2014

FEE kritisiert mangelnde Absprache bei alternativen Finanzkennzahlen

06.11.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts-comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Konsultation der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zu alternativen Finanzkennzahlen genommen. FEE fordert, die verschiedenen Bemühungen in diesem Bereich mit dem IASB zu koordinieren.

In einer allgemeinen Einleitung, die der Stellungnahme zu den Vorschlägen von IOSCO vorangestellt ist, drückt FEE Unterstützung für die Verbesserung der Unternehmensberichterstattung aus und betont, dass alternative Finanzkennzahlen eine wichtige Rolle spielen, da sie die Kommunikation zwischen einem Unternehmen und seinen Anlegern verbessern können, wenn sie transparent und unvoreingenommen dargestellt werden. Dennoch identifiziert FEE auch "einen Mangel an Koordination zwischen Marktaufsichten und Regulatoren auf der einen Seite und dem IASB auf der anderen Seite, was zu starken Abweichungen in der Praxis führe. FEE nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen, aber auch der IFAC hat kürzlich Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen herausgegeben. FEE hält fest:

Wir glauben, dass der International Accounting Standards Board (IASB) auch in die Berichterstattung über alternative Finanzkennzahlen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung eingebunden werden sollte. Einige IFRS enthalten gegenwärtig Leitlinien dazu, wie ein Unternehmen alternative Finanzkennzahlen im Abschluss darstellen kann. Deshalb schlägt FEE [...] vor, dass alle Marktaufsichtsbehörden und Regulierer (internationale, regional und national) mit dem IASB zusammenarbeiten, um ein gemeinsames umfassendes Rahmenkonzept zu alternativen Finanzkennzahlen/ nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhenden Kennzahlen zu entwickeln.

Der IASB hat derzeit eine Angabeninitiative auf seiner Agenda, die in mehrere kleine Projekte unterteilt ist. Das Unterprojekt zu Angabeprinzipien ist unter anderem auch den Informationen gewidmet, die in einem vollständigen Abschluss enthalten sein sollten - dabei geht es vor allem um die Darstellung nicht auf IFRS-Grundsätzen beruhender Informationen und Vergleichsinformationen. Ein Diskussionspapier wird derzeit im zweiten Quartal 2015 erwartet.

Zugang zur Stellungnahme, die auch detaillierte Ausführungen zu den Vorschlägen von IOSCO enthält, haben Sie auf der Internetseite von FEE.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Oktober 2014

05.11.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 13. und 14. Oktober 2014 in London stattfand. Die wichtigsten Themen bei den Erörterungen waren die Risiken, denen sich die IFRS-Stiftung gegenüber sieht, und die Chancen, die sich daraus ergeben, das IASB-Forschungsprojekt zu Wesentlichkeit und die weitere Erörterung der Zukunft der Unternehmensberichterstattung. Der Beirat erörterte außerdem die Fortschritte bei der Angabeninitiative, den Ansatz bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und die Auswirkungen des Rahmenkonzepts auf langfristige Investitionstätigkeit.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält Folgendes fest:

