März

Vorschläge zur Vereinheitlichung von verpflichtenden Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen in Zulassungsvorschriften

27.03.2014

Die US-amerikanische Kooperation von Anleger-, Umwelt- und anderen Interessensgruppen CERES hat Empfehlungen in Bezug auf einen globalen Standard hinsichtlich Angabevorschriften zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) in Zulassungsvorschriften von Börsen weltweit ausgesprochen. In den Vorschlägen sind drei Kernvorschriften enthalten, die als Minimum beachtet werden sollten.

Die Vorschläge in Entwurf Vorgeschlagener Zulassungsstandard: Empfehlungen für Zulassungvorschriften in Bezug auf Nachhaltigkeitsangaben an Börsen bauen auf Ideen aus einem Konsultationspapier vom April 2013 auf. Zu der Konsultation waren Rückmeldungen von Anlegern aus allen Kontinenten eingegangen, wobei der größte Teil aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden und Südafrika stammten. Die Entwicklung der Vorschläge erfolgte auch Austausch mit vielen einschlägigen Gruppierungen in diesem Bereich, beispielsweise mit dem Weltbörsenverband und der Intitiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE).

Die vorgeschlagenen drei Kernvorschriften, die als Mindeststandard angesehen werden sollten, sind die folgenden:

  • Beurteilung der Wesentlichkeit von ESG-Angaben. Alle börsennotierten Unternehmen sollten im Rahmen ihrer jährlichen Einreichungen darlegen, wie wesentliche ESG-Sachverhalte identifiziert werden, wer in den Prozess eingebunden ist, welche Sachverhalte als wesentlich angesehen wurden und in welchem Zusammenhang diese Sachverhalte mit der Strategie und der finanziellen Leistung des Unternehmens stehen.
  • ESG-Angaben. Es wären Angaben in zehn Kategorien zu leisten (oder die Gründe für die nichtangabe zu nennen): (1) Unternehmensführung, (2) Umweltauswirkungen, (3) Beziehungen zu Regierungen und politische Mitarbeit, (4) Klimawandel, (5) Diversizität, (6) Arbeitnehmerbelange, (7) Menschenrechte, (8) Produkte und Leistungen, (9) Lieferkette und (10) lokale Aspekte.
  • Indexierung von ESG-Angaben. Jedes Unternehmen würde in seinen Abschluss eine Verknüpfung auf einen Inhaltsindex aufnehmen, der Anlegern dabei hilft, festzustellen, welche Angaben verfügbar sind und wo sie sich befinden.

Der Entwurf enthält jeweils weitere Erläuterungen zu den Vorschlägen einschließlich der jeweiligen Begründung, warum diese Vorschriften von den Anlegern als notwendig erachtet werden, und Empfehlungen, wie die Vorschläge umgesetzt werden können. Außerdem enthält der Entwurf folgende zusätzliche Empfehlungen (bei einigen werden Übergangszeiträume genannt):

  • Die Zeitrahmen für finanzielle und ESG-Berichterstattung sollte angeglichen werden.
  • ESG-Angaben sollten einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden.
  • Große Unternehmen sollten die Zulassungsvorschriften sofort umsetzen; kleinere Unternehmen später folgen.
  • Regulierer sollten in Zusammenarbeit mit den Börsen die Umsetzung der Vorschriften beoachten und regelmäßig beurteilen
  • Gegebenenfalls sollten zusätzliche Angabekategorien für bestimmte Märkte oder Branchen aufgenommen werden.
  • Es sollte auf entsprechende Aus- und Weiterbildung und den Aufbau entsprechender Kapazitäten geachtet werden.

Zu Informations- und Vergleichszwecken enthält der Bericht auch einen Überblick über die einschlägigen Zualssungsvorschriften verschiedener Börsen.

Zum Entwurf kann bis zum 23. Juni 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite von CERES stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Papier des britischen FRC zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS

26.03.2014

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat ein Papier veröffentlicht, das die Ergebnisse einer Untersuchungen zur Sichtweise von Anlegern in Bezug auf die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) enthält.

In dem Papier werden die Sichtweisen von 27 größtenteils britischen Anlegern zur Bilanzierung verschiedener Kategorien von immateriellen Vermögenswerten in der Bilanz zur Erfassung der Wertveränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Mit Hilfe eines Fragebogens wurden die Anleger zu ihren Ansichten in Bezug auf die folgenden vier Themen befragt:

  • Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden,
  • Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten,
  • Bilanzierung von separat erworbenen immateriellen Vermögenswerten und
  • Angemessenheit von Darstellung und Angaben.

