Juli

Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

14.07.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 31. Juli und 1. August 2014 in Berlin tagen; für die Sitzung wurden jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss wird während seiner 29. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EFRAG-Reform

14.07.2014

Die EU-Kommission hat gegenüber dem EU-Parlament und dem Rat Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der EFRAG-Reform im Anschluss an die Empfehlungen des Maystadt-Berichts abgelegt.

In der EU-Verordnung, die die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bildet, war festgelegt worden, dass die Kommission jährlich Bericht gegenüber dem Parlament und dem Rat zu den notwendigen Reformen der Organisationsstrukturen in den Bereichen Rechnungslegung und Finanzinformationen in Bezug auf die EFRAG erstatten soll, wobei sie unter anderem die sich aus den Empfehlungen aus dem Maystadt-Bericht ergebenden Entwicklungen sowie die Schritte berücksichtigt, die EFRAG bereits zur Umsetzung dieser Reformen unternommen hat. Die Kommission hat nun ihren ersten Bericht vorgelegt.

In ihrem Bericht weist die Kommission darauf hin, dass die überarbeitete Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe von EFRAG Empfehlungen aus dem Maystadt-Bericht zu den folgenden Punkten widerspiegeln:

  • Ausweitung der Mitgliedschaft der Vollversammlung auf den nationalen Finanzierungsmechanismus und andere private oder öffentliche Organisationen.
  • Kriterien, Verpflichtungen und Rechte im Hinblick auf die Mitgliedschaft an der Vollversammlung.
  • Eine zumindest zweijährige finanzielle Verpflichtung für die Mitglieder der Vollversammlung.
  • Stimmrechte in der Vollversammlung basierend auf dem Konzept, dass keine einzelne Organisation in der Lage sein sollte, den Betrieb von EFRAG zu blockieren.
  • Aufgaben der Vollversammlung.
  • Nominierungsausschuss mit einer beratenden Funktion im Hinblick auf verschiedene Aspekte des Nominierungs- und Auswahlprozesses.
  • Profil und Kriterien des neuen Boards.
  • Funktion des Vorsitzenden des neuen Boards.
  • Zuständigkeiten des neuen Boards.
  • Ausweichverfahren für den neuen Board für den Fall, dass kein Konsens erzielt werden kann.
  • Zuständigkeiten von EFRAG TEG.
  • Profil und Kriterien für die Mitgliedschaft in EFRAG TEG.

Die Kommission erkannt an, dass das Ausmaß dieser Veränderungen über die Empfehlungen des Maystadt-Berichts hinausgeht. Die Kommission hebt allerdings auch hervor, dass es Abweichungen von den Empfehlungen im Maystadt-Bericht gab. Diese betreffen die Zusammensetzung des neuen Boards (auf Grund der Tatsache, dass die europäischen Aufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank eine volle Mitgliedschaft im Board abgelehnt haben), den Entscheidungsprozess des Boards und die Einführung eines Ausweichmechanismus, für die Fälle, in denen kein Konsens erzielt werden kann, und die Kombination der Funktionen des Geschäftsführers von EFRAG und des Vorsitzenden von TEG (im Maystadt-Bericht als Vorschrift empfohlen, in der neuen EFRAG-Struktur in eine Möglichkeit umgewandelt).

Insgesamt kommt die Kommission zu einer positiven Schlussfolgerung im Hinblick auf die gemachten Fortschritte:

Die vorstehenden Ausführungen führen zu dem Schluss, dass die EFRAG bei der Umsetzung der den wesentlichen Empfehlungen des Maystadt-Berichts entsprechenden Reformen insgesamt vielversprechende Fortschritte erzielt hat. [...] Die Kommission wird die Umsetzung der EFRAG-Reform weiterhin genau im Auge behalten und dem Europäischen Parlament und dem Rat ordnungsgemäß darüber Bericht erstatten.

IVSC-Konsultationen zur künftigen Agenda und zur Struktur der Standards

14.07.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Konsultationsdokumente veröffentlicht, die dem künftigen Arbeitsprogramm des IVSC und der Struktur, dem Anwendungsbereich und der Klarheit der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) gelten.

