2013

Nächste Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

15.01.2013

Der Aufsichtsrat von EFRAG (Supervisory Board, SB) wird das nächste Mal am Mittwoch, den 6. Februar 2013 in Brüssel tagen.

Die Sitzung ist öffentlich; eine Anmeldung als Beobachter ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich. Dort finden Sie auch die Tagesordnung für die Sitzung. Unter anderem wird es einen andertehalbstündigen Austausch mit Steven Maijoor, dem Vorsitzenden der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) geben.

Deloitte-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben

14.01.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu dessen gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) erarbeiteten Diskussionspapier 'Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben' eingereicht, das im Juli 2012 veröffentlicht worden war.

In der Deloitte-Stellungnahme werden zum einen gezielte Fragen aus dem Diskussionspapier beantwortet, zum anderen wird allgemein zum Themenkomplex in verschiedenen Unterpunkten Stellung genommen:

 

  • Zielsetzung und Anwendungsbereich — Um das Ziel der Verbesserung der Qualität der in den Angaben zum Abschluss enthaltenen Informationen zu erreichen, muss nach Meinung von Deloitte zwingend der Umfang der irrelevanten und redundanten Informationen verringert werden. Des Weiteren stimmen wir der Ansicht im Diskussionspapier zu,  dass das gegenwärtige Projekt auf die Angaben im Abschluss beschränkt werden und nicht auf allgemeinere Themen ausgewertet werden sollte, die allgemein die Finanzberichterstattung bestimmen. Das Projekt würde vermutlich an Wirkung verlieren, wenn man versuchen würde, es über die Vorschriften der Rechnungslegungsstandards hinaus auszuweiten.
  • Klarstellung des Zwecks der Angaben im Abschluss — Der Zweck der Angaben im Abschluss muss definiert werden, und wir sind der Meinung, dass die im EFRAG-Diskussionspapier vorgeschlagene Definition ein guter Ausgangspunkt ist. Es ist wichtig, dass die praktischen Auswirkungen der Anwendung der Definition weiter untersucht werden.
  • Ausformulierung des Angabenrahmenkonzepts
    • Im Diskussionspapier wird nahegelegt, dass die Anwendung des Angabenrahmenkonzepts keine bedeutenden Änderungen im Vergleich zu den Informationen führen wird, die derzeit in den Angabevorschriften gefordert werden. Wir sind nicht der Meinung, dass ein Rahmenkonzept, dass zu im Wesentlichen gleichen Informationen führt, der Zielsetzung des Projekts gerecht wird.
    • Wir hegen Bedenken, dass im EFRAG-Diskussionspapier nicht die Auswirkungen berücksichtigt werden, die sich daraus ergeben, dass sich die Rechnungslegungsstandard hin zu einer größeren Prinzipienorientierung bewegen, was dazu führt, dass man sich stärker darauf verlassen muss, dass diejenigen, die Abschlüsse erstellen, mehr Ermessenentscheidungen in Bezug darauf zu fällen haben, was ihrer Meinung nach für die Adressaten von Abschlüssen von Relevanz ist. Der Standardsetzer muss Relevanz und Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben klarer definieren, um Erstellern detailliertere Leitlinien dazu zu bieten, wie die sachgerechtesten Angaben bestimmt werden können.
  • Stärkung der Anwendung von Wesentlichkeit auf Angaben — Meinungsunterschiede in der Praxis in Bezug darauf, welche Informationen notwendig und ausreichend sind, um die Angabevorschriften zu erfüllen, tragen zum derzeitigen Problem der Angabenüberlast bei. Wir sind der Meinung, dass es Aufgabe von IASB und IAASB ist, das Konzept der Wesentlichkeit zu stärken und verlässlichere Leitlinien dazu zu bieten, die für die verschiedenen Interessengruppen wie Ersteller, Adressaten, Prüfer und Regulatoren akzeptabel sind.
  • Verbesserung der Kommunikation — Der inhärente Ausgleich von Relevanz und Vergleichbarkeit muss in den Kommunikationsprinzipien, die im EFRAG-Diskussionspapier genannt werden, besser berücksichtigt werden. Unserer Meinung nach muss, um die Relevanz zu verbessern, ein gewisser Grad an Vergleichbarkeit erhalten bleiben, um periodenübergreifende und unternehmensübergreifende Vergleiche zu ermöglichen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge hier herunterladen.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat im Juli 2012 ebenfalls eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Rahmenkonzept zu Angaben veröffentlicht. FASB und EFRAG haben bei Projekt zu Angaben eng zusammengearbeitet. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben dazu in einer eigenen Stellungnahme geantwortet, die die gleichen Themen anspricht wie die in der globalen Stellungnahme. Diese Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