Die wesentlichen Ergebnisse zu den einzelnen Punkten fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Anlegersichtweisen zu immateriellen Vermögenswerten und ihrer Abschreibung
Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden

Von denjenigen Befragten, die sich für eine andere bilanzielle Behandlung in der Bilanz aussprachen, unterschieden 37% zwischen "sich verbrauchenden" immateriellen Vermögenswerten (vom Unternehmen separierbar, bestimmbare Nutzungsdauer, zu identifizierbaren künftigen Erlöszugängen führend) und "sich organisch erneuernden" immateriellen Vermögenswerten (im Wesentlichen dem Gegenteil von "sich verbrauchenden" immateriellen Vermögenswerten). Diese Befragten waren der Meinung, dass  "sich verbrauchende" immaterielle Vermögenswerte separat identifiziert und aktiviert werden sollten, während "sich organisch erneuernde" immaterielle Vermögenswerte innerhalb des Geschäfts- oder Firmenwerts bilanziert werden sollten. Nach IAS 38 ist keine unterschiedliche bilanzielle Behandlung auf Grundlage der von den Befragten gemachten Unterscheidung zulässig.

Die Befragten gaben auch der Meinung Ausdruck, dass die Folgebehandlung nach dem erstmaligen Ansatz anders als nach IAS 38 ausfallen sollte. Einige (33%) waren der Ansicht, dass "sich verbrauchende" immaterielle Vermögenswerte über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden sollten, während "sich organisch erneuernde" immaterielle Vermögenswerte jährlich auf Wertminderung überprüft werden sollten. Dagegen waren 26% der Befragten der Meinung, dass alle immateriellen Vermögenswerte nur jährlich auf Wertminderung überprüft werden sollten.

Eine Reihe von Befragten sprachen sich für eine andere bilanzielle Behandlung in der Bilanz (52%) und in der Gesamtergebnisrechnung (59%) aus als derzeit in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte und IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse gefordert. Nach IFRS 3 müssen alle immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, auf die gleiche Art und Weise behandelt werden (d.h. alle immateriellen Vermögenswerte sind separat vom Geschäfts- oder Firmenwert zu aktivieren, wenn sie separierbar sind oder auf einer vertraglichen oder rechtlichen Grundlage im Einklang mit den Vorschriften von IAS 38 beruhen). Nach IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben, und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind jährlich auf Wertminderung in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten zu überprüfen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Die Mehrheit der Befragten (63%) stimmten der Vorschrift in IAS 38 zu, nach der Entwicklungskosten als selbst erschaffene immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren sind.

Es gab unter den Befragten jedoch geteilte Ansichten in Bezug auf Forschungskosten, die nach IAS 38 als Aufwand zu erfassen sind. 15% der Befragten gaben der Meinung Ausdruck, dass Forschungskosten aktiviert werden sollten, und 19% waren der Meinung, dass Forschungs- und Entwicklungskosten als Aufwand erfasst werden sollten.

Die Anleger zeigten sich auch besorgt in Bezug auf die Angaben in diesem Bereich. Außerdem schienen die Unternehmen keinen einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Aktivierung zu haben. Die Befragten gaben an, dass aus den zur Verfügung gestellten Angaben nicht deutlich werde, wie der Bilanzierungsansatz in Bezug auf Forschung und Entwicklung in der Praxis umgesetzt werde. Insbesondere werde nicht deutlich, wie zwischen Forschung und Aufwand unterschieden werde.

Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte

Fast alle Anleger (89%) stimmen der Aktivierung separat identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte zu, und 56% der Befragten waren der Meinung, dass solche immateriellen Vermögenswerte planmäßig abgeschrieben werden sollten.

Angaben

Die Anleger gaben "Bedenken" in Bezug auf die Qualität von Angaben Ausdruck. In dem Papier wird hervorgehoben, dass zu vielen Bereichen, in denen die Anleger zusätzliche Angaben forderten, bereits entsprechende Vorschriften in den IFRS vorlägen. Dies würde nahelegen, dass "die Ersteller entweder diese Vorschriften nicht erfüllen oder dass die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend detailliert und/oder klar für die Bedürfnisse der Adressaten dargestellt werden".