Konsultation zu künftigen Agenda

Mit der IVSC Standards Board Agenda Consultation soll die Meinung der Anwender zu Prioritäten des Arbeitsprogramms für die nächsten drei Jahre ab Januar 2015 eingeholt werden. Der IVSC geht davon aus, denjenigen Projekten höchste Priorität einzuräumen, die im Einklang mit dem erklärten Ziel des IVSC stehen - also Vertrauen in Bewertungen aufzubauen, Bewertungsabweichungen zu verringern und zu einer Konvergenz der Bewertungen beizutragen, indem die Übernahme und Anwendung der IVS gefördert wird. Vorgeschlagene Projekte werden außerdem gegen etablierte Kriterien für Projekte gemessen, wenn bestimmt werden soll, ob sie der Agenda hinzugefügt werden sollen.

Im Konsultationsdokument werden auch eine Reihe von Projekten aufgeführt, die 2015 fortgeführt werden sollen. Des Weiteren wird um Rückmeldungen dazu gebeten, zu welchem Ausmaß Schwierigkeiten daraus entstehen, dass es bisher keine weltweit akzeptierten Bewertungsstandards in den folgenden Bereichen gibt:

  • Rohstoffindustrien (Berg- und Tagebau, Öl- und Gasförderung)
  • Forstwirtschaft (Bewertung von Wäldern, die hauptsächlich zu Zwecken des Holzeinschlags gepflegt werden (IAS 41 Landwirtschaft)
  • Handelsbezogene Immobilien oder Immobilien, die für eine Unternehmensfortführung unabdingbar sind (Hotels und ähnliche Gebäude, die auf eine bestimmte geschäftlich Nutzung ausgerichtet sind)
  • Bestimmte Vermögenswerte des öffentlichen Sektors (Vermögenswerte, für die es normalerweise keinen aktiven Markt gibt, und die üblicherweise für Leistungserbringungen im öffentlichen Sektor gehalten werden)
  • Derivate (zB. Eigenkapitalderivate, Fremdwährungsderivate, Warenderivate)
  • Anpassungen an Finanzierungsbewertungen (Finanzierung eines unbesicherten Instrumentes oder einer unbesicherten Position)
  • Bewertungen von Rettungsmaßnahmen (Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten).

Daneben werden Vorschläge für weitere Projekte erbeten, die gegebenenfalls dem Arbeitsprogramm des IVSC hinzugefügt werden sollten.

Struktur, Anwendungsbereich und Klarheit der IVS

Im zweiten Konsultationspapier, Structure and Scope of the International Valuation Standards, geht es darum, wie der IVSC sicherstellen kann, dass die IVS in der klarstmöglichen Art und Weise verfasst und dargestellt werden, und welche Änderungen möglicherweise notwendig sind, um die die Klarheit der Verlautbarungen des IVSC zu erhöhen.

Unter anderem wird in dem Papier den folgenden Fragen nachgegangen:

  • Sollte das Wort "Standard" Verlautbarungen vorbehalten werden, die verpflichtend anzuwenden sind?
  • Was bedeutet "verpflichtend" im Zusammenhang mit Standards?
  • Ist ausreichen klar, was ein Fachinformationspapier (Technical Information Paper, TIP) ist und wie es in Beziehungen zu anderen Teilen der Verlautbarungen steht?
  • Sollte der IVSC Stellungnahmen, Leitlinien und ähnliche Informationen veröffentlichen, um die Konzepte, Prinzipien und Vorschriften in den IVS zu unterstützen oder zu verdeutlichen?

Um die Diskussion zu diesem Thema zu erleichtern, werden vier Sätze von Standards (IFRS, Standards des IAASB, ISAP und GIPS) analysiert und einander gegenübergestellt. Dadurch sollen Merkmale herausgearbeitet werden, die die IVSC berücksichtigen sollte, wenn er Darstellung, Abgrenzung und Klarheit der IVSC-Verlautbarungen verbessern will.