Neue Robert Bruce-Kolumne zum ICAEW-Bericht zur Zukunft der IFRS

14.01.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat im Dezember 2012 einen Bericht mit dem Titel 'Die Zukunft der IFRS' herausgegeben, in dem nicht gerade rosige Zeiten für die internationale Rechnungslegung vorausgesagt werden.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, ordnet in seiner neuesten Kolumne die Aussagen des Berichts in die allgemeinen internationalen Entwicklungen ein. Insbesondere widmet er sich drei Themen: der zögerlichen Haltung der Vereinigten Staaten in Bezug auf eine IFRS-Übernahme, der nationalen Durchsetzung und Regulierung in Bezug auf die IFRS, die auch Gefahr läuft, zum Teil in Interpretation auszuarten, und den Klagen in Bezug auf die Komplexität der IFRS. Zu seinen englischsprachigen Ausführungen gelangen Sie hier.

Unsere Nachricht zum ICAEW-Bericht, in dem dem IASB unter anderen nahegelegt worden war, die Harmonisierungsbemühungen mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB zu beenden und seine Aufmerksamkeit den Rechtskreisen zuzuwenden, die die IFRS bereits zumindest zu einem gewissen Grad übernommen haben, können Sie hier noch einmal lesen.

Neue Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung

14.01.2013

Unsere Kollegen haben eine neue Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt. Diese Ausgabe trägt den Titel 'Weitere Beratungen des IASB lassen den endgültigen „Re-Exposure“ näher kommen' und bietet eine Zusammenfassung der jüngsten Erörterungen des IASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

Die Sitzung des IASB am 14. Dezember 2012 hatte eine Präzisierung der Regelungen zur Verrechnung von Änderungen in den erwarteten Zahlungsströmen mit der Residualmarge sowie die Anpassung und Auflösung der Residualmarge bei überschussberechtigten Versicherungsverträgen zum Gegenstand. Außerdem wurde die Wertminderung von aus passiven Rückversicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerten thematisiert. Lesen Sie mehr in der jüngsten Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung.

Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier. Weitere Informationen zum IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen seit neuestem auch ein Archiv der englischsprachigen Versicherungs-Webcasts auf IAS Plus.

Bericht zu den Erfahrungen mit der IFRS-Übernahme in Kanada

14.01.2013

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat einen Bericht zu den Erfahrungen veröffentlicht, die Abschlussersteller und Wirtschaftsprüfer beim Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) in Kanada gemacht haben. Die Ergebnisse geben ein gutes Bild über den gegenwärtigen Meinungsstand in Kanada, sind aber auch für andere (mögliche) Erstanwender von Interesse und spiegeln in Bezug auf eine geäußerte "Änderungsmüdigkeit" in Bezug auf die IFRS auch die allgemeine internationale Stimmung wider, die auch in den Ergebnissen zur Agendakonsultation zum Ausdruck kam.

Der Bericht mit dem Titel Der Übergang auf IFRS - Die ersten Endrücke der Ersteller und Prüfer in Bezug auf die kanadischen Erfahrungen basiert auf Interviews, die der Rat für kanadische Erfolgsberichterstattung (Canadian Performance Reporting Board, CPRB) des CICA von Ende 2011 bis September 2012 mit leitenden Vertretern von Abschlusserstellern und Prüfern geführt hat. Die Gruppe der befragten Unternehmen war vergleichsweise klein, aber nach Meinung des CICA repräsentativ: Sie umfasste eine Anzahl von großen und kleinen kanadischen börsennotierten Unternehmen sowie einige Versorgungsunternehmen und die sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Kanada.