Die Veröffentlichung des Papiers erfolgt, während der International Accounting Standards Board (IASB) eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 durchführt. Der FRC gibt an, dass die durchgeführte Untersuchung dazu dienen soll, "die Sichtweise der Anleger einzufangen, damit der IASB sie bei der Identifizierung von weiteren Analyse- und Untersuchungsbereichen berücksichtigen kann". Der FRC hebt auch hervor, dass die Ergebnisse der Untersuchung für Ersteller relevant sind, "da Bereiche möglicher Verbesserungen der Kommunikation mit den Anlegern innerhalb des bestehenden Berichterstattungsrahmen hervorgehoben werden".

Das vollständige Papier in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FRC.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

26.03.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. In Bezug auf das Rahmenkonzept wurde aufgenommen, dass ein Entwurf im vierten Quartal dieses Jahres erwartet wird. Außerdem wurde festgehalten, dass es bis zum zweiten Quartal 2014 dauern kann, bis ein Diskussionspapier zu Macro Hedge Accounting erscheint. Bei den kleineren Projekten wurden einige Daten klargestellt bzw. aufgenommen, und es wurde ein neues Projekt als Ergebnis eines IFRIC-Sachverhalts der Agenda hinzugefügt.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 4. Quartal 2014*
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. oder 2. Quartal 2014*

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 25. Februar 2014

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 26. März 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 als Ergebnis der Angabeninitiative vor

25.03.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Stellungnahmen werden bis zum 23. Juli 2014 erbeten.


Hintergrund

Der IASB hat im Dezember 2012 als Ergänzung seiner Arbeiten im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept eine Initiative zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Initiative setzt sich aus einer Reihe kleinerer Projekte zusammen, die darauf abzielen, zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, Darstellungs- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zu verbessern und zu vereinfachen. Zu diesen Projekten gehört ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses, das der Sicherstellung gilt, dass Ersteller Ermessen ausüben können, wenn sie ihre Abschlüsse erstellen, da die Formulierungen im Zusammenhang mit einigen Vorschriften in IAS 1 in einigen Fällen so gelesen worden waren, dass sie das Ausüben von Ermessen verhindern.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Im Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) werden Klarstellungen vier Bereichen vorgeschlagen, die die Ausübung von Ermessen zu verhindern scheinen:

  • Wesentlichkeit. Der IASB schlägt Klarstellungen vor, mit denen betont werden soll, dass (1) Information nicht durch Aggregierung oder Aufsplitterung verschleiert werden sollten, dass (2) Wesentlichkeitserwägungen auf alle Bestandteile des Abschlusses anzuwenden sind und dass (3) selbst dann die Wesentlichkeit zu berücksichtigen ist, wenn in einem Standard eine gewisse Angabe vorgeschrieben wird.
  • Darstellung der Vermögenslage und Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis. Der IASB schlägt vor, (1) eine Klarstellung aufzunehmen, dass die Auflistung der Ausweiszeilen in diesen Abschlussbestandteilen aus Gründen der Relevanz aufgesplittet oder zusammengefasst werden kann, und (2) zusätzliche Leitlinien in Bezug auf Zwischensummen in diesen Abschlussbestandteilen hinzuzufügen.
  • Angaben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen, dass (1) die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit berücksichtigt werden sollten, wenn die Reihenfolge der Angaben bestimmt wird, und (2) die Angaben nicht in der Reihenfolge zu erfolgen haben, die in IAS 1.114 gezeigt wird.
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der IASB schlägt vor, Vorschriften und Beispiele in Bezug auf die Identifizierung von bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu streichen, die als potentiell wenig hilfreich wahrgenommen werden.

Der IASB hat in den heute veröffentlichten Entwurf auch einen Vorschlag aufgenommen, der aus einer Einreichung beim IFRS Interpretations Committee entstanden ist:

  • Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses, die sich aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ergeben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen dass der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Gesamtergebnis von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aggregiert als einzelne Ausweiszeilen auf Grundlage davon, ob sie später in der Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden, ausgewiesen werden sollten.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es werden auch keine gesonderten Übergangsvorschriften vorgeschlagen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zum OECD-Entwurf zur länderspezifischen Berichterstattung

22.03.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) zu deren Entwurf überarbeiteter Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und zu länderspezifischer Berichterstattung zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Überarbeitung ist Teil der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS), der bis Ende 2015 umgesetzt werden soll.