Weiterführende Informationen

Zu beiden Konsultationsdokumenten kann bis zum 10. Oktober 2014 Stellung genommen werden. Sie stehen Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung:

Tagesordnung für die Juli-Sitzung des IASB

11.07.2014

Der IASB wird vom 22. bis 24. Juli 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB wird außerdem die Angabeninitiative, Versicherungsverträge, die jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2012-2014), Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee, das Rahmenkonzept, das Forschungsprogramm sowie preisregulierte Geschäftstätigkeiten erörtern.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 11. Juli 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Treuhänder der IFRS-Stiftung erneut berufen

11.07.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die Amtszeiten von sechs der derzeitigen Treuhänder verlängert wurden. Unter ihnen befindet sich der Vorsitzende der Treuhänder, Michel Prada.

Das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung hat der erneuten Berufung der folgenden Treuhänder zuegstimmt:

  • Michel Prada (Vorsitzender der Treuhänder, Europa),
  • Ronald Arculli (Asien/Ozeanien),
  • Chandrashekhar Bhaskar Bhave (Asien/Ozeanien),
  • Sir Callum McCarthy (Europa),
  • Marco Onado (Europa) und
  • James Quigley (Nordamerika).

Alle der Wiederberufungen gelten einer zweiten Amtszeit, die am 1. Januar 2015 beginnt und am 31. Dezember 2017 endet.

Weiterführende Informationen:

Indischer Finanzminister schlägt Anwendung der Ind AS ab 2016-2017 vor

11.07.2014

Der indische Finanzminister Arun Jaitley hat bei der Vorstellung des Haushaltsplans vorgeschlagen, dass indische Unternehmen ab Jahresabschlüssen für 2016-2017 die indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert sind. Eine freiwillige Anwendung in der Berichtsperiode davor hält Jaitley für möglich.

Indien hatte ursprünglich einen Plan bekanntgegeben, nach dem mit der ersten Stufe der Einführung der Ind AS am 1. April 2011 begonnen werden sollte. Das Datum des Inkrafttretens dieser Standards wurde allerdings aufgeschoben, ohne dass ein neues Datum des Inkrafttretens genannt wurde. In Vorbereitung auf eine Übernahme hat das MCA ursprünglich 35 Ind AS herausgegeben, die auf den IFRS basieren, aber nicht mit diesen identisch sind. Um mit den Entwicklungen der IFRS Schritt zu halten, wurde zwischenzeitlich ein Prozess eingerichtet, in dessen Rahmen bestehende Ind AS überarbeitet beziehungsweise neue Ind AS herausgegeben werden, wenn der IASB bestehende IFRS überarbeitet oder neue herausgibt.

In seiner Haushaltsrede, die er am 10. Juli 2014 hielt, hat Jaitley nun im Rahmen möglicher Initiativen für den Finanzsektor und die Kapitalmärkte wie folgt Stellung genommen:

Es gibt einen dringenden Bedarf, die gegenwärtigen indischen Rechnungslegungsstandards mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren. Ich schlage die Anwendung der neuen indischen Rechnungslegungsstandards (Ind AS) durch indische Unternehmen freiwillig ab Berichtsperioden 2015-2016 und verpflichtend ab Berichtsperioden 2016-2017 vor. Im Einklang mit internationaler Übereinkunft werden die Regulierer den Zeitpunkt des Übergangs auf Ind AS für Banken, Versicherungen etc. separat bekanntgeben. Standards für die Berechnung von Steuern würden ebenfalls separat bekanntgegeben.

Bedenken hinsichtlich des Zusammenwirkens der Rechnungslegungsstandards mit dem indischen Steuersystem war einer der wesentlichen Punkte, der beim indischen Übergang auf mit den IFRS konvergierten Standards immer wieder vorgebracht wurde. Vorgeschlagene Änderungen am Steuerkodex, die als Teil des Haushaltsplans ebenfalls herausgegeben wurden, sehen vor, Verweise auf "Rechnungslegungsstandards" bei der Berechnung von Einkommen zu streichen und stattdessen der Regierung zu ermöglichen "Einkommensberechnungs- und -angabestandards" zu erlassen, die bei der Bestimmung von Steuerschulden anzuwenden wären.

