni 2021.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind ein Entwurf wird jetzt am 26. Juli 2021 erwartet (zuvor: Juli 2021)
  • Die Stellungnahmefrist  zu Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) wurde bis zum 12. Januar 2022 verlängert (zuvor: 21. Oktober 2021)

Standardpflege

  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen (Änderungen an IFRS 17) — ein Entwurf wird weiterhin im "Juli 2021" erwartet, was "nächste Woche" bedeuten würde
  • IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit — ein Entwurf wird jetzt im vierten Quartal 2021 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2021)

Forschungsprojekte

  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle — die Rückmeldungen zum Diskussionspapier sollen nun im vierten Quartal 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2021)
  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung zu zukünftigen Projektausrichtung wird nun im September 2021 erwartet (zuvor: Juli 2021)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — eine Entscheidung zu zukünftigen Projektausrichtung wird nun im September 2021 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2021)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen wird als nächster Projektschritt im zweiten Halbjahr 2022 erwartet (zuvor: Erörterung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung im Juli 2021)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS IFRS 9 eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im September 2021 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • Nachdem die Stellungnahmefrist zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen abgelaufen ist, wird der IASB nun die Rückmeldungen im vierten Quartal 2021 erörtern
  • Vorgeschlagenen Änderungen an der Satzungder IFRS-Stiftung zwecks Einrichtung eines möglichen ISSB die Erörterung der Rückmeldungen soll nun im Oktober 2021 stattfinden (zuvor: zweites Halbjahr 2021)
  • Agendakonsultation 2020 die Erörterung der Rückmeldungen soll jetzt im vierten Quartal 2021 beginnen (zuvor: zweites Halbjahr 2021)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. Juni 2021 und 24. Juli 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    DRSC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

    23.07.2021

    Das DRSC hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht.

    Das DRSC begrüßt die Bemühungen des IASB, die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von regulatorischen Erträgen und Aufwendungen festzulegen.

    Außerdem wird die Zielsetzung des Entwurfs, ein Bilanzierungsmodell zu entwickeln, um relevante Informationen über die Auswirkungen der regulatorischen Erträge und Aufwendungen sowie der regulatorischen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bereitzustellen, unterstützt. Grundsätzlich ist das DRSC mit den vorgeschlagenen Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen einverstanden und stimmt den Ausweisanforderungen sowie den allgemeinen und spezifischen Zielen der Anhangangaben zu.

    Allerdings beurteilt das DRSC insbesondere die vorgeschlagene Regelung als kritisch, nach der die regulatorische Rendite kein Bestandteil der zulässigen Gesamtvergütung bilden soll, sofern diese Rendite auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert entfällt. Auch der Analyse des IASB zu den wahrscheinlichen Auswirkungen der Umsetzung der Vorschläge auf die Qualität der Finanzberichterstattung und zu den wahrscheinlichen Kosten der Umsetzung der Vorschläge stimmt das DRSC nur teilweise zu.

    Auf Grundlage des derzeitigen Standardentwurfs geht das DRSC davon aus, dass die Abschlussadressaten weiterhin auf andere Quellen zurückgreifen müssen, um die Auswirkungen der Preisregulierung zu verstehen. Darüber hinaus erwartet das DRSC für deutsche Unternehmen sehr hohe Kosten der Umsetzung einzelner Vorschriften. Folglich erwartet das DRSC kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus der Umsetzung der derzeitigen Vorschläge.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

     

    DRSC-Papier zu den Berichtspflichten als Ergebnis der Strategie für nachhaltige Finanzen der Kommission

    22.07.2021

    Am 6. Juli 2021 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf ihre Ambitionen im Bereich nachhaltiger Finanzen beschlossen. Dazu gehörte auch der finale delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie-Verordnung.

    Das DRSC stellt jetzt ein Papier mit einem Kurzüberblick über die künftigen Berichtspflichten zur Verfügung, um betroffenen Unternehmen eine erste Orientierung bei der Umsetzung zu geben.

    Zugang zu dem Papier haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

    IASB entscheidet, Stellungnahmefrist zu den vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 und den Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften zu verlängern

    21.07.2021

    Die Boardmitglieder des IASB haben in ihrer Sitzung am 21. Juli 2021 beschlossen, die Stellungnahmefrist für den Entwurf 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' bis zum 12. Januar 2022 zu verlängern.

    Der Entwurf enthält der vorgeschlagene Leitlinien für den IASB selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben. Bei der Verlängerung der Stellungnahmefrist argumentiert der IASB mit der Einzigartigkeit der Vorschläge und den bedeutenden neuen Überlegungen im Entwurf.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Unsere Mitschriften von der entsprechenden IASB-Sitzung finden Sie hier.

    Aufzeichnung der Internetpräsentation zum Entwurf zur Lageberichterstattung

    21.07.2021

    Der IASB hat eine Aufzeichnung der Internetpräsentation zur Verfügung gestellt, in der er einen Überblick über seinen Entwurf ED/2021/6 'Lageberichterstattung' gegeben hat.

    Die Internetpräsentation dauert etwa 60 Minuten einschließlich der Fragen und Antworten aus dem Publikum.

    Zugang zur Aufzeichnung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

    IDW-Papier zur Bilanzierung von "grünen" Finanzierungen

    21.07.2021

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Papier veröffentlicht, in dem die derzeitigen Herausforderungen für Bilanzierende und Prüfer bei der bilanziellen Abbildung von "grünen" Finanzierungen beschrieben werden.

    Das IDW hält fest, dass am Markt mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter "grüner" Finanzprodukte beobachtbar sei. Die Bandbreite reiche von Finanzinstrumenten, die sich kaum von einer klassischen Darlehensfinanzierung unterscheiden, bis hin zu Instrumenten mit einer umfassend "grünen" Ausgestaltung.

    Auch wenn mit der Veröffentlichung der EU-Taxonomie (als erstes "grünes" Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten) und dem kürzlich veröffentlichten Vorschlag für einen EU Green Bond Standard wichtige Schritte der Regulierung - einerseits zum Schutz der Anleger und andererseits zur Förderung derartiger Emissionen - unternommen worden seien, sei der bilanziellen Abbildung von "grünen" Finanzierungen bislang wenig Beachtung geschenkt worden. Weder die IFRS noch das Handelsrecht enthalten derzeit Vorschriften, welche sich speziell mit der Bilanzierung dieser Art von Finanzinstrumenten auseinandersetzen.

    Das Papier Bilanzierung von "grünen" Finanzierungen (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) erläutert vor dem Hintergrund der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen wesentliche Aspekte, die bei der bilanziellen Abbildung von "grünen" Finanzprodukten zu berücksichtigen sind und liefert darüber hinaus erste Anregungen für eine weitergehende Diskussion. Eine solche Diskussion ist aus Sicht des IDW unter Beteiligung der verschiedenen Adressatengruppen der Rechnungslegung dringend zu führen, damit eine transparente und vergleichbare Darstellung von "grünen" Finanzinstrumenten in den Abschlüssen der Unternehmen gewährleistet ist.

    Hinweis: Eine englische Übersetzung des Papiers wurde im September 2021 zur Verfügung gestellt.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.