  • Die Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Arbeiten des IASB informiert. Insbesondere ging es um den Fortschritt, die Schwierigkeiten und die Komplexität des Versicherungsprojekts und die Erwägung von langfristiger Investitionstätigkeit in den IFRS.  Auch über den aktuellen Stand der Überlegungen der Treuhänder wurden die Mitglieder des Beirats informiert. Insbesondere ging es dabei um den Ansatz bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung
  • Der Beirat wurde über den Fortschritt bei der Angabenintiativeinformiert. Der Beirat machte folgende Anmerkungen:
    • Er unterstützt die Initiative.
    • Der Beirat wies darauf hin, dass weltweit bereits verschiedene Initiativen in diese Richtung existieren; dies weise auf eine Änderung in der Grundeinstellung hin; der Stab des IASB wurde ermutigt, sich mit den Initiatoren auseinanderzusetzen und ihre Gründe und Erfahrungen zu eruieren.
    • Die Mitglieder hielten fest, dass sorgfältig erwogen werden müsse, wie nicht auf den IFRS beruhende Informationen eingebunden werden können.
    • Der Anwendungsbereich des Projekts müsse sorgfältig gewählt werden, um Klarheit zu gewährleisten und das Projekt nicht ausufern zu lassen.
  • Der Beirat erörterte die Zukunft der Unternehmensberichterstattung. Es ging dabei um die Frage, ob die Rolle des IASB in den verschiedenen Initiativen - insbesondere dem Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD) - angemessen sei. Der Beirat hielt fest, dass der IASB an der Spitze solcher Bewegungen bleiben müsse, um die künftige Relevanz der Arbeit des IASB zu erhalten. 
  • Der Beirat erörterte dann sowohl im Plenum als auch in Einzelgruppensitzungen des IASB-Projekt zu Wesentlichkeit. Obwohl es ein reines Fachthema ist, hatte der Agendasetzungsausschuss dieses Thema aufgenommen, da es die Finanzberichterstattung auf strategischer Ebene durchzieht. Der Beirat kam übergreifend zu folgenden Ergebnissen:
    • Er unterstützt den IASB in der Ansicht, dass das Konzept der Wesentlichkeit ein Mittel sein kann, die Wirksamkeit von Angaben zu verbessern.
    • Die grundlegende Definition von Wesentlichkeit sollte weiterhin Bestandteil der IFRS sein.
    • Es wurde anerkannt, dass die Angabe von zu viel unwesentlichen Informationen relevante Informationen verschleiern kann.
    • Es ist eine Änderung im Verhalten notwendig, und die Aufgabe des IASB liegt darin, diese Verhaltensänderung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    • Aus- und Weiterbildung ist wichtig in diesem Zusammenhang.
  • Der Beirat ließ sich über die Strategie des IASB in Bezug auf die Einbindung der Anleger informieren. Er hielt Folgendes fest:
    • Der Stab wurde aufgefordert, zu überlegen, wie der Beirat hier helfen kann. Er wies darauf hin, dass er über bedeutende Kontakte zu Analysten verfügt, die genutzt werden können.
    • Es wurde betont, dass es wichtig ist, dass der IASB sich weiterhin auf die Einbindung der Anleger stützt und dass er transparent über seine Bemühungen informiert.
    • Es wurde daran erinnert, dass auch die Kosten für Ersteller im Hinterkopf zu behalten sind, wenn man mit Anlegern spricht.
    • Es wurde erwogen, ob der Stab um Mitglieder mit Anlegererfahrung bereichert werden kann.
  • Der Beirat wendete sich dann der Frage zu, welche Risiken die Mitglieder für die größten halten, denen sich die IFRS-Stiftung gegenüber sieht, und welche Chancen sich daraus ergeben mögen. Die hierfür angesetzte Zeit wurde allerdings als nicht ausreichend angesehen, und die Sitzung im kommenden Februar soll für weitere Erörterungen genutzt werden.
  • Weiteres Thema bei der Sitzung waren die Auswirkungen der Frage der langfristigen Finanzierungstätigkeit auf das Rahmenkonzept. Dazu hielten die Mitglieder fest:
    • Standards sollten neutral sein und keiner Art von Finanzierungstätigkeit den Vorzug geben.
    • Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, Transparenz herzustellen und den Anlegern zu gestatten, informierte Entscheidungen zu treffen.
    • Es wurden aber auch Bedenken im Hinblick auf Volatilität geäußert.
    • Es wurde ein Bericht der B-20 zur Kenntnis genommen, dass Rechnungslegungsstandards langfristige Finanzierungstätigkeit nicht behindern.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 23. und 24. Februar 2015 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC sucht neues Mitglied für den IFRS-Fachausschuss

05.11.2014

Der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. sucht ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied des IFRS-Fachausschusses.

Mit der Wahl von Prof. Dr. Andreas Barckow zum Präsidenten des DRSC ist eine Stelle im IFRS-Fachausschuss ab März 2015 vakant.

Gesucht wird zunächst für die Amtszeit von März 2015 bis November 2016 ein Mitglied mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung, Prüfung und Analyse der Finanzberichterstattung oder ein Mitglied aus der Hochschullehre Fachgebiet Rechnungswesen. Satzungsgemäß kann die  Amtszeit fünf Jahre umfassen; auch eine wiederholte Wiederwahl ist zulässig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitt der 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.11.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. November 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

04.11.2014

Das IFRS Interpretations Committee hält am 11. November 2014 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IFRS 11, IAS 19, IFRS 5, IAS 12 und IAS2,
  • die Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen  zu IFRS 12, IAS 16/IAS 2, IAS 16, IAS 21 und IAS 39 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 10, IAS 32, IAS 21, IAS 12, IAS 28 und IAS 19.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Deloitte-Partner an die Spitze des deutschen Standardsetzers gewählt

03.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass Prof. Dr. Andreas Barckow der nächste Präsident des Gremiums wird. Der Verwaltungsrat hat vergangenen Freitag einstimmig für seine Berufung gestimmt. Professor Barckow wird damit Nachfolger der langjährigen und national und international hoch angesehen derzeitigen Präsidentin Dr. Elisabeth Knorr.