Der vollständige Redetext in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der indischen Regierung zur Verfügung.

IFRS-Konferenz für Finanzinstitute von IFRS-Stiftung und ICAEW

10.07.2014

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) Gastgeber einer Konferenz für Finanzinstitute am 8. Dezember 2014 in London sein, bei der es um die Zukunft der Finanzberichterstattung, Umsetzungsfragen und eine Analyse der wesentlichen neuen Standards gehen soll.

Zu den Sprechern bei der Konferenz gehören der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh, diverse IASB-Mitglieder und weitere IFRS-Experten.

Das vorläufige Konferenzprogramm sieht folgende Programmpunkte vor:

IFRS-Konferenz für Finanzinstitute, London, 8. Dezember 2014
Begrüßung

Podiumsdiskussion  zur Bilanzierung der Finanzmarktkrise

Einzelgruppensitzung zur IFRS-Umsetzung: Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung Einzelgruppensitzung zur IFRS-Umsetzung: Finanzinstrumente - Wertminderung
Einzelgruppensitzung zu IASB-Projekten: Macro Hedge Accounting Einzelgruppensitzung zu IASB-Projekten: Versicherungsverträge Einzelgruppensitzung zu IASB-Projekten: Leasingverhältnisse

Weitere Informationen zur Konferenz in englischer Sprache und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des ICAEW.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2014

10.07.2014

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2014, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Gastbeitrag stammt vom neuen Vizepräsidenten des DRSC, Peter Missler, und trägt den Titel 'Zwischen Berlin und Brüssel – Erste Eindrücke und Erwartungen'.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Erste Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung

10.07.2014

Die erste Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung fand während der Sitzung der Treuhänder statt, die am 9. Juli 2014 in London abgehalten wurde. Michel Prada, Vorsitzender der IFRS-Stiftung, sprach einleitende Worte, Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, hielt den Hauptvortrag, und Richard Portes, Inhaber des Tommaso Padoa-Schioppa-Lehrstuhls am Europäischen Hochschulinstitut, steuerte ein abschließendes Korreferat bei.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, das Europäische Hochschulinstitut und die Familie Padoa-Schioppa haben die Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesungen zum Gedenken an Padoa-Schioppa und zur Förderung der Debatte um die Bedeutung hochwertiger Finanzberichterstattung für die globale wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen.

In seinen einleitenden Worten stellte Prade den Werdegang und die beruflichen Erfolge Padoa-Schioppas dar, aber erinnerte das Publikum auch an den Charme, die Wärme und das Charisma des verstorbenen Vorsitzenden der IFRS-Stiftung.

Draghi hielt seine Vorlesung über Souveränität als positives Konzept und über Fiskal- und strukturelle Politik in einer Währungsunion. Er erkannte den bedeutenden Fortschritt an, der in den letzten zehn Jahren bei der Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) hin zu globalen Standards gemacht wurden und forderte die politischen Entscheidungsträger in Europa auf "schnell Fortschritte bei der Übernahme von IFRS 9 zu machen".

In seinem Korreferat nahm Portes Draghis Punkt auf, dass die Finanzmarktkrise zu einer Fragmentisierung und Renationalisierung geführt habe, und forderte eine Umkehrung der Auflösungstendenzen der letzten fünf Jahre.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Publikation der IFRS-Stiftung zur Anwendung der IFRS weltweit

10.07.2014

Die IFRS-Stiftung hat 'IFRS als globale Standards: Ein Leitfaden 2014' herausgegeben. Der Leitfaden bietet eine Zusammenfassung der Informationen aus den Länderprofilen, die die IFRS-Stiftung derzeit nach und nach zusammenträgt.

Die Zusammenfassungen zur Anwendung der IFRS basieren auf Informationen, die nationale Standardsetzer oder Regierungsbehörden als Antwort auf eine Umfrage zur Verfügung gestellt haben.

Der Leitfaden ist für £15 erhältlich, wobei die üblichen Nachlässe des IASB gewährt werden. Die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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