Das IDW begrüßt das Bestreben der OECD, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bedürfnis der Finanzverwaltungen nach umfassender Dokumentation der Verrechnungspreise und dem Interesse der Unternehmen an einer Begrenzung der Befolgungskosten sicherzustellen. Das IDW übt jedoch auch Kritik an dem Entwurf. Insbesondere fordert das IDW, die verpflichtende Einbeziehung der länderspezifischen Berichterstattung in die Verrechnungspreisdokumentation zu überdenken, weil der Nutzen dieser Einbeziehung unklar sei.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

IFRS-Konferenz in Johannesburg

19.03.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass ihre nächste afrikanische Konferenz in Johannesburg am 13. und 14. August 2014 stattfinden wird. Bei der Konferenz wird über die Zukunft der Finanzberichterstattung diskutiert, es wird über den aktuellen Stand der Projekte des IASB informiert, und es wird über Umsetzungsfragen, das Rahmenkonzept und Forschungsprojekte gesprochen.

Bei der Konferenz wird es Vorträge des stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Ian Mackintosh und diversen IASB-Mitgliedern (Stephen Cooper, Patrick Finnegan, Darrel Scott, Wei-Guo Zhang) geben.

Zu den bei der IFRS-Konferenz besprochenen Themen werden die folgenden gehören:

  • Die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Aktuelles vom IASB:
    • die großen IFRS
    • Umsetzung
    • das Rahmenkonzept
    • Forschungsprojekte
  • Podiumsdiskussionen zu IFRS-Angaben, den demnächst erscheinenden Vorschriften zur Erlöserfassung und zu IFRS 9

Bei der Sitzung wird es auch  Kleingruppensitzungen geben:

Morgens Nachmittags
  1. Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting
  2. Leasingverhältnisse
  3. Versicherungsverträge
  4. Rahmenkonzept: Elemente, Ansatz, Bewertung
  1. Finanzinstrumente: Finanzinstitute (Umsetzung von IFRS 9)
  2. Finanzinstrumente: Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten (Umsetzung von IFRS 9)
  3. Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  4. Integrierte Berichterstattung

Weitere Informationen, auch zur Registrierung, finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Treuhänder begrüßen die Erneuerung der EU-Finanzierungszusage

18.03.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung zeigen sich erfreut ob der Entscheidung des EU-Parlaments, die europäische Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) fortzusetzen.

Das EU-Parlament hatte am 13. März 2014 über die Finanzierung abgestimmt und sich mit 474 zu 28 für die Fortsetzung ausgesprochen. Im Rahmen des Finanzierungspakets soll auch die Arbeit der IFRS-Stiftung mit rund 4,3 Millionen Euro im Jahr unterstützt werden. Wir übersetzen Ihnen die Stellungnahme von Michel Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung.

Im Namen der Treuhänder möchte ich den europäischen Institutionen danken, dass sie ihren finanziellen Beitrag zum europäischen Anteil der globalen Finanzierung der IFRS-Stiftung erneuern. Damit setzen sie ihre finanzielle Unterstützung unserer Arbeit fort, die darauf abzielt, die G-20-Forderung nach einem einzigen Satz weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards umzusetzen.

Wir werden weiter eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten, um deren Beurteilung der europäischen Erfahrung mit IFRS voll zu unterstützen, und wir werden  jegliche Empfehlung berücksichtigen, die sich auf die Verbesserung der Führungsstruktur der Stiftung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung bezieht, die 2015 beginnen soll.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Neue fachliche Direktorin bei EFRAG

18.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass Patricia McBride ab Ende April 2014 Pieter Dekker als fachliche Direktorin der Organisation nachfolgen wird.

Patricia McBride, die sowohl britische als auch australische Staatsbürgerschaft hat, hat bereits in verschiedenen unterstützenden fachlichen Rollen für die Standardsetzer in Australien, Neuseeland und Hongkong im Bereich IFRS-Rechnungslegung gearbeitet. Eine Teil ihrer beruflichen Laufbahn verbrachte sie auch in Forschung und Lehre. Sie folgt Pieter Dekker nach, der EFRAG Anfang April nach vier Jahren verlassen wird.

Die gegenwärtige Reform der Struktur und des Auftrags von EFRAG als Ergebnis der Überprüfung durch Philippe Maystadt wird vermutlich auch zu einer stärkeren Rolle der fachlichen Direktorin von EFRAG führen.

Eine englischsprachige Presseerklärung zur Ernennung von Frau McBride finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

18.03.2014

Am 21. März 2014 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung stehen die ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen (Erarbeitung und Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs) und IAS 28 - Sonstige Änderungen des Nettovermögens bei Anwendung der Equity-Methode (Erwägung alternativer Ansätze in Bezug auf den Sachverhalt). Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Sitzungspapiere für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

18.03.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 27. und 28. März 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 25. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.