Prof. Dr. Barckow ist derzeit Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence in Frankfurt und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im IFRS-Fachausschuss des DRSC und in der Technical Experts Group (TEG) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Professor Barckow wird diese Ämter mit Beginn seiner Amtszeit als DRSC-Präsident, die am 1. März 2015 beginnt, niederlegen.

„Ich bedanke mich beim Nominierungsausschuss und beim Verwaltungsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue ich mich auf die neue Herausforderung und die Zusammenarbeit mit Vizepräsident Peter Mißler und dem Mitarbeiterstab des DRSC. Zugleich danke ich meinem Arbeitgeber Deloitte, dass er mir in den vergangenen 14 Jahren die Freiräume zur Entwicklung meiner Persönlichkeit und Fähigkeiten gewährt hat, die ich jetzt in die Arbeit des DRSC und die Interessen der deutschen Wirtschaft einbringen kann,“ erklärte Professor Barckow bei der Annahme der Wahl des Verwaltungsrats.

Die vollständige Presseerklärung zur Berufung von Professor Barckow finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB veröffentlicht finalisiertes Rahmenkonzept

02.11.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat sein 'Rahmenkonzept für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors' herausgegeben. Damit werden Konzepte zur Verfügung gestellt, die eine Grundlage für die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und der Leitlinien zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) in den kommenden Jahren bilden.

Die Entwürfe wurden nun finalisiert und gemeinsam mit den bereits veröffentlichten Kapiteln und einem Vorwort, in dem die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors erörtert werden, als endgültiges Rahmenkonzept veröffentlicht. Die deutlichste Änderung im Vergleich mit den Entwürfen ist die Tatsache, dass die Definitionen der Elemente näher an das Rahmenkonzept des IASB gebracht wurden.

Besonders festzuhalten ist, dass 'aufgeschobene Zuflüsse' und 'aufgeschobene Abflüsse' aus den Definitionen der Elemente von Abschlüssen weggefallen sind. Dennoch ist der IPSASB weiterhin der Meinung, dass es Umstände geben kann, unter denen die sechs im Rahmenkonzept definierten Elemente (Vermögenswert, Schuld, Erträge, Aufwendungen, Eigentümerbeiträge und Eigentümerentnahmen) möglicherweise nicht alle Informationen im Abschluss widerspiegeln können, die notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten gerecht zu werden. Im Kapitel zu Elementen heißt es daher:

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, Phänomenen, die durch die Elemente des Abschlusses wie in diesem Kapitel definiert nicht eingefangen werden, anzusetzen, um sicherzustellen, dass der Abschluss Informationen bietet, die eine sinnvolle Beurteilung der finanziellen Leistung und Lage eines Unternehmens ermöglichen. Daher schließt die Identifizierung der Elemente in diesem Kapitel nicht aus, dass in den IPSAS der Ansatz von Ressourcen oder Verpflichtungen vorgeschrieben oder gestattet wird, die nicht die Definition eines Elements wie in diesem Kapitel beschrieben erfüllen [...], wenn dies notwendig sein sollte, um die Zielsetzung der Finanzberichterstattung besser zu erfüllen.

Das endgültige Rahmenkonzept wird dem IPSASB helfen, die Einheitlichkeit seiner Standardsetzung zu verbessern, indem der innere Zusammenhang zwischen den IPSAS gestärkt wird, und es wird den IPSASB bei der Ablegung von Rechenschaft unterstützen, indem die Transparenz der Konzepte, die der Entwicklung von IPSAS und RPG zugrunde liegen, erhöht wird.

Zugang zum neuen Rahmenkonzept haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Dort heißt es auch, dass der IPSASB Anfang 2015 Entscheidungen über neue Projekte fällen wird.

FASB ist bereit, Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften zur Erlöserfassung zu überdenken

31.10.2014

Bei der heutigen Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung von IASB und FASB hat der stellvertretende FASB-Vorsitzende James Kroeker angekündigt, dass der FASB und sein Stab beabsichtigen, in den nächsten Monaten weitere Gespräche mit börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen zu suchen, um ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Vorschriften in ASU 2014-09 (dem Pendant zu IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden') zu eruieren.

Kroeker betonte, dass der FASB bereit ist, zu erwägen, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften aufgeschoben werden muss. Er hielt fest, dass eine derartige Entscheidung nicht später als das zweite Quartal 2015 fallen würde.

Weitere Informationen zur Sitzung der Übergangsgruppe finden Sie im aktuellen TRG Snapshot, den unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben.