Zu den Ergebnissen der Befragungen gehören die folgenden:

  • Der Übergang auf IFRS wurde allgemein als "herausfordernde Erfahrung" beschrieben, aber die Befragten zeigten sich dennoch zuversichtlich und äußerten sich positiv.
  • Viele Befragte zeigten sich überrascht hinsichtlich der detaillierten Unterschiede, die zwischen den IFRS und den vorher angewendeten kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen bestehen.
  • Der Übergang auf die IFRS wurden von vielen als eine Möglichkeit angesehen, sich bestimmter Sachverhalte anzunehmen wie beispielsweise der Sicherstellung sachgerechter und einheitlich angewendeter Bilanzierungsmethoden, Neuzuordnung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens und bessere Kostenfokussierung.
  • Selbst in Fällen, in denen die Befragten zu verschiedenen Zeiten Schwierigkeiten mit bestimmten Aspekten der IFRS hatten, zögerten sie, dies als inhärentes "Problem" der IFRS zu beschreiben.
  • Zu gesondert genannten Einzelaspekten gehörten
    • Sachverhalte in Bezug auf Finanzinstrumente (beispielsweise die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital),
    • die Identifizierung von Abzinsungssätzen für den Zweck der Bestimmung des Barwerts von Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen und sonstiger Rückstellungen nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen,
    • Schwierigkeiten bei der Bestimmung sachgerechter zahlungsmittelgenerierender Einheiten für Zwecke des Tests auf Wertminderung nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten (oft aufgrund von Unterschieden zwischen IFRS und den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen).
  • Obwohl nur ein Unternehmen aus einer preisregulierten Branche an der Befragung teilnahm, wurde allgemein die Situation in diesem Zusammenhang und die derzeit zersplitterte Anwendung (IFRS gegenüber Beibehaltung der bisherigen Vorschriften) als wenig zufriedenstellend angesehen.
  • Wie sich auch international in den Ergebnissen zur Agendakonsultation 2011 zeigte, ergaben die Interviews allgemein eine "Änderungsmüdigkeit": Selbst wenn die Befragten einem Unternehmen angehörten, das in gewisser Hinsicht Nutzen aus einem bestimmten Projekt ziehen könnte, wurden die wahrgenommen Vorteile nicht als groß genug wahrgenommen, als dass sie eine gewisse Phase der Ruhe aufwiegen könnten.
  • Es wurden auch andere Auswirkungen wahrgenommen wie beispielweise längere Abschlüsse, Volatilität der berichteten Ergebnisse unter IFRS, Uneinheitlichkeiten aufgrund von Ausnahmen bei der erstmaligen Anwendung oder andere Zugangswiesen in den Rohstoffindustrien.

Insgesamt ergaben sich in Einzelfällen immer wieder abweichende Meinungen zwischen Erstellern und Prüfern. Dies wurde jedoch als normal im Rahmen einer Erstanwendung eingestuft, und die Befragten gehen davon aus, dass sich dies mit dem Wachsen eines gemeinsamen Erfahrungsschatzes geben wird.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CICA herunterladen.

IPSASB veröffentlicht vier Kapitel seines Rahmenkonzepts für den öffentlichen Sektor

11.01.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat die ersten vier Kapital seines 'Rahmenkonzepts für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors' herausgegeben. Damit ist die erste Phase des Projekts zur Entwicklung eines entsprechenden Rahmenkonzepts angeschlossen.

Diese vier Kapitel legen den Grundstein zum einen für die Entwicklung konsistenter und relevanter Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und zum anderen für den erfolgreichen Abschluss der anderen drei Phasen des Projekts zum Rahmenkonzept.

Die Kapitel sind den folgenden Themen gewidmet:

  • Rolle und Verbindlichkeit des Rahmenkonzepts;
  • Zielsetzung und Adressaten von Mehrzweckabschlüssen, Zurverfügungstellung von relevanten Informationen für Adressaten in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Entscheidungsfindung;
  • Qualitative Merkmale von (und Einschränkungen in Bezug auf) Informationen in Mehrzweckabschlüssen;
  • Schlüsselmerkmale einer Berichtseinheit im öffentlichen Sektor.

Weitere Kapital des Rahmenkonzepts werden hinzugefügt werden, wenn diese im Rahmen der weiteren Phasen des Projekts fertiggestellt werden.