Neue EFRAG-Struktur tritt in Kraft, EFRAG-Boardmitglieder benannt

31.10.2014

Die EFRAG-Generalversammlung ist heute zusammengetreten - zuerst in alter Zusammensetzung, dann in neuer - und hat damit die neue EFRAG-Struktur in Kraft gesetzt. Teil der Sitzung der neuen Generalversammlung war der Ernennung der Mitglieder des neuen EFRAG-Boards (einschließlich eines kommissarischen Präsidenten) gewidmet.

Im Juni 2014 hatte die EFRAG-Generalversammlung eine überarbeitete Satzung und überarbeitete Regeln für die internen Handlungsabläufe verabschiedet, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft treten, und einen temporären Nominierungsausschuss eingerichtet, der Kandidaten für den neuen EFRAG-Board auswählen und vorschlagen sollte.

Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs fachliche Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, offene und transparente Prozesse sicherzustellen. Er setzt sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus zwei Säulen zusammensetzen - aus acht Vertretern je von europäischen Interessengruppen und der nationalen Standardsetzer.

Der Nominierungsausschuss hat der Generalversammlung einen Bericht unterbreitet, der eine vorgeschlagene Zusammensetzung des neuen Boards zum Inhalt hat. Die Generalversammlung hat die vorgeschlagene Mitgliedschaft angenommen und die folgenden Boardmitglieder berufen:

  • Europäische Interessengruppen:
    • Patrice Marteau (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Claes Norberg (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Jorge Gil Lozano (Banken)
    • Gerard Gil (Banken)
    • Benoit Jaspar (Versicherungsunternehmen)
    • Laurence Rivat (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Mark Vaessen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Hans Buysse (Adressaten)
  • Nationale Standardsetzer:
    • N. N., Vorsitzender des ANC, Frankreich (bis zur Berufung eines neuen Vorsitzenden: Michel Barbet-Massin)
    • Liesel Knorr, Präsidentin des DRSC, Deutschland
    • Angelo Caso, Vorsitzender des OIC, Italien
    • Roger Marshall, Vorsitzender des FRC AC, Großbritannien
    • Stig Enevoldsen, Mitglied des DASC, Dänemark
    • Peter Sampers, künftiger Vorsitzender des DASB, Niederlande
    • Erlend Kvaal, Vorsitzender des NASB, Norwegen
    • Anders Ullberg, Vorsitzender des SFRB, Schweden

Im Maystadt-Bericht war auch vorgeschlagen worden, dass die europäischen Aufsichten (ESMA, EBA, EIOPA) und die EZB Mitglieder des Boards sein sollten. Diese haben jedoch eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

Die Generalversammlung hat außerdem Roger Marshall zum Interimspräsidenten des Boards berufen, bis ein neuer Präsident ernannt wird.

Deloitte ist erfreut, durch Laurence Rivat im Board vertreten zu sein. Rivat ist Leiterin des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Paris und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Sie ist außerdem Mitglied des IFRS Interpretations Committee des IASB. Des weiteren nimmt Deloitte mit Freude zur Kenntnis, dass Stig Enevoldsen, früherer Deloitte-Partner, den dänischen Standardsetzer im neuen EFRAG-Board vertreten wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Der IASB hat auf seiner Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der er die Ernennung des neuen Boards begrüßt.

KASB und FASB halten gemeinsame Sitzung ab

31.10.2014

Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) und des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) sind am 16. Oktober 2014 zu einer gemeinsamen Sitzung in Seoul zusammengekommen. Die Teilnehmer der Sitzung erörterten Sachverhalte im zusammenhang mit jüngsten Aktivitäten und wesentlichen Projekten der beiden Boards.

Der KASB stellte insbesondere Sachverhalte im Zusammenahng mit der Equity-Methode, verknüpfter Darstellung und preisregulierten Geschäftsvorfällen vor - zu zwei dieser Themen hat der KASB jüngst Forschungsberichte herausgegeben.

Im Zusammenhang mit der Equity-Methode erläuterte der KASB die Probleme der gegenwärtigen IFRS-Vorschriften in diesem Zusammenhang und mögliche Alternativen, die vom KASB vorgeschlagen worden sind. Bei den preisregulierten Geschäftsvorfällen erläuterte der KASB die gegenwärtige Praxis in preisregulierten Branchen und daraus entstehende Sachverhalte, wie er sie auch in seinem gestern veröffentlichten Forschungsbericht beschreibt.

Die beiden Boards kamen überein, ihre bilaterale Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Eine englischsprachige Presseerklärung zur gemeinsamen Sitzung wurde auf der Internetseite des KASB veröffentlicht.

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