Einen Überblick über die einzelnen Phasen des Projekts und den Stand der Abarbeitung haben Sie auf der entsprechenden Projektseite des IPSASB auf der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC). Dort können Sie auch auf die jetzt veröffentlichten ersten vier Kapital des Rahmenkonzepts zugreifen (in englischer Sprache).

Bilanz für das Jahr 2012

11.01.2013

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

In Bezug auf neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die für am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden sind aber bei denen eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist, ist für deutsche Unternehmen zu beachten, dass die freiwillige vorzeitige Anwendung das EU-Endorsement der entsprechenden Standards oder Interpretationen voraussetzt. Der Newsletter enthält jeweils den Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können Sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2012 hier herunterladen.

 

Hinweis: Gemäß Tz. 30 in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler müssen Unternehmen die möglichen Auswirkungen neuer und geänderter Standards, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, beurteilen und dies entsprechend im Anhang angeben. Der im Newsletter enthaltene Überblick basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2012. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2012, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind gemäß IAS 8 ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen.

ESMA bittet um Bewerbungen für eine beratende Arbeitsgruppe zur Berichterstattung

11.01.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in der beratenden Arbeitsgruppe (Consultative Working Group, CWG) für den ständigen Ausschuss für Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Standing Committee, CRSC).

Der CRSC berät ESMA in Sachverhalten in Bezug auf Rechnungslegung, Prüfung, Berichterstattung und Regulierung. Gegenwärtig beschäftigt sich der CRSC unter anderem beispielsweise mit alternativen Profitkennzahlen und der Rolle der Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung. Mitglieder der CWG wiederum sollen den CRSC durch Rückmeldungen beispielsweise zum Arbeitsprogramm, zu Projekten und zur allgemeinen Strategie unterstützen. ESMA hofft, in der Besetzung der CWG möglichst alle der folgenden Gruppen abdecken zu können:

  • Adressaten von Abschlüssen,
  • Emittenten von Wertpapieren,
  • Rechnungsleger und Prüfer,
  • Parteien, die mit der Verwaltung und Verwendung von regulierten Informationen befasst sind,
  • Wissenschaftler.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung auf der Internetseite von ESMA. Bewerbungen sind bis zum 15. Februar 2013 möglich.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2012

10.01.2013

Der Bericht des DRSC zum 4. Quartal 2012, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt zur Verfügung. Außerdem enthält der Bericht einen Gastbeitrag von Ian Mackintosh, dem stellvertretenden Vorsitzenden des IASB.

Neben den Informationen zu den aktuellen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene weist das DRSC ausdrücklich darauf hin, dass der Reigen von Entwürfen, die der IASB zum Ende des Jahres 2012 herausgegeben hat, dazu führen wird, dass das DRSC im Februar und März 2013 zwei öffentliche Diskussionen wird abhalten müssen, um vor Ende der jeweiligen Kommentierungsfristen noch die Meinungen der Anwender einholen zu können. Der Termin für die öffentliche Diskussion im Februar ist schon bekanntgegeben worden; wir werden Sie auf IAS Plus informieren, wenn der Märztermin festgelegt wurde.

In seinem Gastbeitrag beschreibt Ian Mackintosh den Stand der Aktivitäten des IASB, erläutert die Ergebnisse der Agendakonsultation und leitet die künftigen Aktivitäten des IASB daraus ab. Er geht auch kurz auf den Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) ein. Das DRSC, das gemeinsam mit den anderen großen Standardsetzern in Europa eine kritische Stellungnahme zum Vorschlag eingereicht hat, nennt das von Mackintosh genannte Ziel einer ersten Sitzung dieses neuen Gremiums bereits im März "anspruchsvoll".

Sie können sich den Quartalsbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Mitschnitt der 12. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

10.01.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC ist am 7. und 8. Januar 2013 zu seiner 12. Sitzung in Berlin zusammengekommen. Mitschnitte der Erörterungen bei der Sitzung sind jetzt verfügbar.

Erörtert wurden neben dem Rahmenkonzept und Interpretationsaktivitäten alle derzeit offenen Entwürfe des IASB (ED/2012/2 bis ED/2012/7) und Emissionshandelsprogramme.

Zu den Mitschnitten der einzelnen Sitzungsteile auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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